Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft und nicht im Verhältnis zu außenstehenden Dritten.mehr
Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.mehr
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Die Verteilung von Geschäftsführungsaufgaben zwischen GmbH-Geschäftsführern muss nicht zwingend in einer separaten, schriftlichen Geschäftsordnung erfolgen, sondern ist auch ohne schriftliche Dokumentation wirksam.mehr
Soll die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden, gelten hierfür – vor allem in Zweipersonen-GmbHs – strenge Voraussetzungen. mehr
Die Anforderungen an die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Geschäftsführer sind nach Ansicht des 7. Senats des OLG München erheblich verschärft. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote seien sittenwidrig und damit nichtig, wenn sie zu weit gefasst sind und nicht mehr die berechtigten Interessen der Gesellschaft widerspiegeln. Dies betreffe insbesondere pauschale Verbote von Tätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen. Zu weit gefasste Wettbewerbsverbote seien grundsätzlich gesamtnichtig, eine teilweise Aufrechterhaltung eines Wettbewerbsverbots komme nicht in Betracht. mehr
Ein Vertrag mit einer GmbH kommt bei unternehmensbezogenen Geschäften im Regelfall auch zustande, wenn der Geschäftsführer keinen ausdrücklichen Vertretungszusatz verwendet, aus dem sich ergibt, dass er für die GmbH – und nicht im eigenen Namen – handelt. Dies gilt jedoch nicht grenzenlos: Insbesondere bei einer zweifelhaften Bonität der GmbH kann es sein, dass durch sein Handeln der Geschäftsführer persönlich gegenüber dem Vertragspartner haftet. mehr
Das GmbH-Gesetz zählt die Gründe auf, die einer Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer entgegenstehen. Hierzu gehören insbesondere Verurteilungen wegen Wirtschaftsstraftaten und zwar unabhängig davon, ob diese vor oder nach Bestellung als Geschäftsführer erfolgten. Der Begriff der Verurteilung ist hierbei weit zu verstehen – es genügt bereits ein ohne mündliche Verhandlung erlassener Strafbefehl.mehr
Das Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 BGB ist nach seinem Zweck nicht auf Beschlüsse, die im Rahmen des Gesellschaftsvertrags über Maßnahmen der Geschäftsführung und sonstige gemeinsame Angelegenheiten gefasst werden, anzuwenden.mehr
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, den Dienstvertrag eines bereits abberufenen Geschäftsführers zu ändern. Stattdessen ist bei Fehlen einer abweichenden Satzungsregelung die Gesellschafterversammlung auch noch für die Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers zuständig, solange sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstverhältnis nicht in ein gewöhnliches Anstellungsverhältnis umgewandelt hat.mehr
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands sind auch bei einem GmbH-Fremdgeschäftsführer kein gegenwärtiger Arbeitslohn (entgegen BMF-Schreiben v. 17.6.2009, BStBl I 2009 S. 1286).mehr
Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen.mehr
Die Versicherung eines neu bestellten Geschäftsführers gegenüber dem Registergericht, dass gegen seine Amtsfähigkeit keine Hinderungsgründe bestehen, muss sich seit dem 12.04.2017 auch auf die neuen Tatbestände des § 265 c StGB (Sportwettenbetrug) und § 265 d StGB (Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben) beziehen, nicht aber § 265 e StGB (Regelbeispiel für besonders schwere Fälle derselben).mehr
Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto zugunsten des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führen noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Beträge aus der Entgeltumwandlung bei einem Dritten angelegt werden und der Gesellschafter-Geschäftsführer zunächst keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme hat.mehr
Wird der bisherige Geschäftsführer einer GmbH nach dem Eintritt des Versorgungsfalls (Pensionseintritt) weiterbeschäftigt, stellt sich regelmäßig die Frage, wie diese Weiterbeschäftigung steuerrechtlich zu behandeln ist. mehr
