Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Neue Möglichkeit zur Umgehung der Zuflussfiktion bei beherrschenden Gesellschaftern

Beim beherrschenden Gesellschafter fließen nach der Zuflussfiktion Ansprüche gegenüber der Gesellschaft (z.B. Darlehenszinsen) bereits bei Fälligkeit zu, weil es der beherrschende Gesellschafter regelmäßig in der Hand hat, sich die ihm von der Gesellschaft geschuldeten Beträge (jederzeit) auszahlen zu lassen und er damit ab diesem Zeitpunkt über den Anspruch verfügen kann.[4... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / d) Rechtsunsicherheit wegen möglicherweise vorliegender verdeckter Einlage

Ob bei einer Prolongation der Fälligkeit über die Grundsätze einer verdeckten Einlage der Zufluss begründet wird,[47] kann derzeit als nicht geklärt angesehen werden. Zunächst hatte der VIII. Senat des BFH zum vorübergehenden Zinsverzicht die Einlage eines Kapitalnutzungsrechts bejaht.[48] Diese Auffassung kann allerdings unter Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die unent... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 2. Fremdüblichkeit nur ausnahmsweise irrelevant

Aufgrund der vorgenannten Entscheidung behandelt der BFH Fremdüblichkeit – je nach Konstellation – unterschiedlich: Bei der stillen Beteiligung verlangt er für das Sonderrechtsverhältnis über das Erfordernis einer ernsthaften Vereinbarung und Durchführung implizit eine fremdübliche Vereinbarung.[52] Bei der Prolongation einer Darlehensforderung ist die Fremdüblichkeit ausdrück... mehr

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Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ... mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage kann auch bei einem Verzicht auf eine Forderung vorliegen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 10 Literatur

Rn 99 Altmeppen, Probleme der Konkursverschleppungshaftung, ZIP 1997, 1173; Altmeppen/Wilhelm, Quotenschaden, Individualschaden und Klagebefugnis bei der Verschleppung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, NJW 1999, 673; Berger, Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft nach § 15a Abs. 3 InsO, ZInsO 2009, 1977; Bitter, Haftung von Beratern ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2... mehr

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Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2a EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 246 Abs. 1, § 247 Abs. 1, § 253 Abs. 1 HGB, § 397, § 774 BGB, § 38, § 39, § 174 Abs. 1, § 177 Abs. 1 InsO, § 118 Abs. 2 FGO Die Beteiligten streiten... mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.2.1 Laufende Besteuerung (Tonnagegewinn)

Sind die oben genannten Voraussetzungen zur Anwendung des § 5a EStG erfüllt, errechnet sich der Gewinn des Schiffes grundsätzlich ausschließlich nach der jeweiligen Tonnage sowie den Betriebstagen im Wirtschaftsjahr.[1] Daher wird der Tonnagegewinn gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG nach der Größe [2] des Schiffes gestaffelt ermittelt. Der Gewinn beträgt hierbei für jeweils 100 Net... mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Inländische Kapitalerträge (Zeile 18)

In Zeile 18 der Anlage KAP sind Angaben zu inländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Hierzu gehören z.B. Zinsen aus Privatdarlehen, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen, die nicht tariflich nach § 32a EStG zu besteuern sind (lt. Zeile 28) oder zurückgezahlte Erstattungszinsen zur ESt als negative Einnahmen. Beraterhinweis Mit B... mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (Zeile 28, 29)

Zeile 28: Über die Eintragungen in Zeile 28 werden die Fallgestaltungen der tariflichen Besteuerung gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a bis c EStG laufender Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft/partiarischen Darlehen erfasst. Zu diesen Fallgestaltungen gehören insb. Darlehensverhältnisse zwischen nahestehenden Personen, bestimmte Gesellschafterd... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gschwendtner, DStR 1999 Beihefter zu Heft 32; Katterbe, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen eines privat beteiligten GmbH-Gesellschafters, DB 2001, 2671 (Zusammenfassung der nachstehend skizzierten BFH-Rspr); Dorn, Wertverluste aus Gesellschafterdarlehen des PV, NWB 2015, 2150; Dorn, Nachträgliche AK iSd § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?, NWB... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung iSd § 17 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG)

Rn. 1174 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Eine weitere Bewertungsbegrenzung (auf die AK/HK) gilt für Beteiligungen iSd § 17 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG). Voraussetzung ist, dass der Einlegende an der KapGes wesentlich iSd § 17 Abs 1 oder 6 EStG beteiligt ist. Diese Regelung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der eingelegte Anteil selbst keine Beteiligung iSd § 17 EStG ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller, Die steuerliche Bewertung von Sacheinlagen, StuB 2002, 163; Reiss, Einbringung von WG des PV in das BV einer Mitunternehmerschaft, DB 2005, 358; Adam, Einlage, Tausch und tauschähnlicher Vorgang im Zivilrecht und im Steuerrecht, 2005; Levedag, Anmerkung zum Urt des BFH v 29.07.2015, IV R 15/14 – Zur Frage der Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931. Rn. 720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Frage ist nunmehr, wie sich die ab s Rn 693 dargestellte Rechtslage im Halb- bzw Teileinkünfteverfahren niederschlägt (ab 2002, für Auslandsgesellschaften ab 2001 bei kalendergleichem Wj). Die Unternehmenssteuerreform hat bezüglich der Bilanzierung vo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wirtschaftsgut iSd § 20 Abs 2 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG)

