Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.5.3 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe... mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach der Tonnage müssen insgesamt erfüllt sein: Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr; Bereederung des Handelsschiffes im Inland; Vorliegen eines Gewerbebetriebs mit Geschäftsleitung im Inland; Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG; Stellung eines unwiderruflichen Antrags auf Tonnagebest... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.5 Übertragungsverbot (§ 6b Abs. 4 S. 2)

Rz. 118 Nach § 6b Abs. 4 S. 2 EStG ist die Übertragung des Veräußerungsgewinns bei Wirtschaftsgütern, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören oder der selbstständigen Arbeit dienen, nicht zulässig, wenn der Gewinn bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs entstanden ist. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein gewerblic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.1 Anlagevermögen

Rz. 101a Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB; § 5 EStG Rz. 167). Zum Umlaufvermögen (§ 5 EStG Rz. 215) gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Erzeugnisse und Wa... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.6 Auflösung bei Gewinnschätzung

Rz. 146 Nach R 6b.2 Abs. 4 EStR 2012 soll die Rücklage auch dann gewinnerhöhend aufzulösen sein, wenn in einem Wirtschaftsjahr nach Rücklagenbildung der Gewinn des Stpfl. deshalb geschätzt wird, weil keine Bilanz aufgestellt wurde. Damit soll offenbar die Konsequenz aus dem Umstand gezogen, dass eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auch nur bei Vorliegen einer Bilanz, nicht a... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 12.2 Tarifermäßigung gem. § 34 EStG

Rz. 164 Für den Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann zwischen Abzug bzw. Rücklagenbildung nach § 6b EStG (wenn dessen Voraussetzungen vorliegen) und der Tarifermäßigung nach § 34 EStG gewählt werden. Nach § 34 Abs. 1 S. 4 EStG kommt jedoch eine Tarifermäßigung nicht in Betracht, wenn auf den Veräußerungsgewinn ganz oder teil... mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 4.5 Verzinsung

Führt die Rückgängigmachung zu einer Nachzahlung, ist der Betrag zu verzinsen.[1] § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG stellt klar, dass kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 AO vorliegt und somit die Regelungen des § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden sind, die den Beginn des Zinslaufs hinausschieben würden. Diese Regelung gilt für IAB, die für nach dem 31.12.2012 endende Wirtschafts... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.2 Aufwuchs

Rz. 49 Die Veräußerung von Aufwuchs fällt nur dann unter § 6b EStG, wenn er zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört. Dazu ist es erforderlich, dass der betreffende Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. v. § 13 EStG erzielt. Aufwuchs von Betrieben, die etwa als Personengesellschaft neben ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit gewerblic... mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts... mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.1.2 Gewinngrenze

Einheitliche Gewinngrenze ab JStG 2020 Mit dem JStG 2020 wurde eine einheitliche Gewinngrenze unabhängig von der Einkunftsart eingeführt. Für die Bildung eines IAB darf nun der Gewinn den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft v... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zusammenhang zum Gewerbebetrieb

Rz. 63 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für ein oder mehrere Gebäudemerkmale nicht erfüllt sind, liegt jedoch nicht zwingend eine Betriebsvorrichtung vor. Der Umkehrschluss ist also unzulässig. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob das Bauwerksteil der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Gewerbebetrieb dient oder ob es in einer besondere... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- und Entwässerungsanlagen sowie Rampen (Tz. 4.2 AbgrenzE)

Rz. 311 [Autor/Stand] „Einfriedungen stehen grundsätzlich in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb. Sie gehören deshalb als Außenanlagen zum Grundstück. Das gleiche gilt für Bodenbefestigungen (Straßen, Wege, Plätze). Sie sind im Allgemeinen zur besseren Befahrbarkeit des Bodens geschaffen; eine besondere Beziehung zu einem auf dem... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudebegriff vorrangig

Rz. 62 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Sofern die Voraussetzungen für alle Gebäudemerkmale (vgl. Rz. 27) nebeneinander erfüllt sind, kann begrifflich keine Betriebsvorrichtung mehr vorliegen. Vielmehr handelt es sich bei dem Bauwerk zwingend um ein Gebäude. Denn nach § 243 Ab... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Aufenthalt von Menschen (Tz. 2.4 AbgrenzE)

Rz. 149 [Autor/Stand] „Das Bauwerk muss durch normale Eingänge, z. B. Türen, betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege genügen nicht. Darüber hinaus muss das Bauwerk so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen oder ähn... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Bäder, Fotovoltaikanlagen (Tz. 3.6 AbgrenzE)

Rz. 270 [Autor/Stand] „Beleuchtungsanlagen gehören grundsätzlich zum Gebäude (BFH vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988 S. 440). Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, sind jedoch Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für Kraftstromanlagen, die ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen. Sammelheizung... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Grundvermögens

