Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.6 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Rz. 250 Da § 23 Abs. 5 UmwStG von § 24 Abs. 4 UmwStG nicht auch für entsprechend anwendbar erklärt wird, gelten die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze des § 10a GewStG. Die übernehmende Personengesellschaft kann damit einen etwaigen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag des Einbringenden nutzen, soweit Unternehmens- und Unternehmeridentität vorliegen.[1] Rz. 251 Bislang strittig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 Nicht ganz unstreitig ist es in der Literatur, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dies erfordert, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder bereits bestehende Gesellschaftsrechte erweitert werden. Dies setzt voraus, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die Stellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teilb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Rz. 20 Die zur rein vermögensverwaltenden GbR dargestellten steuerlichen Grundsätze gelten ganz überwiegend auch für die rein vermögensverwaltende KG. Den an der KG beteiligten natürlichen Personen werden die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte infolge der im Grundsatz[17] geltenden ertragsteuerlichen Transparenz anteilig wie eigene Einkünfte zugerechnet; es gelten die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.6 Treuhandgebühr und steuerliche Behandlung

Das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der Steuerberater als Treuhänder für seine Tätigkeit erhält, unterliegt § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Tätigkeit des Treuhänders grundsätzlich eine sonstige selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist. In dem Moment, in dem der Steuerberater als Treuhänder die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet bzw. Tätigkeiten übernimmt, ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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Ausnahmen vom Progressionsv... / Hintergrund

Ein Ehepaar, das nicht dauerhaft getrennt lebt, reichte in Deutschland eine gemeinsame Steuererklärung ein. Der Ehemann ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland. Er erzielte Einkünfte aus seiner Selbständigkeit und unterhält in Deutschland eine Wohnung. Die Ehefrau ist polnische Staatsangehörige, wohnt in Polen und erzielt dort Einkünfte aus der Vermietung einer Im...mehr

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Werterhöhung des Teilwerts ... / Entscheidung

Das Finanzgericht wies die Klage ab und begründete dies wie folgt: Wer durch eine interne Teilung im Versorgungsausgleich Rentenansprüche erhält, wird steuerlich so behandelt, als ob er selbst Gesellschafter wäre. Das bedeutet: Wertsteigerungen dieser Pensionszusage gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb – und sind damit steuerpflichtig. Das Gericht stellte außerdem klar, da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gewerbebetrieb

Rz. 19 Ein Gewerbebetrieb aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit liegt vor, wenn der Kfm. eine selbstständige Tätigkeit nachhaltig ausübt, in Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Rz. 20 Eine selbstständige Tätigkeit setzt voraus, dass der Kfm. im Außenverhältnis ungebunden ist, er also rechtlich selbstständig ist. Wirtschaftl...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / i) Gewerbesteuer bei Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG); dies ist der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG). Bei der Ermittlung des Gewinns für Zwecke der Gewerbesteuer sind Einkünfte i...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / a) Anteil umfasst das gesamte Nennkapital (Teilbetrieb)

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (§ 16 Abs. 1 S. 1 EStG). Als Teilbetrieb gilt die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Die Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die d...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 9. Abgrenzung der Einkunftsarten zueinander

Die Einkünfte können nur dann den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, wenn keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung vorliegen (§ 20 Abs. 8 EStG). Die Frage der Abgrenzung ist im Einzelfall zu entscheiden. Die nachfolgenden Ausführungen bieten einen Überblick, wann keine Einkü...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 10. Veräußerung von Anteilen im PV (§ 17 EStG)

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG). a) Veräußerungstatbestand Als Anteile gelten auch Anteile an einer Genossenschaft einschlie...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / b) Anteil umfasst nicht das gesamte Nennkapital

Sofern eine steuerpflichtige Person einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußert, der einem BV zuzuordnen ist und der nicht das gesamte Nennkapital umfasst, liegen laufende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren. Der Veräußerungspreis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Anwendung des § 241a HGB bei freiwilliger Eintragung im Handelsregister

Rz. 9 Soweit für einen Gewerbebetrieb kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, gilt dieser als Handelsgewerbe, wenn er gem. § 2 HGB freiwillig im Handelsregister eingetragen ist (§ 238 Rz 17). Durch eine freiwillige Eintragung entsteht Buchführungspflicht nach §§ 238 f. HGB.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Buchführungspflicht des Kaufmanns (Abs. 1)

Rz. 16 § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Buchführung. Kfm. i. S. d. § 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe gem. § 1 Abs. 1 HGB betreibt. Nach § 1 Abs. 2 HGB ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.[1] Rz. 17 Als Kfm. gilt auch, wer kein Kfm. i. S. d. § 1 HGB ist, aber sein gewerbliche...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Besteuerung einer Rückvergütung

Fraglich ist, ob die Rückvergütung einer Genossenschaft bei den Mitgliedern zu besteuern ist. Sofern die Anteile an einer Genossenschaft zum BV gehören, führt eine Rückvergütung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.[11] Bei einer Körperschaft bleibt eine Rückvergütung bei der Ermittlung des Einkommens nicht nach § 8b Abs. 1 KStG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Personelle, sachliche und zeitliche Zurechnung

