Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1160 [Autor/Stand] Bei dem Europäischen Haftbefehl auf Grundlage des RbEuHB[2] handelt es sich nicht um einen Haftbefehl eigener Art sondern um ein Fahndungsinstrument, d.h. eine justizielle Entscheidung, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstre...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 18 Bußgeld- und Strafregelungen

Zuwiderhandlungen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, insbesondere gegen die zentralen Vorschriften der ersten Teile des Gesetzes, können mit Geldbußen bis 30.000 EUR belegt werden. Wer vorsätzlich gegen § 58 Abs. 1 bis 3 JArbSchG verstößt und dadurch ein Kind, einen Jugendlichen oder eine Person, die noch nicht 21 Jahre alt ist, nicht zum Berufsschulbesuch freistellt und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] § 33 BewG war in der vorliegenden Form erstmals für die zum 1.1.1964 durchzuführende Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens[2] anzuwenden. Das Bewertungsgesetz ist insgesamt am 1.2.1991 neu bekannt gemacht worden.[3] Die Vorschrift ist durch die späteren Änderungsgesetze weder verändert noch ergänzt worden. Rz. ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 511 Elterngeld und Betreuungsgeld sind grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar, § 54 Abs. 4 SGB I. Zuständig für die Ausführung des Gesetzes und Zahlung des Elterngeldes sind nach § 25 Abs. 3 SGB I die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies sind die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen (§ 12 Abs. 1 BEEG). Diese auszahlenden Stellen sind im Fal...mehr

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Frankreich / c) Ehegattennießbrauch

Rz. 84 Der Nießbrauch des überlebenden Ehegatten entsteht kraft Gesetzes ohne weitere Bestellungsakte. Die Stellung des Ehegatten als Nießbraucher richtet sich nach Art. 578 ff. C.C. Der Nießbrauch ist gem. Art. 595 C.C. übertragbar, erlischt gem. Art. 617 C.C. jedoch in jedem Fall mit dem Tod des Berechtigten. Der Nießbrauch bezieht sich nach Art. 757 C.C. immer auf sämtlic...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / c) Die Revision des Klägers

Rz. 51 Die Revision des Klägers war begründet. Die Beklagten zu 3 und 5 hafteten dem Grunde nach in vollem Umfang gemäß § 823 Abs. 1 BGB, § 3 Nr. 1 PflVG a.F. (nunmehr § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Die Haftung aus Verschulden kam hinsichtlich der Beklagten zu 4 nicht in Betracht, weil sie Vermieterin des vom Beklagten zu 3 geführten Fahrzeugs und somit lediglich dessen Halterin wa...mehr

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Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 3. Gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer

Rz. 138 Nur am Rande sei angemerkt, dass die Gemeinden für den Bereich der gemeindlichen Bodenwertzuwachssteuer gemäß Art. 108.4 TRLRHL[228] einen Steuerlass in Höhe von 95 % des Steuerbetrages für Erwerbe mortis causa regeln können. Hier vertritt die Steuerverwaltung die Auffassung, dass eine lebzeitige Übertragung durch Erbvertrag einen Erwerb von Todes wegen darstellt.[229]mehr

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Slowakei / IV. Vertragliche Erbfolge

Rz. 115 Verschiedene aus anderen Rechtsordnungen bekannte Institute einer vertraglichen Erbfolge sind dem slowakischen Recht fremd. Darüber hinaus ist ein gemeinschaftliches Testament gem. § 476 Abs. 3 BGB ausdrücklich nichtig. Diese Nichtigkeit ist absolut und kann nicht geheilt werden. Rz. 116 Ein Erbvertrag ist ebenfalls unzulässig. Zwar wird dieser nicht ausdrücklich gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verzinsung, Säumniszuschläge

Rn. 103 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Verzinsung noch ausstehender Steuerbeträge kommt nur unter den in §§ 233aff AO normierten Voraussetzungen in Betracht; eine darüber hinausgehende allg Verzinsung wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vorgenommen. Rn. 104 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei nicht fristgerechter Steuerentrichtung zu dem nach § 36 Abs 4 S 1 EStG bezeichneten...mehr

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Russische Föderation / I. Allgemeines

Rz. 27 Art. 1118 ff. ZGB regeln die testamentarische Erbfolge. Im Rahmen der Kodifizierung des Erbrechts im Dritten Teil des Zivilgesetzbuches wurden die Regelungen zur testamentarischen Erbfolge gestärkt. Dieses wird daran deutlich, dass in Art. 111 ZGB an erster Stelle als Grund für eine Erbfolge die Ernennung zum Erben durch Testament erwähnt wird, während erst an zweiter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Der arbeitszeitrechtliche und der steuerrechtliche Begriff der Arbeitszeit

