Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.24 Darlehn

Thurow, Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit, BC 1/2026, S. 4; Tetzlaff, Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 27.11.2024 – I R 21/22, StuB 17/2025, S. 650; Bünning, Steuerbilanzielle Korrektur von Darlehensverhältnissen im Personengesellschaft...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei Scheidung und Tod

Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs s...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Personengesellschaft

Kahle, Steuerbilanzielle Wahlrechte bei gewerblichen Mitunternehmerschaften – Ein Spannungsverhältnis, StuB 6/2026, S. 223; Prinz, Bilanzrecht der Personengesellschaften – Status quo und Reformbedarf, DB 1-2/2026, S. 10; Borgmeier/Thiel, FR 2025, 984-...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

Heußner, Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften? – Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung wird zum K.-o.-Kriterium, NWB 15/2026, S. 963; Zwirner/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei der ESt und KSt, DStR 1993, 1639; Schiffers/Déjosez/Endriss/Reich, Optimale Nutzung des Wahlrechts beim Verlustrückt...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Ausgefallene private Gesellschafterdarlehen von natürlichen Personen an Kapitalgesellschaften / § 17 Abs. 2a EStG / § 20 Abs. 2 und 4 EStG Bei dem Begriff der Anschaffungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG dürfte es sich um einen eigenständigen normspezifischen Anschaffungskostenbegriff handeln. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung muss bestehen zum Zeitpun...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.5 § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)

• 2021 Sonderbetriebsvermögen / Einbringung Personen- in Kapitalgesellschaft / Einbringung Personen- in Personengesellschaft / Abspaltung Mitunternehmeranteil von Kapital- auf Kapitalgesellschaft / § 20 UmwStG / § 24 UmwStG / § 15 UmwStG Bestehendes Sonderbetriebsvermögen kann bei der Einbringung von Personen- in Kapitalgesellschaften, bei der Einbringung von Personen- in Per...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2021 Junges Verwaltungsvermögen / Verfassungswidrigkeit / § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 22.1.2020, II R 8/18 entschieden, dass der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a. F. nicht nur die Einlagefälle umfasst, sondern alle Fälle, in denen ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens weniger als zwei Jahre zum Betrie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2022 Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe/§ 3a Abs. 5 EStG Der Ertrag aus der Restschuldbefreiung ist steuerfrei. Ist die Restschuldbefreiung nach der Betriebsaufgabe erfolgt, stellt sich die Frage, ob als Sanierungsjahr das Jahr der Betriebsaufgabe anzusehen ist oder das Jahr, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Letzteres dürfte zutreffend sein. Die Restschul...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / I. Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen

1. Verlust im Verzichtszeitpunkt a) § 17 EStG oder § 20 EStG? Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen und fällt dieses aus, stellt sich die Frage, ob der Verlust bei § 17 EStG (bei Kapitalbeteiligungen wird die Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von mindestens 1 % erreicht) oder bei § 20 EStG (Kapitalbeteiligungen unterhalb von 1 %) zu berücksichtigen ist....mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 4. Fremdunübliche Prolongation als Schlüssel zur Verlustnutzung

Die Grundsätze zur steuerlich unschädlichen Prolongation fremdunüblicher Darlehensforderungen (VIII R 30/23)[9] und zur sofortigen Verlustrealisierung beim Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (VIII R 8/22)[10] stehen in den Fällen der Gewährung von Gesellschafterdarlehen in einem unmittelbaren Gestaltungszusammenhang: Die Zuordnung des Darlehensverlusts zu § 17 EStG mit d...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 2. Verbleibende Unsicherheiten für die Gestaltungsberatung

Für die Gestaltungsberatung bleiben gleichwohl drei Unsicherheiten: Prolongationsentscheidung: Erstens hat der VIII. Senat in der Prolongationsentscheidung ausdrücklich offengelassen, ob er an seiner früheren Rechtsprechung festhält, nach der ein vorübergehender Verzicht auf Darlehenszinsen als Einlage eines Kapitalnutzungsrechts zu behandeln ist.[15] Beraterhinweis Solange di...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats des BFH (II) (GmbHStB 2026, Heft 6, S. 173)

Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. (FH) Dr. Sascha Bleschick[*] Die Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen wirft die Frage auf, ob ein Darlehensverlust den Einkünften nach § 17 oder nach § 20 EStG zuzuordnen ist; davon hängt ab, in welchem Umfang er sich steuerlich nutzen lässt. Der VIII. Senat des BFH hat hierzu in jüngerer Ze...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / a) § 17 EStG oder § 20 EStG?

Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen und fällt dieses aus, stellt sich die Frage, ob der Verlust bei § 17 EStG (bei Kapitalbeteiligungen wird die Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von mindestens 1 % erreicht) oder bei § 20 EStG (Kapitalbeteiligungen unterhalb von 1 %) zu berücksichtigen ist.mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / a) Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG)

Denn während Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) im Gewinnfall steuerlich privilegiert sind (26,375 %; § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zzgl. 5,5 % SolZ, § 4 S. 1 SolZG), sind Verluste aus dem Kapitalvermögen nachteilig, weil Verluste – wie schon gezeigt – nur mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechenbar sind (§ 20 Abs. 6 EStG).mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / c) Vergleich

Der vermeintliche Steuersatzvorteil des § 20 EStG im Gewinnfall ist damit für die Steuerpflichtigen mit einer Beteiligung von mindestens 1 % marginal. Im Verlustfall kehrt sich die steuerliche Belastung infolge des Verlustausgleichs- und Abzugsverbots des § 20 Abs. 6 EStG in einen erheblichen strukturellen Nachteil um. Die steuerlich optimale Struktur hängt damit von einer Pr...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Verlust im Verzichtszeitpunkt

a) § 17 EStG oder § 20 EStG? Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen und fällt dieses aus, stellt sich die Frage, ob der Verlust bei § 17 EStG (bei Kapitalbeteiligungen wird die Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von mindestens 1 % erreicht) oder bei § 20 EStG (Kapitalbeteiligungen unterhalb von 1 %) zu berücksichtigen ist. b) Zuordnungsfrage mit erheblich...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 3. Asymmetrie bei Gewinn- und Verlustfällen

Für die steuerliche Gestaltung sollte die unterschiedliche steuerliche Belastung in Gewinn- und Verlustfällen beachtet werden. a) Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) Denn während Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) im Gewinnfall steuerlich privilegiert sind (26,375 %; § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zzgl. 5,5 % SolZ, § 4 S. 1 SolZG), sind Verluste aus dem Kapitalvermögen nachteilig, weil Verluste – ...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / c) Sichtweise des VIII. Senats des BFH

Der VIII. Senat des BFH hat aktuell klargestellt, dass der Verlust aus dem Verzicht einer (teilweise) nicht werthaltigen Forderung bereits im Verzichtszeitpunkt zu berücksichtigen ist[1] – auch, wenn der Verzicht unter einem Besserungsvorbehalt steht.[2] Der Besserungsfall führt lediglich ex nunc zum Wiederaufleben. Die dogmatische Begründung überzeugt: Anders als beim passiv...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 2. Veranlassungszusammenhang und Altfall/Neufall-Systematik

Subsidiarität des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG...: Ob der Darlehensverlust eines zu mindestens 1 % Beteiligten bei § 17 EStG oder bei § 20 EStG zu berücksichtigen ist, bestimmt sich nach § 20 Abs. 8 EStG, der eine Nachrangigkeit der Kapitaleinkünfte gegenüber den Einkünften nach § 17 EStG anordnet. ... ist zeitraumbezogen zu prüfen: Neu ist die Erkenntnis, dass die Subsidiarität des...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / II. Würdigung und Ausblick

