Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Entnahmerechte

Rz. 103 Zudem kann in dem Gesellschaftsvertrag eine die Gründungsgesellschafter begünstigende Entnahmeregelung enthalten sein. Rz. 104 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Entnahmerecht § _________________________ Entnahmen (1) Zur Bildung einer angemessenen Rücklage werden mindestens 15 % des Überschusses der gesamthänderisch gebundenen Rücklage zugefü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Rz. 132 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB (KapCoGes) und § 42 Abs. 3 GmbHG (GmbH) mit entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Alternativ können diese Verbindlichkeiten bei Erfassung innerhalb eines Verbindlichkeitenpostens durch einen Davon-Vermerk kenntlich gemacht werden.[1] Eine Unterscheidung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 78 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Erfassung des zutreffenden Inlandsgewinns

Rz. 17.7 [Autor/Stand] Auslegung des § 1 nach dem Gesetzeszweck. § 1 soll im Kern verhindern, dass international verbundene Unternehmen unangemessene Verrechnungspreise miteinander vereinbaren und dadurch Gewinne ins Ausland verlagert werden (s. Rz. 12). In diesem Zusammenhang wird bereits in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 1 die Aussage getroffen, dass die Vorsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Einkünfteminderung

... dadurch gemindert, ... Rz. 128 [Autor/Stand] Begriff der Einkünfteminderung. Das in § 1 Abs. 1 enthaltene Erfordernis einer Einkünfteminderung ist systematisch betrachtet widersinnig. Nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG sind unter "Einkünfte" je nach Einkunftsart entweder der Gewinn i.S.d. §§ 4–7k EStG oder der Überschuss der Einnahmen ü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur

..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der unangemessenen Bedingungen der Geschäf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rezeption der Hornbach-Doktrin in der Rechtsprechung des BFH

Rz. 46.7 [Autor/Stand] BFH-Urteil v. 27.2.2019 – I R 73/16. Erstmalig aufgegriffen hatte der BFH die Grundsätze der Hornbach-Baumarkt-Entscheidung in seinem Urteil v. 27.2.2019 (I R 73/16) [2] und den darauf Bezug nehmenden Folgeurteilen. Gegenständlich war dort die Frage nach der Möglichkeit, Wertminderungen in Gesellschafterdarlehensforderungen auf der Basis von § 1 zu beri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

1. die Person a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ... Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis:

Andresen, Einkünfteabgrenzung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsleistungen post-BEPS in Gestalt der "Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions" der OECD (Teil I), IStR 2020, 442; Bärsch/Engelen, Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen – Zugleich Anmerkung der Zinsurteile des BFH v. 18.5.2021 (BFH Aktenzeichen I R 4/17, BFH Aktenzeichen I R 62/17), ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Kapitaldienstfähigkeit

„... a) den Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit dieser Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbringen können und ...” Rz. 2729 [Autor/Stand] Kapitaldienst. Die Glaubhaftmachung muss den Kapitaldienst der Finanzierungsbeziehung betreffen. Der Kapitaldienst umfasst im Grundsatz sämtliche Zahlungsverpflichtungen (Ausgaben), die dem Schuldner aus der Finanzierungsbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Darlehen / 2 Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Gesellschafterdarlehen)

Neben Krediten von Banken, Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter bzw. der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 4 Wege aus der Überschuldung

Praxis-Tipp Steuerberater einschalten Da die Feststellung der Überschuldung in der Praxis nicht ganz einfach ist, sollte der Geschäftsführer unverzüglich den Steuerberater einschalten und diesen mit der Aufstellung einer Zwischenbilanz (Überschuldungsstatus) beauftragen. Eine Überschuldung kann bereits durch einfache bilanzielle Maßnahmen beseitigt werden. Hat z. B. einer der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist eine selbstständige juristische Person mit eigenem Vermögen. Sie finanziert Ihre geschäftlichen Aktivitäten aus eigenen Mitteln (Eigenkapital wie dem Stammkapital oder aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen), aus Fremdkapital wie Bankkrediten, aber auch aus Darlehen der Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen). Umgekehrt kann die GmbH eigene Mittel einem Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Darlehen / 1 Darlehen der GmbH an den Gesellschafter (Gesellschaftsdarlehen)

Die Vermögenssphäre der GmbH als juristisch selbstständiger Person ist strikt von der Vermögenssphäre ihrer Gesellschafter zu trennen. Daher steht es der GmbH frei, sowohl ihren Gesellschaftern als auch Drittpersonen Darlehen zu gewähren, genauso wie sie umgekehrt Darlehen von diesen erhalten kann. Bei der Darlehensgewährung an Gesellschafter muss Folgendes beachtet werden: D...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr

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Nachfristverstoß nach § 13a... / b) Gang des Verfahrens

