Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18 Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Verschuldensunabhängige Haftung

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt[2] und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.6 Ehrenpreise

Rz. 86 Preise für künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen, z. B. das Preisgeld in einem Architekturwettbewerb, führen zu steuerpflichtigen Einnahmen, da sie bei einem Unternehmer mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit zusammenhängen.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Preise keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart haben. Dies gilt z. B. b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 10 Rettungsanker strafbefreiender Rücktritt

Ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen, weil ein Ausschlussgrund eingreift (oder die Selbstanzeige sonst missglückt ist), so ist stets zu prüfen, ob nicht als "Rettungsanker" eine Strafbefreiung gem. § 24 StGB wegen strafbefreienden Rücktritts eingreift.[1] Nach h. M. ist die Regelung des § 24 StGB nicht durch § 371 AO ausgeschlossen.[2] Nach dem Prinzip der Meistbegünstigung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.4 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 12 Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt außerbilanziell. Nach § 7 Abs. 1 GewStG wird an den Gewinn nach KStG bzw. EStG angeknüpft.[1] Daraus ergibt sich, dass die bilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen der Gewinnermittlung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen sind. Die Vorschriften der (außerbilanziellen) Einkommensermittlung wirken sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 414 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden auch im Rahmen ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe zu Unternehmern nach § 2 Abs. 3 S. 1 UStG. Eine Definition des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ergibt sich aus § 24 Abs. 2 UStG. Danach gelten als land- oder forstwirtschaftliche Betriebe die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Gart...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Ende der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 308 Die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person endet grundsätzlich mit dem letzten nach außen hin Tätigwerden. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Unternehmer seine Umsatztätigkeit endgültig einstellt und auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er eine Umsatztätigkeit wieder aufnehmen will. Die formale Abmeldung des Gewerbebetriebs beim Gewerbea...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Rechtsfolgen der Duldungsverweigerung oder -erzwingung

Rz. 11 Nummern 1 und 2 regeln nur die Duldungspflichten. Sie regeln aber nicht, welche anderen Ansprüche und Rechte den Beteiligten bei einem Streit um die Duldungspflicht und ihre etwaige eigenmächtige Durchsetzung erwachsen können. Auf Seiten der GdWE bzw. des anderen Wohnungseigentümers kommt bei einer unberechtigten Verweigerung der Duldung durch den Drittnutzer ein Ansp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Ermessensausübung durch das Gericht

Rz. 46 Die Entscheidung ist auch nach Streichung von § 21 Abs. 8 WEG a.F. in das Ermessen des Gerichtes für Wohnungseigentumssachen gestellt, da dieses nach der Nicht- oder Fehlausübung des Ermessens durch die Eigentümerversammlung auf das Gericht übergeht. Das Gericht ist somit nicht an Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden; eines solchen bedarf es noch nicht einmal, s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Auslegung von Vereinbarungen

Rz. 32 Vereinbarungen sind nach Maßgabe der §§ 133, 157 und 242 BGB auszulegen. Zu unterscheiden ist zwischen durch Grundbucheintragung verdinglichten Vereinbarungen und solchen, die mangels Eintragung im Grundbuch nicht gegenüber Sondernachfolgern wirken. Bei letzteren, rein schuldrechtlichen Vereinbarungen ist der wirkliche Wille der Wohnungseigentümer zu erforschen. Lässt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Verstoß gegen Zweckbestimmung (Rechtsprechungsbeispiele)

Rz. 52 Widerspricht der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung, begründet dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch. Die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch.[142] Ob dies der Fall ist, wird anhand einer typisierend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge des zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist § 43 WEG neu gefasst worden. Neben dem Umstand, dass erstmals der allgemeine Gerichtsstand der GdWE geregelt worden ist, besteht nunmehr in Folge der Anpassung nach § 23 Nr. 2c) GVG auch ein ausschließlicher Gerichtsstand für das sachenrechtliche Grundverhältnis bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.4 Zahlungsort

Geldschulden sind grundsätzlich auf Gefahr und auf Kosten des Schuldners an den Wohnsitz des Gläubigers zu übermitteln.[1] Ausnahmen gelten bei Gewerbebetrieben. Hinweis Abweichende Regelungen Selbstverständlich steht es den an dem jeweiligen Schuldverhältnis beteiligten Parteien frei, dazu abweichende Regelungen zu treffen. Die hier dargestellten Regelungen gelten nur, wenn i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Zuordnung des ICO zum Betriebsvermögen (Tz. 76), Aktivierung der Kryptowerte als selbsthergestellte Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten (Tz. 76), Gewinn- bzw. Verlustrealisation im Fall von Veräußerung bzw. Tausch (Tz. 76). Private Einkünfte gem. §§ 22, 23 EStG sind gem. BMF-Schreiben nicht vorgesehen. Das BMF-Schreiben geht be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuerliche Folgen der Abfärbewirkung

