Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 6.1 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder einer AG

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Ansprüche auf Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Zu den anspruchsberechtigten Arbeitnehmern zählen ggf. auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften bzw. von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Zwar sind Vorstandsmitglieder einer AG kraft Ges...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / IV. Nachlassschutz und Nachlassverwaltung

Rz. 37 Das ZGB RB sieht diverse Möglichkeiten zum Schutz und zur (treuhänderischen) Verwaltung des Nachlasses in den Art. 1066–1068 ZGB vor. Rz. 38 Demnach leitet der am Ort des Erbfalles zuständige Notar auf Antrag eines oder mehrerer Erben, des Testamentsvollstreckers, eines örtlichen Staatsverwaltungsorgans oder anderer im Interesse der Nachlasserhaltung agierenden Persone...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Widerruf eines Testaments

Rz. 66 Der Widerruf eines Testaments erfolgt durch Vernichtung der Testamentsurkunde in Widerrufsabsicht oder durch ein nachfolgendes Testament. Enthält das spätere Testament keine ausdrückliche Widerrufsklausel, gilt das frühere nur insoweit als stillschweigend widerrufen, wie es im Widerspruch zum neueren steht. Zu beachten ist, dass ein Testament kraft Gesetzes als widerr...mehr

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AGS 01/2025, Anfechtbarkeit... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldverfahren wegen eines vor dem Inkrafttreten des 6. Gesetzes zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 22.8.2024 begangenen Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG anhängig. Dieses ist nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 24a Abs. 2 OWiG vom AG wegen der Gesetzesänderung nach § 46 Abs. 1 OWiG, § 206b StPO ...mehr

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Italien / 9. Ersatzerbschaft

Rz. 120 Gemäß Art. 688 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser einen Erben einsetzen für den Fall, dass der vorrangig eingesetzte Erbe (oder der gesetzliche Erbe) die Erbschaft nicht annehmen kann oder will. Das Gleiche gilt nach Art. 691 c.c. für Vermächtnisse. Die Anordnung der Ersatzerbschaft kann eine einfache, eine mehrfache, eine aufeinander folgende oder eine wechselseitige se...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungen der Finanzverwaltung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 – ErbStR 2011 – vom 19.11.2011[3] haben den GV-Erlass vom 5.5.2009 abgelöst. Anschließend sind die Regelungen in die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 8. Widerruf

Rz. 147 Alle testamentarischen Verfügungen können jederzeit frei widerrufen werden (revocación), selbst wenn der Testator eine gegenteilige Bestimmung im Testament getroffen hat (Art. 737 CC).[213] Die Form des Widerrufs entspricht den für die Errichtung vorgesehenen Förmlichkeiten (Art. 738 CC). Ein früheres Testament wird grundsätzlich durch ein wirksames späteres widerruf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Schweiz / 1. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Rz. 180 Die sog. "Lex Friedrich"[325] beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern (Art. 1 BewG).[326] Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gelten dann als Personen im Ausland im Sinne der Lex Friedrich, wenn sie ihren rechtmäßigen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schwei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 123 Nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG a. F. musste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitteilen. Für diese Mitteilung reicht seit dem 1.1.2020 gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG i. d. F. des Gesetzes vom 22.11.2019[1] die Textform nach...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / Zusammenfassung

Überblick Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Regeln des Privatrechts über das Zustandekommen von Verträgen. Erforderlich ist grundsätzlich ein Vertragsangebot und eine darauf bezogene Annahmeerklärung. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht eine formlose Einigung der Parteien. Zu beachten sind allerdings die im A...mehr

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Katalonien / A. Rechtsgrundlage und Einführung

Rz. 1 Das katalanische Erbrecht konstituiert ein vollständiges und unabhängiges Regelwerk, ohne dass ein Spezialitäts- oder Unterordnungsverhältnis zum spanischen Zivilrecht besteht. Gleichwohl regelt das Zivilrecht nicht alle Aspekte der Erbfolge im weiteren Sinne. Die vorliegende Darstellung setzt die Existenz eines detaillierten Abschnitts über das Erbrecht in Spanien all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstattung an Anleger nach InvStG

Rn. 46 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge von Spezial-Investmentfonds (§§ 35 und 36 InvStG), die aus inländischen Dividenden stammen, sowie für Erträge aus VuV und Veräußerungsgeschäften mit inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten eines inländischen Investmentanteils (§ 34 Abs 1Nr 3 InvStG) gelten die je nac...mehr

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Slowakei / III. Einleitung des Verfahrens

Rz. 138 Gemäß § 32 des Gesetzes Nr. 154/1994 Slg. Personenstandsgesetz ist das jeweilige Standesamt verpflichtet, das zuständige Gericht über jeden Todesfall in seinem Bezirk zu unterrichten. Das Gericht kann das Nachlassverfahren grundsätzlich entweder auf Antrag einer berechtigten Person (mögliche Verfahrensbeteiligte, siehe Rdn 137) oder von Amts wegen einleiten. Rz. 139 N...mehr

