Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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S / 8 Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4321]

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 148 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / IX. Muster: Ergänzung der Muster III. – VI. um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag

Rz. 302 Muster 4.9: Ergänzung der Muster III. – VI. um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag Hinweis: Als Grundmuster sind die Muster III. – VI. zu verwenden. Auf S. 5 ist wie nachfolgend ersichtlich das Modul I zu ergänzen. Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4: ▪ Hinweise zu Modul I (Haftbefehlsantra...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / i) Besonderheiten bei der Räumungs- und Herausgabevollstreckung

Rz. 398 Oftmals ist nach einer Versteigerung zu beobachten, dass trotz des Eigentumsübergangs der Ersteher die Immobilie häufig nicht nutzen kann, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss (Muster siehe Rdn 648). Der w...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / XI. Muster: Kombinierter Antrag auf gütliche Einigung, Sachpfändung und Verhaftung zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 304 Muster 4.11: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und Verhaftung zur Abnahme der Vermögensauskunft Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Anlage _________________________ zum Antrag auf Abna...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Wirkung der Pfändung

Rz. 106 Die Pfändung einer Forderung führt zu deren Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfändungspfandrecht. Die Pfändung allein gibt dem Gläubiger allerdings noch nicht die Möglichkeit der Befriedigung; dazu ist zusätzlich eine gerichtliche Verwertungsanordnung, d.h. der Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO erforderlich. Diese beiden Vollstrecku...mehr

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Finnland / I. Die EU-Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Das erbrechtliche Kollisionsrecht in Finnland (außer im Verhältnis zu den nordischen Staaten) entbehrte bis zum Jahr 2002 einer gesetzlichen Grundlage. Eine Kodifikation des allgemeinen Kollisionsrechts gab es nicht. Zum 1.3.2002 ist ein Gesetz zur Reform von internationalprivatrechtlichen Vorschriften des Ehe- und Erbrechts in Kraft getreten und fügt nunmehr ein 26. K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Stichtagsprinzip

Rz. 40 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz beruht auf dem statischen Prinzip. Dieser Grundsatz kommt im Gesetz dadurch zum Ausdruck, dass bei der Einheitsbewertung die Verhältnisse zum Beginn eines Kalenderjahrs zugrunde zu legen sind. Bei der Einheitsbewertung sind dies neben dem Hauptfeststellungszeitpunkt noch der Fortschreibungszeitpunkt (§ 22 Abs. 4 BewG), der Nachfestst...mehr

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B / 11 Beschlagnahme, Rechtsmittel [Rdn 1034]

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Irland / d) Ansprüche der Kinder nach Sec. 117 ISA

Rz. 129 Bei teilweisem oder vollständigem Ausschluss von der Erbfolge können Kinder über das ggf. testamentarisch Zugewandte hinaus Zuwendungen aus dem Nachlass bei Gericht beantragen (Sec. 117 ISA). Sie haben also keinen Anspruch auf eine feste Quote am Nachlass. Das Gericht soll die Zuwendung an das oder die Kinder nur anordnen, wenn es der Ansicht ist, dass der Erblasser ...mehr

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Schweden / VIII. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 Das Pflichtteilsprinzip in der heutigen Form wurde 1857 eingeführt. Der Pflichtteil (laglott) ist heute im 7. Kapitel des Erbgesetzbuches geregelt. In § 1 heißt es, "dass die Hälfte des Erbteils, das einem Leibeserben (bröstarvinge) nach dem Gesetz zusteht, seinen Pflichtteil bildet". Sprachlich eher korrekt wäre es im Rahmen einer deutschsprachigen Darstellung des s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erörterung des Verfahrensstands

Rz. 47 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren besteht für die Staatsanwaltschaft/BuStra die in ihrem Ermessen [2] stehende Möglichkeit nach § 160b StPO mit den Verfahrensbeteiligten den Verfahrensstand zu erörtern.[3] Der wesentliche Inhalt ist aktenkundig zu machen. Die Zielsetzung der Norm ist es, dass die Gesprächsmöglichkeiten zwischen BuStra/Staatsanwaltschaft und Verfahr...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