Ein von einem Geschäftsführer vorgenommenes Insichgeschäft ist nur dann unwirksam, wenn der Geschäftsführer über seine internen Befugnisse hinaus auch zum Nachteil der vertretenen Gesellschaft handelt. Vorteilhafte Geschäfte können daher unter Verstoß gegen interne Beschränkungen wirksam sein.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Erlöse aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen eines an der GmbH beteiligten Geschäftsführers bei entsprechender Gestaltung nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerbar sind.mehr
Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des Stillen auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH ergeben.mehr
Gegenleistungen können der Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG entgegengehalten werden, wenn sie für eine Verwertung im Interesse der Gläubiger geeignet sind. Auf einen zeitlichen Zusammenhang kommt es hierbei nicht an.mehr
Für einen GmbH-Geschäftsführer kann keine sog. "konkrete Vertretungsregelung" in das Handelsregister eingetragen werden, die von der in der Satzung geregelten abstrakten Vertretungsbefugnis abweicht.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten.mehr
Der Abzug von Darlehenszinsen zur Anschaffung einer GmbH-Beteiligung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommt bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft nicht in Betracht. So entschied das FG Düsseldorf. mehr
Ein Geschäftsführer, der in die technische Leitung der Gesellschaft eingebunden ist und dabei eine Erfindung macht, muss die Erfindung der Gesellschaft andienen. Dies gilt jedoch nur bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung und setzt voraus, dass die Erfindung dem Geschäftsgegenstand der Gesellschaft zuzuordnen ist und überwiegend unter Zuhilfenahme der Ressourcen der Gesellschaft zustande kam.mehr
Eine Klausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, wonach mit der Abberufung des Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung zugleich der Anstellungsvertrag endet, ist unwirksam, wenn sie dem Geschäftsführer von der Gesellschaft einseitig auferlegt und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde.mehr
Ein Geschäftsführer haftet auch dann dafür, dass die Gesellschaft Geschäfte betreibt, für die sie nicht die erforderliche Erlaubnis besitzt, wenn diese Geschäfte nicht sein Ressort, sondern dasjenige eines Mit-Geschäftsführers betreffen.mehr
Die Gründung einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten UG bietet keine Gewähr für die Befreiung von persönlichen Haftungsrisiken. Häufig übersehen wird die Gefahr einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Finanzamt.mehr
Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt erheblichen persönlichen Haftungsrisiken. Es gibt Versicherungen zur Haftungsbegrenzung. Sinnvoll oder rausgeworfenes Geld?mehr
Die Rechtsprechung zur GmbH ist immer im Fluss: Hier eine Übersicht wichtiger GmbH-Entscheidungen oder für GmbH’s wichtiger Beschlüsse und Urteile zu Einlagen, Haftung, Altersvorsorge, Beschlüssen, Steuerfragen und übergreifenden Themen im zurückliegenden Jahr.mehr
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann für Zahlungen der Gesellschaft nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er die Erkenntnisse über den Eintritt eines Insolvenzgrundes nur als Geschäftsführer der an der Gesellschaft beteiligten Muttergesellschaft gewonnen hat.mehr
Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer nur dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn er den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen lassen könnte.mehr
GmbH-Gesellschafter sind verpflichtet, einer Abberufung von Geschäftsführern zuzustimmen, wenn der Verbleib der Geschäftsführer in der GmbH für die Gesellschaft unzumutbar ist. Das ist der Fall, wenn in der Person des Geschäftsführers wichtige Gründe für die Abberufung vorliegen.mehr
Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) nicht nur bei nominellen, sondern auch bei faktischen Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu vGA führen.mehr