Rz. 20 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz verwendet den Begriff "Grundvermögen" mit einem spezifisch bewertungsrechtlichen Begriffsinhalt. Das Grundvermögen stellt eine der in § 18 BewG aufgezählten drei Vermögensarten des Bewertungsrechts dar. Dabei ist zur Begriffsbestimmung von dem umfassenden Begriff "Grundbesitz" als Oberbegriff auszugehen (§ 157 Abs. 1 BewG). Dieser um... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Gleisanlagen und Brücken (Tz. 4.4 AbgrenzE)

Rz. 331 [Autor/Stand] „Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dergleichen) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonde... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Allgemein zur Tierhaltung: App, Die Berücksichtigung von Verlusten aus Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1990, 538; Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, Inf. 1988, 53; Engel, Landwirtschaft oder Gewerbe, 1998; Engel, Bewertungs-Ratgeber in der Tierhaltung, Einheitsbewertung und Abgre... mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Aufzüge und ähnliche Anlagen (Tz. 3.5 AbgrenzE)

Rz. 262 [Autor/Stand] „Personenaufzüge dienen überwiegend der Benutzung des Gebäudes. Sie sind in mehrgeschossigen Gebäuden zur raschen und sicheren Abwicklung des Personenverkehrs allgemein üblich. Auch Rolltreppen und Rollsteige, die zur Bewältigung des Publikumsverkehrs dienen, sind aus diesem Grund dem Gebäude zuzurechnen (BFH vom 5. März 1971, BStBl II S. 455). Lastenauf... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen (Tz. 1.3 AbgrenzE)

Rz. 123 [Autor/Stand] „Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG oder nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG-DDR können nur einzelne Bestandteile und Zubehör Betriebsvorrichtung sein. Zu den Betriebsvorrichtungen gehören nicht nur Maschinen und maschinenähnliche Vorrichtungen. Unter diesen Begriff fallen vielmehr alle Vorrichtungen, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird (BFH vom 1... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Sonstige Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden (Tz. 3.7 AbgrenzE)

Rz. 294 [Autor/Stand] „Nicht zum Gebäude rechnen Kühleinrichtungen, Absaugevorrichtungen, Bewetterungsanlagen, Entstaubungsanlagen und dergleichen. Stahltüren, Stahlkammern und Stahlfächer von Tresoranlagen sind ebenso wie die dazugehörigen Alarmanlagen Betriebsvorrichtungen. Sprinkleranlagen sind regelmäßig Gebäudebestandteile, da sie der Gebäudenutzung dienen. Ihre Einordnun... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also v... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE)

Rz. 233 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu diesem Betrieb stehen. Als Betrieb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Nießbrauch am Gesellschaftsanteil im (Einkommen-)Steuerrecht, DStR 2025, 1392; Dorn/Strahl, Steuerfolgen der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt, KÖSDI 2026, 24 604. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 (Zweifelsfragen zu § 6 Abs 3 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Allgemeines

Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II 2007, 702; Ross ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 35 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird[2], gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Grundvermögens

Rz. 12 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz verwendet die Begriffe Grundbesitz, Grundvermögen, Grundstück, Geschäftsgrundstück und Betriebsgrundstück jeweils mit einem spezifisch bewertungsrechtlichen Begriffsinhalt. "Grundvermögen" stellt eine der in § 18 BewG aufgezählten drei Vermögensarten des Bewertungsrechts dar. Bei seiner Begriffsbestimmung ist von dem umfassenden Begr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Qualifikation des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1552 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 qualifizierte den Hinzurechnungsbetrag für das Est-Recht. Danach war zu unterscheiden: mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 170 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 13b EStG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift ist insb. deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaften i.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Vieheinheiten

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 241 Abs. 1 Satz 3 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Der jeweilige Bedarf wird über die Anlage 34 zum BewG allgemeingültig festgelegt. Rz. 51 [Autor/Stand] Auch ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1)

Rz. 341 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht. mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und – wenn ja – wann die Veräußerung eines Kommanditanteils im Hinblick auf eine an diesem Kommanditanteil bestehende Unterbeteiligung zu einem Verstoß gegen eine Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 5 ErbStG in der ab dem 30.6.2013 und bis zum 30.6.2016 gültigen Fassung (a.F.) führt. Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Ver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1486 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Durch das BEPS-UmsetzungsG I v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000, Anwendung ab VZ 2017, s Rn 1381) wurde § 6 Abs 3 S 1 EStG in dem Sinne geändert, dass das sog Buchwertprivileg nur zur Anwendung kommt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ( BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rz 1 und 11). Diese Gesetzesänderung steht... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG, mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu... mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Struktur und Aufgaben der LSt-Hilfevereine

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 LSt-Hilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von ArbN zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 Abs 1 StBerG). Sie sollen ihre Mitglieder in einem Massenverfahren preiswert beraten (> Rz 3). Damit treten sie gelegentlich in Wettbewerb mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten allerdings regelmäßig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn... mehr