Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 20 Als Gegenstandswert der besonderen Gebühr bestimmt § 41a Abs. 4 S. 4 die Summe der in sämtlichen nach § 8 KapMuG ausgesetzten Verfahren geltend gemachten Ansprüche, soweit diese Ansprüche von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Dieser Wert ist gesetzlich vorgegeben und ist nicht Bestandteil der Bewilligungsentscheidung des OLG. Rz. 21 Es ist da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nichteröffnung des Hauptverfahrens (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 66 Auch die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 Abs. 1 StPO) führt zu einer Zusätzlichen Gebühr. Strittig ist, ob diese rechtskräftig werden muss (siehe Rdn 66 f.). Rz. 67 Eine teilweise Nichteröffnung reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn nach teilweiser Nichteröffnung wegen der verbliebenen Anklagepunkte vor dem Gericht eines niedrigeren Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Zurückverweisung in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 347 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren gilt sowohl Abs. 1 als auch VV Vorb. 3 Abs. 6. Eine Differenzierung zwischen Wert- und Betragsgebühren ist im Gegensatz zur BRAGO nicht mehr vorgesehen. Die Verfahrensgebühr wird in VV Teil 3 immer angerechnet. Rz. 348 Gegenüber der BRAGO hat das RVG hier erstmals eingeführt, dass Rahmengebühren aufeinander angerechnet werden. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 20 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Teilungsversteigerung richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 1). Anzuwenden ist VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311, 3312). Rz. 21 Im gerichtlichen Verfahren kommen dabei zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / g) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 279 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach VV Teil 3 Abschnitt 5. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3204, 3205. Zudem en...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr

a) Wertgebühren Rz. 61 Für die Teilnahme an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die gleiche Terminsgebühr, die auch ein Verfahrensbevollmächtigter erhalten würde. Im Erkenntnisverfahren erster oder zweiter Instanz erhält der Anwalt also eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104; im Falle eines Versäumnisurteils oder wenn nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einstweilige Anordnung

Rz. 68 Wenn der Rechtsanwalt sowohl im Verfahren auf einstweilige Anordnung über die Verlängerung der vorläufigen Unterbringung als auch im Hauptsacheverfahren tätig wird, wird er in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten tätig. Beide Verfahren bilden nach § 17 Nr. 4 Buchst. b verschiedene Angelegenheiten. Es entstehen daher gesonderte Gebühren nach VV 6300 ff. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenvereinbarungen nach § 34 (S. 4)

Rz. 53 Die Sätze 1 und 2 gelten nach Abs. 1 S. 4 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34. Sie ist von der Textform befreit, muss – und sollte (vgl. Rdn 41) – nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden, bedarf keiner räumlichen Trennung von anderen Vereinbarungen und darf mit einer Vollmacht kombiniert werden. Rz. 54 Die Regelung des Abs. 1 S. 3 ist vom Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerungsverfahren

Rz. 123 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[84] Rz. 124 Das Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 34 Für Rechtsbeschwerden in Familiensachen (§ 111 FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff. FamFG) gegen Beschwerdeentscheidungen gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.S.d. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b sollen die Gebühren eines Revisionsverfa...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 221 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel: Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000 EUR) legt der Anwalt Anfechtungsklage ein. Gleichzeitig stellt er beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 44 Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich die gesamte Vergütung (§ 1 Abs. 1 S. 1) des Anwalts, also Gebühren und Auslagen, wobei sich hier im Einzelfall Probleme bei der Abrechnung ergeben können. Rz. 45 Auch Vergütungen, die aus der Staatskasse gezahlt werden, also insbesondere Prozesskostenhilfe- und Pflichtverteidigervergütung, einschließlich der Pauschvergütung nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 4 gilt nach VV Vorb. 6.4 Abs. 1 für die Tätigkeit in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO), auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gem. § 82 SG tritt. In diesen Verfahren richten sich die Gebühren nach VV 6400 bis 6403. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 11 Der nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von den Vertretenen seine Vergütung fordern, sobald sie fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Vergütung bestimmt sich nach § 8 Abs. 1. Gegen alle Vertretenen wird die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 2 mit Beendigung des Rechtszuges oder nach § 8 Abs. 1 S. 1 fällig, wenn der Rechtsanwalt erklärt, da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. unterscheidet ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 88 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (VV 1000) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach VV 1003) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach VV 1000) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Rz. 89 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr wird au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Sonstige Verfahren