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Dänemark / III. Wertzuwachssteuern

Rz. 178 Aus dem Nachlass ist grundsätzlich für die gesamten Einnahmen des Verstorbenen und des Nachlasses Nachlasssteuer zu entrichten. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählt alles, was der Verstorbene selber empfangen hat, darunter auch Zinseinnahmen sowie Gewinne aus Wertpapieren und Immobilien. Allerdings werden beispielsweise nach § 27 Abs. 2 des Nachlasssteuergesetzes ...mehr

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Luxemburg / 4. Persönliche und sachliche Freibeträge

Rz. 185 Das Erbschaftsteuerrecht gewährt eine Fülle von Steuerbefreiungen: Ehegatten und Lebenspartner, die durch eine Partnerschaftserklärung verbunden sind, mit gemeinsamen Kindern oder sonstigen Abkömmlingen des Erblassers sind gänzlich steuerbefreit. Verwandte in gerader Linie zahlen keine Steuer für ihren gesetzlichen Erbteil. Ehegatten ohne Kinder erhalten einen persön...mehr

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Frankreich / 6. Die Stellung gesetzlicher Erben

Rz. 92 Das französische Recht unterscheidet allgemein ordentliche gesetzliche Erben (successeurs réguliers) und außerordentliche gesetzliche Erben (successeurs irréguliers). Ersteren steht die sog. saisine [77] zu, d.h., der Besitz geht kraft Gesetzes im Augenblick des Erbfalls auf den Erben über, während Letztere, zu denen heute gem. Art. 724 Abs. 3, 811 C.C. nur noch der St...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber wird an den Beiträgen, die ein freiwillig oder ein privat krankenversicherter Beschäftigter zur Kranken- und zur Pflegeversicherung zu zahlen hat, in Form eines Beitragszuschusses beteiligt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beitragszuschusses besteht, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicher...mehr

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Bulgarien / 4. Vierte Erbordnung

Rz. 18 Die vierte Erbordnung schließt alle Verwandten in nicht gerader Linie bis zum sechsten Grade ein (Art. 8 Abs. 4 ErbG). Das Repräsentationsprinzip gilt nicht. Der nähere Verwandtschaftsgrad schließt den ferneren vom Erbe aus. Dabei zu beachten ist eine Besonderheit, die im Wortlaut des Gesetzes keine Stütze findet, doch in Lehre und Praxis anerkannt ist: Bei Konkurrenz...mehr

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Island / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das isländische internationale Privatrecht ist nicht kodifiziert; es entspricht im Wesentlichen dem dänischen IPR.[1] Das Erbstatut bestimmt sich gewohnheitsrechtlich nach dem Domizil, also dem letzten dauerhaften Wohnsitz des Erblassers. Wie im dänischen Recht auch, wird wohl aus isländischer Sicht das ausländische Kollisionsrecht nicht angewendet, so dass es nicht zu...mehr

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Nordmazedonien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 15 Den Kindern, einschließlich der angenommenen, und dem Ehegatten steht als Erben der ersten Ordnung ein Pflichtteil in Höhe der halben gesetzlichen Erbquote zu (Art. 30 Abs. 1, 31 Abs. 2 mazErbG). Die Eltern und Geschwister sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie arbeitsunfähig und bedürftig sind. In diesem Fall erhalten sie ein Drittel der ihnen kraft Gesetzes ...mehr

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Estland / 1. Gesellschaftsrecht

Rz. 43 Anteile und Aktien von Gesellschaften unterliegen in der Regel dem gewöhnlichen Erbrecht. Das Gesellschaftsgesetzbuch,[30] regelt in wenigen Fällen mögliche Ausnahmen. So kann z.B. in der Satzung einer osaühing (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach estnischem Recht) festgelegt sein, dass mögliche Erben eines Gesellschafters seinen Anteil an der GmbH nicht erben k...mehr

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Estland / I. Estnisches internationales Erbrecht

Rz. 1 Das estnische internationale Erbrecht ist im 5. Teil (§§ 24–29) des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht[1] geregelt. Demnach wird für den gesamten Nachlass das Recht des letzten Wohnsitzstaates des Erblassers, unabhängig vom Ort des Vermögens, angewandt. Der Erblasser kann aber auch eine Rechtswahl treffen und testamentarisch oder im Erbvertrag festlege...mehr

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Schweiz / 3. Durchsetzung der Pflichtteile

Rz. 119 Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, können die Erben, die dem Werte nach weniger als ihren Pflichtteil erhalten haben, die Herabsetzung der Erwerbungen und Zuwendungen verlangen, bis der Pflichtteil hergestellt ist (Art. 522 Abs. 1 ZGB). Rz. 120 Die Pflichtteilsverletzung kann mit der Herabsetzungsklage – einer Gestaltungsklage[209] – bis ein Jah...mehr

