Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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E / 24 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2420]

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P / 24 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Allgemeines [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535, 632 Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142 Artkämper, Fehlerquellen der Beschuldigtenvernehmung – Zur kont...mehr

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T / 14 Terminsanberaumung/Nichtterminierung [Rdn 4586]

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K / 12 Körperliche Untersuchungen des Beschuldigten [Rdn 3001]

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R / 3 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 4155]

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A / 35 Akteneinsicht, Kosten [Rdn 425]

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A / 41 Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten [Rdn 530]

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M / 3 Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum [Rdn 3194]

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P / 19 Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3794]

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N / 1 Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3252]

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision hatte keinen Erfolg. Rz. 150 Ohne Rechtsfehler hatte das Berufungsgericht einen gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB verneint. Dem Beklagten kam das Haftungsprivileg gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII zugute. Rz. 151 Das Beruf...mehr

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D / 16 Durchsuchung, Durchsuchung zur Nachtzeit [Rdn 1986]

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D / 18 Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 2019]

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V / 29 Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 5131]

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A / 24 Akteneinsicht bei Beweismitteln [Rdn 266]

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 2 Aus den Gründen:

B. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung der Kläger Ziff. 2 bis 4 zulässig, insbesondere ausreichend begründet. Die Berufungsbegründung bezeichnet, wie von § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verlangt, in ausreichender Weise Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Die Begründung muss zum einen erkenne...mehr

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Z / 5 Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5750]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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R / 4 Richterliche Vernehmung, Beschuldigter [Rdn 4183]

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A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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U / 14 Untersuchungshaft, Haftgründe, Wiederholungsgefahr [Rdn 4747]

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A / 13 Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 134]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 250 Die Kontenpfändung gehört trotz der Reform des Kontopfändungsschutzes zum 1.7.2010 zu den effizienten Formen der Zwangsvollstreckung. Auch das P-Konto vermochte daran nichts zu ändern. Zahlreiche Vollstreckungsschutzbestimmungen schützen den Schuldner insbesondere bei der Pfändung des Arbeitseinkommens (§§ 850 ff. ZPO), aber auch bei der Sachpfändung (z.B. §§ 811 ff....mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 57 Soll die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO betrieben werden, wird die Vollstreckungsklausel durch den Notar erteilt. Er ist insoweit die erste Instanz.[17] Verweigert er die Erteilung der Klausel, ist die Beschwerde nach § 54 BeurkG statthaft. Für das Beschwerdeverfahren gelten nach § 54 Abs. 2 BeurkG die Vorschriften des Ge...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / II. Anerkennung- und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen

Rz. 107 Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen unterliegt dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Vorrangig richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung nach staatsvertraglichen Regelungen (§ 97 Abs. 1 S. 1 FamFG).[216] Das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen sieht etwa vor, dass Entscheidungen, die aufgrund der Zuständigkeit nach ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Inhalt des Testaments

Rz. 64 Inhalt eines Testaments können materiellrechtliche (Erbeinsetzung, Enterbung, Verzeihung der Erbunwürdigkeit usw.), verfahrensrechtliche (Bestimmung des Testamentsvollstreckers) oder persönliche Bestimmungen (Anerkennung eines unehelichen Kindes, Anordnungen bezüglich der Bestattung) sein. Rz. 65 Als wesentliche materiellrechtliche Bestimmung wird die Einsetzung der Er...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 588 Ergibt die Informationsbeschaffung seitens des Gläubigers,[505] dass der Schuldner über Grundbesitz verfügt, ist zunächst das Grundbuch einzusehen. Der Einsichtsanspruch ergibt sich aus den §§ 12, 12a GBO. Stellt sich – wie fast immer – die Belastung des Grundstücks heraus, dann ist neben der Eintragung einer Zwangshypothek stets auch die Möglichkeit der Pfändung des...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / c) Formulierungsvorschläge

Formuliert man die vorstehenden Erwägungen in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, so könnte ein modernes Zuordnungssystem mit Blick auf die Primärzuordnung wie folgt lauten: Zitat § 1591 BGB n.F.: Elternteil eines Kindes ist die Person, die es geboren hat. § 1592 BGB n.F.: Weiterer Elternteil des Kindes ist die Person, 1. die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Eltern...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Festsetzung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 100 Die anwaltliche Vergütung ist grundsätzlich vom Auftraggeber des Rechtsanwaltes zu leisten. Auch wenn er den Gläubiger vertritt, hat er keinen eigenen Gebühren- oder Erstattungsanspruch gegen den Schuldner. Vielmehr muss der Gläubiger die Vergütung leisten und dann seinen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO verfolgen. Hiermit kann der Bevoll...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Statut der Lebensgemeinschaften

