Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Deutschland / 2. Schenkung unter Lebenden

Rz. 205 Als Schenkung i.S.d. Schenkungsteuerrechts gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Objektiv setzt die Schenkung eine Bereicherung des Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers und subjektiv den (einseitigen) Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit voraus.[17...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 15 Die Revision hatte Erfolg. Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens gemäß §§ 7, 18 StVG bezüglich der Beklagten zu 2 i.V.m. § 115 VVG seien wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert, weil die Klägerin keinen Fahrradhelm getragen habe, hielt der revisionsrechtlichen Nachprü...mehr

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Belgien / 2. Besonderheiten bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 14 Vom Erbstatut sind nach Art. 80 ff. IPRG grundsätzlich alle mit dem Erbfall verbundenen Rechtsfragen erfasst, und damit auch solche, die Verfügungen von Todes wegen behandeln.[30] Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung ihrer materiellen Wirksamkeit, da dem belgischen internationalen Erbrecht die Anknüpfung eines Errichtungsstatus für die materielle Wirksamkeit de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 7.3 Berechtigte Ablehnung

Rz. 172 Berechtigt war die Ablehnung des Teilzeitwunsches, wenn sie form- und fristgerecht erfolgt ist[1] und sie sich zu Recht auf nach Gesetz (§ 8 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 TzBfG) oder Tarifvertrag (§ 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG) bestehende betriebliche Gründe [2] gestützt hat.[3] An der berechtigten Ablehnung bei der Fallgestaltung, dass gegen die Verringerung der Arbeitszeit sel...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Antragsform

Rz. 9 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2 ZPO auch über...mehr

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D / 1 Datenabgleich [Rdn 1649]

Rdn 1650 Literaturhinweise: Salzmann/Schindler, Polizeiliche Gesichtserkennung in Deutschland, ZD-Aktuell 2018, 06344 Siebrecht, Die polizeiliche Datenverarbeitung im Kompetenzstreit zwischen Polizei- und Prozeßrecht, JZ 1996, 711 ders., Ist der Datenabgleich zur Aufklärung einer Straftat rechtmäßig?, StV 1996, 566 ders., Rasterfahndung, 1997 Wittig, Schleppnetzfahndung, Rasterf...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Aufenthalts- und Vermögensermittlung nach §§ 755, 802l ZPO

Rz. 272 Die zum 1.1.2013 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung bringt für den Gläubiger weitere Möglichkeiten mit sich, den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners zu ermitteln. Die Auskunftsrechte wurden zudem durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (G...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden

Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier werden grundsätzlich zwei Arten der Verwahrung unterschi...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Executor

Rz. 117 Auch bei ausländischem Domizil ist vom Gericht vorrangig die testamentarische Ernennung eines executor zu berücksichtigen, zumal England fördert, dass der ganze Nachlass möglichst durch die gleiche Person abgewickelt wird. Der executor kann für den gesamten Nachlass bestellt werden, kann aber auch – z.B. im Wege getrennter Testamente für die verschiedenen Teilnachläs...mehr

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Lettland / III. Inhalt eines Testaments

Rz. 22 Der Testator kann gem. Art. 422 ZGB auf den Todesfall über sein Vermögen frei verfügen, mit der Einschränkung, dass den Pflichtteilsberechtigten deren Pflichtteile zu hinterlassen sind. Rz. 23 Gemäß Art. 386 ZGB können alle natürlichen Personen, die zur Zeit der Eröffnung der Erbschaft am Leben sind oder, wenn auch noch nicht geboren, so zumindest bereits gezeugt sind,...mehr

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Schweiz / cc) Abbedingung der schweizerischen Zuständigkeit

Rz. 14 Bisher im IPRG nicht explizit geregelt, aber von der herrschenden Lehre unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet, war die Zuständigkeitswahl eines in der Schweiz lebenden Ausländers zugunsten der ausländischen Heimatbehörden.[31] Neu ist die Möglichkeit, die Zuständigkeit der ausländischen Heimatbehörden zu prorogieren, im Gesetz explizit vorgesehen. So h...mehr

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Frankreich / bb) Güterrechtsstatut bei Eheschließung vor dem 1.9.1992

Rz. 4 Haben die Ehegatten vor dem 1.9.1992 geheiratet, so werden die güterrechtlichen Verhältnisse traditionell dem Vertragsrecht zugeordnet, so dass in diesem Bereich Parteiautonomie herrscht. Vorrangig ist deshalb auf eine – grundsätzlich nur vor der Eheschließung zulässige – ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl der Ehegatten abzustellen. Es besteht eine Vermutung daf...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / f) Verteilungserklärung bei mehreren Grundstücken