Rz. 11 Voraussetzung für die Aufnahme von VG, Schulden, RAP sowie Aufwendungen und Erträgen in den Jahresabschluss ist, dass diese in personeller Hinsicht einem bestimmten Kfm. sowie in sachlicher Hinsicht seinem Betriebs- und nicht seinem Privatvermögen zuzurechnen sind. Die personelle Zurechnung ist in § 246 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 HGB geregelt. Gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 H...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich und landesrechtliche Vorschriften

Rz. 2 § 263 HGB setzt einen die Kaufmannseigenschaft nach den §§ 1 ff. HGB begründenden Gewerbebetrieb (Unt i. S. d. § 263 HGB) voraus.[1] Träger eines solchen Unt im Anwendungsbereich des § 263 HGB können nur Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände sein. Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Landkreise oder Landschaftsverbände) stellen kommunale Gebietskörperschaften...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Eröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Eröffnungsbilanz ist von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb unter der Voraussetzung, dass er i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 2 HGB und § 241a HGB vgl. § 241a Rz 6 ff.). Der Zei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.3 Gewerbliche Einkünfte

https://playout.3qsdn.com/embed/b98003b8-12d7-4cbe-b4f9-2abbb631fc52 Video: Steuerliche Bewertung bei gewerblicher Verstrickung Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Kryptowerten dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.6 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bezüglich der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt insgesamt 7 Einkunftsarten. Hierzu gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte. Unter einer Einkunftsart ist die Zusammenfassung von Einkünften, die auf Gewinn oder Einnahmeübersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 8 Abgrenzung zur gewerblichen Vermietung

Die Vermietung von Wohnungen erfüllt zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 EStG normierten Tatbestände, geht jedoch i. d. R. nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinaus. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 5 Einteilung der Einkünfte

Die 7 Einkunftsarten werden nach der Bezeichnung der Einkünfte in 2 Gruppen zusammengefasst[1]: Gruppe der Gewinneinkunftsarten: Das sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit.[2] Ihr Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust. Gruppe der Überschusseinkunftsarten: Das sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008 ff., 741 ff. BGB oder Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug in vielen Fällen zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Ein Wahlrecht besteht nur für Grundstücksteile, deren Größe nicht mehr als 30 qm oder deren Wert nicht mehr als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.2 Leistungen aus sonstigen Gründen

Nicht durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind Leistungen, die der Arbeitgeber kraft öffentlich-rechtlicher Verpflichtung gewährt. Der Veranlassungszusammenhang zwischen Dienstverhältnis und Einnahme kann auch kraft Gesetzes entfallen, z. B. im Fall des Arbeitnehmer-Kommanditisten; dessen Arbeitslohn gehört kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu den Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

... a) die Teil einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person sind, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind oder anzuwenden wären, wenn sich der Geschäftsvorfall im Inland unter Beteiligung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen und einer inländischen nahestehenden Person ereignet hätte, ... Rz. 2785 [Autor/Stand] Bezi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerabzug nach § 50a EStG

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei Gastspielen ausländischer Sportvereine entstehen Rechtsbeziehungen nur zwischen dem gastgebenden deutschen Verein und dem ausländischen Verein. Die an den ausländischen Verein gezahlten Spielanteile und Garantiesummen sind nicht > Arbeitslohn der ausländischen Spieler. Dem ausländischen Verein fließen beschränkt steuerpflichtige Einkünft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Tatbestand und allgemeine Besteuerungsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Tatbestand. Bei Sachverhalten mit einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 kommt es – im hier interessierenden Zusammenhang – tatbestandsseitig allein darauf an, ob "das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der [einbringungsgeborenen] Anteile ausgeschlossen wird" (§ 21 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte. (2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schutzobjekt.

Rn 82 Schutzobjekt war ursprünglich der Betrieb bzw das Unternehmen, für das eine Unternehmenssubstanz (insb RGZ 58, 24, 30) sowie nach der Rspr eine verfestigte Organisation (BGH NJW 92, 41, 42 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 358/89]: GbR reicht aus; weitergehend zB BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 207) charakteristisch war. Heute ist anerkannt, dass die gesamte unternehmerische Tätigkeit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebseinnahmen

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Betriebseinnahmen werden diejenigen > Einnahmen bezeichnet, die Stpfl mit (Gewinn-)Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit zufließen. Die > Einkünfte (Gewinne) werden in diesen Fällen grundsätzlich durch (Betriebs-)Vermögensvergleich ermittelt. In bestimmten Fällen ist jedoch die Gewinnermittlu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 79 Das Recht am Unternehmen (so die nach der Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten heute zutreffende Bezeichnung, s.u. Rn 82) wurde – als Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – vom RG entwickelt (RGZ 58, 24, 29 ff; 64, 52, 55 f; 94, 248, 249 ff; 141, 336, 338 ff) und vom BGH übernommen (s nur BGHZ 29, 65, 67 ff; 45, 296, 307). In der Rspr (aaO...mehr