Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.3 "Gesplittete" Pflichteinlage

Rz. 712 Bei einer sog. "gesplitteten" Pflichteinlage sieht schon der Gesellschaftsvertrag von Anfang an vor, dass sich die Kommanditisten zu Gesellschafterdarlehen oder stillen Einlagen neben ihren sonstigen Einlageleistungen verpflichten.[1] In der Insolvenz ist ein solches Darlehen oder eine solche stille Einlage wie Eigenkapital zu behandeln. Eine solche Verpflichtung mus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.9 Existenzvernichtungshaftung und Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 326 Nicht nur im juristischen Schrifttum wird die Frage diskutiert, ob die beschränkte Haftung des Kommanditisten auch aufgrund eines Haftungsdurchgriffs wegen Unterkapitalisierung der GmbH & Co. KG entfallen kann.[1] Eine Gesellschaft ist (materiell, nicht formell) unterkapitalisiert, wenn die Gesellschafter sie mit völlig unzureichenden Mitteln ausstatten, die in keine...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.7 Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 779 Für eine gewerblich tätige Personengesellschaft hat der BFH mit Urteil v. 23.10.1986[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstande...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.2 Anfechtbarkeit der Rückzahlung

Rz. 711 Wird ein Darlehen (oder eine diesem entsprechende Leistung) an einen Gesellschafter in den letzten zwölf Monaten vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt, unterliegt die Rückzahlung im Insolvenzfall der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, § 135 Nr. 2 InsO. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit der Gesellschafter Kenntnis von einer Krise de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

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Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

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Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

Leitsatz 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe ver...mehr

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Auflösung einer Kapitalgesellschaft – Eigenkapitalersetzendes Gesellschafter­darlehen – Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

Leitsatz 1. Die bis zum Senatsurteil vom 11. Juli 2017 – IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208) anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27. September 2017 geleistet hatte oder ...mehr

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Anfechtung von Zahlungen auf ein Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Zusammenfassung Die Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens entfällt nicht dadurch, dass der Gesellschaft von dritter Seite die gleiche Summe wieder zufließt. Hintergrund Eine Tochter-GmbH hatte an den alleinigen Gesellschafter ihrer Muttergesellschaft (diese eine GmbH & Co. KG) 100.000 EUR auf ein (Gesellschafter)Darlehen zurückgezahlt. Der Gese...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3 DBA Qualifikationskonflikt – Besteuerung von Gesellschafterdarlehen und den daraus fließenden Zinsen nach den DBA ohne ausdrückliche Regelung

5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 798 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Als Reaktion auf das oben (s Tz 788) genannte Urt wurde mit Wirkung ab 01.01.2003 § 1 Abs 4 AStG (ab 01.01.2013 § 1 Abs 5 AStG) klarstellend geändert, indem ebenfalls auf die schuldrechtliche Vereinbarung abgestellt wird. Die ges Neuregelung enthält allerdings die Ausnahmebestimmung, dass dies nicht gilt, wenn es sich um eine gesellschaftsre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.1 Allgemeines

Tz. 829 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreichen Engagements versuch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.1 Anerkennung dem Grunde nach

Tz. 746 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Finanzierungsleistungen unter nahe Stehenden wird von der Fin-Verw zuerst geprüft, ob eine ernst gemeinte Darlehensgewährung oder eine vGA bzw verdeckte Einlage (verdecktes Kap) gegeben ist. Nur bei einer ernst gemeinten Darlehensgewährung kommt stlich die Verrechnung von Zinsen in Betracht. Eine vGA bzw eine verdeckte Einlage (verdecktes...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.3 Zuordnung von Zinsen – Art 11 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1078 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 11 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Zinsen] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt ode...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3 Inbound-Fallkonstellationen

5.3.3.3.1 Allgemeines Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. I...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung

Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der Leitsatz lautet: "Die von einer ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.3.2 Sicherheiten

Tz. 773 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Darlehen im Konzernverbund ist eine Sicherheitengestellung dann nicht notwendig, wenn die Darlehensgewährung von "oben nach unten", also von der MG an die TG erfolgt (s Urt des BFH v 21.12.1994, DB 1995, 1312). Ungeachtet dessen sind nach diesem Urt die Zinssätze für gesicherte Darlehen maßgebend. Insbes bei Darlehen an SchwGes sollte je...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. In diesem Urt hatte de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.5 Angemessenheitsfragen bei eigenkapitalersetzenden Darlehen

Tz. 821 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Folgt man der Auff der Fin-Verw, dass auch funktionsnotwendige Mindest-Kap-Ausstattungen mittels Gesellschafterdarlehen in den Anwendungsbereich des § 1 AStG fallen, stellt sich die Frage der Angemessenheit. Köhler (DStR 2003, 1156) verweist darauf, dass sich ein "Finanzierungs-Paradoxon" ergeben kann, da es ges angeordnet wird, dass es auch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 1616 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach dem DBA sind die Gewinnanteile beschr stpfl Gesellschafter deutscher Pers-Ges von der B-Rep zu besteuern, soweit die Gewinnanteile inl BetrSt zuzurechnen sind. Nach innerstaatlichem Recht (s § 15 Abs 1 Nr 2 EStG) gelten dabei auch Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlas...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.2.1 Sogenannter Rückhalt im Konzern

