Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei 24-Stunden-Diensten und geringfügiger Beschäftigung

Dr. Volker Pfirrmann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

1. Der Grenzgängerbegriff ist in Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 unabhängig von örtlichen Voraussetzungen oder Grenzzonen definiert. Ob eine Rückkehr an den Wohnort aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zumutbar ist, betrifft die Frage, ob eine (schädliche) Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung vorliegt.

2. Wenn sich bei Krankenhauspersonal regulärer Dienst und Rufbereitschaft lückenlos jeweils abwechseln, liegt ein mehrtägiger ununterbrochener Arbeitseinsatz vor, der als Einheit zu behandeln ist. Ob ein sog. Nichtrückkehrtag vorliegt, richtet sich unter diesen Umständen allein nach der Rückkehr oder Nichtrückkehr am Ende des mehrtägigen Arbeitseinsatzes (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.11.2013 – I R 23/12, BFHE 244, 270, BStBl II 2014, 508).

3. Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung in § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes.

 

Normenkette

Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010, § 7 KonsVerCHEV

 

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über den Status als Grenzgänger i.S.d. Art. 15a DBA-Schweiz 1971/ 2010.

Die Kläger sind zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten. Im Streitjahr 2014 wohnten sie in X (Deutschland). Der Kläger war als Honorararzt in einer Klinik in Y (Deutschland) tätig. Darüber hinaus erzielte er aus einer Vertretungstätigkeit in einer Klinik in Z (Schweiz) vom 24.8.2014 bis 14.9.2014, vom 28.9.2014 bis 5.10.2014 und vom 2.11.2014 bis 5.11.2014 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. … EUR. Der Kläger gab an, diese Einkünfte seien in der Schweiz besteuert worden.

Das FA qualifizierte den Kläger als Grenzgänger i.S.d. Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010 und erfasste die schweizerischen Einkünfte im ESt-Bescheid 2014 als steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der gegen diesen Bescheid erhobene Einspruch hatte insoweit keinen Erfolg.

Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage statt (FG München, Urteil vom 12.9.2018, 15 K 1010/18, Haufe-Index 13380468, EFG 2019, 1658).

 

Entscheidung

Der BFH hat das FG-Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

 

Hinweis

1. Die Besprechungsentscheidung betrifft wie das im vorhergehenden Beitrag erläuterte Urteil die Anwendung der Grenzgängerregelung des DBA Schweiz in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Daher kann zunächst auf die Ausführungen im vorhergehenden Beitrag zu BFH, Urteil vom 28.6.2022, I R 24/21, Haufe-Index 15453203, BFH/PR 2023, 91) verwiesen werden.

2. Der Streitfall zeichnet sich in tatsächlicher Hinsicht vor allem durch die Besonderheit aus, dass der Arbeitnehmer, ein Arzt, ununterbrochene längere Arbeitseinsätze in einer schweizerischen Klinik absolviert hatte. Diese Besonderheiten führten hinsichtlich der Anwendung der Grenzgängerregelung zu Streitigkeiten mit dem FA.

3. Mit dem Besprechungsurteil hat der BFH nunmehr für Klarheit gesorgt.

a) Danach scheitert die Anwendung der Grenzgängerregelung nicht daran, dass der Kläger einen sehr weiten Weg zur Arbeit hatte (zwischen seinem inländischen Wohnort und seinem Einsatzort in der Schweizer Klinik betrug die Entfernung 207 km). Denn im Unterschied etwa zum DBA-Frankreich (siehe den vorhergehenden Beitrag zu BFH, Urteil vom 28.6.2022, I R 24/21, Haufe-Index 15453203, BFH/PR 2023, 91) kennt das DBA-Schweiz keine Grenzzonen oder sonstige räumliche Anforderungen hinsichtlich der Entfernung zwischen Wohn- oder Arbeitsort und Grenze. Deshalb kann ein im Inland wohnhafter Arbeitnehmer prinzipiell auch dann Grenzgänger sein, wenn er einen sehr weiten Arbeitsweg zu seinem Schweizer Arbeitsplatz hat. Die Unzumutbarkeit einer arbeitstäglichen Rückkehr spielt für die Anwendung des Tatbestands des Grenzgängers nach Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz keine Rolle.

b) Für die Anwendung des Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz sind mehrtägige Arbeitseinsätze, bei denen die einzelnen Arbeitstage über 24-Stunden-Bereitschaftsdienste lückenlos verbunden werden, als Einheit zu betrachten. Wenn ein Arbeitnehmer nach mehreren solcher Arbeitseinsätze jeweils an seinen Wohnort zurückkehrt, dann ist das gesetzliche Merkmal der regelmäßigen Rückkehr an den Wohnsitz erfüllt. Die Tage, die der Arbeitnehmer im Rahmen solcher Arbeitseinsätze im Tätigkeitsstaat verbringt, stellen deshalb auch keine sog. Nichtrückkehrtage dar (hierzu den vorhergehenden Beitrag).

c) Dass der Kläger im Rahmen seiner mehrtägigen Arbeitseinsätze insgesamt lediglich 31 Tage in der Schweiz gearbeitet hat, lässt ebenfalls die Eigenschaft als Grenzgänger nicht entfallen. Denn wie im vorhergehenden Beitrag bereits dargestellt, kommt es nicht auf einen Mindestbeschäftigungszeit oder eine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen in einer bestimmten Zeiteinheit an. Der BFH wiederholt in diesem Zusammenhang sein Verdikt, dass die davon abweichende Regelung in der Rechtsverordnung zur Konsultationsvereinbarung Schweiz gegen höherrangiges...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH Kommentierung: Grenzgänger in die Schweiz bei 24-Stunden-Diensten
Arzt mit Handschuhen
Bild: Haufe Online Redaktion

Wenn sich bei Krankenhauspersonal regulärer Dienst und Rufbereitschaft lückenlos jeweils abwechseln, liegt ein mehrtägiger ununterbrochener Arbeitseinsatz vor, der als Einheit zu behandeln ist. Ob ein sog. Nichtrückkehrtag vorliegt, richtet sich dann allein nach der Rückkehr oder Nichtrückkehr am Ende des mehrtägigen Arbeitseinsatzes.


BFH Überblick: Alle am 24.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Bundesfinanzhof Schild
Bild: Haufe Online Redaktion

Am 24.11.2022 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.


FG Baden-Württemberg: Grenzgänger und Nichtrückkehrtage nach Art. 15a DBA Schweiz
Autobahn Passing Farms
Bild: Corbis

Das FG Baden-Württemberg befasste sich mit der Auslegung der seit 2019 geltenden Konsultationsvereinbarung zu Grenzgängern und Nichtrückkehrtagen nach Art. 15a DBA Schweiz.


Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
Haufe Finance Office Premium
Bild: Haufe Online Redaktion

Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung
Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung

  Leitsatz Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren