Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Streitwertbeschwerden

Rz. 115 Wird der Anwalt vom Auftraggeber mit der Einlegung einer Streitwertbeschwerde beauftragt, so dürften analog Vorb. 4 Abs. 5 die Gebühren nach VV 3500, 3513 anzuwenden sein. Dem Wortlaut nach würde der Verteidiger keine Gebühren erhalten und der nur mit der Beschwerde als Einzeltätigkeit beauftragte Anwalt eine Gebühr nach VV 4302 Nr. 1.[54]mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 6. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 112 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 aus VV 1000, 1003 einerseits und aus VV 1001 andererseits kommt nicht in Betracht, da es sich nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Dieselbe Angelegenheit: Prozessverfahren und erstinstanzliches Musterverfahren

Rz. 120 Nach § 16 Nr. 13 bilden das Prozessverfahren und das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem KapMuG dieselbe Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in dieser Angelegenheit nur einmal fordern. Hat der Rechtsanwalt Gebühren bereits im Ausgangverfahren erhalten, stehen sie ihm im Musterverfahren nicht erneut zu. Die Verfahrensgebühr wird in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zahlungsbestimmung als Anspruchsgrundlage

Rz. 9 Die Verpflichtung der Staatskasse, für eine Entlohnung des beigeordneten Anwalts über die Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49 hinaus Sorge zu tragen, ergibt sich aus der konkreten Beiordnung und der dieser zugrunde liegenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe.[6] Die Bewilligung trägt die Beiordnung (vgl. § 48 Rdn 3) auch insoweit, als sie den Umfang der an den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 154 Vergütungsvereinbarungen sind gegenüber dem Rechtsschutzversicherer grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Die Versicherer sind allerdings verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu übernehmen (§ 2 Abs. 1a ARB 75; § 5 Abs. 1a ARB 1994/2000). Den überschießenden Teil muss der Mandant selbst ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Formvorschriften

Rz. 194 Die Vereinbarung einer von Abs. 1 abweichenden, insbesondere vorzeitigen Fälligkeit beinhaltet nicht die Vereinbarung einer höheren Vergütung, so dass diese Vereinbarung nicht nach § 3a Abs. 1 S. 1 der Textform bedarf.[142] Rz. 195 Problematisch sein kann die Frage der vorzeitigen Fälligkeitsvereinbarung, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitgleiches Geltendmachen (Abs. 3, 3. Var.)

Rz. 119 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 120 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3501 und 3515 betreffen ausschließlich Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und Erinnerung, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwerterhöhung im Nachverfahren

Rz. 382 Bei der Frage, ob sich Klageerweiterungen oder Widerklagen im Nachverfahren auf den Streitwert und damit auf die Verfahrensgebühr auswirken, ist zu differenzieren: Verlangt der Beklagte im Nachverfahren neben der Aufhebung des Vorbehaltsurteils und der Klageabweisung auch die Erstattung der Kosten des Urkundenprozesses oder die Rückzahlung des auf der Grundlage des Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO

Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren den Wert für seine Tätigkeit nicht vorrangig aus dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begrenzung bei einem Einzelauftrag (2. Var.)

Rz. 308 Eine weitere Begrenzung ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingefügt worden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. An sich war diese Regelung überflüssig, weil die wohl ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Höhe der Vergütung

Rz. 60 Die Rechtsprechung zur Höhe der Vergütung, die der Anwalt bei Einschaltung von nicht in § 5 genannten Hilfspersonen verlangen kann, ist uneinheitlich und reicht von "nichts"[34] bis zu den vollen Gebühren eines Rechtsanwalts.[35] Neue Rechtsprechung zur Höhe der angemessenen Vergütung gibt es kaum. Im Wesentlichen kann nur auf ältere Entscheidungen – überwiegend zur B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 25 Werden mehrere Ermittlungsverfahren bereits im vorbereitenden Verfahren verbunden, so sind mehrere Gebühren nach VV 4104 entstanden, soweit der Anwalt in jedem der verbundenen Verfahren bis zur Verbindung auch tätig war. Die Bemessung der jeweiligen Gebühren nach § 14 Abs. 1 richtet sich dann hauptsächlich nach dem Zeitpunkt der Verbindung. Bei einer frühen Verbindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren vor dem OVG/VGH oder dem BVerwG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 31 Ist aber das BVerwG oder ein OVG (VGH) für eines der genannten Verfahren nach §§ 47, 48, 50 VwGO sachlich als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301, die den für die Berufung bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 entsprechen, da in diesem Fall das BVerwG oder ein OVG (VGH) nicht als Re...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 241 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ende des Hauptsacheverfahrens und Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 96 Die Zwangsvollstreckung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Der Rechtsanwalt erhält aber keine besonderen Gebührenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Definition

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 verweist für eine Begriffsbestimmung auf die – zum 1.7.2008 neu gefasste – Legaldefinition in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: § 49b Abs. 2 BRAO (2) 1Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Ho...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 1. Mehrere Auftraggeber in demselben Verfahren

Rz. 7 Wird der Anwalt in demselben Verfahren für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die jeweiligen Gebühren nur einmal, weil es sich um dieselbe Angelegenheit handelt.[8] Dies gilt unabhängig davon, ob die mehreren Auftraggeber in Rechtsgemeinschaft stehen (z.B. Erbengemeinschaft), ob für die mehreren Auftraggeber nur eine Person mit Vollmacht der anderen auftritt[9] oder...mehr

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Vorbemerkung zu VV 6100 ff.

Rz. 1 VV Teil 6 enthält fünf Abschnitte, in denen sonstige Verfahren geregelt sind, also solche, die nicht unter VV Teil 2 bis VV Teil 5 fallen. Soweit Verfahren nach VV Teil 6 geregelt werden, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Rz. 2 Die Vorschriften nach VV Teil 1 – Allgemeine Gebühren – sind dagegen grundsätzlich anwendbar, soweit die Tatbestände hier überh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wahlrecht bei der Anrechnung – § 15a Abs. 1

Rz. 28 Schließt sich an die Tätigkeit des Anwalts ein gerichtliches oder behördliches Verfahren an, so ist die Gebühr nach Anm. Abs. 2 S. 1 zur Hälfte anzurechnen. Die Anrechnungsvorschrift entspricht der in VV Vorb. 3 Abs. 4. Indes ist § 15a zu beachten. § 15a Abs. 1 definiert die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Sie gilt aber au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verhältnis zu den Klageverfahren

Rz. 9 VV 3325 gilt nicht für die in § 148 Abs. 1 und 2, §§ 246a, 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG oder § 16 Abs. 3 UmwG erwähnten Klageverfahren. Wird der Rechtsanwalt auftragsgemäß in diesen Klageverfahren tätig, entstehen hierfür die Gebühren nach VV 3100 ff. Die in VV 3325 aufgeführten Verfahren sind gegenüber diesen Klageverfahren als selbstständige g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aussöhnung und Einigung

Rz. 31 Unklar ist die gesetzliche Regelung, wenn sich die Eheleute in der Ehesache aussöhnen und dabei gleichzeitig eine Einigung über weitere Gegenstände treffen.[38] Rz. 32 Beispiel: Im Scheidungsverfahren (Werte: Ehesache 6.000 EUR; Versorgungsausgleich 1.000 EUR) söhnen sich die Eheleute im Termin aus und vergleichen sich nach Verhandlung dahingehend, dass ab sofort Güte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Beweisverfahren

Rz. 78 Möglich ist eine Anrechnung mehrerer Gebühren auch bei mehreren selbstständigen Beweisverfahren zur selben Hauptsache.[30] Es entstehen dann im den jeweiligen Beweisverfahren die Verfahrensgebühren gesondert. Anzurechnen ist aber wiederum nach Abs. 2 nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Der Anwalt führt zunächst wegen eines Teilgewerkes ein selbsts...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / I. Allgemeine Beschreibung