Rz. 46 Fragen des Personenstands sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. a) EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeklammert, sie sind gesondert anzuknüpfen.[82] Im spanischen IPR ist das Statut der (nichtehelichen) Lebensgemeinschaft – anders als in Art. 17b EGBGB – nicht geregelt.[83] Grund hierfür ist das Fehlen einer einheitlichen Regelung des Rechts der Lebensgemeinschaften...mehr

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AGS 01/2025, Auferlegung de... / II. Kostenentscheidung

Das OVG Münster hat entsprechend §§ 87a Abs. 1 und 3, 92 Abs. 3 S. 1, 195 Abs. 1 S. 1 VwGO das Verfahren eingestellt. Entsprechend § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 ZPO hat das OVG den Beschluss des VG Arnsberg mit Ausnahme der darin enthaltenen Streitwertfestsetzung für wirkungslos erklärt. Im Anschluss hieran hat das OVG Münster gem. § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nach bill...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 405 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Das LG hatte der Klägerin zu Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X, §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 9 Abs. 5 StVO den geltend gemachten Anspruch zugesprochen. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lag keine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer geme...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vertrag über den Unterhalt zu Lebzeiten (Leibrentenvertrag)

Rz. 85 Der Leibrentenvertrag ist zwar im Erbgesetz in dem Abschnitt Erbverträge geregelt, stellt aber keinen Erbvertrag, sondern einen schuldrechtlichen Vertrag mit gewissen erbrechtlichen Folgen dar. In der Praxis ist er ein gängiger Vertrag. Er ist gegenseitig verpflichtend und entgeltlich. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich eine Partei die andere Vertragspartei bis zu...mehr

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Portugal / 9. Vermächtnisse – Legados

Rz. 97 Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur Regelung der Vermögensnachfolge kann der Erblasser einem anderen per Testament bestimmte Vermögensgegenstände vermachen (Vermächtnis – legado, Art. 2250 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld). Der Bedachte wird unmittelbar mit ...mehr

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Schweden / 4. Vermögensbewertung

Rz. 147 Gemäß ÄB 20:4 ist das Vermögen bei Errichtung des Nachlassverzeichnisses zu bewerten. Auszugehen ist hierbei regelmäßig von den wirklichen Werten. Bei Grundeigentum ist es jedoch gebräuchlich und akzeptiert, den Steuereinheitswert des vor dem Todesfalle maßgeblichen Jahres anzusetzen, der die Grundlage der Grundstücksbesteuerung des Vorjahres bildete. Bestimmte Anspr...mehr

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Ungarn / e) Vertretung im Nachlassverfahren

Rz. 284 Im Nachlassverfahren können als Verfahrensvertreter auftreten:mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Allgemeines

Rz. 148 Etwaige Pflichtteilsansprüche beurteilen sich nach dem Recht, welches für die Erbfolge insgesamt gilt, dem Erbstatut. Dieses bestimmt sich für Erbfälle, die ab dem 17.8.2015 eingetreten sind, nach den Art. 21, 22 EuErbVO. Rz. 149 Das Recht auf den Noterbteil nach dem (gemein-)spanischen Código Civil (die legítima)[215] unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Pflic...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / b) Versteigerungsantrag erfolgt wie bei einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek

Rz. 64 Da die Zwangssicherungshypothek sich von einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek lediglich hinsichtlich ihres Entstehungstatbestandes unterscheidet, kann der Gläubiger ebenso wie ein "normaler" Hypothekengläubiger hieraus die Zwangsversteigerung betreiben. Für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek enthält § 867 Abs. 3 ZPO eine besondere Regelung. Danac...mehr

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Italien / c) Vorbehaltslose Annahme der Erbschaft

Rz. 235 Die einfache Annahme kann nach Art. 474 c.c. ausdrücklich durch privatschriftliche oder notarielle Urkunde (Art. 475 c.c.) oder stillschweigend erfolgen. Eine stillschweigende Annahme liegt vor, wenn der zur Erbschaft Berufene eine Handlung vornimmt, die notwendigerweise seinen Annahmewillen voraussetzt und zu welcher er nur in seiner Eigenschaft als Erbe berechtigt ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Die internationale Zuständigkeit spanischer Gerichte