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Schweiz / 2. Beginn und Ende des Willensvollstreckeramtes

Rz. 128 Nach dem Tod des Erblassers wird der Willensvollstrecker von der zuständigen Behörde von Amtes wegen über seinen Auftrag in Kenntnis gesetzt, und er hat innerhalb von 14 Tagen Annahme oder Ablehnung des Auftrags zu erklären (Art. 517 Abs. 2 ZGB).[221] Rz. 129 Die Beendigung des Willensvollstreckeramtes ist gesetzlich nicht geregelt; insbesondere besteht keine zeitlich...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form und Frist der Rechtsbeschwerde

Rz. 306 Die Rechtsbeschwerde ist nach § 575 Abs. 1 ZPO binnen einer Notfrist von einem Monat einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung. In der gleichen Frist, d.h. innerhalb eines Monats nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung, ist die Rechtsbeschwerde auch zu begründen. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Notfrist. Vielmeh...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / cc) Ausschluss der Rechtsbeschwerde

Rz. 303 Grundsätzlich kann die Rechtsbeschwerde gegen jeden Beschluss eingelegt werden, den ein Oberlandesgericht oder ein Landgericht als Beschwerdegericht erlassen hat.[287] nach § 574 Abs. 1 S. 2 ZPO ist allerdings § 542 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar. Danach kommt eine Rechtsbeschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht. Nichts anderes gil...mehr

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Schweden / 1. Allgemeines

Rz. 41 Die Regelungen über gesetzliches und testamentarisches Erbrecht sind im Erbgesetzbuch (1958:637, Ärvdabalken – ÄB) zu finden, das wiederholt in vielerlei Hinsicht novelliert bzw. modifiziert worden ist. 1969 erhielt das nichteheliche Kind volles Erbrecht. 1981 wurden die Vorschriften über die Schulden des Verstorbenen neu geregelt, 1988 die Bestimmungen über das Erbre...mehr

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Luxemburg / 10. Testamentsregister

Rz. 96 Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 9.8.1980 über die Registrierung von Testamenten[53] ist jeder Notar, der ein öffentliches Testament errichtet oder ein privatschriftliches oder geheimes Testament zur Hinterlegung erhält, verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bei der Enregistrementverwaltung (Administration de l’Enregistrement et des Domaines)[54] abzugeben....mehr

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Irland / 7. Vorsorgevollmacht

Rz. 164 Seit Inkrafttreten des Powers of Attorney Act 1996 [226] können in Irland auch Vollmachten, die im Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit fortgelten sollen (sog. enduring powers), erteilt werden.[227] Es kommt auch eine enduring power in Form einer Generalvollmacht in Betracht.[228] Dazu sollte das im Anhang des Gesetzes enthaltene Formular[229] verwendet und es sol...mehr

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V / 2 Verdeckter Ermittler, Befugnisse [Rdn 4832]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalten worden ist oder über die in § 7 InvStG festgelegte Höhe hinaus KapSt und SolZ einbe...mehr

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Tschechien / 5. Erbrecht des Staates

Rz. 38 Gibt es keinen gesetzlichen Erben oder erwirbt dieser die Erbschaft nicht, so werden die Erben die Vermächtnisnehmer nach dem Verhältnis der Werte ihrer Vermächtnisse (§ 1633 Abs. 1 ZGB). Weitere Gruppen kennt das tschechische ZGB nicht. Ist von den vorgenannten gesetzlichen Erben niemand vorhanden, fällt die Erbschaft, ungeachtet eventueller entfernterer Verwandter, ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 7. Gegenstandswert im Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter

Rz. 164 Mit dem VVInkG hat der Gesetzgeber in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG dahingehend eine Ergänzung vorgenommen, dass eine Wertkappungsgrenze, wie auch bei den Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft, von 2.000,00 EUR zu beachten ist. Diese Änderung ist bereits gem. Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung wei...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 515 Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Klage auf vorzugsweise Befriedigung ist zwischen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit zu unterscheiden. Rz. 516 Die örtliche Zuständigkeit ist nach § 805 Abs. 2 ZPO beim Vollstreckungsgericht begründet, d.h. nach § 764 Abs. 2 ZPO bei dem Gericht in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet oder stattfin...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / II. Eigenes Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Autonomer Gemeinschaften

Rz. 257 Aufgrund der Ley de Cesión hat der spanische Staat den Autonomen Gemeinschaften eine eigene Regelungsbefugnis auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts eingeräumt (Art. 32 und 48 des Gesetzes Nr. 22/2009 vom 18. Dezember). Die Autonomías haben damit eine eigene Gesetzgebungskompetenz erhalten hinsichtlich der Freibeträge, der Steuertarife und der Multip...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Elektronische Übermittlungspflicht

