Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.3 Besonderheiten bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Mit der Entgegennahme von Einlagen betreiben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung rechtlich Bankgeschäfte und bedürfen folglich gem. § 32 KWG einer Erlaubnis der BaFin. Im Kontext der Finanzmarktkrise wurden durch das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht" (FMVAStärkG) vom 29.7.2009 zudem zusätzliche Anforderungen an die Sachkunde von Aufsic...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4 Die Eigentumsverhältnisse an Bodenfunden, der Schatzfund

Wird eine Sache entdeckt, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz),[1] muss sie durch Gesetz einem Eigentümer zugeordnet werden. Beispiele Zu nennen ist etwa der 1984 bei Bauarbeiten in der Lübecker Altstadt durch einen Baggerführer gefundene Münzschatz mit 32.200 Gold- und Silbermünzen aus dem 14. und 15. Jahrhundert, mit de...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 1 Der Aufsichtsrat als Organ der Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 609 Das Gesetz sieht für die GmbH als zwingend vorgeschriebene Organe ("Mindestausstattung der GmbH-Verfassung") die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vor.[1] Darüber hinaus kommt in der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Regel der Aufsichtsrat als weiteres Organ hinzu. Außerdem können weitere Organe (insbesondere Beirat, Gesellscha...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 8 Weitere Neuregelungen in der AO

§ 138h AO definiert, was ein marktfähige Steuergestaltung ist.[1] Dieses sind Konzepte, die umsetzungsbereit sind, ohne dass sie individuell angepasst werden müssen. Hierzu normiert das Gesetz besondere Mitteilungspflichten. § 138i AO regelt die Benachrichtigung von Landesfinanzbehörden, da die Anzeige stets gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen hat.[2] Nach §...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 2.2 Rede- und Antragsrecht

Mit der Teilnahme an der Generalversammlung (Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung) ist notwendig das Rede- und Antragsrecht der Teilnehmer verbunden. Ein Entzug des Rederechts kommt dabei nur im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme in Betracht.[1] Dabei beschränkt sich das Rederecht auf die jeweils zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkte sowie Anträge zur Geschäftsor...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.4 Vertragliche Verpflichtung zum Beitritt

Rz. 113 Eine Verpflichtung zum Beitritt mithilfe eines entsprechenden Vorvertrags wird für rechtlich zulässig gehalten.[1] Allerdings sind hierfür die gleichen inhaltlichen Anforderungen einzuhalten wie bei der später abzufassenden Beitrittserklärung auch. Das bedeutet, dass der Vorvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss und in ihm auch die ausdrückliche Verpflichtung ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.6.2 Fehlerquellen bei der Beitrittserklärung

Rz. 117 Sind im Rahmen der Beitrittserklärung Fehler passiert, so ist fraglich, ob der Beitritt trotzdem wirksam werden kann. Für entscheidend wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage gehalten, ob die Zulassung durch die eG schon erfolgt ist. Liegt die Zulassung durch die eG noch nicht vor, so nimmt man in der Fachliteratur weithin an, dass der Beitritt insgesamt u...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 9 Überschneidungsbereiche zwischen Prüfungs- und Aufsichtsratstätigkeit

Zusammenfassend sind folgende Überschneidungsbereiche zwischen der Tätigkeit des Prüfungsverbands und des Aufsichtsrats festzustellen, in denen der Aufsichtsrat für seine Überwachungstätigkeit auf die Feststellungen des Prüfungsverbands zurückgreifen bzw. mit den Prüfern den Dialog suchen kann und sollte.[1]mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 5.3 Einsicht und Prüfung von Unterlagen

Soweit es das Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats betrifft, erstreckt sich dieses insbesondere auf folgende Unterlagen: Geschäftsbriefe Planungsunterlagen Vertragsunterlagen Kontounterlagen Angebote Berichte der Innenrevision Ausschreibungsunterlagen Protokollnotizen Organisationspläne Mitgliederlisten Vorstandsprotokolle Dies betrifft auch die Vorstandsprotokolle[1], doch li...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 8.8 Unberechtigte Untervermietung

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, das Mietobjekt weiterzuvermieten. Hier regelt das Gesetz in § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sogar einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Allerdings kann der Wohnungsmieter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis bezüglich eines Teils der Wohnung vom Vermieter verlangen. De...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.8 Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG

Rz. 334b § 21b GenG [1] schuf Rechtsklarheit für Genossenschaften, in welchen Fällen die Entgegennahme von Mitgliederdarlehen möglich sein sollte.[2] Bis zur Einführung der Regelung ins Genossenschaftsgesetz bestand Rechtsunsicherheit, unter welchen Bedingungen ein Ausnahmetatbestand zur Erlaubnispflicht eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz für Genossenschaften ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.2 Der Mieter leistet keine Kaution

Nach der Bestimmung des § 551 BGB kann der Vermieter von seinem Mieter die Leistung einer Mietsicherheit verlangen – und dies grundsätzlich auch formularvertraglich. § 551 Abs. 2 BGB regelt, dass der Mieter zu 3 gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren dann jeweils mit den nächsten beiden M...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 3 Der Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft gegenüber den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach der im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 geschaffenen Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegt. Dies gilt insbesondere für den Abs...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 1 Einberufung der Generalversammlung (Vertreterversammlung)

Einberufungskompetenz Gemäß § 44 Abs. 1 GenG wird die Generalversammlung durch den Vorstand einberufen, soweit nicht nach der Satzung oder dem GenG auch andere Personen dazu befugt sind. Folglich kann die Satzung die primäre Einberufungskompetenz auch auf den Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden übertragen, allerdings ohne das Einberufungsrecht des Vorstands zu beschränken.[...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.3 Durchführung der Aufsichtsratswahl

Die Durchführung der Aufsichtsratswahl setzt zunächst die ordnungsgemäße Bekanntmachung der Tagesordnung in der durch das Gesetz (§ 46 GenG) oder die Satzung vorgeschriebenen Form und Frist voraus. Gemäß § 33 Abs. 2 der MusterS erfolgt die Einladung unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangene Mitteilung in Textform (§ 126b BGB). Die B...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.5 Rücknahme der Kündigung

Rz. 146 Es kann geschehen, dass ein Mitglied seine Kündigung gerne zurücknehmen möchte. Die Gründe hierfür sind vielfältiger Natur: Sie reichen von einer voreiligen Kündigung im Rahmen eines Wutanfalls bis hin zu überraschenden Wendungen in der persönlichen Lebensplanung. Dann stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Kündigung, nachdem sie der Genossenschaft schon zugegange...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.7 Versammlungsbeschlüsse und ihre Auswirkungen auf nutzungsvertragliche Regelungen

Rz. 318 Die Generalversammlung besitzt die Beschlusszuständigkeit über Angelegenheiten, die im Genossenschaftsgesetz oder Umwandlungsgesetz ausdrücklich genannt oder in analoger Anwendung gesetzlicher Regelungen – wie z. B. dem Aktiengesetz – maßgebend sind. Eine ungeschriebene Zuständigkeit der Generalversammlung besteht bezüglicher solcher Angelegenheiten, die den Bestand d...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 3.2.1.3 Wahrnehmung berechtigter Interessen?

Ehrverletzende Äußerungen des Mieters über den Vermieter rechtfertigen auch nur dann eine Kündigung, wenn die Äußerung des Mieters weder in Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB erfolgt, noch es sich bei ihr um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsäußerung handelt.[1] Praxis-Beispiel Der Vermieter verlang...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen.[2] Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[3] Wa...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.7 Fehler im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – "Kautionspfändung"

Rz. 167 Hin und wieder geschieht es in der Praxis, dass im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss "das Geschäftsguthaben" oder "die Kaution" gepfändet wird. Ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Gegenstand der Pfändung unpräzise formuliert, kann die Pfändung u. U. "ins Leere" gehen. In diesem Fall wäre sie wirkungslos. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss,...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.5 Unwirksamkeit der Kündigung

Die Kündigung des Vermieters wegen Mietzahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter vor der Kündigung die ausstehende Summe erhält, wenn der Mieter berechtigt die Aufrechnung erklären kann und dies auch unverzüglich nach der Kündigung tut, wenn der Vermieter innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständige Summe vom Mieter bekommt oder wenn sich e...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.6.1 Form und Inhalt der Erklärung

Rz. 115 Das Genossenschaftsgesetz stellt an Form und Inhalt der Beitrittserklärung sehr strenge Anforderungen. So darf die Beitrittserklärung keinesfalls unter eine Bedingung gestellt werden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 GenG). Es ist somit z. B. nicht möglich, dass der Beitritt zur eG davon abhängig gemacht wird, dass der Beitrittswillige (überhaupt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.8.1 Auslagenersatz