Die jüngere Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH lässt für die Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen zwei Linien erkennen. Bei der Zuflusssteuerung erkennt der Senat die zivilrechtliche Vertragsgestaltung weitreichend an und stellt das Fremdüblichkeitserfordernis ausdrücklich zurück (VIII R 30/23). Beim Verlustabzug nach Forderungsverzicht entscheidet demgegenüber die...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. (FH) Dr. Sascha Bleschick[*] Die Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen wirft die Frage auf, ob ein Darlehensverlust den Einkünften nach § 17 oder nach § 20 EStG zuzuordnen ist; davon hängt ab, in welchem Umfang er sich steuerlich nutzen lässt. Der VIII. Senat des BFH hat hierzu in jüngerer Zeit grundlegende Fragen entschieden: den Ze...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / b) Zuordnungsfrage mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen

Die Zuordnung zu den Einkünften aus privaten Kapitalbeteiligungen nach § 17 EStG oder zu den Kapitaleinkünften gem. § 20 EStG hat erhebliche Konsequenzen: Bei § 17 EStG ist der Verlust infolge des Teileinkünfteverfahrens zu 60 % zu berücksichtigen, ist aber mit sämtlichen Einkünften verrechenbar. Bei Kapitaleinkünften nach § 20 EStG darf der Verlust nur mit Kapitaleinkünften ve...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / d) Konträre Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung teilt diese Auffassung nicht. Nach dem BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer ist der Verlust erst bei Feststand des Nichteintritts der Besserungsbedingung zu berücksichtigen.[6] Dieses Schreiben bindet die Finanzämter weiterhin. Die BMF-Position ist nicht überzeugend: Sie behandelt den aktiven Verzicht wie einen passiven Forderungsausfall und berücksichtigt d...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / b) Einkünfte nach § 17 EStG

Bei Einkünften nach § 17 EStG verhält es sich umgekehrt: Im Teileinkünfteverfahren ist der Gewinn zu 60 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Hier ergibt sich beim Spitzensteuersatz von 42 % (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG) eine effektive Belastung von (42 % × 60 % =) 25,2 % zzgl. 5,5 % SolZ hierauf, also ca. 26,6 %, die der 25%igen und abgeltenden Besteuerung der Kap...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.4 Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine Zinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Zinsen, die eine z. B. gewerbliche oder freiberufliche Personengesellschaft an den Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen zahlt, sind auf Ebene des Gesamthandsvermögens Betriebsausgaben. Dieselben Zinsen stellen beim Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit dar. Damit heben sich Betriebsausgabe (steuerliche Gesamthand) und So...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.1 Bilanzielle Behandlung während des Bestehens der Mitunternehmerschaft

Gewährt ein Gesellschafter "seiner" Personengesellschaft ein Darlehen und hängt dieses wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammen, wird die Forderung notwendiges Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters. In einer Sonderbilanz des Gesellschafters ist die Forderung zu aktivieren (grundsätzlich mit dem Nennwert). In der Steuerbilanz (steuerliche Gesamthandsbilanz...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Mit der Option entfällt die Mitunternehmerbesteuerung. Der Gewinn wird auf Ebene der optierenden Gesellschaft nach Körperschaftsteuerrecht besteuert (Trennungsprinzip). Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungs...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen bzw Gesellschaftersicherheiten

4.5.1 Rechtslage nach Inkrafttreten des JStG 2008 (§ 8b Abs 3 S 4 bis 9 KStG) 4.5.1.1 Allgemeines Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.4 Rechtsfolgen des § 8b Abs 3 S 4 KStG

Tz. 256 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Rechtsfolge des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass die oa Gewinnminderungen außerhalb der Bil dem Einkommen des AE in voller Höhe wieder hinzuzurechnen sind. Ebenso s Grotherr (IWB, Gr 1 F 3, 2271, 2279) und s Rolf/Pankoke (BB 2009, 1844, 1845). Fuhrmann/Strahl (DStR 2008, 125, 126) weisen uE zutr darauf hin, dass mit den Gesellschafterdarlehen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz und Ergebnis lt Sonderbilanz zur Gesamtbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Knobbe-Keuk schlug vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) und die Sonderbilanzen unter Berücksichtigung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23, DStR 2024, 1712) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die Fr...mehr