Rz. 237 Grundsätzlich verdrängen allerdings die vorrangig anzuwendenden Regelungen der EuErbVO zur internationalen Zuständigkeit die Regelungen des spanischen Verfahrensrechts (Art. 22. quáter g) LOPJ). Rz. 238 Zu einer konkurrierenden internationalen Zuständigkeit kann es nach der Rechtsprechung des EuGH selbst in den nach den mitgliedstaatlichen Vorschriften zu führenden Er...mehr

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Kroatien / II. Nachlassverfahren

Rz. 61 Das Nachlassverfahren wird durch das kommunale Gericht oder aber durch einen Notar als "Gerichtskommissär" eingeleitet. In der Regel führt ein Notar im Auftrag des zuständigen Gerichts das Verfahren durch. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, muss die ausländische Ste...mehr

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Bosnien und Herzegowina / e) Erbunwürdigkeit

Rz. 23 Eine weitere Voraussetzung für die Erbfolge ist die Erbwürdigkeit. Die drei Erbgesetze in BuH benennen enumerativ die Gründe für die Erbunwürdigkeit, allerdings mit einigen redaktionellen Unterschieden, Art. 158 ErbG FBuH, Art. 149 ErbG RS, Art. 163 ErbG BD BuH. Rz. 24 Als erbunwürdig werden Erben betrachtet, die gegen das Wohlergehen des Erblassers gehandelt haben:mehr

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Italien / 3. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 245 Die Ausschlagung der Erbschaft, die grundsätzlich von der formlosen (anders nur bei Art. 1350 Nr. 1–4 c.c.) und jederzeit (Art. 649 Abs. 1 c.c.) möglichen Ausschlagung eines Vermächtnisses zu unterscheiden ist,[413] muss durch eine von einem Notar oder vom Urkundsbeamten des Gerichts, in dem die Erbfolge eröffnet wurde, aufgenommene Erklärung, die in das Erbschaftsre...mehr

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Belgien / IV. Erburkunden und Erbscheine – Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 111 Gemäß Art. 4.59 ZGB erfolgt der Nachweis der Eigenschaft als Erbe aufgrund einer Erburkunde oder Erbscheins, wobeimehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl.[1] Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[2] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl...mehr

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Niederlande / 3. Willensrechte des Kindes

Rz. 94 Von Gesetzes wegen haben die Kinder bei einer gesetzlichen Verteilung sog. Willensrechte. Die Willensrechte wurden aufgenommen, um vorzubeugen, dass Güter des eigenen Elternteils über die gesetzliche Verteilung an den Stiefelternteil übergehen. Ist der überlebende Elternteil wiederverheiratet, ist ebenfalls die gesetzliche Verteilung anzuwenden. Wenn der überlebende E...mehr

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Slowakei / 2. Erste Ordnung

Rz. 11 In der ersten Ordnung erben die Kinder und der Ehegatte des Erblassers zu jeweils gleichen Teilen.[3] Die Kinder des Erblassers können ausschließlich in der ersten Ordnung erben und ihre Stellung als Erben ist nicht an eine Erbstellung des Ehegatten gebunden. Falls ein Kind nicht erbt, geht sein Erbteil zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über. Erben auch diese Kinde...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze

Rz. 350 Ein Antrag nach § 74a ZVG stellt eine Möglichkeit dar, den Zuschlag zu versagen. Als Antragsberechtigter kommt jeder Gläubiger nach § 10 Abs. 1 ZVG [368] – auch der betreibende[369] – in Betracht, der aus dem baren Meistgebot eine Zuteilung zu erwarten hätte, wenn dieses Gebot 70 % des festgesetzten (§ 74a Abs. 5 ZVG; so genanntes relatives Mindestgebot) Verkehrswerte...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 614 Das klagende Land (im Folgenden: der Kläger) machte gegen den Beklagten, den von den Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten Verkehrsopferhilfeverein zur Wahrnehmung der Aufgaben des in § 12 PflVG genannten "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen", im Rahmen einer Feststellungsklage Ersatzansprüche aus gemäß § 5 Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbemerkung

Rz. 660 [Autor/Stand] Durch den Gesetzesentwurf zur Änderung der Abgabenordnung [2] soll der systematischen und organisierten Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Erweiterung des Regelbeispiels der besonders schweren Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Tatbegehung verbunden hat (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 ...mehr