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ZErb 01/2025, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH Dieser Beitrag will die wesentlichen Eckpunkte für die Anwendung von Vorsorgevollmachten in der GmbH skizzieren.[1] I. GmbH-Gesellschafter Ein GmbH-Gesellschafter kann in der Gesellschafterversammlung mittels Vollmacht i.d.R. vertreten werden.[2] Das Abspaltungsverbot, also die nicht erlaubte Trennung von Herrschaftsre...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Umfang

Rz. 16 Der Umfang der Beschlagnahme geht über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens weit hinaus.[19] Dies ergibt sich aus der Regelung des § 148 Abs. 1 ZVG, wonach auch die in § 21 Abs. 1, 2 ZVG bezeichneten Gegenstände erfasst werden. Hierunter fallen:mehr

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Italien / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[281] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Notarielles Verfahren

Rz. 217 Grundsätzlich gilt das notarielle Verfahren (acta de notoriedad;[324] Art. 55 und 56 LON). Ist der Notar als Nachlassbehörde nach den Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO international zuständig, so bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach Maßgabe der in Rdn 207 aufgeführten Kriterien, d.h., grundsätzlich das Notariat, das sich am letzten gewöhnlichen Aufentha...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Hinweise zu Modul H (Vermögensauskunft)

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Belgien / I. Allgemeines

Rz. 29 Regelungen zum belgischen Erbrecht finden sich in den Art. 4.1 ff. ZGB.[60] Die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebende natürliche Person sowie die anschließend lebensfähig geborene Leibesfrucht sind erbfähig, Art. 4.4 ZGB und Art. 4.137 ZGB. Juristische Personen (d.h. Gesellschaften oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) sind hingegen nur dann erbfähig, wenn dies v...mehr

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Slowenien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 62 Der Erblasser kann einen oder mehrere Erben [168] bestimmen.[169] Diese Personen erben das gesamte Vermögen oder Teile des Vermögens des Testators (Universalsukzession, Art. 78 Abs. 1, 2 ErbG). Hinterlässt der Erblasser einer Person ausschließlich bestimmte Gegenstände oder Rechte, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich um eine Erbeneinsetzung oder ein Vermächtni...mehr

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Portugal / 2. Notarielles Erbenfeststellungsverfahren – habilitação notarial

Rz. 168 Das notarielle Verfahren ist in den Art. 82 ff. Código do Notariado geregelt. Es sieht die Beurkundung der Erklärung dreier Personen vor, die der Notar für glaubwürdig hält und die bestätigen, dass es sich bei den benannten Erben um die Erben des Erblassers handelt, dass niemand bevorrechtigt ist und dass keine anderen Erben in direkter Konkurrenz zu den benannten Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 979 [Autor/Stand] Der auf eine Initiative Schwedens zurückgehende Rahmenbeschluss ist der erste vom Rat verabschiedete Rechtsakt zur Umsetzung des sog. Grundsatzes der Verfügbarkeit. Der Grundsatz der Verfügbarkeit besagt, dass unionsweit Strafverfolgungsbeamte in einem Mitgliedstaat, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen benötigen, diese aus einem anderen M...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 222 Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden war der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach der Klägerin aus übergegangenem Recht ihres verstorbenen Ehemanns ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus § 280 Abs. 1 S. 1, § 253 Abs. 2 BGB wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung gegen die Beklagte zustand, weil die dringend gebotene Herzkatheter-Un...mehr

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Deutschland / b) Versorgungsfreibetrag

Rz. 264 Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhalten der überlebende Ehegatte/Lebenspartner – anders als der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG im Erbfall einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR und Kinder einen Versorgungsfreibetrag – gestaffelt nach Alter – zwischen 52.000 EUR und 10.300 EUR (§ 17 Abs. 2 S. 1 ErbStG)....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Zustandekommen [Rdn 204]

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V / 27 Verteidiger, Begriff [Rdn 5111]

