Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vermögensverwaltung von Wertpapieren

Rn. 1573 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Erzielung von KapErtr kann nicht nur Bestandteil eines andersartigen BV sein, sondern selbst einen eigenständigen Gewerbebetrieb bilden, sofern der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird. Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlagen

Rn. 200 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 1 und 2 EStG erfasst Gewinnausschüttungen von AG, GmbH, Genossenschaften, bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben, sowie von KGaA an ihre Kommanditaktionäre. Die Gewinnausschüttungen an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sind ebenfalls Gewinnanteile iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zum Veräußerungsgewinn

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Ereignisse führen dann nicht zu Einkünften iSd § 24 Nr 2 EStG, wenn sie einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zuzurechnen sind, weil sie materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt zurückwirken (BFH vom 19.07.1993, GrS 1/92, BStBl II 1993, 894; BFH vom 19.07.1993, GrS 2/93, BStBl II 1993, 897; BFH vom 10.02...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.1 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 5 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG – eingefügt durch das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – ist das Rückzahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anzuwenden. Damit erfolgte eine Gleichstellung von Gesellschafterdarlehen mit Darlehensf...mehr

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Zinsen für Gesellschafterdarlehen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Aufgliederung Taxonomie Anpassung des Kontenrahmens 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Durch die E-Bilanz müssen die Aufwendungen näher spezi...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Durch die E-Bilanz müssen die Aufwendungen näher spezifiziert werden. Es sind neue Konten in den Kontenrahmen eingefügt worden. So ist auch das Konto "Zinsen für Gesells...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.5 Überhöhte Zinsen sind verdeckte Gewinnausschüttungen

Bei einem Gesellschafterdarlehen sollte der vereinbarte Zinssatz einem Vergleich mit dem fremdüblichen Zinssatz standhalten. Ansonsten führt die überhöhte Verzinsung regelmäßig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 29.6.2017 festgestellt.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die X-GmbH sämtliche Anteile an der Y-GmbH. Zur Finanzieru...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.3 Besteuerung beim Gesellschafter

Die Versteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter erfolgt nicht im Rahmen der 25 %igen Abgeltungsteuer. Es gilt der persönliche Steuersatz. Dabei gilt bei einem Gesellschafterdarlehen nicht – wie bei Privatpersonen üblich – der Zeitpunkt des Zuflusses. Denn der Mehrheitsgesellschafter kann i. d. R. den Zeitpunkt des Zuflusses selbst bestimmen. Es liegen in dem Zeitpunkt...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&W oHG. Hans Groß hat der G&W oHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig. Buchungsvorschlag:mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss

Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1] D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten: Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung Die Laufzeit des Darlehens sollte sich im üblichen Rahmen bewegen...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3 Besteuerung der Zinsen

3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1] D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten: Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung Die Laufzeit...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.2 GmbH: Zinsaufwand ist als Betriebsausgabe zu buchen

Der Zinsaufwand führt bei der GmbH zu steuermindernden Betriebsausgaben. Er führt zu einer Minderung der Körperschaftsteuer. Eine teilweise Minderung der Gewerbesteuer tritt dann ein, soweit der Hinzurechnungsbetrag für Zinsen überschritten wird.mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Aufgliederung Taxonomie Anpassung des Kontenrahmensmehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Die im Urteil des BFH v. 11.7.2017 – IX R 36/15, GmbHR 2017, 1214 = GmbH-StB 2017, 334 (Trossen) = BStBl. II 2019, 208 angeordnete Weitergeltung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche AK i.R.d. Auflösungsverlustes nach § 17 EStG stellt lediglich eine Option dar, zu deren Inanspruchnahme – anstelle der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Qualifikation einer Gesellschafterforderung als Gesellschafterdarlehen

aa) Laufende Zinsen Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, we...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Zweifelsfragen bei Gesellschafterdarlehen

a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherhe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / V. Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen durch den Gesellschafter in der Insolvenz der haftungsbeschränkten Gesellschaft (früher: Eigenkapitalersatzrecht)

1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Das Stehenlassen von Gesellschafterforderungen als Gesellschafterdarlehen

Rz. 484 Gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 InsO sind auch Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, anfechtbar. Als einem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Forderung werden hier auch stehengelassene Forderungen erfasst.[1607] Die Rspr. hat dies ausdrücklich bejaht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anfechtung von Gesellschafterdarlehen nach §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

Rz. 467 Mit den Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG knüpft der Gesetzgeber an die Rspr. zum sog. eigenkapitalersetzenden Darlehen an. Die Grundüberlegung besteht darin, dass der Gesellschafter, der der Gesellschaft in der Krise statt Eigenkapital Fremdkapital zur Verfügung stellt, nicht den übrigen Fremdkapitalgebern gleichgestellt werden soll. Kraft seines Wiss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Verlust des Gesellschafterdarlehens

aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Tatbestand – nur Neudarlehen im Aussetzungszeitraum

Rz. 393 Zunächst ist für die Privilegierung erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG vorlagen.[762] Ferner ist für die Privilegierung die Rückführung der erfassten Gesellschafterdarlehen bis zum 30.9.2023 und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bis zum selben Zeitpunkt erforderl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Teleologische Reduktion?

Rz. 398 Schließlich ist darüber nachzudenken, ob die Neuregelung mit der Privilegierung bei der Insolvenzanfechtung teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, dass missbräuchliche/fraudulöse Kreditrückführungen nach Ende des Aussetzungszeitraums nicht privilegiert werden. Hierzu folgender Beispielsfall: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens im Aussetzungszeitraum, Rückfüh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Laufende Zinsen

Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, wenn Zins und Tilgung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung

Rz. 488 Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, die Rechtsfigur der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung expressis verbis in § 135 Abs. 3 InsO und so die Gebrauchsüberlassung von im Eigentum der Gesellschafter stehenden Gegenständen zu regeln. Es wird vertreten, dass der Gesetzgeber mit dieser Änderung deutlich macht, dass die Nutzungsüberlassung keine mit einem G...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Finanzplandarlehen, Abfindungsanprüche u.a.

Rz. 374 Eine Unsicherheit betr. die Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG kann sich für sog. Finanzplandarlehen und andere (vereinbarte) Finanzierungsbedingungen, etwa Sanierungs- oder Krisendarlehen mit entsprechenden Kündigungsverzichten oder Rangrücktritte ergeben.[719] Diese waren nach alter Rechtslage keine eigenständige Kategorie i.S.d. Eigenkapitalersatzrechts.[7...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Verzinsung als vGA?

Rz. 443 Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinssatzes für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen kann für das Gesellschafterdarlehen ein Risikozuschlag wegen der gesetzlich angeordneten Nachrangigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gemacht werden.[876]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Doppelinsolvenz, etwa im Konzern

Rz. 390 Bei Doppelinsolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters und der darlehensnehmenden Gesellschaft, etwa bei Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaft, wird der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft der Darlehensforderung der Muttergesellschaft regelmäßig den Nachrang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenhalten und etwaige Rückzahlungen nach § 135 Abs. 1...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 %

Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Sonstige gesellschaftsrechtliche Formen der Finanzierung

Rz. 1796 Neben Kapitalerhöhungen bestehen noch andere Formen der Kapitalbeschaffung. Rz. 1797 Die AG kann zunächst Fremdkapital generieren. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Soweit Darlehensgeber allerdings ein Aktionär oder ein diesem nahestehender Dritter ist, bestehen besondere Risiken im Fall der Insolvenz der Gesellschaft: Ein Aktionärsdarlehen ist als Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalersatz

Rz. 480 Das vor dem Inkrafttreten des MoMiG geltende Eigenkapitalersatzrecht wurde vom Gesetzgeber aufgegeben und im Wesentlichen in die InsO überführt. An die Stelle der Betrachtung von Gesellschafterdarlehen als eigenkapitalersetzend ist eine insolvenzrechtliche Betrachtung getreten. Grds. haftet der Gesellschafter nicht über seine Stammeinlage hinaus, selbst wenn er der G...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung

Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietforderungen des Gesellschafters also nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 I...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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