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte bisher die BFH-Rechtsprechung zu den gewerbesteuerlichen Folgen aus umqualifizierten Beteiligungseinkünften mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Dieser frühere Erlass wurde nun aufgehoben. Rechtsprechung des BFH Der BFH (Urteil v. 6.6.2019, IV R 30/16) hatte zu einer bisher nur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG entschieden, dass deren Einkünfte aus Vermietung und aus Kapitalerträgen ab 2008 in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind. Anwendung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Zuflussfiktion und Subsidiaritätsprinzip

Die Vorabpauschale gehört grundsätzlich zu den jährlich anfallenden Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG regelt den Ansatz von Vorabpauschalen dem Grunde nach. Bitte beachten Sie: Der Ansatz der Vorabpauschale erfolgt sowohl für inländische als auch für ausländische Investmentfonds; für Vorabpauschalen sehen die Regelungen in den §§ 16 und 18 In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten (Tz. 69)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Erlangung von Kryptowerten als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs (Tz. 69) bzw. dem Tageskurs (Tz. 69 i.V.m. Tz. 91). Beraterhinweis Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kryptowerte mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs wird auch hier auf den Tageskurs i.S.d. Tz. 91 hingewiesen. Sofe...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietverhältnis, das Zwischenmietverhältnis, besteht. Ob der Vermieter auch Eigentümer des vermieteten Objekts ist, ist unerheblich. Auf Pachtverhältnisse ist § 565 BGB ebenfalls anwendbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 565 Rn. 9). Ist der Vermieter mit der Überlassung an den Dritten einve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 6 Ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich Tätige können Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (oder aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb) erzielen. Daher ist zunächst nach den allgemeinen steuerlichen Regeln die Frage zu klären, welche Einkunftsart erzielt wird. Ein Übungsleiter unterliegt z. B. den Weisungen des Vereins und ist damit in den Betrieb des Vereins eingebunden, so ist dieser A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen

Rz. 127 Besteht der Übertragungsgegenstand in einer Sachgesamtheit, bspw. in einem gewerblichen Unternehmen, das sowohl verbrauchbare als auch nicht verbrauchbare Gegenstände umfasst, sollen jeweils unterschiedliche Bewertungszeitpunkte maßgeblich sein. Die Frage, welche Gegenstände zu den verbrauchbaren Sachen gehören, soll auch in solchen Fällen nach § 92 BGB [526] zu beant...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.1 Anspruchsberechtigte Erwerbstätige

In erster Linie sollte die Energiepreispauschale I ein Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen sein. Es sollten diejenigen entlastet werden, denen typischerweise Fahrtkosten entstehen, die im Zusammenhang mit ihrer Einkunftserzielung stehen. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I war somit auf Erwerbstätige begrenzt, die unbeschränkt e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 30 Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf, die hier nicht einmal nur angerissen werden können (siehe im Übrigen aber auch die Kommentierung zu den jeweiligen Paragrafen).[75] Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5.7.1990 sind Erbfall und Erbauseinandersetzung als selbstständiger Rechtsvorgang zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Gegenstand des Bewertungsprivilegs ist die (einheitliche) Zuwendung (unter Lebenden oder von Todes wegen) eines – im Zeitpunkt des Erbfalls[55] – lebensfähigen Landguts (an einen einzigen Erwerber).[56] Eine Legaldefinition des Landgut-Begriffs enthält das Gesetz nicht.[57] Entsprechend den Regelungen des § 585 Abs. 1 S. 2 BGB setzt das Bestehen eines Landguts aber sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Landgut

Rz. 7 Nach der st. Rspr. des BGH ist unter einem "Landgut" i.S.v. § 2049 BGB eine Besitzung zu verstehen, "die eine zum selbstständigen und dauerhaften Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den notwendigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist. Sie muss eine gewisse G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Alt. 3 (Beziehungssurrogation): durch ein Rechtsgeschäft erworben, das sich auf den Nachlass bezieht

