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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dänemark

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Rz. 1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die > Färöer-Inseln, eine Inselgruppe im Atlantik, nördlich von Schottland, zwischen > Island und > Norwegen, sowie Grönland; diese Gebiete sind jedoch weitgehend autonom. Dänemark ist bereits seit der ersten Norderweiterung in 1973 Mitglied der > Europäische Union (ohne die autonomen Gebiete Grönland und die Färöer-Inseln), verwendet als Währung jedoch nicht den > Euro, sondern (weiterhin) die Dänische Krone (DKK).

Seit dem VZ 1997 gilt das DBA nebst Protokoll vom 22.11.1995 (BGBl 1996 II, 2565 = BStBl 1996 I, 1219), das am 25.12.1996 in Kraft getreten ist (BGBl 1997 II, 728 = BStBl 1997 I, 624). Das Abkommen wurde geändert durch Protokoll vom 01.10.2020 (vgl Gesetz zu dem Protokoll vom 26.05.2021, BGBl 2021 II, 483 nebst Berichtigung des Gesetzes vom 24.11.2021, BGBl 2021 II, 1216), das am 23.12.2021 in Kraft getreten ist (vgl Bekanntmachung vom 25.01.2022, BGBl 2022 II, 103). Das DBA entspricht weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 17 ff), weist jedoch die Besonderheit auf, dass es auch die Regelungen zur internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Auskunftsaustausch, Beitreibungshilfe und Hilfe bei der Zustellung von Schriftstücken) entsprechend der Konvention des > Europarat enthält.

 

Rz. 2

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2), räumlich für die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark, nicht für die > Färöer-Inseln un...

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