Rn. 43 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die regelmäßige Arbeitszeit iSd Vorschrift ist die für das jeweilige Arbeitsverhältnis vereinbarte Normalarbeitszeit (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 17.06.2010, VI R 50/09, BStBl II 2011, 43). Es entscheidet allein die Dauer der Arbeitsleistung; davon zu unterscheiden ist die Lage der Arbeitszeit (BFH v 07.07.2005, I...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 521 Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO, § 17a Abs. 4 S. 4 GVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde war unbegründet. Das Beschwerdegericht war zutreffend zum Ergebnis gelangt, dass im Streitfall nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet war und es sich insbesondere nicht um eine den ordentlichen Gerichten zugewiesene ...mehr

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Finnland / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens im Inland

Rz. 106 Die Errichtung des Nachlassinventars muss nur dann durchgeführt werden, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Finnland hatte. Ein vorübergehender Aufenthalt führt jedoch nicht zu einer Verlegung des Wohnsitzes im Sinne der finnischen Gesetze. Zu beachten ist auch, dass finnische Diplomaten als in Finnland wohnansässig gelten.[32] Eine Person, die für längere Zeit als...mehr

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Frankreich / cc) Entschädigung für kostenlose Mitarbeit im Betrieb des Erblassers

Rz. 91 Erwähnt sei noch die Regelung in Art. 14 des Gesetzes Nr. 89–1008 vom 31.12.1989, die dem überlebenden Ehegatten gegen den Nachlass einen Anspruch in Höhe von drei gewerblichen Jahresmindestlöhnen zugesteht, wenn er zehn Jahre in einem dem verstorbenen Partner allein gehörenden Betrieb unentgeltlich mitgearbeitet hat. Dieser Betrag wird auf das bei den Auseinandersetz...mehr

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Montenegro / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 18 Nach montenegrinischem Recht besteht der Pflichtteil in einer dinglichen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten in Höhe seiner Pflichtteilsquote an allen Nachlassgegenständen (Art. 29 montErbG), über die der Erblasser nicht testamentarisch verfügen kann (Art. 28 Abs. 1 montErbG). Der Pflichtteilsberechtigte hat also keinen Geldanspruch, sondern ein echtes Noterbrech...mehr

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Griechenland / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 72 Der Erbe erwirbt die Erbschaft mit dem Anfall kraft Gesetzes ohne irgendeine Mitwirkung seinerseits (Art. 1846, 1711 grZGB). Jeder Erbe (mit Ausnahme des Staates, wenn er als gesetzlicher Erbe berufen wird, Art. 1847 grZGB) kann jedoch den Erbanfall durch Ausschlagung mit Rückwirkung auf den Erbfall wieder beseitigen (Art. 1847 grZGB). Wenn die Ausschlagung innerhalb ...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / VII. Muster: Aufforderung, den Widerspruch anzuerkennen, an den im Termin nicht erschienenen Gläubiger

Rz. 101 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.7: Aufforderung, den Widerspruch anzuerkennen, an den im Termin nicht erschienenen Gläubiger An _________________________ (betroffene Gläubiger) In der Verteilungssache 1.) _________________________ – Gläubiger zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ 2.) _________________________ – Gläubige...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.1 Erfordernis der Inhaltskontrolle

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die allgemeine Vertragsfreiheit Teil der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit. Sie gilt grundsätzlich auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Allerdings ist sie hier nicht durch Art. 2 Abs. 1 GG, sondern vorrangig durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt.[1] Definition der Vertragsfreiheit Vertragsfreiheit im B...mehr

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Frankreich / dd) Ehegattennießbrauch

Rz. 31 Ähnlich gelagert ist der Fall bei einem aufgrund Erbfalls nach französischem Erbrecht kraft Gesetzes entstehenden Nießbrauchsrecht, insbesondere des überlebenden Ehegatten (siehe Rdn 84). Auch hier geht Lagarde davon aus, dass ein französisches Nießbrauchsrecht für in Deutschland belegene Nachlassgegenstände wegen §§ 1085, 1089 BGB wie bisher[33] in einen Anspruch auf...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 365 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Rz. 366 Mit Recht hatte das Berufungsgericht angenommen, dass die Klägerin gegen den Beklagten aus übergegangenem Recht des Geschädigten nach § 119 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 Fall 2 SGB X in der seit dem 1.1.2001 geltenden Fassung einen Anspruch auf Ersatz ausgefallener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 48 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte zutreffend entschieden, dass § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X analog auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar ist. Sie stehen insoweit "Familienangehörigen" im Sinne dieser Vorschrift gleich. An der gegenteiligen Auffassung (Senatsurt. v. 1.12.1987 – VI ZR 50/87, BGHZ 102, 257, 263 ff.) wird ...mehr

