Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Belgien / b) Grundsätze zum Verwandtenerbrecht

Rz. 38 Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten wird im belgischen Recht nach Maßgabe der folgenden Grundsätze ermittelt:mehr

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Lettland / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 53 Neben der Möglichkeit, das Erbe anzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, dieses auszuschlagen. Dieses Recht steht auch demjenigen zu, der infolge eines gemeinschaftlichen Testaments zum Erben berufen ist (Art. 609 ZGB). Die Ausschlagung kann ebenfalls ausdrücklich oder konkludent geschehen. Bei Nichterklärung des Erben gilt die Erbschaft spätestens mit Ablauf der in ...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / aa) Zulässigkeit

Rz. 68 Während im gemeinspanischem Recht der Verzicht auf das Noterbrecht zu Lebzeiten des Erblassers unzulässig ist (Art. 816 CC), sieht das für Mallorca und (zwischenzeitlich[115] auch insoweit für) Menorca geltende Erbrecht einen entsprechenden Verzicht in Form der definición in den Art. 38–50 ErbVG (Art. 50 f. CDCIB a.F.) vor.[116] Ziel der definición ist es, die Noterbb...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / b) Das eigenhändige Testament

Rz. 117 Das Gesetz verlangt – neben Volljährigkeit des Testators – weiter, dass das eigenhändige Testament (testamento ológrafo) vom Erblasser vollständig selbst geschrieben sowie unterschrieben ist. Zudem muss das Errichtungsdatum genau angegeben sein. Streichungen, Verbesserungen und zwischen die Zeilen geschriebene Zusätze erfordern einen Berichtigungsvermerk mit Untersch...mehr

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Schweiz / i) Renvoi

Rz. 40 Die Behandlung des renvoi ist im schweizerischen IPR umstritten. Nach Art. 14 IPRG ist sowohl eine Rückverweisung als auch eine Weiterverweisung durch das ausländische Kollisionsrecht nur dann zu beachten, wenn das IPRG dies vorsieht. Einigkeit herrscht in der neueren Literatur darüber, dass der renvoi unter praktischen, an Nützlichkeitserwägungen orientierten Gesicht...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Weitere Änderungen in den Anmerkungen

Die Anmerkung E: Übergangsregelung entfällt künftig. Sie enthielt die aufgrund der Umstellung des Kindesunterhalts auf das mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführte System des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB erforderlich gewordenen Hinweise zur Umrechnung bisheriger, dynamischer (Alt-) Titel zum Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO auf das neue, ab 2008 gelt...mehr

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Griechenland / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 62 Testamentsvollstrecker ist die (natürliche oder juristische) Person, die ausschließlich vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen ernannt wird, um die Bestimmungen des Testaments auszuführen (Art. 2017, 2020 grZGB).[46] Der Testamentsvollstrecker ist Träger eines privaten Amtes, der dem Erben gegenüber nach den Vorschriften über den Auftrag haftet (Art. 2023 grZGB...mehr

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Niederlande / 4. Erbunwürdigkeit

Rz. 80 Es gibt fünf im Gesetz niedergelegte Tatbestände, die der Gesetzgeber für dermaßen verwerflich erachtet, dass der Erbe unwürdig ist und keinen Vorteil aus dem Nachlass erhalten kann. Die Tatbestände der Erbunwürdigkeit sind in Art. 4:3 Abs. 1 BW abschließend aufgelistet:mehr

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P / 21 Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3831]

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A / 57 Auskunftsverlangen [Rdn 751]

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E / 23 Eröffnungsverfahren [Rdn 2411]

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Griechenland / VI. Wege der Nachlassregelung außerhalb des Erbrechts

Rz. 69 Hierbei handelt es sich um lebzeitige Zuwendungen auf den Todesfall (Schenkung auf den Todesfall, transmortale Vollmacht und transmortaler Auftrag, Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall), die denselben Zweck wie eine Verfügung von Todes wegen verfolgen. Der Zuwendende ordnet hiermit seine Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Tod. Die praktischen Bedürfni...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / cc) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht

Rz. 59 Mit dem durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften mit Wirkung zum 1.1.2021[62] eingefügten § 753a ZPO müssen Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung lediglich versichern. Den Nachweis einer Vollmacht bedarf es...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / ee) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 78 Der Erbverzicht muss gemäß Art. 5 ErbVG (Art. 50 Abs. 4 CDCIB a.F.) in einer öffentlichen Urkunde niedergelegt sein. Es handelt sich jedenfalls heute um ein echtes Wirksamkeitserfordernis formalidad ad solemnitatem und nicht nur um eine Beweisvorschrift.[150] Rz. 79 Der Erbverzicht muss zu Lebzeiten des Erblassers vereinbart werden, da es sich ansonsten um eine Erbauss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine abschließende Regelung

Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 44b EStG regelt nicht abschließend, in welchen Fällen KapSt zu erstatten ist. Das Gesetz sieht selbst in § § 50d EStG noch besondere weitere Erstattungsverfahren vor. Insoweit wird auf die Erläuterungen zu dieser Vorschrift verwiesen (s Erläut zu § 50d (Zuber/Ditsch)). Die bisherige Vorschrift des § 45b EStG ist durch das AmtshilfeRLUmsG (B...mehr

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Luxemburg / 7. Teilungsanordnung

Rz. 80 Teilungsanordnungen des Erblassers sind nur bei Kindern und sonstigen Abkömmlingen möglich, Art. 1075 ff. Cciv. Die Teilungsanordnung gibt dem Erblasser die Möglichkeit, zu bestimmen, wie sein Vermögen im Einzelnen aufgeteilt werden soll. Sie kann das gesamte oder Teile seines Vermögens umfassen oder einzelne Vermögensgegenstände; namentlich ermöglicht sie, den Kinder...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Grundfall

Rz. 907 Die Pflichtteilsberechtigung ergibt sich aus § 2303 BGB.[696] Gem. § 2303 Abs. 1 BGB ist jeder Abkömmling des Erblassers pflichtteilsberechtigt, wenn er von dem Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Unerheblich ist, ob es sich dabei um ein eheliches oder ein nichteheliches Kind handelt. Auch die Eltern und der Ehegatte d...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Unpfändbarkeit

Rz. 22 Ausnahmsweise unterliegen Geldforderungen, die zum Vermögen des Schuldners zählen, dann nicht der Pfändung, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wegen sonst vorrangigen Rechts (z.B. des Völkerrechts) unpfändbar sind. So unterliegen hoheitlichen Zwecken dienende Forderungen ausländischer diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und sonstiger exte...mehr

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Slowenien / III. Übergabevertrag

Rz. 75 Vertragspartner des Übergabevertrags (Art. 546–556 SchGB)[205] sind der Übergeber und seine Nachkommen sowie deren Nachkommen (für den Ehegatten siehe Art. 552 SchGB).[206] Mit dem Übergabevertrag, der in Form einer notariellen Niederschrift zu schließen ist (Art. 547 Abs. 2 SchGB), überträgt der Übergeber teilweise oder zur Gänze sein zum Zeitpunkt des Vertragsabschl...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] § 6 Feststellungsverfahren (1) Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Abweichend von § 221 des Bewertungsgesetzes findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist § 163 der Abgabenordnung nicht anzuwenden. (2) In dem Feststellungsbescheid für d...mehr

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Kroatien / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 73 Vererbte Immobilien unterfallen nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern der Grunderwerbsteuer. Diese ist im Gesetz über die Besteuerung des Immobilienverkehrs geregelt.[50] Die Grunderwerbsteuer geht also der Erbschaftsteuer vor.[51] Seit dem 1.1.2019 gilt ein Steuersatz von 3 % (Art. 12 ImmVStG), nachdem dieser sukzessive im Rahmen einer Steuerreform von 5 ...mehr

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Schweden / XV. Behandlung von Lebensversicherungen

Rz. 189 Lebensversicherungen auf den Todesfall ohne schriftliche Bestimmung eines Begünstigten oder, falls die Einsetzung eines Begünstigten widerrufen wurde, ohne neue Bestimmung, fallen in den Nachlass. Liegt die Nennung eines Begünstigten vor, fällt der Versicherungsbetrag nicht in den Nachlass (FAL § 14:7, Abs. 1). Hat der Verstorbene als Begünstigte "Ehegatte und Kinder...mehr

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Schweiz / 1. Einsetzung

Rz. 126 Das Gesetz sieht zur Verwaltung des Nachlasses – welche an sich in erster Linie den Erben zusteht (vgl. Art. 602 Abs. 2 ZGB)[217] – drei mögliche Amtsträger vor: Rz. 127 Während der Erbschaftsverwalter [218] in den von Art. 554 ZGB erwähnten Fällen und der – in der Praxis selten anzutreffende – Er...mehr

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AGS 01/2025, Rücknahme des ... / V. Rechtsmittelbefugnis