Rz. 41 Bei Vorhandensein mehrerer Grundstücke bzw. Bruchteile (§ 864 Abs. 2 ZPO) auf den Namen des Schuldners muss der Gläubiger zwingend erklären, wie die Forderung auf die einzelnen Grundstücke verteilt werden soll (§ 867 Abs. 2 ZPO). Die Größe der Teile bestimmt der Gläubiger selbst. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Schuldner vor einer übermäßigen Belastung seiner ...mehr

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Ungarn / 4. Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Rz. 324 Befreit [283] von der Erbschaftsgebühr sind:mehr

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Großbritannien: England und... / IV. Besonderheiten des Trust

Rz. 34 Besonderen Regeln unterliegt der trust, der sowohl unter Lebenden (inter vivos trust) als auch von Todes wegen im Testament (testamentary trust) begründet werden kann.[42] Letzteres hat in England große Bedeutung, da insbesondere längerfristige oder flexible Erbfolgegestaltungen nur auf diese Weise erreichbar sind (siehe dazu Rdn 61). Insgesamt handelt es sich dabei ü...mehr

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zfs 01/2025, Entziehung der... / Leitsatz

1. Die regelmäßige Einnahme von Cannabis hat nach der Rechtslage vor dem 1.4.2024 gemäß Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids zuletzt geändert durch Verordnung v. 20.7.2023 (BGBl I Nr. 199), ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Regelfall die Fahreignung ausgeschlossen. Das BVerwG h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 4. Rechtliche Ausgangslage: Orientierung am Primat der genetischen Abstammung

Im geltenden Recht finden sich die beschriebenen Entwicklungen bestenfalls partiell wieder: Zunächst gilt im Abstammungsrecht das sog. "Zwei-Eltern-Prinzip". Dies bedeutet, dass einem Kind abstammungsrechtlich maximal zwei rechtliche Eltern zugeordnet werden können.[50] Auch in Fällen der Pluralisierung von Elternschaft ist die abstammungsrechtliche Zuordnung damit auf zwei ...mehr

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Italien / VI. Vertragliche Erbfolge (Möglichkeit bindender Verfügungen)

Rz. 175 Das italienische Gesetz verbietet zur Wahrung der jederzeitigen Testierfreiheit und zum Schutz des Erblassers vor Beeinflussung sowohl den Erbvertrag (Art. 458 c.c.)[267] als auch das gemeinschaftliche Testament (Art. 589 c.c.)[268] (siehe Rdn 103). Verboten sind patti istitutivi [269] (über den eigenen Nachlass), patti dispositivi (über voraussichtlich zufallende Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sowie Rz...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Exkurs: Die GmbH als Schuldner

Rz. 102 Besonders häufig zeigt sich in der Zwangsvollstreckung die GmbH oder ein Gesellschafter einer GmbH als Schuldner. In diesen Fällen stellen sich verschiedene Fragen: Rz. 103 Ist die Gesellschaft selb...mehr

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Niederlande / 4. Eheschließung vor dem 1.9.1992 – Haager Ehewirkungsabkommen von 1905

Rz. 48 Auch wenn die Scheidung der Ehegatten und die güterrechtliche Auseinandersetzung nach dem 23.8.1977 – Tag des Außerkrafttretens dieses Abkommens in den Niederlanden[22] – stattfinden, ist für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe weiterhin auf das Haager Ehewirkungsabkommen von 1905 abzustellen, wenn die Ehe vor diesem Datum (23.8.1977) geschlossen worden ist.[23] Da...mehr

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V / 18 Vernehmung von Zeugen, Allgemeines [Rdn 5042]

Rdn 5043 Literaturhinweise: Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535, 632 Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen/Michaelis-Arntzen, Vernehmungspsychologie, Psychologie der Zeugenvernehmung, 5. Aufl. 2011 Artkämper, Kompetente Kommunikation im Strafverfa...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 471 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass ein Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen im Rahmen des § 110 SGB VII auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger zurückg...mehr

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U / 12 Untersuchungshaft, Haftgründe, Schwerkriminalität [Rdn 4736]

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Finnland / 3. Adoptionsstatut

Rz. 22 Finnland hat das Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 im Jahre 1997 ratifiziert. Die sachlichen Voraussetzungen der Annahme an Kindes statt sind, ebenso wie die formellen Wirksamkeitserfordernisse, nach § 66 des finnischen Gesetzes über die Adoption (22/2012) nach finnischem Recht ...mehr

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P / 20 Pflichtverteidiger, Wirkung der Beiordnung [Rdn 3825]

Rdn 3826 Literaturhinweise: Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Brangsch, Kann ein Rechtsanwalt mittelbar oder unmittelbar zur Pflichtverteidigung gezwungen werden?, AnwBl 1972, 15 Hillenbrand, "Herr Pflichtverteidiger, Sie sind gefeuert!" – Aufhebung der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung (OLG Celle, ...mehr

