Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Google-Rezension: Ein-Stern... / 1 Leitsatz

In der Google-Rezension eines Mieters "Ein-Sterne-Bewertung" nebst Bewertungskommentar "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" liegt weder ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb noch in den sozialen Geltungsanspruch der Verwaltung als Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Google-Rezension: Ein-Stern... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe weder ein Anspruch auf Löschung der Rezension zu noch ein Anspruch auf Unterlassen einer zukünftigen "herabsetzenden Bewertung mit einem Stern verbunden" und "ohne zuvor eine eigene Vertragsbeziehung zur Klägerin unterhalten zu haben und ohne diesen Umstand für einen unvoreingenommenen, verständigen Durchschnittsleser erkennbar offenzulegen". Ein solcher...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Google-Rezension: Ein-Stern... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich eine Verwaltung gegen eine Ein-Sterne-Bewertung bei Google wehren kann. Verletzungen von Unternehmen durch Äußerungen Wird ein Unternehmen durch negative Äußerungen in der "Wirklichkeit" oder im Internet erkennbar betroffen, kann es eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts oder einen Eingriff in seinen eingerichteten un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / 1. Tätigkeit und Rechtsform als Zuordnungsparameter

Art der Tätigkeit: Insbesondere ist die Art der Tätigkeit entscheidend, wobei hier eine Abgrenzung bloß vermögensverwaltender Tätigkeiten von gewerblichen Tätigkeiten in den Vordergrund rückt.[6] Diese Art der Abgrenzung ergibt sich auch aus der gesetzlich angelegten Systematik in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach u.a. eine fehlende Vermögensverwaltung – als ungeschriebenes Tatbest...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.3 Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit

Rz. 73 Mit der Eintragung ist allerdings allenfalls die widerlegbare Vermutung verbunden, dass auch eine selbstständige Tätigkeit als Handwerker ausgeübt wird. Hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung obliegt den Rentenversicherungsträgern und Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Pflicht der vollständigen Überprüfung. Vom tatsächlichen Ausüben der selbstständigen Tätigkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.5 Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 20 Die selbstständige Tätigkeit muss darüber hinaus im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern stellt ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dar, das aus dem Steuerrecht kommend auch in das Sozialrecht hineinwirkt (während das B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / a) Prüfungsanordnung

Eine vor Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Außenprüfung löst eine Ablaufhemmung aus (§ 171 Abs. 4 AO). Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist die Auswertung der Außenprüfungsergebnisse nicht beeinträchtigt, d.h. dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden könne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / VI. Keine Befugnisse im Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Ein StB darf keine Vertragsentwürfe entwerfen oder fertigen, also z.B. keine Darlehensverträge (BGH v. 5.6.1985 – IVa ZR 55/83, StB 1985, 304 = AnwBl. 1986, 111 = HFR 1986, 384); Pachtverträge (LG Düsseldorf v. 29.5.1963 – 11 S 73/63b, NJW 1963, 1500); Kaufverträge, etwa über einen Gewerbebetrieb oder Geschäftsanteile (OLG Köln v. 12.5.1980 – 12 U 87/79, ZIP 1980, 1107 = StB 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.1 Anspruchsberechtigung sowie begünstigte Forschung und Entwicklung

Zur Forschungszulage berechtigt sind in Deutschland unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung betreiben und nicht von der Besteuerung befreit sind. Anspruchsberechtigt können kleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands sein. Die Forschungszulage steht allen Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / VII. Keine Befugnisse im Gewerberecht (außer Gewerbesteuerrecht)

Außer im GewSt-Recht darf der StB seine Mandanten nicht in gewerberechtlichen Fragen beraten. Beispiele: Ein Eventmanager fragt bei seinem Berater an, ob er für seinen Gewerbebetrieb eine Schankerlaubnis nach § 2 GastG benötigt, weil er eine Veranstaltung mit Getränkeausschank durchführen will. Ein Unternehmer möchte einen Jugendlichen als Aushilfskraft einstellen, der in eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.2 Die Behandlung der Vergütung beim Beiratsmitglied

Die Vergütung unterliegt beim Beirat der Regelbesteuerung. Bei Überwachungsfunktion erzielen Beiräte Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.[1] Angehörige eines beratenden Beirats erzielen entweder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[2] oder aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Dafür entscheidend dürfte die spezifische Aufgabenstellung im Beirat sein, die anhand der von der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 7.2.1 Einzelunternehmen