Rn. 1187 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG regelt die Bewertung der Einlage von WG iSd § 20 Abs 2 EStG. Zu diesen gehören zB Anteile an KapGes, die nicht die Voraussetzungen des § 17 EStG erfüllen und deren Einlage damit nicht unter § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG fällt, sowie Darlehensforderungen, insb auch Gesellschafterdarlehen, deren Ausfall na... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BV mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Einlagen an KapGes als Bilanzierungsproblem beim Einlegenden, Beil 16 BB 1996; Weber-Grellet, AK und Beteiligungskosten iRd § 17 EStG, DStR 1998, 1617; Krink/Maertins, Gesellschafterdarlehen im Handels- und Steuerrecht, DB 1998, 833; Buciek, Das kapitalersetzende Darlehen im Steuerrecht, Stbg 2000, 109; Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in FS ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02.12.2015, I... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Sonderfall: Teilwertabschreibung festverzinsliche Wertpapiere

Rn. 916 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für festverzinsliche Wertpapiere des AV und UV ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Da diese Wertpapiere eine Forderung in Höhe des Nominalwerts verbriefen, fehlt es idR an einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Daher ist eine Teilwertabschreibung nur dann zulässig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition

Rn. 150 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt zwar AK als Bewertungsmaßstab (§ 6 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG), liefert jedoch keine eigenständige Definition. Von jeher wird deshalb für die StB (vgl auch H 6.2 EStH 2022) ohne Einschränkung die Definitionsnorm des § 255 Abs 1 HGB bemüht. Diese lautet: Zitat "AK sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenst... mehr

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Keine Anwendung von § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i.d.F. des JStG 2008 auf Konfusionsgewinne

§ 8b Abs. 3 Satz 8 des Körperschaftsteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008 ist auf sogenannte Konfusionsgewinne weder unmittelbar (kein Gewinn aus Wertaufholung nach vorangegangener Teilwertabschreibung) noch analog (keine planwidrige Regelungslücke) anwendbar. § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i.d.F. des JStG 2008 Die Klägerin, eine inländische GmbH, ging zum 1.1.2009... mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfteerzielungsabsicht

Das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ist grundsätzlich auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, allerdings unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten hinsichtlich der Einkünfteermi... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich... mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.7 Mezzanine-Kapital

Durch den Einsatz von Mezzanine-Kapital können mittelständische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote erhöhen und damit ihr Rating sowie ihre Bonität verbessern und sich im Ergebnis aus einer gestärkten Position heraus den sich schwieriger werdenden Marktverhältnissen stellen. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich daraus, dass das Mezzanine-Kapital am unternehmerischen Erfolg w... mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt... mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.2 Investorenseite (Darlehensgeber)

Demnach ist die Darlehenssumme beim Darlehensgeber, der diese im Rahmen seines Unternehmens überlässt, in der Steuerbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegenstand) mit den Anschaffungskosten (Nennbetrag) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen. Der Nennbetrag muss auch dann angesetzt werden, wenn der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Disagios darunter liegt. In Höhe der Di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbliche Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte sind nach § 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur eingeschränkt ausgleichsfähig. Die Verlustausgleichsbeschränkungen gelten nach § 2a Abs 2 S 1 EStG nicht für Betriebsstätten mit bestimmten aktiven Tätigkeiten (s Rn 148 ff). Rn. 72 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Anwendbarkeit e... mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso... mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000,00 EUR betragen muss. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehe... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.4 Höhe der Beteiligung

Rz. 134 Die Beteiligung muss mindestens 15 % am Grund- oder Stammkapital betragen und zum Betriebsvermögen gehören. Die Mindestbeteiligungsquote ist auf die kapitalmäßige Beteiligung an der Gesellschaft zu beziehen.[1] Zumeist wird die Beteiligung in Aktien oder Geschäftsanteilen bestehen. Zu berücksichtigen sind aber auch verbriefte und unverbriefte Genussrechte, sofern sie... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen.... mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch... mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.3 Folgen des Verzichts auf ein Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der GmbH gewährtes Darlehen, ist die Behandlung des Verzichts handelsrechtlich eindeutig: In Höhe der zum Zeitpunkt des Verzichts bilanzierten Verbindlichkeit erzielt die GmbH einen Ertrag, der folgendermaßen zu verbuchen ist: mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld... mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen s... mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.2 Ausweis in Buchhaltung und Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert kenntlich zu machen oder im Anhang anzugeben. Darüber hinaus ist bei Forderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr anzugeben bei Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Gesellschafter nach § 268 A... mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 3.1 Gesellschafterbeiträge

Gesellschafterbeiträge lassen sich unterteilen in (geordnet nach "Schweregrad"): Auszahlungsverzichte und Rangrücktritte, Zusagen von Nachschüssen (Patronatserklärungen und Garantien), tatsächliche Nachschüsse (als Gesellschafterdarlehen oder als echtes Eigenkapital) und teilweise oder vollständige Unternehmensverkäufe Auf allen Ebenen gibt es juristisch viel zu beachten. Der Ran... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For... mehr