Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 7.3.3 Einbringung durch Sacheinlage anstatt einer Ausgliederung

An Stelle der Ausgliederung kann mit einer rechtsgeschäftlichen Einbringung bzw. einer Einbringung durch Sacheinlage im Wege der Einzelrechtsnachfolge gearbeitet werden. Insoweit besteht keine Beschränkung bezüglich der Höhe der Darlehensgewährung. Wichtig Keine Gesamtrechtsnachfolge Nachteil der Einbringung durch Sacheinlage ist jedoch, dass alle Verträge des Einzelunternehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 7.3.5 Entnahme im Rückwirkungszeitraum und anschließende Darlehensgewährung

Die Einbringung eines Einzelunternehmens durch Ausgliederung kann wie die Einbringung durch Sacheinlage nach § 20 Abs. 6 UmwStG mit einer Rückwirkung von bis zu acht Monaten erfolgen. Dabei besteht das Einzelunternehmen bis zur Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister zivilrechtlich fort. Deshalb ist es auch zulässig, noch im Rückwirkungszeitraum (regelmäßig vom 1.1. b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 3 Beratung im Falle drohender Insolvenz

Sie als Steuerberater erkennen aus den Posten der Finanzbuchhaltung oder bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses für ihre Mandanten meist als erste eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Ist diese bereits absehbar, tickt daher die Uhr, um letzte Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens einzuleiten. Wenn eine Insolvenz jedoch nicht mehr abzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.3 Kapitalherabsetzung und -rückzahlung

Rz. 164 § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 2 UmwStG betrifft die Herabsetzung des Nennkapitals nach den §§ 222ff. AktG bzw. §§ 58ff. GmbHG, bei der Grund- oder Stammkapital an die Gesellschafter zurückgezahlt wird. Hingegen kommt die Vorschrift nicht bei einer bloßen nominellen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich einer Unterbilanz zur Anwendung, weil hier kein Gesellschaftsvermögen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt).[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zust...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Verstoß gegen § 30 Abs. 1 GmbHG (verbotene Auszahlungen)

Rz. 78 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Dieses Auszahlungsverbot hat der Geschäftsführer einzuhalten, sonst haftet er. Dies ordnet § 43 Abs. 3 Satz GmbHG an. Danach sind die Geschäftsführer zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungskonto / 2.2 Passives Verrechnungskonto bei der GmbH für Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter

Haben die Gesellschafter einer GmbH durch Feststellung des Jahresabschlusses untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft rechtsverbindlich bestätigt, dass eine im Jahresabschluss ausgewiesene Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter in der ausgewiesenen Höhe besteht (Gesellschafterdarlehen), ist dies auch für die Besteuerung des Gesellschafters vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.2 Untreue als existenzvernichtender Eingriff

Rz. 26 Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist durch 2 Untreuevarianten gekennzeichnet. Es ist demnach zwischen der Missbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue zu unterscheiden. Bei der Missbrauchsuntreue handelt der Täter aufgrund einer nach außen wirksamen Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis und verletzt dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspfli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2 Gesellschafterdarlehens- und Gesellschafterverrechnungskonten

5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.5 Darlehensforderungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

ln der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz der Gesellschaft (sog. Steuerbilanz erster Stufe), erscheint ein wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängendes Darlehen, das die Personengesell­schaft von ihrem Gesellschafter erhalten hat, – wie in der Handelsbilanz – als Verbind­lichkeit, die Darlehenszinsen sind wie in der Handels­bilanz Aufwendunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.4 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 83 Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß §§ 16 und 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.3 Gutschrift auf Kapitalkonto II – Einbringung oder Einlage

Rz. 52b Überträgt der Kommanditist einer KG ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapita...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.6 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld",[1] wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ratingverfahren im Detail / 4.5 Finanzmodul

Im Teilmodul Jahresabschluss werden 8 Kennzahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berechnet und bewertet. Im Folgenden werden diese Kennzahlen und ihre dreistufige Bewertung "grün/gelb/rot" dargestellt. Bei der Berechnung der einzelnen Kennzahlen ist zu beachten, dass die Banken manche Zahlen im Jahresabschluss nicht 1:1 übernehmen, sondern diese modifizieren. So w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den AK können entsprechend bisheriger Bilanzierungspraxis auch Aufwendungen gehören, die erst längere Zeit nach dem Erwerb des VG (= nachträgliche Aufwendungen) anfallen, etwa, wenn mit den nachträglichen Aufwendungen eine andere als die bisherige Nutzung des VG beabsichtigt wird (z. B. durch Verbesserungen, Umbauten). Rn. 44 Stand: EL 41 –...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bachem, Bewertung von überverzinslichen Geldleistungsverbindlichkeiten, DStR 1999, 773; Böhm, Darlehen beim Tod des Darlehensnehmers, ZEV 2002, 337; Brosch, Das Disagio im Bewertungsrecht, DB 1984, 1696; Ebeling, Schenkung einer wertlosen Forderung mit Besserungsabrede – Gegenstand einer Schenkung, ZEV 2009, 416; Fiedler, Die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von L...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 1074 Im Rahmen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist als Teil dieses umfassenden Schutzpakets unter anderem der Artikel 1, und zwar als "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolven...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.4 Gefahrenquelle "Gesellschafter-Darlehen" in der Insolvenz

In der Insolvenz ist der Gesellschafter nachrangiger Gläubiger bez. seines Darlehens gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und wird i. d. R. mit seiner Forderung ausfallen. Wird ein Gesellschafter-Darlehen innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gesellschafter zurückgezahlt, kann der Verwalter nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Rückgewährung der bis zu diesem ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs

Leitsatz 1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt. 2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar.[1] Die Anwendung des § 5 GrEStG ist nicht nur a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter/§ 17 EStG

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.1 Grundlagen

Rz. 375 Nach Abs. 3 S. 4 gehören zu den Gewinnminderungen nach S. 3 (Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen nach Abs. 2) auch Gewinnminderungen im Zusammenhang mit bestimmten Darlehensforderungen und Sicherheiten für diese Darlehen. Diese Gewinnminderungen sind daher steuerlich wie die Gewinnminderungen aus Anteilen nicht abzugsfähig. S. 8 dehnt diese Regelung auf Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage ist bei einem Verzicht auf eine Forderung anzunehmen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Verzi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Finanzierungsverantwortung

Die Gesellschafter haben die Finanzierungsverantwortung, d. h. sie entscheiden über die Ausstattung der Gesellschaft mit dem notwendigen (Eigen-)Kapital, etwa über die Frage, ob, wann und in welcher Höhe die ausstehenden Einlagen einzuzahlen sind. Erweist sich das Stammkapital als unzureichend, beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung, ggf. durch Aufnahme neuen Ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.3 Unterkapitalisierung

Als weitere Fallgruppe der Durchgriffshaftung wird die Unterkapitalisierung diskutiert. Eine Anerkennung durch die Rechtsprechung ist allerdings nicht erfolgt.[1] Der BGH lehnt eine Haftung allein wegen eines Unterlassens hinreichender Kapitalausstattung im Sinne einer "Unterkapitalisierung" der GmbH ab, schon weil ein entsprechender gesetzgeberischer Wille nicht bestünde bz...mehr