Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 5. § 1365 Abs. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB/985 BGB

In Betracht kommt weiterhin eine Unwirksamkeit des Schenkungsvertrags nach § 1365 Abs. 1 BGB, weil die Schenkung nach § 1365 Abs. 1 BGB der Zustimmung des Ehegatten des Schenkers bedurfte und die an sich nach § 1365 Abs. 1 BGB erforderliche vorherige Zustimmung des anderen Ehegatten spätestens bei Durchführung der Schenkung, also beim dinglichen Übertragungsakt, nicht vorlag...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / III. Kein Anlass für eine Erhöhung oder Herabsetzung

Die besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalls geben weder Anlass für eine Erhöhung noch für eine Absenkung des Regelwerts des § 41 S. 2 FamGKG. Ob eine Erhöhung des Werts zu erfolgen hat, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das einstweilige Anordnungsverfahren ein Hauptsacheverfahren vermieden hat oder in diesem Verfahren – etwa im Wege des Vergleichs – eine end...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 5.1 Abgrenzung zwischen Streuwerbeartikeln und Geschenken

Streuwerbeartikel und geringwertige Warenproben werden nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG eingestuft. Streuwerbeartikel sind "Werbemittel, die durch ihre breite Streuung viele Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern". Es ist daher nicht erforderlich, die Namen der Empfänger aufzuzeichnen.[1] Sachzuwendungen, deren Anschaffun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 5 Streuwerbeartikel: Keine strengen Aufzeichnungspflichten

Auch Geschenke an Dritte und Bewirtungskosten gehören zum Bereich der Werbungskosten. Zu beachten ist hier, dass beide Aufwendungen handelsrechtlich regelmäßig zu abzugsfähigen Betriebsausgaben beim Unternehmer führen, soweit die Aufwendungen geschäftlich veranlasst sind. Steuerrechtlich unterliegen aber sowohl die Aufwendungen für Geschenke an Dritte als auch die Bewirtungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 5.2 Sachgesamtheit wird nicht aufgeteilt

Besteht der einzelne Werbeartikel aus einer Sachgesamtheit, ist für die Prüfung der 10-EUR-Grenze auf den Wert der Sachgesamtheit abzustellen. Praxis-Beispiel: Sachgesamtheit bei Streuwerbeartikeln Ein Unternehmer kauft für 595 EUR einschließlich Umsatzsteuer Etuis mit 2 Kugelschreibern ein, die er an Geschäftsfreunde und Kunden verschenkt. Das Etui hat einen Wert von 1 EUR. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu dienen, das Ansehen Ihrer Firma zu fördern und die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind Werbekost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 21 Schenkung zur Belohnung unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrags (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 500 § 7 Abs. 4 ErbStG hat im Grundsatz nur klarstellenden Charakter. Da bereits das Zivilrecht die belohnende Schenkung als Schenkung behandelt (§ 534 BGB), vollzieht das Schenkungsteuerrecht hier die zivilrechtliche Wertung nach. Das klassische Beispiel bildet die aus Dankbarkeit erfolgende, belohnende Rück- oder Gegenschenkung. Keine Belohnung liegt vor, wenn es sich u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Schenkung unter Auflage oder Erfüllung einer Bedingung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 390 Als Schenkung unter Lebenden gilt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, was entweder infolge Vollziehung einer vom Schenker angeordneten Auflage (Alt. 1) oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung (Alt. 2) ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. Die Schenkung unter Auflage (Alt. 1) verbindet 2 freigebige Zuwendungen miteinan...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Freigebige Zuwendung und Schenkung i. S. d. BGB

Rz. 10 Als Zuwendung versteht man jedwede Bereicherung des Vermögens einer anderen Person. Dabei muss sich der Zuwendende der Mehrung fremden Vermögens bewusst sein.[1] Nur die Gruppe der Zuwendungsgeschäfte lässt sich in entgeltliche und unentgeltliche unterscheiden.[2] Personenrechtliche Rechtsgeschäfte (z. B. Eheschließung) sind keine Zuwendungsgeschäfte, sie lassen sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 421 Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsrestanspruch sind auf den Nachlass bezogen. Wirtschaftlich können diese Ansprüche dadurch entwertet werden, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte den Nachlass verteilt. Dem will der Gesetzgeber mit dem sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB entgegenwirken, wonach der Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 15 Herausgabeanspruch des Vertrags- und Schlusserben (§ 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG)

Rz. 551 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen, was der Vertragserbe oder der Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers[1] von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Erbrechtlich geht es darum, dass die Bindungswirkung wec...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.1.2 Antikorruption

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / D. Schenkungen, § 1854 Nr. 8 BGB n.F.

Rz. 19 Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots im Betreuungsrecht gem. § 1854 Nr. 8 BGB n.F. eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Für Vormünder bleibt es bei der bisherigen Form des Schenkungsverbotes, also der Untersagung mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen, § 1798 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.2 Schema

Körperschaftsteuerliche Gewinnermittlung Tab. 1: Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns * Die Zwischensumme (O...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Einordnung/Bewertung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die lohnsteuerliche Bewertung der Zuwendungen (vgl > Rz 6 f) wird anhand der Art der Zuwendung bestimmt. Dem Grunde nach wird zwischen > Barlohn und Versteuerung als > Sachbezüge unterschieden. Bei Barlohn ist idR von einer individuellen Versteuerung auszugehen, wohingegen die Einordnung als Sachbezug Voraussetzung für die etwaige Anwendung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungen

Rz. 6 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Im Fall der Qualifikation als ArbN ergibt sich > Arbeitslohn als Einnahme im Influencer-Bereich oftmals durch Sachzuwendungen (> Rz 7) oder aber auch durch unmittelbaren > Barlohn aus Werbetätigkeiten (vgl > Rz 2 Beispiele 2 und 3), bspw aus sog Affiliate-Marketing. Das Affiliate-Marketing stellt eine Form des digitalen Provisionssystems für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 6 Familien

Hinweise für Eltern Lassen Sie Ihre Kinder niemals ohne Aufsicht (z. B. Spielplatz, Schulweg). Erklären Sie Ihren Kindern alle Sicherheitsmaßnahmen und wofür diese gut sind. Seien Sie informiert über den Aufenthaltsort, die Erreichbarkeit und die Rückkehrzeit Ihrer Kinder. Vereinbaren Sie mit dem Kindergarten oder der Schule, wer berechtigt ist, die Kinder abzuholen. Beschaffe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 4 Verhalten im privaten und öffentlichen Bereich

Wählen Sie Ihre Wohnung (aber auch Ihre Geschäftsräume) unter Sicherheitsaspekten aus. Achten Sie dabei auch auf die Etage. Zweckmäßig ist hier die Wahl der 3. bis 7. Etage (Schutz vor Bombenanschlägen, Rettung im Brandfall). Verschaffen Sie sich und Ihrer Familie Ortskenntnisse in Ihrer Umgebung. Es ist hilfreich zu wissen, wie man zur nächsten Polizeistation, zum nächsten K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.5 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 506 Der empfangende Unternehmer verbucht nach § 6 Abs. 4 EStG eine Betriebseinnahme in Höhe des gemeinen Werts des empfangenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert bildet für ihn die fiktiven Anschaffungskosten. Voraussetzung ist, dass der Übertragung keinerlei Gegenleistung gegenübersteht. Sonst ist der gemeine Wert vermindert um das Teilentgelt anzusetzen. Ermittelt der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.1 Entstehung und Zweck der Regelung

Rz. 497 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut – außer in den Fällen der Einlage[1] – unentgeltlich in das Betriebsvermögen eines anderen Stpfl. übertragen, so gilt nach § 6 Abs. 4 EStG sein gemeiner Wert für das aufnehmende Betriebsvermögen als Anschaffungskosten. Diese Regelung geht zurück auf § 7 Abs. 2 EStDV a. F.: Wenn danach einzelne Wirtschaftsgüter aus betrieblichem Anlas...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Projektarbeit: Psychologie ... / 1.2 Die Landkarte ist nicht das Land

Das menschliche Gehirn ist einerseits ein sehr leistungsfähiges Organ, es ist in der Lage komplexe Sachverhalte zusammenzudampfen, Verknüpfungen herzustellen, Schlussfolgerungen zu ziehen, Selbstreflexion zu ermöglichen, Sinneseindrücke aus unterschiedlichsten Kanälen mit mehreren Millionen Einzelinformationen pro Sekunde zu einem für uns erfassbaren Bild zu verarbeiten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.1 Werbung mit Geschenken

Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 35 EUR können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert eines Geschenks über 35 EUR liegt oder ein Kunde od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.3 Wann liegt ein Geschenk vor?