Tz. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 25 EStG i. V. m. § 56ff. EStDV sieht eine elektronische Übermittlung der betreffenden Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Finanzamt vor. Hierbei ist der Datensatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die hierzu maßgebenden Regeln sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Zuschlagsversagung nach § 85 ZVG

Rz. 367 Ein Beteiligter (§ 9 ZVG), dessen Recht durch den Zuschlag beeinträchtigt werden würde und der nicht zu den antragstellenden Berechtigten nach § 74a ZVG zählt, kann dennoch auf Antrag eine Zuschlagsversagung herbeiführen, ohne dass ein Verfahrensmangel vorliegt (§ 85 ZVG) (Muster siehe Rdn 643). Ein solcher Beteiligter ist dann berechtigt, einen neuen Versteigerungst...mehr

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Polen / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 78 Gemäß Art. 1012 ZGB kann der Erbe die Erbschaft entweder ohne Beschränkung seiner Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten annehmen (einfache Annahme), die Erbschaft mit einer Beschränkung dieser Haftung annehmen (Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung) oder die Erbschaft ausschlagen (Ausschlagung). Bei Letzterer geht es immer um den ganzen Nachlass; es ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit nach Weis...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.3 Unbefristete Arbeitszeitverringerung

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeitverringerung nach § 8 Abs. 1 TzBfG nicht für einen zeitlich begrenzten Zeitraum, sondern nur unbefristet verlangen.[1] Verlangt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dennoch im Einzelfall die Zustimmung zur befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, liegt kein wirksames Verringerungsverlangen i. S. d. § 8 Abs....mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall, als Grundfall des Erwerbs von To...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

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Griechenland / I. Die Umsetzung der EuErbVO

Rz. 1 Wie üblich im griechischen Recht, ist die EuErbVO [1] ohne Eingriff auf das grZGB oder die grZPO umgesetzt worden. Die Regelungen der EuErbVO gelten direkt und werden nicht in den nationalen Gesetzen etwa wiederholt oder in sie eingegliedert. Rz. 2 Da das griechische Erbrecht den Erbschein (wie er vom deutschen Recht bekannt ist) bereits kennt, bereitet die Umsetzung der...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / c) Ibiza und Formentera

Rz. 42 Das Gegenstück zum heredero distribuidor des mallorquinischen Erbrechts ist das sog. heredamiento, bei welchem es dem überlebenden Ehegatten – bzw. gemäß Art. 13 des Gesetzes 18/2001 dem überlebenden Lebenspartner i.S.d. BLPG[69] – als fiduciario gemäß Art. 71 CDCIB überlassen bleibt, die Erbfolge bzw. Nachlassregelung nach dem Erblasser (fiduciante) unter den gemeins...mehr

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Finnland / 1. Erbstatut: Objektive Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 7 Vor dem Inkrafttreten der Kodifizierung des finnischen internationalen Erbrechts im Jahr 2002 wurde das Erbstatut nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip bestimmt. Dieser Grundsatz findet gem. § 20 des Gesetzes zur Reform der internationalprivatrechtlichen Vorschriften weiter Anwendung, sofern der Erbfall vor dem 1.3.2002 eingetreten ist. Rz. 8 Die Anknüpfung an die Staats...mehr

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Italien / 4. Testamentswiderruf

Rz. 106 Der Widerruf eines Testaments erfolgt gem. Art. 680 c.c.[166] ausdrücklich durch Testament[167] oder durch notarielle Erklärung vor zwei Zeugen oder stillschweigend durch ein neues Testament,[168] durch die Vernichtung eines eigenhändigen Testaments (Art. 684 c.c.),[169] durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung oder durch Veräußerung eines Vermächt...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 8. Ausführung des Teilungsplans

Rz. 110 Das Gericht hat nach der Feststellung des Teilungsplans die planmäßige Zahlung der Beträge an die Berechtigten anzuordnen; eine solche Anordnung ist dann zu ergänzen, wenn nachträglich der Beitritt eines Gläubigers zugelassen wird (§ 157 Abs. 1 ZVG). Anders als im Zwangsversteigerungsverfahren gibt es im Zwangsverwaltungsverfahren keine verspätete Anmeldung von Recht...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / 3. Form

Rz. 26 Der Erblasser kann ein Testament durch eine von ihm geschriebene, eigenhändig unterschriebene und notariell beglaubigte Erklärung errichten, Art. 1044 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZGB RB. Auch kann ein öffentliches Testament vor einem Zeugen zur Niederschrift bei einem Notar errichtet werden, Art. 1045 Abs. 1 S. 1 ZGB RB. Rz. 27 Eine weitere Möglichkeit der Hinterlegung ei...mehr