Einzelunternehmer – Übergabe zu Lebzeiten Die unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nach § 6 Abs. 3 EStG. Dieser setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf den Übernehmer in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird und der Übergeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 2. Gewerbesteuer

Jeder stehende Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer (GewSt). Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist keine gewerbliche Tätigkeit.[8] Bei Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen müssen weitere Umstände hinzutreten, um einen Gewerbebetrieb zu begründen. So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 1. Körperschaftsteuer

Eine Genossenschaft – einschließlich einer Europäischen Genossenschaft – unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer (KSt; § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Die Einkünfte sind stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG). Bei Auflösung und Abwicklung einer Genossenschaft ist der im Zeitraum der Liquidation erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / I. Einleitung

Ein gemeinschaftliches Wohnprojekt – z.B. ein Mehrgenerationenhaus – bietet interessierten Personen die Möglichkeit, ihre persönlichen Bedürfnisse an den Zusammenhalt und die Nachbarschaft beim Wohnen umzusetzen. Eine Genossenschaft kann insoweit die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um den Anforderungen des gemeinschaftlichen Wohnprojekts zu genügen. Bei alledem ist das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 3. Umsatzsteuer

Eine Genossenschaft kann Unternehmer i.S.d. UStG sein, wenn sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Unternehmer ist jedes selbständig tätige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt.[9] Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen gegen Miete oder Pacht ist eine gewerbliche Tätigkeit. Beacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneinkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.2.1 Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt.[1] Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist die Nutzungsdauer gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 15 Jahre [2]. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.2.2 Entgeltlich erworbener Praxis- bzw. Sozietätspraxiswert

Die gesetzliche Nutzungsdauer des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG für die Geschäftswertabschreibung gilt nicht für entgeltlich erworbene freiberufliche Praxiswerte. Ihre Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich 3 bis 5 Jahre.[1] Ob der Abschreibungszeitraum 3, 4 oder 5 Jahre beträgt, ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Führt ein Freiberufler seine Tätigkeit nach e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachfristverstoß nach § 13a... / 1. Problemstellung

Im Rahmen der steuerlichen Privilegien für die Übertragung unternehmerischen Vermögensregelt § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG , dass begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 zu 85 % steuerfrei gestellt wird, wenn der Erwerb begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 zzgl. der Erwerb i.S.v. § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG insgesamt 26 Mio. EUR nicht überschreitet. Wird die Optionsversch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücke in der betriebl... / 4. Prüfschritt 3: Greift eine gesetzgeberisch festgelegte Rückausnahme?

Haben wir es nun mit einem Grundstück zu tun, das zweifelsfrei als Verwaltungsvermögen einzugruppieren ist, es also Dritten zur Nutzung überlassen ist, kann es dennoch aus dieser Kategorie wieder herausfallen, wenn nämlich eine der Rückausnahmen in § 13b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 lit. a bis lit. f ErbStG greift. Hinsichtlich dieser Rückausnahmen bestehen aktuell einige offe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücke in der betriebl... / 2. Prüfschritt 1: Schwelle des Verwaltungsvermögens

Unter Zuhilfenahme der Gesetzesbegründung zum ErbStRefG in 2008 (BT-Drucks. 16/7918, 35, 36) ist die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, Steuerbegünstigungen für privates Grundvermögen, das sich in betrieblichen Gesellschaftsstrukturen befindet, nicht mehr zulassen zu wollen. Man wolle vermögensverwaltende Betriebe nicht mehr begünstigen. Aber auch "Gewerbebetriebe", die dur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 1 Rechtslage vom 1.1.1939 bis 31.12.1960

Selbstständig tätige Handwerker wurden erstmals durch das HVG in die Rentenversicherung einbezogen. Handwerker mit Lebensversicherungsverträgen konnten je nach Inhalt des Vertrages auf Antrag entweder versicherungsfrei sein oder von der halben Beitragsleistung befreit werden. Der Beitragspflicht nach dem HVG unterlag das Gesamteinkommen des Handwerkers, nicht nur das aus dem Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 229). Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Ausland...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewerbebetrieb.

Rn 6 Die Niederlassung muss dem Betrieb eines Gewerbes dienen, wobei der Gewerbebegriff – weitergehend als derjenige der Gewerbeordnung – sämtliche auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten erfasst, also auch diejenigen der freien und künstlerischen Berufe, zB der Rechtsanwälte (BayObLG Beschl v 20.3.19 – 1 AR 6/19, Rz 9 – juris; Hamm Beschl v 18.2.19 – 32 SA 9/19, Rz 25 –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezug der Klage auf den Gewerbebetrieb.