Zur Rechtsmittelbefugnis hat der BGH seine bisherige Rspr. aufgegeben. Einer Kostenentscheidung zugunsten des Beteiligten zu 1 steht die zwischen den Beteiligten streitige Frage nicht entgegen, ob ein Erfolg der Beschwerde angesichts der zur Tabelle angemeldeten Forderung zu einer Verbesserung der Quote von nicht mehr als 200,00 EUR führen würde. Zum einen kommt es auf die F...mehr

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Ungarn / b) Abwicklung des Nachlassverfahrens ohne Nachlassverhandlung

Rz. 265 Seit dem 1.2.2020 ist das notarielle Nachlassverfahren als Hauptregel schriftlich, d.h. es wird ohne mündliche Verhandlung durchgeführt.[232] Der Notar hat den Beschluss über die Nachlassübergabe ohne Verhandlung innerhalb von 45 Tagen nach dem ordnungsgemäßen Eingang des (vollständigen) Nachlassverzeichnisses erlassen, vorausgesetzt, dass alle Angaben bzw. Erklärung...mehr

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A / 26 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 285]

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V / 35 Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 5209]

Rdn 5210 Literaturhinweise: Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Buchholz/Haupt/Kinzel, Strafbarkeitsrisiken des Verteidigers – ein Überb...mehr

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Tschechien / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 18 Liegt keine oder keine wirksame Verfügung von Todes wegen vor (Testament oder Erbvertrag), tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz ordnet in den neuen §§ 1635–1641 ZGB die gesetzlichen Erben je nach ihrer Nähe zum Erblasser nunmehr in sechs Gruppen ein, wobei die Erben einer nachfolgenden Gruppe erst erben können, wenn Erben der vorgehenden Gruppe nicht zur Erb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 465 Die Verpflichtung zur Rückgabe folgt aus dem Gesetz und ist in Nr. 75 RiStBV umschrieben. Rz. 466 Drittschuldner ist das Land, vertreten durch den Leiter derjenigen Behörde, die die Beschlagnahme, bzw. Sicherstellung, angeordnet hat. Im Regelfall ist das der Leiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft.[436] Rz. 467 Wie bei der Pfändung eines jeden Herausgabeanspruchs (vgl...mehr

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Estland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Die gesetzliche Erbfolge[9] tritt ein, wenn:mehr

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Schweden / XI. Nachlassbehandlung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Auch beim Tode des Lebenspartners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (sambo) muss ein Verzeichnis des Vermögens und der Schulden (bouppteckning) aufgestellt werden. Soweit ein solcher Lebenspartner Eigentum/Vermögen innehat, das von den Teilungsregeln des Lebenspartnerschaftsgesetzes umfasst wird (Wohnung oder Hausrat für den gemeinsamen Gebrauch), so soll diese...mehr

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Türkei / 2. Nachkommen des Erblassers

Rz. 17 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge, Art. 495 ZGB (zuvor Art. 439 ZGB). Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts von 1987 erben eheliche und uneheliche Abkömmlinge zu gleichen Teilen (Art. 498 ZGB).[41] Die Verwandtschaft der außerehelichen Kinder muss entweder durch Anerkennung oder durch richterliche Entscheidung (Art. 301 ff. ZGB) feststehen. Die Anerken...mehr

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V / 1 Verdeckter Ermittler, Allgemeines [Rdn 4824]

Rdn 4825 Literaturhinweise: Arzt, Voraussetzungen und Grenzen der automatisierten Kennzeichenerkennung, DÖV 2005, 56 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ 9a und 9b BVerfSchG, HRRS 2016, 293 Beulke/Ruhmannseder, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen in der Verteidigungssphäre (Teil 2), StV 2011, 252 Bönisch/...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Rz. 56 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2 ZPO auch übe...mehr

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P / 31 Privatklageverfahren [Rdn 4060]

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Türkei / IV. Bemessungsgrundlage

Rz. 121 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb, der gem. § 10 VVK i.V.m. dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, VUK)[194] ermittelt wird. Von dem so ermittelten steuerpflichtigen Brutto-Erwerb werden die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht. Dieser Nettowert des Nachlasses wird dann besteuert. Bei der Wertermittl...mehr

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Norwegen [1] / VI. Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht

Rz. 104 Die Frage, inwieweit Schiedsvereinbarungen und Schiedsklauseln im norwegischen Erbrecht möglich sind, ist bisher kaum thematisiert worden. Nach § 10 Abs. 1 des norwegischen Schiedsgerichtsgesetzes (lov 14.5.2004 nr. 25 om voldgift) können die Parteien die Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit für entstandene Streitigkeiten oder für alle oder besondere Streitigkeiten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung an den Gläubiger der KapErtr in sonstigen Fällen

Rn. 50 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch der Gläubiger der KapErtr muss aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes selbst in der Lage sein, die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KapSt zu erreichen. Er darf nicht auf das Recht des Entrichtungspflichtigen nach § 44b Abs 5 EStG verwiesen werden; denn dieser muss den Antrag nicht stellen. Rn. 51 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Au...mehr

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Italien / 4. Haftung der Erben

Rz. 250 Der Erbe haftet für die Erblasserschulden und die erst mit dem Erbfall oder später zur Entstehung gelangenden Schulden (z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Beerdigungskosten, Registersteuern, Unterhaltsansprüche nach Art. 594 c.c.). Mehrere Erben haften nach Art. 754 c.c. entsprechend ihrer Erbquote (Teilschuldner), soweit nicht das Gesetz wie bei unteilbaren Forderungen n...mehr

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FF 01/2025, Elektronische A... / Einführung

Um Betroffene besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, schlägt das Bundesministerium der Justiz Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument s...mehr

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Italien / Literaturtipps

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Bulgarien / 2. Das eigenhändige Testament

Rz. 30 Das eigenhändige Testament hat der Erblasser gem. Art. 25 ErbG selbst eigenhändig zu verfassen. Der Erblasser und die testamentarisch Bedachten müssen identifizierbar sein. Zur Wirksamkeit des Testaments ist es unerlässlich, dass der Testator den gesamten Text handschriftlich verfasst und unterschreibt. Ein vom Erblasser eigenhändig unterschriebener maschinell oder el...mehr

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Litauen / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 10 Art. 5.1.2 lit. BGB bestimmt den Umfang des Nachlasses. Grundsätzlich umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Nach Art. 5.1.2 lit. BGB können das bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich Forderungen und Immaterialgüterrechte (Patente, Warenzeichen etc.) in den Nachlass fallen, ebenso wie Verbindlichkeiten. A...mehr

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Rumänien / III. Teilung des Nachlasses

Rz. 59 Bei einer Mehrzahl von Erben tritt eine Erbengemeinschaft ein. Diese bildet keine gesamthänderische Gemeinschaft, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft, für die die Vorschriften des Sachenrechts entsprechend gelten (Art. 1143 Abs. 2 CCN). Jeder Miterbe kann jederzeit die Teilung der Erbengemeinschaft verlangen, und zwar selbst dann, wenn aufgrund einer Vereinbarung oder...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Berücksichtigung des besonderen Umfangs der Unterhaltspflichten des Schuldners, § 850f Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Rz. 149 Anwendungsfall ist im Wesentlichen das Vorhandensein von mehr als fünf Unterhaltsberechtigten, da die Tabelle zu § 850c ZPO nur bis zu fünf Personen berücksichtigt. Darüber hinaus sind Fälle denkbar, in denen die Limitierung des für den einzelnen Unterhaltsberechtigten zur Verfügung stehenden Betrags im Einzelfall den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten nicht ger...mehr

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Dänemark / I. Nachlassverfahren

Rz. 140 Das Nachlassverfahren ist im Gesetz über das Nachlassverfahren (DSL; siehe Rdn 3) geregelt. Das Auseinandersetzungsverfahren, das terminologisch dem deutschen Nachlassverfahren entspricht, gestaltet sich wie folgt: Grundsätzlich werden nach § 7 DSL der/die nahen Verwandten des Verstorbenen kurz nach der Anmeldung eines Todesfalls von Amts wegen zu einer mündlichen Be...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Balearen

Rz. 189 Die foralrechtliche Regelung über die Rechtsnachfolge von Todes wegen – wie auch über den ehelichen Güterstand – ist abgehandelt im Gesetzesdekret 79/1990 vom 6.9.1990[301] und im Gesetz 8/2022, dessen Gegenstand die umfassende gesetzliche Regelung der balearischen Erbverträge ist. In dessen Libro I finden sich die für die Insel Mallorca, im Libro II die auf der Inse...mehr

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Tschechien / 4. Besonderheiten bei Ehegatten

Rz. 121 Grundsätzlich kann sich nur ein Erblasser durch einen Erbvertrag binden. Eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem Erbvertrag ist daher nicht möglich. Für Ehegatten sieht das Gesetz jedoch eine Ausnahme vor. Diese können sich in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben oder Vermächtnisnehmern einsetzen (§§ 1592 f. ZGB). Die gleiche Möglichkeit steht Verlobten offen; der ...mehr