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 159 Bis zum Wirksamwerden der Pfändung durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner kann im Einzelfall wertvolle Zeit vergehen. Verzögerungen können durch Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO) entstehen, die es zu verhindern gilt.[196] Rz. 160 Hinweis Auch wenn etwa Steuererstattungsansprüche gepfändet werden sollen, die nach § 46 Abs. 6 AO erst nac...mehr

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E / 20 Erklärungsfrist zur Anklageschrift [Rdn 2365]

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Spanien: Gemeinspanisches R... / d) Das verschlossene Testament

Rz. 124 Ein testamento cerrado liegt gem. Art. 680 CC vor, wenn der Testator – ohne seinen letzten Willen zu enthüllen – erklärt, dass dieser in dem Umschlag enthalten ist, welchen er den Personen vorlegt, die die Urkunde amtlich ausfertigen müssen. Das verschlossene Testament kann vom Testator selbst oder von einer anderen Person geschrieben werden. Hat es der Testator eige...mehr

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Deutschland / 8. Anfechtung

Rz. 63 Soweit eine Diskrepanz zwischen dem wahren Willen des Erblassers und dem in der Verfügung von Todes wegen zum Ausdruck gekommenen Willen durch Auslegung nicht beseitigt werden kann,[55] kann die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung möglicherweise durch Anfechtung beseitigt werden. Anfechtbar ist dabei nicht das gesamte Testament, sondern nur die einzelne letztwilli...mehr

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Deutschland / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Eine Erbeinsetzung kann auch in der Weise erfolgen, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zunächst der eine Erbe (sog. Vorerbe) und ab einem bestimmten Zeitpunkt ein anderer Erbe (sog. Nacherbe) ist (§§ 2100 ff. BGB). Die Besonderheit liegt darin, dass sowohl Vorerbe als auch Nacherbe beide Erben desselben Erblassers und derselben Erbschaft nur zeitlich nacheinander ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / aa) Notwendiger Inhalt des Protokolls

Rz. 509 Der zwingend notwendige Inhalt des Protokolls ergibt sich aus § 762 Abs. 2 ZPO:mehr

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Dänemark / 4. Erweitertes Testament von Zusammenlebenden

Rz. 95 Nach § 87 Abs. 1 ARL können zwei (nicht verheiratete) Personen durch Testament (sog. erweitertes Testament von Zusammenlebenden, udvidet samlevertestamente, das jedoch, um Gültigkeit zu erlangen, diese Bezeichnung nicht ausdrücklich beinhalten muss)[31] bestimmen, dass sie ganz oder teilweise einander in der Weise beerben und vererben wollen, als seien sie Ehegatten. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.3 Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

Rz. 203 Bei einer Klage auf Abgabe einer Willenserklärung i. S. v. § 894 ZPO ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt i. d. R. der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.[1] Vielfach wird vertreten, dass dies dann auch für eine Klage auf Zustimmung i. S. v. § 8 TzBfG gelten müsse.[2] Nach Auffassung des BAG kommt es jedoch auf den Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung des ...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 164 Unterschieden werden verschiedene Arten der Nachlassverbindlichkeiten: Rz. 165 Von Erblasserschulden spricht man im Hinblick auf alle noch vom Erblasser begründeten (vertraglichen oder gesetzlichen) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Universalsukzession auf den oder die Erben übergehen (§ 1967 Abs. 1, Abs. 2 Fall 1 BGB). Erblasserschulden sind auch die in der Person ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Voraussetzungen

Rz. 322 Nach dem Gesetz kann jeder Beteiligte sofort nach der Abgabe von Geboten eine Sicherheitsleistung beantragen. Hierüber hat das Gericht sofort zu entscheiden. "Sofort" in diesem Sinne bedeutet nicht, dass damit das erste Gebot gemeint ist. Vielmehr ist ein Sicherheitsverlangen auch erst bei späteren Geboten zulässig. "Sofort" bedeutet jedoch unmittelbar nach Abgabe un...mehr