Rn 7 Ein Bezug der Klage zur Niederlassung ist ohne weiteres gegeben, wenn das klagegegenständliche Schuldverhältnis, das sowohl vorvertraglich/vertraglich als auch gesetzlich sein kann, durch die Niederlassung begründet wurde oder unmittelbar aus ihr hervorging, ohne dass es darauf ankäme, ob die Niederlassung bei der Begründung des Schuldverhältnisses selbstständig oder au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwachsung auf die alleinige Kommanditisten-GmbH (§ 712a Abs 1 BGB nF)

Rn. 62 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Beispiele dazu sei verwiesen Beispiel 1 (Stegemann, GStB 2004, 367 ff): Im Beispielsfall ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anderweitige Gefährdungstatbestände.

Rn 4 Naturereignisse wie Feuer, Sturm und Überschwemmung können ausreichen, wenn hierdurch ein Vermögensverfall droht (LAG Köln AA 11, 144; Musielak/Voit/Huber Rz 3; MüKoZPO/Drescher Rz 7; Zö/Vollkommer Rz 7). Entspr gilt für Boykott- oder Streikmaßnahmen ggü dem Gewerbebetrieb des Schuldners (Musielak/Voit/Huber Rz 3) oder eine drohende Inhaftierung des Schuldners (Köln MDR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 97 Eine Familienstiftung ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Die Körperschaftsteuer beträgt gem. § 23 Abs. 1 KStG 15 %. Dazu kommt weiterhin der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.[191] Die Stiftung unterliegt ferner mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer, wenn und soweit sie einen inländischen Gewerb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mannschaftssportler und Einnahmen aus Werbetätigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nach dem BMF-Schreiben vom 25.08.1995, DB 1995, 1935 gilt Folgendes: Gliedert ein Sportverein seine gesamte Werbetätigkeit auf eine rechtlich selbständige Vermarktungsgesellschaft aus, sind die Sportler Arbeitnehmer des Vereins (der Vermarktungsgesellschaft), wenn die Werbeeinnahmen noch zum Arbeitslohn des Sportlers gehören. Dies ist dann de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen bei einem Verein – unabhängig davon, ob dieser steuerpflichtig oder steuerbefreit ist – nicht der Ertragsbesteuerung. D.h. es fällt keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer an, da echte Mitgliedsbeiträge keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. So unterliegen bei einem steuerpflichtigen Verein nur die Einkü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zweck

Rn. 11 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für den Begriff der Überschusseinkünfte (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) definiert § 8 Abs 1 EStG den in § 2 Abs 2 Nr 2 EStG verwendeten Begriff "Einnahmen" als alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Hinsichtlich der Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, finden sich in § 8 Abs 2 und 3 EStG Bewertungsregeln, Abs 3 enthält da...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.5 Veränderte gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche aufgrund der Verschmelzung

Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Insbes. bei der Verschmelzung durch Aufnahme kann es dazu kommen, dass sich die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche verändert. Diese Veränderungen können alle vier möglichen Tätigkeitsfelder – sowohl bei der Übertragerin als auch bei der Übernehmerin – betreffen. Dies sind folgende gemeinnützigkeitsrechtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auflösung bzw Beendigung der KG

Schrifttum: Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm v 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auflösung der KG erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretungsbefugnis (Nr 1).

Rn 9 Nach § 79 können sich im Parteiprozess die Parteien durch einen RA als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 79 II 1). ›Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt‹ die in Abs 2 S 2 Nr 1–4 genannten Personen und Institutionen. Nr 4 enthält für das Mahnverfahren die Besonderheit, dass Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 15a Abs 5 Nr 1 EStG: Atypischer stiller Gesellschafter

Schrifttum: Walther, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Geuenich, Steuerliche Verlustzuweisung bei nicht eingezahlter Einlage des stillen Gesellschafters – Wechselwirkung zwischen Bilanzierung und Ergebniszuweisung, DStR 1998, 57; Kempermann, Unterbeteiligte als "andere Unternehmer" iSd § 15a Abs 5 EStG, FR 1998, 248...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67 a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 520 EUR sein und im Kalenderjahr 6 240 EUR nicht über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Anwendbarkeit der Begünstigungen auf das Betriebsvermögen

Rz. 187 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sind dem Grunde nach auf das sog. begünstigungsfähige Unternehmensvermögen anwendbar. Begünstigungsfähig ist inländisches bzw. in einem Mitgliedstaat des EU- bzw. EWR-Raums gelegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs (Einzelunternehmen) oder Teilbetriebs, einer ...mehr