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Türkei / I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht

Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den neuen Entwicklungen in der Welt besser Rechnung trag...mehr

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Ungarn / 1. Die gesetzliche Erbfolge im Allgemeinen

Rz. 44 Die Erbfolge tritt ein aufgrund einer Verfügung von Todes wegen (letztwillige Verfügung) oder aufgrund Gesetzes. Ist keine letztwillige Verfügung vorhanden, ist die gesetzliche Erbfolge maßgebend. Sind keine Erben vorhanden, geht der Nachlass auf den ungarischen Staat über (siehe Rdn 85 ff.). Rz. 45 Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge kennen zwei unterschiedliche Regi...mehr

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V / 46 Verteidiger, Zurückweisung des Verteidigers [Rdn 5328]

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Griechenland / III. Nachlasseinheit

Rz. 7 Art. 28 grZGB sieht für alle erbrechtlichen Verhältnisse die Anwendung des Heimatrechts des Erblassers im Todeszeitpunkt vor. Die Anknüpfung an das Heimatrecht des Erblassers gewährleistet eine einheitliche Beurteilung aller Nachlassgegenstände (Mobilien und Immobilien)[8] nach einer einzigen Rechtsordnung (Grundsatz der Nachlasseinheit). Es wird nicht zwischen verschi...mehr

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Portugal / 2. Erbfähigkeit

Rz. 45 Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die im Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft geboren oder bereits gezeugt sind oder nach dem Tod (post mortem) im Wege der künstlichen Befruchtung nach geltendem Recht gezeugt werden, erbfähig, soweit sie nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen sind (Art. 2033 Abs. 1 CC). Eine Erweiterung der Erbfähigkeit (capacidade sucessó...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Das Deutsch-Persische Niederlassungsabkommen

Rz. 210 Art. 8 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien (Deutsch-Persisches Niederlassungsabkommen) vom 17.2.1929[160] lautet wie folgt: Zitat Art. 8 (1) Die Angehörigen jedes vertragsschließenden Staates genießen im Gebiet des anderen Staates in allem, was den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Personen und Güter angeht, die...mehr

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Belgien / 11. Vermächtnisaushändigung (Art. 4.194 Par. 1, 4.196 und 4.203 ZGB)

Rz. 143 Hinterlässt der Erblasser pflichtteilsberechtigte Erben und hat er testamentarisch einen Universalvermächtnisnehmer bezeichnet, so geht der Besitz des gesamten Nachlassvermögens kraft Gesetzes auf die pflichtteilsberechtigten Erben über (saisine), und der Universalvermächtnisnehmer muss bei diesen die Aushändigung des Vermächtnisses beantragen. Bei Bruchteils- und Ei...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 162 Die Revision des Beklagten hatte Erfolg und führte zur Klageabweisung. Rz. 163 Das Berufungsgericht hatte allerdings zu Recht angenommen, dass dem geschädigten Kind J. Schadensersatzansprüche gegen die Mutter als Fahrerin aus § 823 Abs. 1 BGB, § 18 Abs. 1 StVG, gegen die Großmutter als Halterin aus § 7 Abs. 1 StVG und der Direktanspruch aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Versorgungsansprüche von Freiberuflern und Beamten

Rz. 963 Die obigen Ausführungen gelten für die Pfändbarkeit der Versorgungsbezüge Selbstständiger und Beamter nicht unmittelbar, sondern lediglich für die "echten Sozialleistungen", die nach den Regeln des SGB I an Angestellte, Arbeiter und auch Landwirte geleistet werden. Selbstständige Publizisten und Künstler sind kraft Gesetzes ebenfalls in der Rentenversicherung der Ang...mehr

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Schweiz / 1. Überblick

Rz. 158 Beim Ableben eines verheirateten Erblassers bestehen regelmäßig sowohl ehegüter- als auch erbrechtliche Ansprüche, die voneinander zu unterscheiden sind. Dem Grundsatze nach ist die güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben vorgängig vorzunehmen, weil erst ihr Ergebnis in die Erbschaft fällt und diese mithin umfangmäßig beei...mehr

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Türkei / VI. Vertragliche Erbfolge

Rz. 77 Mit dem Erbvertrag kann der Erblasser entweder eine Person begünstigen (positiver Erbvertrag, Art. 527 Abs. 1 ZGB) oder den Verzicht eines zukünftigen Erbberechtigten entgegennehmen (negativer Erbvertrag). Die Erbverträge können, wie im deutschen Recht, ein- oder zweiseitig verfügend und entgeltlich oder unentgeltlich sein.[131] Rz. 78 Die Testierfähigkeit des Vertrags...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGBXII in der Fassung von Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz).mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / IV. Anerkennung des Ehegattennießbrauchs

Rz. 125 Viele der sog. romanischen Rechtsordnungen, insbesondere das französische, das spanische und das belgische,[141] aber auch das ungarische Recht sehen für den überlebenden Ehegatten immer noch statt einer quotenmäßigen Beteiligung (Miterbenstellung) am Nachlass einen kraft Gesetzes entstehenden Nießbrauch am gesamten Nachlass bzw. an einer bestimmten Quote des Nachlas...mehr

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Dänemark / IX. Testamentsregister

Rz. 120 Im Zentralregister für Testamente (centralregistret for testamenter) werden alle vor dem Notar in Dänemark errichteten Testamente registriert. Das Register ist EDV-gestützt. Die Registrierung ist als solche nicht kostenpflichtig. Es wird vielmehr im Rahmen der Errichtung eines Testaments vor dem Notar als Notariatsgeschäft eine Gerichtsgebühr fällig, die zurzeit 300 ...mehr

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Türkei / 1. Haftung der Erben

Rz. 89 Nach dem Anfallprinzip fällt die Erbschaft mit dem Tode des Erblassers dem Erben und Vermächtnisnehmer kraft Gesetzes zu (Art. 599 Abs. 1 und 3 ZGB). Die Haftung der Erben für die gesamten Erbschaftsschulden und Vermächtnisse ist grundsätzlich solidarisch, persönlich und unbeschränkt. Ist ein bestimmter Erbe mit einem Vermächtnis beschwert, haftet nur dieser dafür. Ge...mehr

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Luxemburg / 5. Steuertarif

Rz. 188 Der Steuertarif ist unterteilt in einen Grundtarif und einen Steigerungstarif. Rz. 189 Der Grundtarif [91] differenziert nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Bei Abkömmlingen ist danach zu unterscheiden, ob diese ihren gesetzlichen Erbteil erhalten, den darüber hinausgehenden freien Teil (quotité disponible) oder entsprechend einer donation partage, die das Vermögen wer...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Übernahmegrundsatz

Rz. 10 Soweit solche Rechte, für die der Schuldner persönlich haftet, an dem Grundstück bestehen bleiben, wird durch den Eigentumserwerb durch Zuschlag (§§ 89, 90 ZVG) kraft Gesetzes auch eine persönliche Haftung des Erstehers begründet. Daneben bleibt die Haftung des ursprünglichen Schuldners bestehen.mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 104 Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Feststellungen des Berufungsgerichts ließen nicht erkennen, ob und inwieweit die Klägerin aktivlegitimiert war. Rz. 105 Mit Recht wies die Revision darauf hin, dass der Anspruch des R. gegen den Schädiger bzw. gegen den hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherer – nunmehr d...mehr

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Tschechien / 2. Zweite Gruppe

Rz. 27 Gelangen keine Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge, erben innerhalb der zweiten Gruppe der Ehegatte oder Lebenspartner, die Eltern des Erblassers und ferner die Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt mitgeführt haben oder auf Unterhalt des Erblassers ange...mehr

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Schweiz / e) Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen und Ausstellung des Erbenscheins (Art. 556–559 ZGB)

Rz. 205 Die Bestimmungen der Art. 556–559 ZGB enthalten Regelungen für den Fall, dass im Erbgang eine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist. Rz. 206 Art. 556 ZGB sieht vorab eine allgemeine Pflicht zur Einlieferung letztwilliger Verfügungen (Testamente) vor. Einzuliefern sind sämtliche Dokumente, die inhaltlich als Testamente erscheinen.[371] Über den sich auf letztwillige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen des § 3b EStG seit dem EStRG 1974

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Seit dem EStRG 1974 sind folgende Änderungen des § 3b EStG zu verzeichnen: SteuerreformG 1990 (EStRG 1990 v 25.07.1988, BGBl I 1988, 1093): Bisher waren bei den auf sonstigen Rechtsgrundlagen beruhenden Zuschlägen (§ 3b Abs 2 EStG aF) nur bestimmte Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Diese Beschränkung auf Prozentsätze wird auch auf alle an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kapitalerträge

Rn. 33 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorschrift des § 44b Abs 5 EStG erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG (so Mann in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, § 44b Rz 15: Jachmann-Michel in Brandis/Heuermann, § 44b EStG Rz 33 (02/2023); uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024)). Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs...mehr

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Portugal / 1. Hinterlegung von Testamenten

Rz. 163 Sowohl das Internationale als auch das notariell bestätigte verschlossene Testament können vom Erblasser selbst, von einem beauftragten Dritten oder auf Wunsch des Erblassers vom Notariat verwahrt werden (Art. 109 Código do Notariado). Der Registervermerk des Notars umfasst auch die Angabe, wer das Testament in Verwahrung nimmt, soweit eine Hinterlegung beim amtieren...mehr