Rz. 50 Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO ergeht nach § 572 Abs. 4 ZPO durch Beschluss. Da somit keine mündliche Verhandlung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. § 128 Abs. 4 ZPO), kann auch die Terminsgebühr bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht entstehen. Gleiches gilt für die Erinnerung nach § 573 Abs. 1 i.V.m. § 572 Abs. 4 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 70 Hebt das OLG auf die Rechtsbeschwerde hin die Entscheidung des AG auf und verweist es die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück (§ 87j Abs. 5 IRG), so gilt § 21 Abs. 1. Das Verfahren vor dem AG ist eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach VV 6101, 6102 RVG erneut entstehen (§ 21 Abs. 1). Eine Anrechnung der im Verfahren vor Zurückverweisung entstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 79 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 10 a.F. fort, die eingeführt worden war durch Art. 6[20] des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17.8.2012, in Kraft getreten am 24.8.2012 (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 16 Bei den, dem Verteidiger abgetretenen Forderungen muss es sich um Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO handeln. Rz. 17 Zwar ist die frühere Klammerdefinition in § 96a BRAGO, die auf §§ 464b, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO hinwies, weggefallen. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung und Gebührenbegrenzung

Rz. 28 War der Anwalt zunächst nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt und hat er erst später den Auftrag zur (Voll-)Verteidigung erhalten, sind die nach VV 4301 bis 4302 verdienten Gebühren auf die Pauschgebühren der VV 4100 ff. anzurechnen (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Rz. 29 Der mit mehreren Einzeltätigkeiten beauftragte Anwalt darf auch nie mehr an Gebühren erhalten als der Verteid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertaddition

Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regelung des § 16 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters (Abs. 3)

Rz. 13 Bei ausländischen Verfahren, die ab dem 26.6.2017 eröffnet wurden,[13] gilt für die Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters, dass die gleichen Gebühren wie für die Vertretung des Schuldners entstehen. Es sind daher VV 3313, 3315, 3317 bis 3319 und 3321 des Unterabschnitts 5 sowie § 28 anwendbar. Wegen der gebührenrechtlichen Einzelheiten wird auf die Erläuter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. 2Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig. (2) 1In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besondere Umstände

Rz. 40 Ungeachtet dieser gesetzlich normierten Belehrungs- und Aufklärungspflichten sollte der Anwalt prüfen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine zivilrechtliche Belehrungspflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründen. Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis seines Mandanten erkennen konnte und musste.[60] Besondere Ums...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / VIII. Sonderfall: Zurückverweisung durch Verfassungsgericht

Rz. 51 Obwohl nicht zur Instanz im prozessualen Sinne zählend, wird auch die Zurückverweisung einer Sache durch das BVerfG oder Landesverfassungsgericht an ein Bundes- oder Landesgericht als ein Fall des § 21 Abs. 1 angesehen, sofern an ein Gericht zurückverwiesen wird, das mit der Sache bereits befasst war. Es gilt § 21 Abs. 1: Das Verfahren vor dem Gericht an das die Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags (VV 4137)

Rz. 23 Im Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags, also für die Tätigkeiten einschließlich der Stellung des Wiederaufnahmeantrags bis zur gerichtlichen Entscheidung nach § 368 Abs. 1 StPO, erhält der Anwalt eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 4137 i.V.m. VV 4106, 4112, 4118 (zur Höhe der Gebühren siehe Rdn 46 ff.). Rz. 24 Wird gegen die Verwerfung des Antrags als unzulä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe

Rz. 76 Ist der Anwalt vom Gericht beigeordnet worden, so erhält er – ebenso wie der Pflichtverteidiger – die gleichen Gebühren wie der Wahlanwalt, allerdings sind für ihn geringere, insbesondere Festgebühren vorgesehen. Die Gebühren belaufen sich:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Nichtzulassungsbeschwerde (Nr. 9)