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Portugal / 5. Erbverträge – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 81 Auch Erbverträge entfalten nach portugiesischem Recht grundsätzlich keine Rechtswirkung (Art. 2028 i.V.m. Art. 946 CC). Zwar enthält der Código Civil in Art. 2028 eine Begriffsbestimmung, wann eine vertragliche Erbfolge (sucessão contratual) vorliegt, nämlich wenn jemand per Vertrag auf eine Erbfolge verzichtet, über den eigenen Nachlass oder den noch nicht angefallen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren der zwischenstaatlichen Amtshilfe

a) Zuständigkeiten Rz. 865 [Autor/Stand] Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gem. Art. 32 Abs. 1 GG eine Angelegenheit des Bundes. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der zwischenstaatlichen Amtshilfe mit den ausländischen Behörden hat das BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn übertragen.[2] Dieses tritt gegenüber...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Verfahren der Vorpfändung

Rz. 167 Die Vorpfändung erfolgt dergestalt, dass der Gläubiger (oder ein [Prozess-]Bevollmächtigter) dem Drittschuldner und dem Schuldner eine private schriftliche Benachrichtigung darüber, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lässt, verbunden mit der Aufforderung,mehr

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ZErb 01/2025, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch ist die Erblasserin (E) als Eigentümerin eingetragen. E und ihr vorverstorbener Ehemann errichteten am … 2001 ein gemeinschaftliches notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und ihre vier Kinder, die Antragsteller (Ast. = Beschwerdeführer – Bf.), zu je ¼ als Erben des Längstlebenden. Das Testament enthält eine Klausel, ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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Dänemark / V. Weitere Unwirksamkeitsgründe letztwilliger Verfügungen

Rz. 102 Das Testat des Notars auf einem Notartestament gilt gem. § 70 ARL als Beweis für Umstände, die vom Testat erfasst sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Richtigkeit des Testats in Zweifel zu ziehen. Rz. 103 § 71 Abs. 1 ARL enthält beim Zeugentestament eine Umkehr der Beweislast: Wird ein Einwand gegen die Gültigkeit eines Zeu...mehr

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B / 21 Beweisanträge im Ermittlungsverfahren [Rdn 1224]

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Spanien: Balearische Inseln / I. Allgemeines

Rz. 8 Das Erbrecht der Balearen ist in drei Büchern der CDCIB geregelt: Buch I widmet sich u.a. dem Erbrecht für Mallorca, Buch II dem Erbrecht Menorcas und Buch III dem für Ibiza und Formentera geltenden Erbrecht. Mit dem Gesetz 8/2022 sind zum 17.1.2023 die früher in der CDCIB enthaltenen Regelungen zu den spezifischen Erbverträgen der Balearen außer Kraft getreten und in ...mehr

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Z / 1 Zeuge, Allgemeines [Rdn 5665]

Rdn 5666 Literaturhinweise: Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht: Glaubhaftigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 5. Aufl. 2021 Bröhmer, Der traumatisierte Zeuge, oder: Pendeln zwischen innerer und äußerer Wahrheit, StRR 2015, 257 dies., Wie viel (Psycho-)Tra...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Aufforderung zur Drittschuldnererklärung – Arbeit

Rz. 274 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.4: Aufforderung zur Drittschuldnererklärung – Arbeit An den _________________________[282] Drittschuldnerauskunft Fortlaufende Herausgabe Lohnabrechnung In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ ist bisher eine Drittschuldnererklärung nicht eingegangen. Ich fordere Si...mehr

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Ungarn / 2. Erbunwürdigkeit

Rz. 136 Aus der Erbfolge fällt weg, wer erbunwürdig ist. Erbunwürdigkeit ist nicht anzunehmen, wenn die zur Unwürdigkeit führende Handlung – gleich, gegen wen sie gerichtet war – vom Erblasser oder von der Person, gegen die sich die Handlung gerichtet hatte, verziehen wurde. Auf die Erbunwürdigkeit kann sich nur derjenige berufen, der beim Wegfall der unwürdigen Person selbe...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / V. Muster: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO

Rz. 291 Muster 4.5: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Vollstreckungsantrag auf isolierte Abn...mehr