Veranlasst ein Geschäftsführer einer GmbH, dass ihm mehr als das vertraglich vereinbarte Geschäftsführergehalt ausgezahlt wird und ist dies für seinen Mitgeschäftsführer erkennbar, trifft diesen die Pflicht, die unrechtmäßigen Zahlungen zu unterbinden. Unterlässt er dies, haftet er persönlich für die an seinen Mitgeschäftsführer zu Unrecht abgeführten Gelder und muss sie der Gesellschaft erstatten.mehr
Der GmbH-Geschäftsführer kann im Haftungsverfahren trotz Unanfechtbarkeit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerfestsetzung vorbringen, solange diese unter Vorbehalt steht.mehr
§ 181 BGB enthält mit dem Verbot des Insichgeschäfts sowie mit dem Verbot der Mehrfachvertretung zwei verschiedene Verbote des Selbstkontrahierens.mehr
Sofern nach der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils die verbleibende Summe der Geschäftsanteile nicht mit dem Stammkapital der GmbH übereinstimmt, berührt dies die Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses nicht. mehr
Die Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH ist in der wirtschaftlichen Krise rechtsmissbräuchlich und unwirksam, wenn sie zur Führungslosigkeit der Gesellschaft führt.mehr
Andreas Bahners und Richard Alexander Schmitz gründen eine neue Projektentwicklungsgesellschaft.mehr
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist der Sonderausgabenhöchstbetrag für Beiträge zum Aufbau einer "Rürup-Rente" pauschal um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen, wenn zu seinen Gunsten bereits eine Direktversicherung abgeschlossen wurde.mehr
Beim Auto spielen häufig auch Emotionen eine Rolle – nicht umsonst wird darüber so viel gestritten. Besonders über die private Pkw-Nutzung. Jüngster Ausfluss ist das BFH-Urteil vom 8.8.2013. Hiernach ist für jedes Fahrzeug im Betrieb die 1%-Methode anzuwenden, auch wenn diese Fahrzeuge von der selben Person genutzt werden.mehr
Eine Statusentscheidung der Clearingstelle bindet nicht alle Sozialversicherungszweige – die Unfallversicherung bleibt außen vor. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Geklagt hatte ein GmbH-Geschäftsführer, der in den anderen SV-Zweigen versicherungsfrei war.mehr
Eine GmbH, deren Geschäftsführer Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines ihrer Kunden leistet, kann als Haftender in Anspruch genommen werden.mehr
Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, kann als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig sein. Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit von GmbH-Geschäftsführern ist grds. das Gesamtbild maßgebend.mehr
Auch nach seinem Ausscheiden darf die Geschäftsführung einem GmbH-Gesellschafter die Einsichtnahme in die Bücher der Gesellschaft verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass er die gewonnenen Informationen zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und dadurch der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen wird.mehr
Die private Kraftfahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist als Arbeitslohn zu versteuern, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war.mehr
In einer bundesweit bekannt gewordenen Korruptionsaffäre hatte eine Tochtergesellschaft der Stadtsparkasse Düsseldorf ihrem Geschäftsführer gekündigt, weil dieser das Unternehmen durch Abschluss eines Scheinvertrages mit einem Kommunalpolitiker geschädigt habe.mehr
GmbH-Geschäftsführer müssen nach jeder Veränderung der in der Gesellschafterliste enthaltenen Angaben eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister einreichen. Diese Pflicht verlagert sich auf den Notar, wenn dieser bei den Veränderungen mitgewirkt hat. Für ausländische Notare gilt dies jedoch nicht.mehr
Zahlt ein GmbH-Geschäftsführer die Löhne der Belegschaft trotz einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft weiterhin ungekürzt aus, ohne dabei die Lohnsteuer abzuführen, handelt er pflichtwidrig. Er haftet daher persönlich für die rückständige Steuer.mehr
Die Gewährung einer Versorgungszusage an einen GmbH-Geschäftsführer, stellt eine vGA dar, wenn trotz Befristung des Anstellungsverhältnisses auf 3 Jahre vom ersten Tag an eine unverfallbare Anwartschaft entsteht und der Geschäftsführer einem Gesellschafter nahe steht.mehr