Rz. 5 § 2041 S. 1 Alt. 3 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Beziehungssurrogation. Anders als §§ 2019, 2111 BGB spricht § 2041 S. 1 Alt. 3 BGB nicht davon, dass der Gegenstand "mit Mitteln des Nachlasses" (Mittelsurrogation) erworben wurde; vielmehr muss sich das Rechtsgeschäft hier auf den Nachlass beziehen. Es ist streitig, ob der Unterschied im Wortlaut au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch Stellung bezogen. Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern Mit dem BMF-Schreiben v. 28.10.2025 zur "Unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch" reagiert die Finanzverwaltung auf das Urteil des BFH v. 29.1.2025 , X R 35/19. Der X. Senat hat darin, in inhaltlicher Fortführung des BFH-Urteils v. 25.1.2017,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Begriffsbestimmungen (Abs. 5)

Rz. 159 Abs. 5 enthält einige Begriffsbestimmungen. Die Nrn. 1–3 bezeichnen die Richtlinien und Verordnungen näher, auf die das UmwStG Bezug nimmt. Dies sind die Fusionsrichtlinie (Nr. 1)[1], die SE-Verordnung (Nr. 2) und die SCE-Verordnung (Nr. 3). Die Verweisung auf diese 3 Rechtsakte ist "dynamisch", d. h., es wird auf den jeweils geltenden Text des Rechtsakts verwiesen.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 3. Deliktische Haftung

Rz. 46 Weiterhin ist der Anwendungsbereich des § 823 Abs. 1 BGB eröffnet.[177] Insbesondere die Zwangsvollstreckung in schuldnerfremde Gegenstände stellt grundsätzlich eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB dar und vermag eine deliktische Haftung desjenigen zu begründen, der sie betreibt.[178] Ein nicht begründeter Insolvenzantrag oder eine unberechtigte Schutzrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / e) Scheinkaufmann

Rz. 8 "Wer im Rechtsverkehr als Kaufmann auftritt, gilt als Kaufmann, und wer im Rechtsverkehr als Vollkaufmann auftritt, gilt als Vollkaufmann."[50] § 5 HGB normiert einen Aspekt dieses Grundsatzes.[51] Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2025 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2025 waren zu niedrig bemessen, sodass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einkommensteuerbescheid 2025 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Der Gewerbetreibende W. Schulz muss für 2025 Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR nachzahlen. Zeitgleich mit der Umsatzsteuerjahresanmeldung reicht er seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, nach der sich für 2025 ein Steuerguthaben i.H.v. 4.000 EUR ergibt. Der Gewerbebetrieb des Schulz befindet sich wegen eines Forderungsausfalls aufgrund der Insolvenz eines Gro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Der Vermieter erlangt Kenntnis davon, dass die Mieterin die vermietete Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise nutzt, sondern dort einen Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr betreibt oder die Wohnung einem Dritten überlassen hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / XI. Ansprüche der mittelbar Geschädigten

Rz. 366 Grds. stehen nur demjenigen Schadensersatzansprüche zu, der in seinen Rechten selbst, d.h. unmittelbar verletzt ist. Das Vermögen als solches ist kein absolut geschütztes Recht.[492] Auch stellt ein Verkehrsunfall i.d.R. keinen zielgerichteten Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.[493] Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die §§ 8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / 13. Steuerliche Fragen

Rz. 63 Grundlegend ist die Frage, ob die Tätigkeit des Handelsvertreters als Gewerbebetrieb oder unselbstständige Arbeit zu qualifizieren ist. Der BFH hat den Handelsvertreter zu Recht als gewerbliches Unternehmen qualifiziert,[296] sodass der Handelsvertreter einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig ist.[297] Von besonderer Bedeutung ist die steuerliche Behandlung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / IV. Muster: Registeranmeldung eines Istkaufmanns

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.1: Registeranmeldung eines Istkaufmanns Amtsgericht Bonn – Registergericht – Anmeldung einer Neueintragung in das Handelsregister A Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Ich betreibe in Bonn einen Handel mit Gartenmöbeln. Die Firma lautet: "Max Berg Gartenmöbel – eingetragener Kaufmann –". Das Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / aa) Unternehmer

Rz. 101 Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist jeder, der am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb ist nicht erforderlich.[182] Die Unternehmerstellung des Verkäufers setzt auch nicht voraus, dass dieser mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.[183] Maßgeblich ist die objektiv zu bestimmende Zweckricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Zuständigkeit

Rz. 121 Bei der Wahl des Gerichtsstandes ist die Sonderregelung des § 14 UWG zu beachten. Diese enthält zumindest in Abs. 2 eine Einschränkung gegenüber § 32 ZPO, der regelmäßig wegen des durch die beanstandete Wettbewerbshandlung zugleich vorliegenden Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ebenfalls Anwendung finden würde. Rz. 122 Zuständig si...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 74 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[136] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr