Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 7 Abberufung und Verwaltervertrag

Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 WEG kann der Verwalter jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Die Abberufung kann nach § 26 Abs. 5 WEG nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grunds beschränkt werden. Mit Blick auf den Verwaltervertrag bestimmt § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG, dass dieser spätestens 6 Monate nach Abberufung endet. Der Verwaltervertrag endet insoweit automat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde (§ 253)

Rn 2 Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beschwerde ist eine Beschwer. Hierfür muss der Plan in die Rechte des Beschwerdeführers eingreifen.[3] Durch das ESUG wurden darüber hinaus spezielle Anforderungen an die formelle und materielle Beschwer in das Gesetz aufgenommen. 2.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Rn 3 Für Frist und Form der sofortigen Beschwerde gelten § 56...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / Leitsatz

1. Der Haftbefehl ergeht wegen "einer Forderung" aus einem Titel. Diese Forderung wird durch die Forderungsaufstellung des Gläubigers in dem Vollstreckungsauftrag bestimmt. Unerheblich ist, ob die Forderungsaufstellung oder der Vollstreckungsauftrag des Gläubigers in dem Haftbefehl bezeichnet wird. 2. Ein bereits erlassener Haftbefehl kann nicht vollstreckt werden, wenn genau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Damit es zu einer in einem Insolvenzplan vorgesehenen Abwicklung oder Sanierung kommen kann, bedarf der Plan einer mehrheitlichen Zustimmung der Beteiligten, wobei wegen der Tatsache, dass die Festsetzungen eines Insolvenzplans nur selten den Interessen aller Beteiligten bis ins Letzte gerecht werden können, keine Einstimmigkeit erforderlich, sondern eine Majorität ausr...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt bekanntlich am 1.1.2024 in Kraft. Zahlreiche Änderungen, vor allem im Bereich des GbR-Rechts, erfordern eine Betrachtung der praktischen Auswirkungen des MoPeG auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Werterhaltungsprinzip (§ 245 Abs. 1 Nr. 1)

Rn 9 Wann eine Schlechterstellung i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 vorliegt, wird im Gesetz nicht definiert. Abzustellen ist auf das wirtschaftliche Ergebnis; der (fiktive) Erlös aus der bestmöglichen Verwertung in der Insolvenz ohne Plan ist mit dem im Plan prognostizierten Erlös zu vergleichen. Das bedeutet, dass der Vergleichsmaßstab sowohl die Abwicklung als auch die übertragende San...mehr

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FF 11/2022, Erfolglose Verf... / Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einri...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rn. 780 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Notwendige Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG (dh dem Ort seines Lebensmittelpunkts) abwesend ist, sind dem Grunde nach WK. Mit dem JStG 1996 wurde erstmals der zeitliche Umfang sowie die Höhe des A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückwirkendes In-Kraft-Treten von § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG

Rn. 1021 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG ist gemäß § 52 Abs 23 d S 5 EStG ab dem VZ 2004 anzuwenden; Gleiches gilt gemäß § 52 Abs 12 S 11 EStG für § 4 Ab 9 EStG . Bei dem rückwirkenden In-Kraft-Treten kann zwischen folgenden Zeiträumen unterschieden werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002

Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A 20/36, RStBl 1937, 1089). Als Berufsfortbildungskosten erkannt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3e wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Anbieterprüfdienst (§ 96 Abs 4 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch den Verweis auf die Vorschriften zur Außenprüfung (§§ 193ff AO) wird der zentralen Stelle das Recht eingeräumt, beim Anbieter zu prüfen, ob er die ihm aus § 10a EStG und Abschnitt XI EStG obliegenden Pflichten erfüllt und somit zum Gelingen des Zulageverfahrens den entsprechenden Beitrag leistet. Am 18.07.2016 ist das Gesetz zur Moderni...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / I. Die wichtigsten Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft

Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR als Grundform der Personengesellschaften. Bereits im Jahre 2001 hat der BGH die (Außen-) GbR für rechtsfähig erklärt.[1] Gem. § 51 Abs. 1 ZPO ist die GbR parteifähig, gem. § 47 Abs. 2 GBO grundbuchfähig und gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch insolvenzfähig. In den nachfolgenden Jahren nach dem eben genannten Grundsatzurteil des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen des ArbN

Rn. 470 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar spricht der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG weiterhin von "Aufwendungen" des ArbN für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Allerdings kommt es für den WK-Abzug nicht darauf an, ob dem ArbN tatsächlich Kosten entstanden sind, dh, ein Ansatz der Entfernungspauschale ist (aufwandsunabhängig) auch dann möglich, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Regelungszweck

Rn. 664 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie vorstehend ausgeführt, hat § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG rechtsbegründenden Charakter: Es werden Aufwendungen zum WK-Abzug zugelassen, die als privat mitveranlasst ansonsten keine Berücksichtigung finden könnten. Damit ist § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG Lenkungs- und nicht Fiskalzwecknorm. Die mit der Rechtsvorschrift verfolgte Absicht hat der Gesetz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung

Rn 15 Gegen diesen Beschluss kann als Rechtsmittel die Rechtsbeschwerde gegeben sein. Mit dem Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO wurde § 7 gestrichen, so dass die Rechtsbeschwerde nun nur noch nach den allgemeinen Regeln der ZPO eingelegt werden kann. Sie ist somit gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nur noch nach Zulassung durch das Landgericht zulässig.[37]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr-Änderung und Gesetzesänderung ab 1978

Rn. 672 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Entgegen seiner bisherigen Rechtsauffassung ging der BFH in den Urteilen BFH v 02.09.1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; BFH v 06.09.1977, VI R 5/77, BStBl II 1978, 31 und BFH v 06.09.1977, VI R 165/76, BStBl II 1978, 32 davon aus, dass nicht nur die Begründung, sondern auch die Beibehaltung des doppelten Haushalts beruflich veranlasst se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelter Haushalt

Rn. 683 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG enthält eine Legaldefinition der doppelten Haushaltsführung Danach liegt eine doppelte Haushaltsführung (nur) vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Aufenthaltsdauer (§ 62 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat mit Wirkung ab dem 01.03.2020 in § 62 Abs 2 EStG die Nr 4 neu eingefügt. Danach erhalten Drittstaatsangehörige, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, aus verfassungsrechtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte)

Rn. 500 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ziel des Weges muss die erste Tätigkeitsstätte des StPfl sein. Der durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingeführte und in § 9 Abs 4 S 1 EStG definierte Begriff der"ersten Tätigkeitsstätte" tritt an die Stelle des bis 2013 gelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Höhe der Pauschale

Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlasten, sieht das Gesetz i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Auslegung der InsO

Rn 24 Die InsO ist, wie jedes andere Gesetz auch, zunächst an Hand ihres Wortlauts und ihres inneren Zusammenhangs auszulegen.[18] Soweit Zweifel bei der wortgetreuen Auslegung verbleiben, kann auf die Erläuterungen und Begründungen zum Regierungsentwurf sowie die Stellungnahmen von Ausschüssen und Bundesrat im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zurückgegriffen werden. Sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Definition Gesamtaltersvorsorgezulage

Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Gesamtaltersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und aus einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage wird in § 84 EStG definiert, die Kinderzulage in § 85 EStG (s Erläut zu §§ 84 u 85 (Mühlenharz)). Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Grundzulage 175 EUR. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberech...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 1. Mündliche Antragstellung

Nach wie vor stellt die mündliche Antragstellung den Regelfall dar. Sie ist sowohl von Vornherein, als auch im Nachhinein möglich. Durch die mündliche Antragstellung sollen für den Rechtsuchenden entmutigende Formalitäten vermieden werden und sie soll zugleich dem Beschleunigungszweck dienen.[31] Dies folgt aus der Absicht des Gesetzgebers, das Verfahren so einfach wie mögli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Um Konzernrestrukturierungen zu erleichtern, wurde mit dem SanInsFoG[1] gemäß § 217 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen, die diesen aus einer Drittsicherheit gegen ein verbundenes Unternehmen i.S.v. § 15 AktG zustehen, zu gestalten.[2] Bisher waren die Inhaber von Drittsicherheiten gemäß § 254 Abs. 1 Satz 1 a.F. ausdrückli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 255 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Umfang und die Höhe der Bewirtschaftungskosten. Der nach § 253 BewG zu kapitalisierende Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) vom Rohertrag. Rz. 2 [Autor/Stand] § 255 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [3] neu...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.3.2 Sonderumlagen

Vereinzelt sehen Musterverwalterverträge ein Sonderhonorar für den Fall vor, dass Sonderumlagen erforderlich werden. In der Regel soll sich dabei die Höhe des Sonderhonorars nach der Höhe der beschlossenen Sonderumlage richten, also einen bestimmten Prozentsatz von ihr betragen. Zwar handelt es sich bei einer Sonderumlage um eine Ergänzung des Wirtschaftsplans, allein deshal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3 Entschädigung des Gläubigers

Rn 86 Hat das Gericht eine Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 getroffen, führt dies zu einem beträchtlichen Eingriff in die Rechte des ab-/aussonderungsberechtigten Gläubigers. Trotzdem räumt das Gesetz dem betroffenen Gläubiger weder rechtliches Gehör, noch ein Rechtsmittel ein.[237] Er erhält jedoch einen wirtschaftlichen Ausgleich in Form einer Nutzungsausfallentschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Fortbestehende Abweichungsbefugnis

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Nichtabweichung in den genannten Ländern ist der aktuell geltende Ist-Stand. Das Recht der jeweiligen Länder vom Bund abzuweichen, besteht aber fort und kann jederzeit neu ausgeübt werden. Der aktuelle Verzicht auf eine abweichende Landesgesetzgebung bindet die Länder nicht dauerhaft. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und der aktuelle Gesetzgeber ve...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antrag und Antragsberechtigung

Rn 5 Zur Stellung eines Antrags auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung nach § 248 ist jeder Beteiligte berechtigt in dessen Rechte durch den Insolvenzplan eingegriffen werden kann. Das gilt auch für Beteiligte, die über kein Stimmrecht verfügen[4] (etwa Gläubiger mit aufschiebend bedingten Forderungen, die sich nicht mit den Beteiligten über ein Stimmrecht einigen konnt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Schriftliche Abstimmung als zusätzliche Möglichkeit für die Beteiligten

Rn 2 Zunächst stellt sich aufgrund des Wortlauts des § 242 Abs. 1 einerseits[3] und des § 242 Abs. 2 Satz 1 andererseits[4] die Frage, ob hierdurch ein Wahlrecht eröffnet wird oder nicht vielmehr die Stimmberechtigten mit der Übersendung des Stimmzettels auch zur schriftlichen Ausübung ihres Stimmrechts verpflichtet werden. Insbesondere zur Senkung von Kosten und zur Beschle...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.1.4 Vertragsunterzeichnung

Nach § 9b Abs. 2 WEG vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Qua Gesetz ist also er der Vertragsunterzeichnende für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vorerwähnte Bestimmung ermöglicht es, auch einen anderen Wohnungseigentümer als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Sonderfall der Begünstigung eines Beteiligten

Rn 25 Zur Präzisierung des Begriffs der Unlauterkeit führt das Gesetz beispielhaft die Begünstigung eines Beteiligten als eine besonders unlautere Methode an. Die Begünstigung eines Beteiligten liegt vor, wenn der betreffende Beteiligte im Verhältnis zu den anderen Beteiligten seiner Gruppe besser gestellt wird. Fraglich ist aber, ob dies auch gilt, wenn die Begünstigung mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung der Waren

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen Waren müssen entweder in ein Zollverfahren überführt oder wieder ausgeführt werden. Nach Art. 150 UZK ist der Anmelder hierbei in der Wahl des Verfahrens grundsätzlich frei. Erforderlich für die Wahl des Zollverfahrens ist die Abgabe einer Zollüberwachung, s. Art. 158 UZK. Unter der Zollanme...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. In der Praxis wird um den Anfall der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV immer wieder gestritten. So auch in dem vom LG Osnabrück entschiedenen Fall. Dabei geht es aber nicht um allgemeine Fragen des Entstehens dieser Terminsgebühr, bei der es sich um eine "normale" Terminsgebühr i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 VV handelt (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Angaben nach Abs. 1

Rn 7 Die nach Abs. 1 zu machenden Angaben sollen dem Gericht die Prüfung ermöglichen, ob dem Antrag nach § 3a zu entsprechen ist. Insbesondere muss das Gericht ausschließen, dass der antragstellende Schuldner offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die Unternehmensgruppe ist.[6] Um dies beurteilen zu können, bedarf es neben den nach § 13 zu machenden Angaben zusätzl...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / Leitsatz

1. Der Umstand, dass der gesetzliche Vertreter in einer Person auch die Aufgaben als Testamentsvollstrecker über den vom Minderjährigen ererbten Nachlass wahrnimmt bzw. als Miterbe in einer Erbengemeinschaft mit seinen Kindern ist, erfordert ohne konkreten Anlass nicht die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach § 1909 BGB. 2. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers allein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlagerung des Lebensmittelpunkts an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 742 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine zunächst steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung endet ebenfalls, wenn der ArbN seinen Lebensmittelpunkt an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte verlegt bzw den bisherigen Ersthaushalt nicht mehr "unterhält", dh sich nicht mehr persönlich oder finanziell daran beteiligt. Zu denken ist daran, dass der ledige ArbN am Ort der e...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.8.1 Grundsätze

Eine Kardinalspflicht des Verwalters ist die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer.[1] Diese Pflicht besteht gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt. Die Wohnungseigentümer selbst haben hingegen keinen Anspruch auf Beschlussdurchführung gegen den Verwalter, wenn dieser un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Rückwirkung der nachträglichen Vergabe der ID-Nr (§ 62 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem durch das Gesetz zur Änderung des FreizügigkeitsG/EU und weiterer Vorschriften v 02.12.2014 (BGBl I 2014, 1922) eingefügten § 62 Abs 1 S 3 EStG wirkt die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs 1 S 1 EStG vorliegen, A 3 Abs 2 S 1 DA-KG 2021. Wird die ID-Nr nachträglich vergeben, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Weitere Rechtsentwicklung

Rn. 679 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019 (BGBl I 2019, 2886) und das Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749 sehen zur Abgeltung der Aufwendungen für Familienheimfahrten für die VZ 2021 bis 2026 den Ansatz einer ab dem 21. Kilometer erhöhten Entfernungspauschale vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Anordnungsvoraussetzungen

Rn 5 Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob vorläufige Maßnahmen angeordnet werden müssen. Im Gesetz wird zwischen Eigen- und Fremdanträgen nicht differenziert.[2] Auch findet § 21 bei Verbraucherinsolvenzanträgen ebenfalls Anwendung (vgl. § 306 Abs. 2 Satz 1), wenn auch die praktische Bedeutung eher gering ist (vgl. die Kommentierung bei § 306 Rdn. 20 ff). Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Painter, Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Überblick, DStR 2013, 217; Wirfler, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014: Zweifelsfragen trotz BMF-Schreiben, DStR 2013, 2660; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die neue...mehr