Rz. 4 Probleme bereitet regelmäßig die Beantwortung der Frage, wann "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, weil der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2), auch wenn er dabei für mehrere Auftraggeber tätig wird (§ 7 Abs. 1). Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung[1] betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 118 Wird der Anwalt erst im Rechtsmittelverfahren bestellt oder beigeordnet, gilt Abs. 6 S. 2. Auch diese Vorschrift enthält eine Rückwirkungsfiktion, allerdings nur begrenzt auf die jeweilige Rechtsmittelinstanz. Beispiel: Der Anwalt wird erstmals im Berufungsverfahren als Verteidiger beauftragt. Im zweiten Hauptverhandlungstermin wird er vom Gericht als Pflichtverteidi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 104 Häufig wird auch die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 als ein Grund für die Zusätzliche Gebühr angesehen. Dies ist in dieser Aussage jedoch unzutreffend. Alleine die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 15 Der Anwalt erhält in den Verfahren nach VV 2303 eine 1,5-Geschäftsgebühr. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach VV 2300 handelt es sich um eine Festgebühr, ein Ermessensspielraum oder eine Schwellengebühr besteht nicht. Die 1,5-Gebühr entsteht daher auch, wenn die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig war. Rz. 16 Die Gebühr entsteht mit der Entgegennahme der Infor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erledigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung

Rz. 11 Kommt es durch die Mitwirkung des Verteidigers zur Erledigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung, entsteht eine Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Die Streitfrage, ob die Gebühr auch im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde Anwendung finden kann, ist durch das RVG im Sinne der bisherigen h.M. geklärt.[1] Zum Anwendungsbereich der Zusätzlichen Gebühr wird wegen des Zusa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Privatklageverfahren

Rz. 62 Auch das Privatklageverfahren kann eingestellt werden (§ 383 Abs. 2 S. 1 StPO). In diesem Fall verdienen die beteiligten Anwälte auch im Privatklageverfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 4141. Die Gebühr kann allerdings nicht neben der Einigungsgebühr der VV 4147 entstehen. Die früher vertretene Gegenauffassung[79] ist seit der Neufassung durch das 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührenhöhe

Rz. 10 Die Höhe der Gebühr ist aus der Tabelle zu § 13 abzulesen, bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe aus der Tabelle zu § 49. Rz. 11 Der Mindestbetrag der Gebühr beträgt gemäß § 13 Abs. 2 15 EUR. § 13 Abs. 2 bestimmt allgemein den Mindestbetrag jeder selbstständig im Gesetz genannten Gebühr. In § 13 Abs. 2 ist jedoch nicht bestimmt, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) VV 4141

Rz. 53 Die Vorschrift der VV 4141 ist ebenfalls unanwendbar. Eine zusätzliche Gebühr ist hier nicht vorgesehen und würde auch nicht dem Sinn und Zweck der zusätzlichen Gebühr entsprechen. Erst im wiederaufgenommenen Verfahren kann diese Gebühr entstehen. Die scheinbar gegenteilige Entscheidung des LG Dresden[36] hat tatsächlich die zusätzliche Gebühr im nachfolgenden wieder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 58 Richten sich die Verfahrensgebühren des Verfahrensbevollmächtigten nicht nach dem Gegenstandswert (§ 3 Abs. 1 S. 1), so erhält der Terminsvertreter ebenfalls die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Dies geschieht allerdings nicht dergestalt, dass der Verfahrensbevollmächtigte seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 bestimmt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. 2Die Gebühr erhöht sich bei einem 3Eine Gebührentabelle für G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 110 Zusätzlich zur Verfahrens- und Terminsgebühr kann auch noch eine Einigungsgebühr entstehen. Die Einigungsgebühr ist eine allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (VV Vorb. 1). Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob sich die Parteien nur über die anhängigen Ansprüche (1,0) einigen oder auch über weitergehende nicht anhängige Gegenstände (1,5)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Zusätzliche Verfahrensgebühr

Rz. 1 Erstreckt sich die Tätigkeit des Verteidigers auf die Einziehung oder dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 439 StPO) oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme, erhält der Anwalt zusätzlich nach VV 5116 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0 (Anm. Abs. 1).[1] Rz. 2 Voraussetzung ist, dass der vom Anwalt vertretene Beteiligte auch an der Einzie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Schriftliche Zustimmungserklärung (Abs. 8 S. 1, 2. Alt., S. 2)

Rz. 127 Darüber hinaus sind nach Abs. 8 S. 1, 2. Alt. Rahmengebühren auch dann festsetzbar, wenn der Auftraggeber der Höhe der Gebühren ausdrücklich zugestimmt hat. Nach Abs. 8 S. 2 ist die schriftliche Zustimmungserklärung dem Festsetzungsantrag beizufügen. Anderenfalls ist der Festsetzungsantrag abzulehnen, und zwar als unzulässig. Die Ablehnung führt also nicht zum Verlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 49 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Durch die Gebühr abgegolten werden somit sämtliche Tätigkeiten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie die Entgegennahme der Information, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, Einsicht in Gerichts- oder Behördenakten, Ortstermine usw. Die Geschäftsgebühr ist eine Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erlass des Vollstreckungsbescheids durch das Prozessgericht

Rz. 22 Wird der Vollstreckungsbescheid nach Abgabe vom Prozessgericht erlassen (§ 699 Abs. 1 S. 3 ZPO), so ändert dies nichts daran, dass diese Tätigkeit gebührenrechtlich zum Mahnverfahren zählt und dort vergütet wird. Wird der Widerspruch also vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, lebt das Mahnverfahren wieder auf. Die 0,5-Gebühr nach VV 3308 erwächst dem R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 90 Wird der Anwalt beauftragt, nach § 66 Abs. 1 GKG Erinnerung gegen den Kostenansatz zu erheben, so erhält er hierfür keine gesonderte Vergütung, da das Verfahren nach § 19 Abs. 1 S. 1 mit zum Rechtszug gehört. Nur Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 gesonderte Angelegenheiten. Hier entscheidet aber der Urkundsbeamte der G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 2508 erhält der Anwalt eine weitere Gebühr, wenn die Tätigkeit des Anwalts nach VV 2501 ff. zu einer Einigung (VV 1000) oder einer Erledigung der Rechtssache (VV 1002) geführt hat. Die Gebühr nach VV 2508 erhält der Anwalt gesondert neben den Gebühren nach VV 2501 ff. Die Höhe der Gebühr beläuft sich für eine Einigung oder Erledigung einheitlich auf 165 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 2)

Rz. 8 Die Gebühr entsteht für jede einzelne Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 bleibt unberührt (Anm. Abs. 2). Auf die Ausführungen bei VV Vorb. 4.3 Rdn 25 ff. wird verwiesen. Für das Entstehen der Gebühr ist es nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt die Tätigkeit, mit der er beauftragt ist, vollendet (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2, § 15 Abs. 4). VV 6500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 62 Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG bezeichnet der Gesetzgeber als "sonstige Fälle", in denen der Anwalt die Vergütung nach VV 6302, 6303 erhält. Auch danach wird die Verfahrensgebühr (VV 6302) sowie die Gebühr für die Mitwirkung bei der m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 3 Nach VV Vorb. 6.2.3 entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung die Gebühren, die der Rechtsanwalt in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug erhalten kann. Mit den Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwa...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / II. Verfahrensgebühr

Rz. 7 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1, nach den VV 3100 ff. Rz. 8 Es entsteht zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100. Erledigt sich das Beweisverfahren vorzeitig, gilt auch hier VV 3101 Nr. 1. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,8. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festgebühr

Rz. 15 Anstelle von Wertgebühren können auch Festgebühren maßgebend sein. Diese können wiederum betragsmäßig feststehen (z.B. bei der Beratungshilfe nach VV 2500 ff.: 15 EUR, 38,50 EUR, 93,50 EUR und 165 EUR, wobei es sich streng genommen nicht um Gebühren handelt; oder auch die Gebühren des bestellten oder beigeordneten Anwalts in Angelegenheiten nach Teil 4, 5 und 6). Ande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch oder die Erstattung von Kosten ergangen sind (§§ 406b, 464b StPO), für die Mitwirkung bei der Ausübung der Veröffentlichungsbefugnis (Abs. 5 Nr. 2, 1. Alt.)

Rz. 104 Soweit im Strafverfahren zugunsten der Beteiligten vollstreckbare Titel ergehen, kann hieraus nach den allgemeinen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere die Entscheidungen über die aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren (§ 406b StPO). Obwohl in Abs. 5 Nr. 2 nicht genannt, gilt die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 76 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1 (bis 31.7.2013: VV 2400). Anstelle der früheren Gebührenermäßigung (VV 2401 a.F.) ist auch hier nach Abs. 4 ...mehr