Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Keine unentgeltliche Wertabgabe

Prämisse = Unentgeltlichkeit: Der Gerichtshof musste also aufgrund der Feststellungen bzw. der fehlenden Feststellungen des FG (vorbehaltlich der weiteren Sachverhaltsprüfungen) davon ausgehen, dass keine entgeltliche Leistung vorlag. Daher keine Besteuerung: Auf dieser Grundlage stellte er relativ kurz fest, QM habe im Zusammenhang mit der Fahrzeugüberlassung an A für privat...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Überlassung des Fahrzeugs an A ist keine entgeltliche Leistung

Keine entgeltliche Vermietung: Zur Begründung führte das FG aus, bei der Fahrzeugüberlassung an A handele es sich nicht um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG.”[51] Bestätigt für Zahlung und sonstige Vorteile: Das FG begründete in dieser Entscheidung näher, warum "Zahlung und Verzicht" seitens des A nicht vorlagen[52] (nachdem es dies de...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Zulassung der Revision

Grundsätzliche Bedeutung der vom EuGH beantworteten Frage: Das FG ließ die Revision zu. Hierbei führte es aus, die Revision werde wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung beantworteten Rechtsfrage zugelassen, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeugs durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer – auch zu Privatfahrten – auch dann eine entge...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Unterschiedliche Sichtweise

Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht. Sieht also ein anderer Mitgliedstaat (entsprechend den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses[92]) die Überlassung als unentgeltlich an, wenn der Arbeitnehmer allein die A...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Kein Änderungsbedarf

Bekannt und bewährt: Als positiv kann man die abschließende Entscheidung des BFH (dass die Arbeitsleistung eine Gegenleistung für die private Fahrzeugnutzung darstellt) grundsätzlich wohl zunächst einmal deswegen beurteilen, weil sie im Prinzip alles beim Alten belässt, die Unternehmen also keine Änderungen durchführen müssen. Das ist – in einer Mehrwertsteuerwelt, die ständ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen

Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nicht.[73] ... liegt vor: Diese individuelle Vereinbarung sa...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / c) Umfang der privaten Fahrzeugnutzung

Umfang der Privatnutzung unerheblich: Der BFH betonte außerdem noch, dass es unerheblich sei, dass der konkrete Umfang der Arbeitsleistung von A und B und der ihnen ausgezahlte Barlohn unabhängig davon waren, ob und in welchem Umfang sie die Fahrzeugüberlassung in Anspruch nahmen.[83] Nicht erforderlich: Es ist also nicht erforderlich, dass im Arbeitsvertrag z.B. konkret gere...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / VII. Fazit

Frage ...: Das gesamte vorliegende Verfahren macht noch einmal deutlich, dass es bei der Einbeziehung des EuGH sehr wichtig ist, die "richtigen" Fragen zu stellen. ... und Antwort: Hat der Gerichtshof dann in einem Vorlageverfahren seine Rechtserkenntnis zum Besten gegeben, ist es wichtig zu schauen, worauf genau er geantwortet hat.[128] Beachtung aller Erkenntnisquellen: Um L...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Nur Prüfung des Leistungsortes

Eigene Formulierung der Vorlagefrage: Der EuGH stellte dementsprechend in der Einleitung zu seiner Entscheidung vom 20.1.2021,[22] in der er sein Verständnis der Vorlagefrage wiedergab, klar, dass das vorlegende Gericht wissen wolle, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen sei, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an d...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung

Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG nur dann in Deutschland liegen könne, wenn es sich um eine entgeltliche Vermietungsleistung handele.[4] Arbeitsleistung lt. FG = Gegenleistung: Diese Voraussetzung war auch, blickt man allein a...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhaltsvorgabe des FG bzgl. Zahlung und anderer Vorteile

Vermietung nur bei Entgeltlichkeit: Mit Blick auf die vorgelegte Frage stellte der EuGH zunächst fest, dass ein Vermietungsumsatz i.S.d. der genannten Vorschrift nur dann vorliegen könne, wenn es sich um einen entgeltlichen Umsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) handele. Es müsse also insbesondere ein Mietzins gezahlt werden.[27] Keine Gegenleistun...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / d) Anwendung der 1 %-Regelung

Praxisüblichkeit: Weiterhin ist als positive Konsequenz aus dem BFH-Urteil festzuhalten, dass die Unternehmen bei der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer stets die 1 %-Regelung anwenden können. Dieses Verfahren ist halbwegs einfach, wird häufig auch für einkommensteuerrechtliche Zwecke genutzt und die Abläufe sind weitestgehend eingespielt. Ggf. Nichtanwendbarkeit bei unentge...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Steuerbare Vermietung auch bei unentgeltlicher Überlassung?