Nach dem das FA zunächst die vom Kl. beantragte Optionsverschonung im Jahr 2014 gewährt hatte, stellte das Betriebsstätten-FA im Jahr 2019 den Wert des Betriebsvermögens gesondert und einheitlich fest. Im Zuge einer Anfrage des Festsetzungs-FA zur Überprüfung der Voraussetzungen nach § 13a ErbStG erklärte der Kl. den Sachverhalt zur Ausgliederung. Daraufhin erhöhte das FA 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustau...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 205 Da die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge im Kapitalgesellschaftsrecht nicht gilt, gehen Anteile an Kapitalgesellschaften bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben können die Rechte aus dem ererbten Gesellschaftsanteil gem. § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag bzw. die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Abgrenzung des (negativen) Kapitalkontos (des Kommanditisten) nach HGB und § 15a EStG zu Darlehens-/Privatkonten der Gesellschafter

Schrifttum: Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Finanzplandarlehen im engeren Sinne/gesplittete Einlagen

Schrifttum: Pyszka, Finanzplankredite und § 15a EStG, BB 1999, 665; Gunsser, Finanzierungsbindungen in der GmbH nach Abschaffung des EK-Ersatzrechts, GmbHR 2010, 1250; Graw, Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen nach der Neuregelung in § 17 Abs 2a EStG, DB 2020, 690. Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm v 09.12.2016, S 2241 a A – 005 – St 213, DStR 2017, 498 zu VIII (U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Einbeziehung von positivem und negativem Sonder-BV in das Kapitalkonto

Rn. 19 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Aktives und passives Sonderbilanzvermögen bleiben für das Verlustausgleichsvolumen ohne Bedeutung. Wegen der Übergangszeit, für die positives Sonder-BV noch als Kapitalkontenbestandteil anerkannt wurde, vgl BMF BStBl I 1992, 123. Gegen die Einbeziehung des Sonder-BV in den Begriff des Kapitalkontos gem § 15a Abs 1 S 1 EStG wurden an dieser Ste...mehr

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Digital statt doppelt: So g... / 2 Digitalisierung ohne Systemwechsel: Prozesse respektieren

Statt mit einem umfassenden IT-Projekt zu starten, lohnt es sich, die bestehenden Prozesse zunächst digital abzubilden. Bei einer übersichtlichen und systematischen Handaktenstruktur kann dieses Vorgehen direkt in ein digitales Verzeichnis überführt werden. Abb. 1 stellt beispielhaft den analogen Rechnungsprüfungsprozess dar: Abb. 1: Analoger Rechnungsprüfungsprozess Bevor der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung "Einlageminderung"

Rn. 37 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Definition: "Soweit ein negatives Kapitalkonto … durch Entnahmen entsteht oder sich erhöht."mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

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Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / [Ohne Titel]

Jonas Toussaint, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Behandlung des Darlehens eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft und zur Bestimmung der Beteiligungshöhe bei Halten einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft i.R.d. § 8b Abs. 3 S. 4 KStG (BFH v. 27....mehr

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Verbindlichkeiten / 5.3.1 Abzinsungsgebot bis 31.12.2022

Verbindlichkeiten in der Bilanz sind grundsätzlich mit 5,5 % p. a. für jedes Jahr der Restlaufzeit der Verbindlichkeit abzuzinsen.[1] Dies gilt auch für Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Gegebenenfalls muss dann die Restlaufzeit geschätzt werden.[2] Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.2 Aufzeichnungspflichten

Rz. 422 Für Sonderbetriebsvermögen gelten die gleichen Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungsgrundsätze wie für "normales" Gesamthandsvermögen (Rz. 402). Es sind deshalb Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Fraglich ist aber, ob die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht insoweit die Personengesellschaft [1] oder den einzelnen Mitunternehmer selbst[2] trifft. Entgegen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Di...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F.: Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens bei Absicherung von Währungskursverlusten

Die Voraussetzungen der Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. – nach der bis 2021 gültigen Rechtslage – sind durch Nachweis der Fremdüblichkeit eines Darlehens erfüllt, wenn ein Gesellschafterdarlehen insgesamt unter fremdüblichen Bedingungen gewährt bzw. stehengelassen worden ist. Der Fremdvergleich ist erbracht, wenn das Darlehen zugunsten einer Gesellschaft mit Si...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.3 Gesellschafterdarlehen

Rz. 17 Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.5 Weitere Rückerstattungsansprüche

Rz. 10 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG ist Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftli...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 2 Zweistufige Überschuldungsprüfung

Rz. 2 Gibt es für das zu prüfende Unternehmen eine positive Fortbestehensprognose, so ist für Zwecke der Überschuldungsprüfung eine Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivpositionen schlussendlich entbehrlich. Die Fortbestehensprognose – reine Zahlungsfähigkeitsprognose[1] – soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Genussscheine und Gesellschafterdarlehen, StbJb 1985/86, 135; Ziebe, Kapitalbeschaffung durch Genussscheine, BB 1988, 225; Emde, Die handels- und steuerbilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Lutter, Zur Bilanzierung von Genussrechten, DB 1993, 2441; Emmerich/Naumann, Zur Behandlung von Genussrechten im JA von KapGes, WPg 1994, 677; Stel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr