Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Aktuelle Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats des BFH (II) (GmbHStB 2026, Heft 6, S. 173)

Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. (FH) Dr. Sascha Bleschick[*] Die Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen wirft die Frage auf, ob ein Darlehensverlust den Einkünften nach § 17 oder nach § 20 EStG zuzuordnen ist; davon hängt ab, in welchem Umfang er sich steuerlich nutzen lässt. Der VIII. Senat des BFH hat hierzu in jüngerer Ze... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / a) § 17 EStG oder § 20 EStG?

Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen und fällt dieses aus, stellt sich die Frage, ob der Verlust bei § 17 EStG (bei Kapitalbeteiligungen wird die Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von mindestens 1 % erreicht) oder bei § 20 EStG (Kapitalbeteiligungen unterhalb von 1 %) zu berücksichtigen ist. mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / a) Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG)

Denn während Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) im Gewinnfall steuerlich privilegiert sind (26,375 %; § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zzgl. 5,5 % SolZ, § 4 S. 1 SolZG), sind Verluste aus dem Kapitalvermögen nachteilig, weil Verluste – wie schon gezeigt – nur mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechenbar sind (§ 20 Abs. 6 EStG). mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / c) Vergleich

Der vermeintliche Steuersatzvorteil des § 20 EStG im Gewinnfall ist damit für die Steuerpflichtigen mit einer Beteiligung von mindestens 1 % marginal. Im Verlustfall kehrt sich die steuerliche Belastung infolge des Verlustausgleichs- und Abzugsverbots des § 20 Abs. 6 EStG in einen erheblichen strukturellen Nachteil um. Die steuerlich optimale Struktur hängt damit von einer Pr... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Verlust im Verzichtszeitpunkt

a) § 17 EStG oder § 20 EStG? Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen und fällt dieses aus, stellt sich die Frage, ob der Verlust bei § 17 EStG (bei Kapitalbeteiligungen wird die Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von mindestens 1 % erreicht) oder bei § 20 EStG (Kapitalbeteiligungen unterhalb von 1 %) zu berücksichtigen ist. b) Zuordnungsfrage mit erheblich... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 3. Asymmetrie bei Gewinn- und Verlustfällen

Für die steuerliche Gestaltung sollte die unterschiedliche steuerliche Belastung in Gewinn- und Verlustfällen beachtet werden. a) Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) Denn während Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) im Gewinnfall steuerlich privilegiert sind (26,375 %; § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zzgl. 5,5 % SolZ, § 4 S. 1 SolZG), sind Verluste aus dem Kapitalvermögen nachteilig, weil Verluste – ... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / c) Sichtweise des VIII. Senats des BFH

Der VIII. Senat des BFH hat aktuell klargestellt, dass der Verlust aus dem Verzicht einer (teilweise) nicht werthaltigen Forderung bereits im Verzichtszeitpunkt zu berücksichtigen ist[1] – auch, wenn der Verzicht unter einem Besserungsvorbehalt steht.[2] Der Besserungsfall führt lediglich ex nunc zum Wiederaufleben. Die dogmatische Begründung überzeugt: Anders als beim passiv... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 2. Veranlassungszusammenhang und Altfall/Neufall-Systematik

Subsidiarität des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG...: Ob der Darlehensverlust eines zu mindestens 1 % Beteiligten bei § 17 EStG oder bei § 20 EStG zu berücksichtigen ist, bestimmt sich nach § 20 Abs. 8 EStG, der eine Nachrangigkeit der Kapitaleinkünfte gegenüber den Einkünften nach § 17 EStG anordnet. ... ist zeitraumbezogen zu prüfen: Neu ist die Erkenntnis, dass die Subsidiarität des... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / II. Würdigung und Ausblick

Die jüngere Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH lässt für die Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen zwei Linien erkennen. Bei der Zuflusssteuerung erkennt der Senat die zivilrechtliche Vertragsgestaltung weitreichend an und stellt das Fremdüblichkeitserfordernis ausdrücklich zurück (VIII R 30/23). Beim Verlustabzug nach Forderungsverzicht entscheidet demgegenüber die... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. (FH) Dr. Sascha Bleschick[*] Die Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen wirft die Frage auf, ob ein Darlehensverlust den Einkünften nach § 17 oder nach § 20 EStG zuzuordnen ist; davon hängt ab, in welchem Umfang er sich steuerlich nutzen lässt. Der VIII. Senat des BFH hat hierzu in jüngerer Zeit grundlegende Fragen entschieden: den Ze... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / b) Zuordnungsfrage mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen

Die Zuordnung zu den Einkünften aus privaten Kapitalbeteiligungen nach § 17 EStG oder zu den Kapitaleinkünften gem. § 20 EStG hat erhebliche Konsequenzen: Bei § 17 EStG ist der Verlust infolge des Teileinkünfteverfahrens zu 60 % zu berücksichtigen, ist aber mit sämtlichen Einkünften verrechenbar. Bei Kapitaleinkünften nach § 20 EStG darf der Verlust nur mit Kapitaleinkünften ve... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / d) Konträre Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung teilt diese Auffassung nicht. Nach dem BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer ist der Verlust erst bei Feststand des Nichteintritts der Besserungsbedingung zu berücksichtigen.[6] Dieses Schreiben bindet die Finanzämter weiterhin. Die BMF-Position ist nicht überzeugend: Sie behandelt den aktiven Verzicht wie einen passiven Forderungsausfall und berücksichtigt d... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / b) Einkünfte nach § 17 EStG

Bei Einkünften nach § 17 EStG verhält es sich umgekehrt: Im Teileinkünfteverfahren ist der Gewinn zu 60 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Hier ergibt sich beim Spitzensteuersatz von 42 % (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG) eine effektive Belastung von (42 % × 60 % =) 25,2 % zzgl. 5,5 % SolZ hierauf, also ca. 26,6 %, die der 25%igen und abgeltenden Besteuerung der Kap... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.4 Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine Zinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Zinsen, die eine z. B. gewerbliche oder freiberufliche Personengesellschaft an den Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen zahlt, sind auf Ebene des Gesamthandsvermögens Betriebsausgaben. Dieselben Zinsen stellen beim Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit dar. Damit heben sich Betriebsausgabe (steuerliche Gesamthand) und So... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.1 Bilanzielle Behandlung während des Bestehens der Mitunternehmerschaft

Gewährt ein Gesellschafter "seiner" Personengesellschaft ein Darlehen und hängt dieses wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammen, wird die Forderung notwendiges Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters. In einer Sonderbilanz des Gesellschafters ist die Forderung zu aktivieren (grundsätzlich mit dem Nennwert). In der Steuerbilanz (steuerliche Gesamthandsbilanz... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Mit der Option entfällt die Mitunternehmerbesteuerung. Der Gewinn wird auf Ebene der optierenden Gesellschaft nach Körperschaftsteuerrecht besteuert (Trennungsprinzip). Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungs... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustau... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen bzw Gesellschaftersicherheiten

4.5.1 Rechtslage nach Inkrafttreten des JStG 2008 (§ 8b Abs 3 S 4 bis 9 KStG) 4.5.1.1 Allgemeines Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu e... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.4 Rechtsfolgen des § 8b Abs 3 S 4 KStG

Tz. 256 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Rechtsfolge des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass die oa Gewinnminderungen außerhalb der Bil dem Einkommen des AE in voller Höhe wieder hinzuzurechnen sind. Ebenso s Grotherr (IWB, Gr 1 F 3, 2271, 2279) und s Rolf/Pankoke (BB 2009, 1844, 1845). Fuhrmann/Strahl (DStR 2008, 125, 126) weisen uE zutr darauf hin, dass mit den Gesellschafterdarlehen ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz und Ergebnis lt Sonderbilanz zur Gesamtbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Knobbe-Keuk schlug vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) und die Sonderbilanzen unter Berücksichtigung ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2 Fremdkapitalgewährung bzw Sicherheitengestellung durch den Gesellschafter (§ 8b Abs 3 S 4 KStG)

4.5.1.2.1 Allgemeines Tz. 243 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Voraussetzung für die Anwendung des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass eine Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die für ein Darlehen hingegeben wurden, vorliegt und dass der Darlehens- oder Sicherheitengeber zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Rechtslage nach Inkrafttreten des JStG 2008 (§ 8b Abs 3 S 4 bis 9 KStG)

4.5.1.1 Allgemeines Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Bürgschaftsverpflichtung des Gesellschafters für die Personengesellschaft

Rn. 74c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bürgschaftsverpflichtungen des Gesellschafters für seine PersGes führen während des Bestehens der PersGes nicht zu einer Rückstellung in der Sonderbilanz, sondern wirken sich erst bei Beendigung der PersGes aus: BFH BStBl II 1997, 277; BFH BStBl II 1996, 226; Hinweis auf Bsp zur Behandlung einer Bürgschaft bei vorzeitigem Wegfall des negati... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Abgrenzung des (negativen) Kapitalkontos (des Kommanditisten) nach HGB und § 15a EStG zu Darlehens-/Privatkonten der Gesellschafter

Schrifttum: Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und A... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Grundsätze

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Vergütungen für die Hingabe von Darlehen eines Gesellschafters an die Personengesellschaft

Rn. 86 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Darlehensgewährung eines inländischen Gesellschafters an die PersGes und die Vereinnahmung der Zinsen durch den Gesellschafter vollzieht sich sowohl vom Wortlaut wie auch vom Zweck (Beitragsgedanke: s Rn 12c) her im Anwendungsbereich des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG, dh, ein Gesellschafterdarlehen hat grundsätzlich EK-Charakter im Rahme... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.5 Gegenbeweis durch Drittvergleich (§ 8b Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 260 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für die Fälle des § 8b Abs 3 S 4 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch den "wes" beteiligten AE) sieht § 8b Abs 3 S 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 6) KStG die Möglichkeit eines Drittvergleichs vor. Entspr gilt in den Fällen des § 8b Abs 3 S 5 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch nahestehende Personen iSd... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.3 Verschmelzung nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 1179 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach dem Urt des BFH v 21.02.2018 (DStR 2018, 1284) kann eine vGA vorliegen, wenn eine vermögenslose und inaktive Kap-Ges, deren Gesellschafter ihr ggü auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schw-Kap-Ges mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederau... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.4 Währungskursverluste keine Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 3 S 4 und 5 KStG (§ 8b Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 259a Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach dem durch das KöMoG eingefügten § 8b Abs 3 S 6 KStG werden Währungskursverluste von dem Abzugsverbot des § 8b Abs 3 S 4 und 5 KStG nunmehr ausgenommen. Nach dem Ges-Wortlaut gelten sie nicht mehr als Gewinnminderungen iSd S 4 und 5 KStG, dh das Ges arbeitet mit einer Fiktion. Ebenfalls hierzu s Bärsch/Hillers (FR 2025, 441, 444), s Ad... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.1 Allgemeines

Tz. 243 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Voraussetzung für die Anwendung des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass eine Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die für ein Darlehen hingegeben wurden, vorliegt und dass der Darlehens- oder Sicherheitengeber zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stamm-Kap der Kö, de... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Rechtsentwicklung

Tz. 204 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 3 KStG idF des StSenkG verbot die stliche Berücksichtigung von Gewinnminderungen, die durch den Ansatz des niedrigeren Tw von in Abs 2 genannten Kap-Beteiligungen, durch Anteilsveräußerung oder bei Liquidation und Kap-Herabsetzung entstehen. § 8b Abs 3 KStG ist durch das UntStFG neu gefasst worden. § 8b Abs 3 KStG idF des UntStFG ve... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt Steuerbilanz bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Döllerer, Die StB der PersGes als konsolidierte Bilanz einer wirtschaftlichen Einheit, DStZ 1974, 211; Döllerer, Neue Entwicklung im Steuerrecht der PersGes, DStZ 1976, 435; Uelner, Der Mitunternehmergewinn als Betriebsvermögensmehrung des Mitunternehmers, JbFfSt 1978/79, 300; Knobbe-Keuk, Besteuerung der Mitunternehmer, Bilanzierungsfragen, StKongrRep 1980, 165; Knobbe-Keuk, Di... mehr