Frage, ob "Vermietung" auch ohne Gegenleistung: Aber auch für den Fall, dass die Fahrzeugüberlassung an A zur privaten Nutzung eine unentgeltliche Leistung darstellte, wollte das FG wissen, ob der Ort der Fahrzeugüberlassung für private Zwecke gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL in Deutschland liege.[10] Lt. bisheriger Rspr. Gegenleistung erforderlich: Ob diese Frage unter Berücks...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Was müssen Steuerpflichtige ggf. veranlassen?

No need for action: Im Prinzip sollte sich für Steuerpflichtige, die ihren Angestellten Firmenfahrzeuge auch zur privaten Nutzung überlassen und die bisherigen Vorgaben von Rspr. und Verwaltung beachtet haben, aufgrund des vorliegenden Verfahrens kein Handlungsbedarf ergeben, da sich im Grunde genommen nichts ändert.[126] Betriebliche Übung etc.: Sollte der BFH irgendwann ein...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / c) Ergebnis: Entgeltlichkeit kann nicht abschließend geprüft werden

Vorgabe des FG = Keine Zahlung oder Verzicht auf sonstige Vorteile: Das FG hatte also – für den EuGH bindend – festgestellt, dass "Zahlung und Verzicht" nicht vorlagen (s. oben III.2.a.). Damit lag insoweit keine Gegenleistung des A für die Fahrzeugüberlassung zur privaten Nutzung vor. Keine Feststellungen für Arbeitsleistung: Bezüglich der Arbeitsleistung des A hatte das FG ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / IV. Nachfolgeentscheidung des FG des Saarlandes

Das FG stellte in der Nachfolgeentscheidung fest, der EuGH sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzung einer entgeltlichen Vermietung im Fall einer kostenfreien Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands nicht erfüllt sein könne und dass ein solcher Umsatz daher nicht unter Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL falle.[49] Daher sei die Fahrzeugüberlassun...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Überlassung des Fahrzeugs an B

Entgeltliche Vermietungsleitung: Die Fahrzeugüberlassung an B sah das FG aufgrund der Zuzahlung als Dienstleistung gegen Entgelt an, die als Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar ist.[63] Aber nur zum Teil im Inland: Eine entgeltliche und damit im Inland steuerbare Leistung sollte nach Ansicht des FG aber nur insoweit vorliegen als ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ist das Urteil des BFH gut für die Steuerpflichtigen?

Frage, was besser ist: Letztendlich stellt sich die Frage, ob das Urteil des BFH, dass die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken als entgeltlicher Umsatz anzusehen ist (und nicht, wie vom FG angenommen, als unentgeltliche Transaktion), für die Steuerpflichtigen gut ist oder nicht. Da die Sachverhalte vielfältig und die Regelungen komplex sind, lässt sich das natürlich nich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Keine Vermietung

Lt. EuGH Unklarheit im Sachverhalt: Der EuGH gab allerdings zu bedenken, es gehe aus den Akten nicht ausdrücklich hervor, ob ein Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht möglicherweise in Deutschland entstanden sei.[45] Unklarheiten gibt es immer: Vermutlich ging aus den Akten auch nicht ausdrücklich hervor, ob ein solcher Anspruch nicht möglicherweise in Frankreich, in Griechenland...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe?

Keine Ausführungen zu "Verwendungseigenverbrauch" ohne VorSt-Abzug: Leider klärte das FG das Rätsel, warum es bei einem nicht steuerbaren Vorgang den Ort der Besteuerung prüfte,[61] auch in der Nachfolgeentscheidung nicht auf. Das war nun, da das FG davon ausging, dass der Ort des Vorgangs ohnehin nicht in Deutschland lag, im Ergebnis vielleicht auch nicht mehr notwendig. Di...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Vorlage

Vorlagefrage: Das FG entschied zunächst nicht selbst, sondern wollte erst einmal vom EuGH wissen, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL einschlägig sei (falls nämlich nicht, wäre die Steuerfestsetzung gegen QM nach seiner Auffassung mangels Leistungsortes im Inland aufzuheben gewesen). Daher fragte das FG den EuGH: „Ist Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass mit...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / bb) Fahrzeugüberlassung an B

Vereinbarung mit B: In Bezug auf die Fahrzeugüberlassung an B stand die Entgeltlichkeit zu keinem Zeitpunkt in Frage. Hierzu stellte der BFH fest, die Überlassung eines Dienstwagens sei ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen gewesen. QM behielt vom Gehalt des B einen Betrag in Höhe des Teils der Leasingraten ein, um den die monatliche Leasingrate, die A arbeitsvertraglich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / d) Nicht entschieden: Betriebliche Übung etc.