Die engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 EStG gelten ausdrücklich nur für Geschenke. Die EStR enthalten eine Vielzahl von Ausgaben für Werbemittel, die nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG gelten und somit nicht den Abzugsbeschränkungen und der getrennten Verbuchung unterliegen. So fallen Ausgaben für folgende Zwecke nicht unter die Beschränkungen für Geschenke:[1] be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.4 Absatz- oder Verkaufsprämie statt Geschenk

Ebenfalls nicht als Geschenk, sondern als Verkaufs- oder Absatzprovisionen sind Sachzuwendungen an Kunden und Vertriebspartner einzustufen, deren Gewährung vom Erreichen bestimmter Ziele abhängt. Anders als bei einem Geschenk liegt in diesem Fall eine Gegenleistung des Begünstigten vor. Dies gilt z. B. für die Zuwendung einer Digitalkamera im Wert von 120 EUR durch ein Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2 Geschenke

3.2.1 Werbung mit Geschenken Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 35 EUR können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert eines Geschenks über 35...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten für Kleingeschenke (Streuartikel)

Die Finanzverwaltung verlangt, dass bei Aufwendungen für Geschenke der Name des Empfängers aus der Buchung selbst oder dem Buchungsbeleg unmittelbar zu erkennen sein muss. Allerdings können Geschenke gleicher Art in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus dem Buchungsbeleg selbst oder ergänzenden Aufzeichnungen ersichtlich sind. T...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / Zusammenfassung

Überblick Werbemöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von Anzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Mailings, Geschenken, Sponsoring, Verkaufsveranstaltungen, Internet-Auftritten bis hin zu Einladungen zu Events. Allerdings werfen manche Werbeinstrumente buchungstechnische und steuerrechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag enthält Hinweise zur Verbuchung einzelner Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.5 Sponsoring

Mit einer weiteren Form von Werbung, nämlich dem Sponsoring [1], beschäftigt sich ein besonderes, unverändert anzuwendendes BMF-Schreiben.[2] Unter Sponsoring fallen Ausgaben oder Zuwendungen, die Unternehmen für den sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder gesellschaftspolitischen Bereich aufwenden, um damit gleichzeitig für ihr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.4 Produktpräsentationen

Der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Produkt- und Warenverkostungen gilt m. E. auch für vergleichbare Produktpräsentationen. Werden z. B. potenzielle Kunden bei einer Modenschau mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kleingebäck "bewirtet", darf die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug nicht verweigern. Zum einen handelt es sich u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 1 Buchhaltungsfragen im Zusammenhang mit Werbeaufwendungen

Die Buchung der Kosten für Anzeigen in Zeitungen oder Telefonbüchern bereitet keine Probleme. Hierbei handelt es sich um klassische Werbekosten, die mit Vorliegen der Rechnung als Betriebsausgaben erfasst werden können. Für diese Werbekosten sehen die einzelnen Kontenrahmen eigene Kontennummern vor.[1] Neben diesen Buchungen immer wieder auftretende Zweifelsfragen sind vor a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Alleinsorge des Antragstellers

Rz. 332 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[389] sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht[390] oder in manchen Fällen eine klar...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 6. Das Kind wird älter

Rz. 455 In höherem Alter des Kindes ist darüber hinaus mehr und mehr sein eigener Wille zu berücksichtigen.[543] Ab wann insgesamt gegen den erklärten Kindeswillen ein Umgang mit dem Umgangsberechtigten nicht angeordnet werden kann, wird im Einzelfall zu entscheiden sein und hängt mit der unterschiedlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zusammen. Rz. 456 Ein achtjährig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein.[2] Es kommt auch nicht darauf an, nach we...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.3 Behandlung nicht abziehbarer Vorsteuern

Rz. 71 Vorsteuern, die nicht abgezogen werden können, sind zwangsläufig nicht erfolgsneutral: Sie wirken sich in der GuV aus. Betreffen sie Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens, so gehören sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens erhöhen sie die AfA-Bemessungsgrundlage). Dieser Mechanismus greift auch dan...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.5 Unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen in besonderen Fällen

Rz. 43 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG muss auch die unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, aufgezeichnet werden. Solche unentgeltlichen Wertabgaben werden Lieferungen gleichgestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass ein voller oder teilweiser Vorsteuerabzug vorausging.[1] Zu diesen Wertabgaben gehören: die Entnahme eines ...mehr