Tz. 453 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Unter dem sog Rückhalt im Konzern werden alle Vorteile verstanden, die sich allein aus der Zugehörigkeit zum Unternehmensverbund ergeben. Hierzu zählt man zB eine erhöhte Kreditwürdigkeit, verbilligte Einkaufsmöglichkeiten, Risikostreuung, das Recht auf Führung des Konzernnamens oder günstigere Absatzmöglichkeiten. Mangels Quantifizierung ka...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.4 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Tz. 1668 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Vergleichbare Fragen der Qualifikationskonflikte bei GA und Veräußerungsgewinnen stellen sich auch bei der Zuordnung von WG, vor allem Beteiligungen und den daraus beruhenden GA. Beispiel 1: Eine in der CH ansässige Kap-Ges ist an einer dt GmbH & Co KG als Kdst und Gesellschafter der Kpl-GmbH beteiligt. Die GmbH-Anteile sind notwendiges BV d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.4 Europarechtliche Zweifelsfragen

Tz. 815 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zur allgemeinen Frage der Europatauglichkeit der Gewinnabgrenzungsvorschrift des § 1 AStG s Tz 188ff. Schönfeld (IStR 2011, 2019) leitet aus der EuGH-Entsch in der Rs SGI (Urt des EuGH v 21.01.2010, C-311/08 – SGI –, Slg 2010, I-EUGH-SLG Jahr 2010 I, 8) für EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen die Möglichkeit ab, aus dem Verhältnismäßigkeitsg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 (und ggf bis heute)

Tz. 788 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der BFH (s Urt des BFH v 29.11.2000, BStBl II 2002, 720, 318) hat in einem Fall der Patronatserklärung einer Konzernobergesellschaft entschieden, dass zumindest im Streitjahr, in dem § 1 Abs 4 AStG idF des StVergAbG nicht galt, eine Einkommenskorrektur mangels eigenständiger Geschäftsbeziehung nicht vorliegt, sofern eine nicht ausreichende E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.3 Weitere Änderungen ab 2015

Tz. 121a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die differenzierte Betrachtung für BetrSt-Fälle gilt grds auch für die VZ 2015ff (s Tz 109ff (Anwendung des AOA nach dem OECD MA 2010) bzw Tz 120ff (Altfälle). Daneben sind auch noch folgende Änderungen durch das Zollkodex-StAnpG zu berücksichtigen: a) Fiktive Inlandsbetrachtung – Änderung des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a AStG Tz. 121b Stand: E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.2.3 Die Entwicklung in der Rechtsprechung

Tz. 757 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für die Auff der Fin-Verw spricht die ältere Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.11.1964, BStBl II 1965, 176). Der Gesellschafter einer Kap-Ges soll sich nicht darauf berufen können, dass er einen vergleichbaren oder den gleichen Kredit bei einer ausl Bank zu einem niedrigeren Zinssatz erhalten hätte können. Das FG Sa hat hingegen – allerdings b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32a Abs 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderbarkeit des Bescheids der Kö ergibt sich, soweit Wie § 32a Abs 1 KStG für die vGA knüpft auch Abs 2 an die tats Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in einem St-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Malinski, Seminar B, Stliche Wirkungen von Währungsgewinnen und -verlusten – Ein Diskussionsbeitrag, IStR 2000, 499; Richter, Stliche Behandlung der Zahlung von Darlehenszinsen über konzerninterne "Cash-Pooling"-Zentralen in F, ISR 2000, 201; Ammelung, (Erneute) Verrechnungspreisaspekte bei Sicherheitengestellung gegenüber ausl Finanzierungsgesellschaften, IStR 2003, 250; Baumh...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.3.3 Konzernrückhalt

Tz. 774 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In Zusammenhang mit der Problematik der fehlenden Absicherung bei Outbound-Finanzierungen (Tw-Abschr auf Gesellschafterdarlehen – Anwendung des § 1 AStG; s Tz 829ff) ist auch die Frage aufgetreten, inwieweit die FinVerw noch an den Aussagen in den VerwGrds 1983 festhält, dass eine Vergütung unzulässig ist. Beispiel: Für den sog Konzernrückhal...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1639 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es stellt sich die Frage, inwieweit Pensionszahlungen an einen ausgeschiedenen, im Ausl ansässigen MU abkommensrechtlich der dt Besteuerung unterliegen. Innerstaatlich handelt es sich um gew Eink. Allerdings fehlte in § 50d Abs 10 EStG 2010 ein Verweis auf § 15 Abs 1 S 2 EStG. In seiner Entsch I R 106/09 (s Beschl des BFH v 08.11.2010, BFH/N...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.2 Das Urteil des BFH vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1628 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 a) Sachverhalt (vereinfacht) In seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 17.10.2007, IStR 2008, 300) ist der BFH der Verw-Auff nicht gefolgt. Dem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: E ist Gesellschafter der in D gew tätigen EFG-OHG. E hat seinen Wohnsitz in den USA (zugleich Ansässigkeitsstaat). Die OHG erwirtschaftete im Jahr 2007 einen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.3 Analoge Berücksichtigung der Eigenkapital-/Fremdkapitalrelationen des § 8a KStG aF

Tz. 809 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das FG Schl-H (s Urt des FG Schl-H v 29.11.2012, 1 K 118/07; hierzu auch s Nolden/Bollermann, IWB 2013, 649) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob bei einem zinslosen Gesellschafter-Darlehen auch die EK-/FK-Relationen des § 8a KStG zu berücksichtigen sind. Nach Auff des FG war der Klage stattzugeben, soweit fiktive Zinsen auf den gewährten ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.2 Der ergänzende Betriebsstättenvorbehalt – der "Kombinationsfall", BFH-Urteil v 10.07.2002

Tz. 1623 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzende Entwicklungen ergeben sich aus der Folge-Rspr (s Urt des BFH v 10.07.2002, BStBl II 2003, 191). Diesem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine inl AG & Co mit ausl Gesellschaftern schloss einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer schweizerischen AG, die sich zur Ausübung der Tätigkeiten wieder ihrer Gesellschafter bedient...mehr

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Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. 2. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen be...mehr

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Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu der Frage, wann nachträgliche Anschaffungskosten in Fällen des § 17 EStG vorliegen. Das BMF bezieht in einem Schreiben Stellung zur Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG. Rechtsprechung des BFH In jüngster Vergangenheit gab es drei Entscheidungen des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Kapitalersetzende Darlehen

Rz. 152 Bei der GmbH & Co. KG konnten Gesellschafterdarlehen über § 172a HGB i. V. m. den §§ 32a und 32b GmbHG a. F. im Außenverhältnis wie Eigenkapital zu behandeln sein. Für derartige kapitalersetzende Darlehen galt eine Rückzahlungssperre. Der besondere Charakter dieser Gesellschafterdarlehen führte allerdings nicht dazu, dass sie in der Handels- und Steuerbilanz als Eige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.4 Kapitalkonto und Kapitalnebenkonten

Rz. 59 Das HGB sieht als gesetzliches Ausgangsmodell für den Kommanditisten zwei Gesellschafterkonten vor. Erstes Konto ist ein – dem des Komplementär entsprechendes – bewegliches Kapitalkonto gem. § 120 Abs. 2 HGB. Im Unterschied zum Komplementär ist der Kapitalanteil des Kommanditisten aber gem. § 167 Abs. 2 HGB auf den Betrag seiner gesellschaftsvertraglich bedungenen Ein...mehr

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Aktiengesellschaft / 1.3 Unterkapitalisierung

Eine Durchgriffshaftung kommt weiter in Betracht, wenn das Eigenkapital der AG von vornherein nicht im angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit steht (materielle Unterkapitalisierung). Dabei muss den Aktionären bewusst sein, dass das Eigenkapital der AG für die Geschäftstätigkeit offensichtlich nicht ausreichen wird (subjektives Element). Die Krise muss praktisch vorpr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Voraussetzungen für ein die Anwendung der Abgeltungssteuer ausschließendes Näheverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Leitsatz Die Einstufung als nahestehende Personen im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt im Regelfall ein Beherrschungsverhältnis voraus. Die Einflussmöglichkeiten von Ehegatten sind dafür nur dann zusammenzurechnen, wenn der eine ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. Sachverhalt Die Ehegatten waren je zur Hälfte ...mehr

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Beteiligungsportfolio: Verk... / 2.4 Phase 4: Umsetzung

Die Unterzeichnung des Kaufvertrags (Signing) ist in vielen Fällen nicht gleichbedeutend mit der Übertragung der Unternehmensanteile (Closing). Oft werden aufschiebende Bedingungen ("Closing Conditions" oder Closing-Bedingungen) im Kaufvertrag vereinbart. Einige typische Beispiele für Closing-Bedingungen sind: die kartellrechtliche Freigabe, die Einbringung von Gesellschafterd...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen

Zusammenfassung Begriff Neben Krediten von Banken und Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Das ist vorteilhaft, wenn die GmbH nur einen vorübergehenden Kreditbedarf hat und der Gesellschafter nicht dauerhaft Kapital (Stammkapital) zuführen will, wenn der Gesellschafter von de...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 2 Bilanzierung des Gesellschafterdarlehens

Gesellschafterdarlehen werden in der Bilanz der Gesellschaft als Verbindlichkeit ausgewiesen. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Regel als solche gesondert ausgewiesen oder im Anhang zum Jahresabschluss angegeben (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Werden sie unter anderen Positionen ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden. D...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 1 Steuerliche Anerkennung des Gesellschafterdarlehens

Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Dritten vereinbart würde – also: Der Darlehensvertrag muss insgesamt ‹übliche› Konditionen enthalten. Die Finanzbehörden orientieren sich bei der steuerrechtlichen Beurteil...mehr