Im UStAE geregelte Fälle lagen nicht vor: Da der BFH festgestellt hatte, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung von QM und der Arbeitsleistung bzw. dem Gehaltsverzicht von A und B bestanden hatte, brauchte er die Frage, ob eine entgeltliche Fahrzeugüberlassung auch bei einer bloß faktischen betrieblichen Übung (vgl. Abschn. 15.23. Abs. 9 Satz 2 ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / bb) Entgeltliche Fahrzeugüberlassung

Vorsteuerabzug: Geht man hingegen von einer entgeltlichen Überlassung für private Zwecke aus, darf der Steuerpflichtige Mehrwertsteuer, die er bei Anschaffung bzw. Anmietung der Fahrzeuge zahlt, (wenn nicht Sonderregelungen wie z.B. § 19 UStG zur Anwendung kommen) als Vorsteuer abziehen (vgl. Abschn. 15.23. Abs. 8 Satz 3 UStAE).[111]mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Bemessungsgrundlage

BMG = Kosten des Leistenden: Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage stellte der BFH fest, dass sie sich nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG richte. Der Wert der Arbeitsleistung und der Eigenbeteiligung stelle also die Bemessungsgrundlage für die Fahrzeugüberlassung dar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn QM zur Ermittlung dieses Werts die Kosten (vorsteuerbelastet und nicht vorsteuerb...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Registrierungspflicht und One-Stop-Shop

Registrierung im Ausland ...: Nachteilig war für QM im vorliegenden Fall das Erfordernis, die entgeltlichen Umsätze in Deutschland melden und sich dafür extra hier registrieren lassen zu müssen.[103] Das stellte zusätzlichen Aufwand dar und wäre bei der Beurteilung als unentgeltlicher Umsatz nicht erforderlich gewesen. ... kann vermieden werden: Dieser Zusatzaufwand dürfte ab...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Fall B

Zahlung = Gegenleistung: Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass es – neben A – noch einen anderen Mitarbeiter (B) gab, der – wie A – in Deutschland wohnte und seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. B musste allerdings hierfür einen jährlichen Betrag von EUR 5.688 p.a. zahlen, den QM von seinem Gehalt einbehielt. Dieser Zuzahlungsbetrag entsprach allerdings n...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Vorlagefrage bezog sich nicht auf Frage der Entgeltlichkeit

Der BFH, der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte,[66] beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken an A tatsächlich unentgeltlich erfolgte. Im Ergebnis stellte er fest, das sei nicht der Fall, da – in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs und des BFH[67] – davon auszugehen...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / aa) Fahrzeugüberlassung an A

Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgrund der vorzeitigen Auflösung...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Neuigkeiten

Bestätigung des UStAE: Mit Blick auf die bisherige Sichtweise in Deutschland zur "Fahrzeugüberlassung gegen Arbeitsleistung" kann man wohl festhalten, dass sie zunächst einmal weiterhin Bestand hat. Tauschumsätze lt. EuGH: Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung kann einen tauschähnlichen Umsatz u.a. dann darstellen, wenn der Arbeitnehmer hierfür seine Arbe...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Aufgrund der Vorlagefrage: Begrenzung des Prüfungsumfangs des EuGH

Vorlagefrage betraf allein den Leistungsort: Vor dem Hintergrund dessen, dass das FG es für zweifelhaft hielt, dass mit der Überlassung des Fahrzeugs auch für private Zwecke an A überhaupt eine entgeltliche Leistung vorlag, ist es erstaunlich, dass es nicht fragte, ob die Überlassung im konkreten Fall eine entgeltliche Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Anderer Sachverhalt?