Rz. 679 Auch hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats ist – wie im Fall der Geschäftsführer – zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt und dem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen dem einzelnen Mitglied und der GmbH zu trennen. Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft besteht ein aus der Organstellung resultierendes korporationsrechtliches Verhältnis...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.2 Die Aufrechnung im Fall der Drittgläubigerpfändung (§ 66 GenG)

Rz. 390 Im Fall der Gläubigerkündigung gemäß § 66 GenG wird die Forderung des Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im Wege der Einzelzwangsvollstreckung beschlagnahmt. Im Ergebnis steht die Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nun dem Vollstreckungsgläubiger zu. Fraglich ist in solchen Fällen, ob die Aufrechnung durch die eG dennoch ...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 8.2.2 Anfechtungsklage

Anfechtung der Beschlussfassung durch die Aufsichtsratsmitglieder Sind Beschlüsse der Generalversammlung (Vertreterversammlung) nicht per se nichtig, so können diese gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 GenG angefochten werden, wenn sie das Gesetz oder die Satzung verletzen. Ungeachtet der Anfechtungsbefugnis des Aufsichtsrats als Organ, sind auch die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsra...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.1.1 Kündigungsvoraussetzungen

Kündigung aus wichtigem Grund Allerdings bedarf die (außerordentliche) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags gemäß § 626 BGB eines rechtfertigenden Grundes. Sie kommt folglich nur "aus wichtigem Grund" in Betracht, "wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Ver...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 1 Der Vorstand als Überwachungssubjekt

Überwachung durch Aufsichtsrat Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen. Die allgemeine Überwachungspflicht liegt dabei gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG in den Händen der Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder. Die Übertragung auf einen Aufsichtsratsausschuss scheidet folglich zwingend aus.[1] Insofern obliegt es d...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.3 Verfahrensbeschleunigung in Räumungssachen

Im Rahmen des am 1. Mai 2013 in Kraft getretene MietRÄndG hatte der Gesetzgeber eine neue Vorschrift in die Zivilprozessordnung eingefügt, nämlich § 272 Abs. 4 ZPO. Hintergrund war die Tatsache, dass Räumungsverfahren eine durchschnittliche Dauer von ca. fünfeinhalb Monaten hatten, also der durchsch...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.2 Besonderheiten ehemaliger DDR-Nutzungsverträge (Altverträge)

Rz. 305 Häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob Altverträge grundsätzlich – z. B. aus Anlass gewünschter Änderungen oder Ergänzungen – neu geschrieben werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Auch der Wunsch mancher Genossenschaft nach einer Neuordnung der Unterlagen und Anpassung der alten Verträge an den heutigen Standard (verbunden mit inhaltlichen Änderungen) ist o...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.4 Form der Kündigung

Rz. 141 Die Kündigung der Mitgliedschaft muss zwingend immer schriftlich erfolgen (§ 65 Abs. 2 Satz 1 GenG). Das bedeutet, dass die Kündigung nicht mündlich, etwa im Büro der eG oder im Hof der Wohnanlage, erfolgen kann. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung durch das Mitglied wäre vollständig unwirksam. Rz. 142 Weiter bedeutet dies, dass die Kündigungserklärung vom kündigen...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.1 Grundsätze

Auch nach rechtskräftigem Abschluss des Räumungsverfahrens darf der Vermieter nicht eigenmächtig das erstrittene Räumungsurteil umsetzen und etwa die Schlösser austauschen. Die Zwangsvollstreckung ist ausschließlich den jeweiligen Vollstreckungsorganen vorbehalten, bei der Räumung dem Gerichtsvollzieher. Räumung bedeutet aber nicht nur, dass der Mieter aus dem Besitz gesetzt...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 2 Der gesetzliche Sorgfaltsmaßstab der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 41 GenG gilt für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder § 34 GenG über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Die Vorschrift verweist einerseits auf den Sorgfaltsmaßstab für Vorstandsmitglieder und regelt zugleich die Einstandspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats bei schuldhafter Verletzung ihrer Überwachungspflicht. Allerdings schrei...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.1 Überblick

Rz. 616 Wenn aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorhanden ist, verweist das GmbH-Gesetz auf bestimmte Vorschriften im Aktiengesetz.[1] Diese sind "entsprechend"[2] auf den fakultativen Aufsichtsrat anzuwenden und betreffen unter anderem seine Größe und die Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder, seine Aufgaben und Rechte sowie di...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.2 Ausschluss der Gläubigerkündigung

Rz. 156 Eine im Jahr 2013 neu in das Genossenschaftsgesetz eingeführte Regelung legt für bestimmte Fälle einen Ausschluss der Dritt-Gläubigerkündigung (§ 66 GenG) oder Kündigung durch den Insolvenzverwalter (§ 66a GenG) fest: So ist nach § 67c Abs. 1 GenG die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gläubiger des Mitglieds (§ 66 GenG) oder durch den Insolvenzverwalter/Treuhä...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.5 Beschlussfassung

Rz. 759 Auch ohne Verweis in § 52 Abs. 1 GmbHG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss, so wie es in § 108 Abs. 1 AktG geregelt ist. Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Einladung.[1] Rz. 760 Das Gesetz sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen können (§ 52 Abs. 1 GmbHG;§ 111 Abs. 6 AktG).[2] Dies schließ...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 6 Aufsichtsrat als Auskunftsorgan in der Generalversammlung (Mitgliederversammlung, Vertreterversammlung)

Gemäß § 37 der MusterS ist jedem Mitglied/jedem Vertreter auf Verlangen in der Mitgliederversammlung bzw. Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunft hat einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.6 Außerordentliche Kündigung des Mitglieds bei bestimmten Satzungsänderungen (§ 67a GenG)

Rz. 175 Ein Genossenschaftsmitglied kann auch kurzfristig durch außerordentliche Kündigung aussteigen: Nämlich dann, wenn die Satzung in wesentlichen Punkten, die für die Mitglieder weitreichende Folgen haben, geändert wird. Wichtig ist, dass dieses außerordentliche Kündigungsrecht nicht bei jeder Satzungsänderung wirkt, sondern nur bei ganz bestimmten Änderungen mit gravier...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.2 Die Genehmigungspflicht für Veränderungen, Erhaltungspflicht

Bodendenkmale, die bekannt sind und deren gesetzlicher Schutz nicht von einer Eintragung in das Denkmalverzeichnis abhängig ist, unterliegen kraft Gesetzes den gesetzlichen Schutzbestimmungen, zu denen vor allem die Genehmigungspflicht für Veränderungen und die Erhaltungspflicht zählen. In den Bundesländern Baden-Württemberg (für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung), Hamb...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.6 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Prüfungsverband (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GenG) beinhaltet die Untersuchung, ob der Vorstand bei seiner Geschäftsführung die Gesetze und die Satzung beachtet (formelle Prüfung) und ob die genossenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätze (z. B. wohnungswirtschaftliche Leitlinien) sinnvoll umgesetzt werden ...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1046 Die Liquidatoren einer GmbH haben folgende Aufgaben (§ 70 Satz 1 GmbHG): Beendigung der laufenden Geschäfte, Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Rz. 1047 Das Ziel der Liquidation ist die bestmögliche...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3 Voraussetzungen und Art des gesetzlichen Schutzes von Bodendenkmalen

Alle Denkmalschutzgesetze sehen in unterschiedlichem Umfang und teilweise auch unterschiedlich für unbewegliche und bewegliche Bodendenkmale die Führung von Verzeichnissen der Bodendenkmale vor. Die näheren Einzelheiten über die Eintragung der Bodendenkmale in oder auf Privatgrund in diese Verzeichnisse können der folgenden Übersicht entnommen werden.mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.1 (Außerordentliche) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags

Nach den Vorgaben des Gesetzes und der MusterS liegt die Befugnis zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags allein in der Hand der Mitgliederversammlung (Generalversammlung, Vertreterversammlung), die hierüber mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen (gültigen) Stimmen entscheidet.[1] Zwar eröffnet die im Rahmen ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 7.2 Wahlverfahren

Rz. 694 Für die Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats bestehen bereits unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 3 AktG über den Wortlaut des Gesetzes hinaus verschiedene Möglichkeiten: Es können (ein oder mehrere) Ersatzmitglieder für einzelne bestimmte Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Stattdessen kann aber auch eine Wahl von Ersatzmitgliedern für mehrere besti...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.4 Ausschlussgründe

Rz. 192 Das Genossenschaftsgesetz selbst sieht seit dem Jahr 2006 keinen normierten Grund mehr für ein Ausschließungsverfahren vor. Aber auch vorher regelte es hierzu nicht viel, sondern enthielt nur einen – zumindest für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften völlig unbedeutenden – Grund: nämlich das Betreiben eines gleichartigen Geschäfts am selben Ort. Rz. 193 Daher kommt...mehr