Rz. 39 Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels ist – im Gegensatz zum Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels (§ 16 Nr. 11; siehe § 16 Rdn 110) – stets eine gesonderte Angelegenheit, und zwar sowohl gegenüber der Vorinstanz, in der die angefochtene Entscheidung ergangen ist (Nr. 1), als auch gegenüber dem nachfolgenden Rechtsmittelv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren vor dem OVG/VGH, BSG, einem LSG oder dem BVerwG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 26 Ist das OVG/der VGH, das BSG, ein LSG oder das BVerwG als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301. Ist eines dieser Gerichte insoweit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig, richten sich die Gebühren im Eilverfahren ebenfalls nach den VV 3300 Nr. 2, 3301.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 74 In allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmen sich die Gebühren über Beschwerden, die den Hauptgegenstand betreffen, nunmehr ausdrücklich nach den für die Berufung geltenden Vorschriften, das heißt nach VV Teil 3 Abschnitt 2. Das hatte der Gesetzgeber früher nur für Beschwerden in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit Famil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Anm. Abs. 1 stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur dann erhält, wenn ihm nicht die Verteidigung übertragen worden war. Abgegolten werden also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Beschwerde (VV 2102)

Rz. 29 Erhält der Anwalt nach Entgegennahme des Beschlusses, mit dem der Antrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, lediglich den Auftrag, die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu prüfen, ohne dass ihm insoweit Verteidigungsauftrag erteilt wird, gilt VV 2102. War dem Anwalt dagegen bereits Beschwerdeauftrag (gegebenenfalls auch bedingt mit dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

a) Sozialgerichtliche Verfahren aa) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Handelt der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber, greift § 7 in jedem Fall ein, und zwar selbst dann, wenn er in deren Auftrag lediglich eine einzelne (auch: dritte) Person vertritt (z.B. Eltern beauftragen ihn im eigenen Namen mit der Vertretung ihres Kindes).[18] Der Anwalt kann die Gebühren nur einmal verlangen (Abs. 1), aber jeden Auftraggeber auf sämtliche Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schuldhaft verursachter Anwaltswechsel (§ 54)

Rz. 48 Hat der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung oder Bestellung eines anderen Rechtsanwalts veranlasst, kann er gem. § 54 Gebühren, die auch für den anderen Rechtsanwalt entstehen, nicht fordern. Der Tatbestand des § 54 ist konzipiert wie ein Schadensersatzanspruch und soll dazu dienen, eine unnötige Doppelzahlung infolge v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertbezogene Vergütung

Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachlässigt zwar die Einzelfallgerechtigkeit, hat sich aber bislang halten könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Obere Forderungsgrenze im Innenverhältnis

Rz. 38 Abs. 1 enthält (i.V.m. § 15 Abs. 2) die Regel, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber die Gebühren nur einmal erhält. Er erhält also pro Angelegenheit insbesondere nur eine Geschäftsgebühr oder eine Verfahrensgebühr, die als Wertgebühr (§§ 13, 49) und bei Gegenstandsidentität ggf. nach VV 1008 zu erhöhen ist. Betrifft d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Einlegung eines Rechtsmittels als Einzeltätigkeit

Rz. 147 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, ohne dass ihm auch schon der Auftrag zur Verteidigung des Angeklagten oder zur Vertretung des Privat- oder Nebenklägers übertragen ist, so ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Terminsgebühren entstehen je Verhandlungstag, also je Kalendertag. Insoweit gilt nicht § 15 Abs. 1, wonach die Gebühren nur einmal anfallen können. Es wird nicht unterschieden zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, Fortsetzungstermin und erneutem ersten Verhandlungstermin. Für alle Termine gilt einheitlich derselbe Gebührenrahmen. Rz. 2 Für den gerichtlich bestell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung nur für einen Streitgenossen

Rz. 147 Auf § 48 Rdn 93 ff. wird zunächst verwiesen. Wird dagegen nicht allen Streitgenossen PKH bewilligt, stellt sich die Frage, welche Gebühren die Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt zu erstatten hat. Insoweit ist umstritten, ob der beigeordnete Rechtsanwalt die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei gem. § 49 entstandenen Gebühren aus der Staatskas...mehr