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Finnland / a) Eheliche Kinder

Rz. 31 Die Mutter wird von ihrem Kind beerbt, unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder außereheliches Kind handelt. Rz. 32 Bei der Beerbung des Vaters ist zu differenzieren: Sofern das Kind während der Ehe geboren wird, wird die Vaterschaft kraft Gesetzes vermutet. Für den Fall, dass die Ehe bereits vor der Geburt des Kindes geschieden wird, gilt Folgendes: Rz. 33 Fü...mehr

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Faktorverfahren Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen. Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ist, die hohe A...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.1 Rechtsgrundlagen

In allen grenzüberschreitenden und internationalen Arbeitsrechtsbeziehungen spielt die Frage des auf den jeweiligen (Arbeits-)Vertrag anwendbaren Rechts (das sog. Vertragsstatut) eine wichtige Rolle. Dieses Vertragsstatut kann sich ergeben aus zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. die multilateralen Übereinkommen der ILO), dem primären und sekundären EU-Recht oder dem jeweiligen ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Vorgehensweise bei interpersonaler Rechtsspaltung

Rz. 178 Ist das Rechtssystem nicht territorial, sondern nach Personengruppen gespalten (interpersonale Rechtsspaltung z.B. nach Religionszugehörigkeit), so ist auch hier gem. Art. 37 EuErbVO vorrangig ein internes interlokales Kollisionsrecht in diesem Staat anzuwenden. Ersatzweise gilt das Rechtssystem, zu dem der Erblasser die engste Verbindung hatte. Rz. 179 In Staaten mit...mehr

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Schweiz / 1. Erwerb der Erbschaft

Rz. 133 Mit dem Tod des Erblassers erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes – d.h. sowohl das Aktivvermögen als auch die Schulden (vgl. Art. 560 Abs. 2 ZGB) – von Gesetzes wegen (Art. 560 Abs. 1 ZGB). Die Erbschaft fällt den gesetzlichen wie den eingesetzten[234] Erben demnach von selbst und ex lege, auch ohne ihr Wissen, zu (Grundsatz des eo-ipso-Erwerbs). Einer besonder...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Schweiz / 1. Übersicht

Rz. 214 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[386] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 215 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit vom Kanton selbst ausgeübt, wobei die Gemeinden teilweise...mehr

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Schweiz / 2. Schenkung auf den Todesfall

Rz. 150 Soll ein Schenkungsversprechen erst im Zeitpunkt des Todes des Schenkers vollzogen werden, wird es von Gesetzes wegen den erbrechtlichen Vorschriften unterstellt (Art. 245 Abs. 2 OR).[265] Das gilt auch bei einer Begünstigung eines Dritten durch Verwendung der Rechtsfigur des Vertrages zugunsten Dritter nach Art. 112 OR.[266] Hier ist in der Praxis oftmals unklar, ob...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Gefährdung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Zusätzlich kann ein Elternteil auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG – eine Minderung des Erwerbseinkommens vorausgesetzt – auch dann beziehen, wenn mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls i. S. v. § 1666 Abs. 1 und 2 BGB verbunden wäre. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ...mehr

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Kindergeld / Zusammenfassung

Begriff Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt (einschließlich des Bedarfs für seine Betreuung und Erziehung oder Ausbildung). Soweit das Kindergeld darüber hinausgeht, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird das Kindergeld zunächst als Steuervergütung gezahlt. Kinderge...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XIX. Ausländerzentralregister

Rz. 251 Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Ausländer, der sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat, so ist dieser nach § 2 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) vom 2.9.1994[79] im Ausländerzentralregister verzeichnet. Nach § 3 Nr. 3 AZRG sind dort unter anderem der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, die...mehr

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Irland / 1. Personal representative

Rz. 165 Mit dem Erbfall geht der Nachlass nicht – wie im deutschen Recht (vgl. § 1922 BGB) – unmittelbar auf die begünstigten Personen über, sondern auf einen oder mehrere Zwischenberechtigte, den sog. personal representative (wörtlich: persönlicher Vertreter, siehe Sec. 10 (1) ISA). Dieser wird treuhänderischer[231] Rechtsnachfolger des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachtarbeitszuschläge (§ 3b Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Definitionen, was "Nachtarbeit" ist, sind unterschiedlich:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 487 Dauerwohn- und -nutzungsrechte sind dingliche Rechte am Grundstück. Sie entstehen erst mit ihrer Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Auch die Übertragung eines solchen Rechts ist wirksam nur möglich durch Eintragung im Grundbuch. Rz. 488 Für den Gläubiger bieten die Rechte Aussicht auf Befriedigung. Die Rechte stellen sonstige Vermögensrechte im Sinne des § 857 ZPO d...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615I BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten. II. Bedarf der Mutt...mehr