Andere Rechtsfolge, wenn "Leistungseigenverbrauch": Möglich wäre allenfalls, dass QM das Fahrzeug nicht "anschaffte" (erwarb), sondern lediglich "mietete".[15] Dann hätte mit der Überlassung an A für private Zwecke (bei Unentgeltlichkeit) nicht "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / e) Zuordnung zum Unternehmen in Anschaffungsfällen

Bei Unentgeltlichkeit evtl. keine Zuordnung zum Unternehmen: Eine weitere positive Konsequenz aus dem BFH-Urteil dürfte sein, dass die Firmenfahrzeuge im Fall der "Anschaffung" immer dem Unternehmen zugeordnet werden können, da auch die Überlassung an die Arbeitnehmer zur privaten Nutzung eine wirtschaftliche Tätigkeit (entgeltliche Umsätze) darstellt. Fände die Privatnutzun...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / aa) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann zwar Gegenleistung sein, ...

Arbeitsleistung ...: Der Gerichtshof geht zwar in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers potentiell eine Gegenleistung im Sinne eines entgeltlichen Umsatzes sein kann. Das hat er u.a. in seinen Entscheidungen Fillibeck und Medicom bestätigt.[32] ... kommt selbstverständlich als Gegenleistung in Betracht: Dass auch die Arbeitsleistung ein...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / aa) Unentgeltliche Fahrzeugüberlassung

Anschaffung: Ginge man davon aus, dass die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer für private Zwecke einen unentgeltlichen Umsatz darstellt, dürfte bei Firmenwagen, die der Steuerpflichtige "erworben" (also dem Unternehmen zugeordnet) hat,[105] keine Besteuerung gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfolgen, wenn er keinen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten vornehmen durfte.[106]...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Nach der Begründung: Zweifel

Bedenken des FG: In der rechtlichen Begründung führte das FG dann aber aus, es bestünden Zweifel, dass eine entgeltliche Vermietungsleistung vorliege.[5] Arbeitsleistung kann zwar Gegenleistung sein ...: Zwar führte das FG auch ein Urteil des EuGH an, aus dem sich ergibt, dass auch die (anteilige) Arbeitsleistung eines Angestellten eine Gegenleistung für eine Leistung des Arb...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Geschenke

Geschenke an eigene Arbeitnehmer sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie angemessen sind. Sie unterliegen aber als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer, es sei denn, es handelt sich um steuerfreie Aufmerksamkeiten. Privat veranlasste Geschenke sind hingegen nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.[1] Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Incentive Reisen

Incentive- Reisen dienen vor allem dem Ziel, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Incentive-Reisen mit dem Zweck die allgemeinen Geschäftsbeziehungen erhalten oder zu fördern, liegt ein Geschenk vor, welches nicht abzugsfähig ist, sofern gewisse Größenordnungen überschritten sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Schmiergeld

Werden Schmiergelder aus betrieblichem Anlass gezahlt, sind sie als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke über 35 EUR[1] und es sich nicht um Vorteilszuwendungen i. S. d. Straf- und Bußgeldvorschriften i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG handelt und der Empfänger benannt wird.[2]mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / II. Tatsächliche Herausgabe

Weiterhin muss aufgrund des Rückforderungsrechts das Geschenk tatsächlich herausgegeben worden sein.[12] Die bloße Möglichkeit des Schenkers, es zurückzuverlangen, genügt also nicht. Auch der Begriff "Herausgabe des Geschenks" wird eng auszulegen sein, sodass er sich auf die Herausgabe des ursprünglichen Schenkgegenstands einschließlich eines Surrogats[13] beschränkt. Nicht ...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / V. Weiterleitungsklauseln

Weiterleitungsklauseln in einem Schenkungsvertrag, aufgrund derer der Beschenkte bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses das Geschenk nicht an den Schenker zurück, sondern an einen Dritten weitergeben muss, werden zunächst beim Beschenkten bei Eintritt des Ereignisses wie einseitig erzwingbare Rückforderungsrechte behandelt. Es entfällt die frühere Schenkungsteuer nach § 2...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / IV. Steuerliche Abwicklung des Schenkungswiderrufs

Sind die Voraussetzungen der Vorschrift zu bejahen, ist die früher gezahlte Schenkungsteuer zurückzuerstatten. Dennoch ist eine früher gezahlte Steuer nicht zu verzinsen, weil bei Steuern, die auf den Zeitpunkt des Vermögens-Zuflusses abstellen (vgl. § 9 ErbStG zum Stichtagsprinzip), ein Vorgang der Rückgängigmachung erst in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, in dem der Z...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / I. Gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte

Anders als in § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht die Rückgängigmachung einer Schenkung innerhalb einer bestimmten Frist aufgrund neuen Entschlusses der Beteiligten steuerbefreit,[2] sondern nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit nur, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herau...mehr