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Luxemburg / a) Vorwegnahmerecht

Rz. 27 Eine Besonderheit des luxemburgischen Rechts ist das Vorwegnahmerecht (droit de prélèvement) der luxemburgischen Erben. Rz. 28 Das Vorwegnahmerecht kommt zum Tragen, wennmehr

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Dänemark / b) Auszahlung an den überlebenden Ehegatten

Rz. 143 Im 13. Kapitel (§§ 22 und 23) DSL ist die Auszahlung an den überlebenden Ehegatten (œgtefœlleudlœg) geregelt: Das Vermögen kann an den überlebenden Ehegatten ausbezahlt werden, wenn er dieses beantragt und es aus den Bestimmungen des ARL (Rdn 40) sowie des Gesetzes über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten (siehe Rdn 56) – die u.a. dem Ehegatten einen Mind...mehr

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Schweiz / b) Schenkungssteuer

Rz. 220 Die meisten kantonalen Gesetze kennen eigenständige Umschreibungen des Gegenstandes der Schenkungssteuer. Obwohl demzufolge der Schenkungsbegriff des Zivilrechts nicht ohne weiteres maßgebend ist, werden auch für den steuerrechtlichen Schenkungstatbestand die Elemente der Vermögenszuwendung und der (teilweisen)[392] Unentgeltlichkeit durchwegs vorausgesetzt. Demgegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 150 [Autor/Stand] Nicht nur begrifflich, sondern auch gedanklich sind die Herausgabe und Beschlagnahme von Beweismitteln strikt vom eher tatsächlich geprägten Zwangsmittel der Durchsuchung abzugrenzen. Hinter den Vorschriften zur Durchsuchung steht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.[2] Art. 13 Abs. 1 und 2 GG lauten: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Dur...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Entsprechende Anwendbarkeit des § 331 SGB III

Rz. 17 § 331 Abs. 1 Satz 1 SGB III sieht vor, dass die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheids vorläufig eingestellt werden kann, wenn die Behörde Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuhebe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.2 "Kenntnis von Tatsachen"

Rz. 19 Erforderlich ist jedoch zunächst die Kenntnis von Tatsachen, die die Anspruchsvoraussetzungen kraft Gesetzes entfallen lassen.[1] Nicht ausreichend sind im Gegenschluss Verdachtsmomente oder schlichte Vermutungen.[2] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ("Tatsachen") ist § 331 Abs. 1 Satz 1 SGB III über § 26 bei (nachträglicher) Kenntnis von Rechtsfehlern des Ausgangsbe...mehr

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Polen / V. Erbscheinserteilung durch den Notar

Rz. 115 Nach der Novellierung des Gesetzes über Notariatsrecht können Notare seit März 2009 Erbscheine erteilen, wenn der Erbenkreis unbestritten ist. Das heißt, Nachlassangelegenheiten können beim Gericht oder beim Notar erledigt werden. Ein Notar-Erbschein wird rechtskräftig, sobald der Erbschein von dem Notar in das von der Landesnotarkammer geführte amtliche elektronisch...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Allgemeines

Rz. 51 Das bosnisch-herzegowinische Erbrecht wird in der Praxis hauptsächlich durch die Anwendung der gesetzlichen Erbfolgeregelung geprägt. Das Testament und andere Mittel gewillkürter Erbfolge bzw. der Nachlassplanung im weiteren Sinne spielen nur eine untergeordnete Rolle.[55] Die vor kurzem erst abgeschlossene Erbrechtsreform in den einzelnen Länderteilen hat in diesem B...mehr

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Litauen / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 50 Gemäß Art. 5.20 lit. BGB erben die (Adoptiv-)Kinder, der Ehegatte und die (Adoptiv-)Eltern ungeachtet des Inhalts des Testaments mindestens die Hälfte dessen, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde, vorausgesetzt, sie waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers unterhaltsbedürftig (Pflichtteil). Anders als im deutschen Recht handelt es sich hierb...mehr

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D / 11 Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1850]

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A / 17 Absprachen/Verständigung, Verfahren [Rdn 191]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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