Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / V. Bemessungsgrundlage

Rz. 840 Grundsätzlich definiert § 8 Abs. 1 GrEStG den Wert der für die Veräußerung des Grundstücks vereinbarten Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 9 GrEStG definiert und umfasst jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es zum Gegenstand des E...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Besondere Fälle

Rz. 44 Aufgrund der Universalsukzession gehen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungspflichten, die sich gegen den Erblasser richteten, auf die Erben über. Die öffentlich-rechtliche Altlastenhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wird auf den Nachlass begrenzt, wenn das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Dasselbe gilt für Ansprüche aus § 836 BGB, wenn ein geerbtes...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Mittelbare Grundstücks-, Gebäudeschenkung

Rz. 88 Wie bereits in Rdn 86 ausgeführt, ist dasjenige geschenkt, was die Parteien zum Gegenstand der Schenkung machen wollen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die Beteiligten eine klare schriftliche Vereinbarung [148] treffen. Inhalt der schriftlichen Vereinbarung mussmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht

Tz. 1005 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Überlässt ein Gesellschafter seiner Kap-Ges ein Grundstück gegen eine zu hohe Miete/Pacht, führt dies zu einer vGA. Umgekehrt liegt eine vGA ebenfalls dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein Grundstück gegen ein zu geringes Nutzungsentgelt überlässt. Für die Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht ist zunächst auf die ortsüb...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Bedeutung für den Fristbeginn bei § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 33 Sofern bei der lebzeitigen Übertragung der Immobilie bereits absehbar ist, dass nach dem Tod des Übergebers Pflichtteilsansprüche gegen die Erben in Betracht kommen, sollte berücksichtigt werden, dass nach der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel daran bestehen, ob bei Vorbehalt eines Wohnrechts die Zehn-Jahres-"Abschmelzungs"-Frist des § ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Nachteile

Rz. 7 Gerade aus psychologischer Sicht kann sich die vorweggenommene Erbfolge für den Schenker aber auch nachteilig auswirken. In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Schenker es bereuen, Teile ihres Vermögens frühzeitig aus der Hand gegeben zu haben. Insbesondere wenn die selbstgenutzte Immobilie – gegen Nutzungsrecht – auf die eigenen Kinder übertragen wird, kann sich – ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken

Rz. 77 Am 11.11.2004 urteilte der für Wettbewerbsrecht zuständige Senat am BGH, dass die Werbung einer Bank oder eines Steuerberaters eine Testamentsvollstreckung durchzuführen nicht gegen das RBerG verstößt.[111] Die Entscheidung war angesichts der erfolgten Rspr. des BVerfG und der damals im Vordringen befindlichen Ansicht in der Lit. zum Anwendungsbereich des Rechtsberatu...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Rückgabegegenstand

Rz. 104 Die auf den ersten Blick unscheinbare Frage, was der Beschenkte im Fall der Rückabwicklung genau herauszugeben hat, kann u.U. problematisch sein und sollte bereits bei dem Entwurf des Schenkungsvertrags bedacht werden: Nicht immer halten die Vorschriften des Rücktritts- oder Bereicherungsrechts passende Lösungen bereit. Es sind nämlich zahlreiche Fälle denkbar, in de...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) An den Ehegatten

Rz. 78 Zunächst ist auf eine vergleichsweise einfache und effektive Möglichkeit zur Reduzierung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei Übertragungen zwischen Ehegatten hinzuweisen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die lebzeitige Zuwendung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses oder der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, sog. Familienheim[127] schenkun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 738 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im S...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken

Rz. 21 Für den Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken im steuerlichen Privatvermögen bedeutet dies, dass die Einkünfte dem Nießbraucher zuzurechnen sind, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet.[23] Im Falle der Nutzung des Grundstücks durch Vermietung und Verpachtung darf der...mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Ein Versicherungsnehmer der Beklagten brachte seinen Elektroroller (Kleinkraftrad Marke Freeliner Lyric A720) zur Inspektion in Werkstatträume, die bei der Klägerin versichert waren. Dort entnahm ein Mitarbeiter der Werkstatt die Batte...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / g) Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 114 Der Inhalt des Wohnrechts besteht in dem Recht, ein ganzes Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Ein Wohnrecht kann sowohl schuldrechtlich als auch dinglich vereinbart werden (§ 1093 BGB). Das Vermächtnis dinglicher Wohnrechte bietet dem Erblasser die Möglichkeit, einer bestimmten Person die wirtschaftliche Nutzung des Grund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Umsatzpacht

Tz. 1334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Gerade bei der Verpachtung eines ganzen Betriebs an eine Betriebs-GmbH werden oftmals auch umsatzabhängige Pachtzinsen vereinbart. Diese sind – anders als umsatzabhängige GF-Vergütungen – grds zulässig; s Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 366). Demggü dürfte eine Umsatzpacht bei der Überlassung einzelner materieller WG (Grundstücke, ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 686 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[1083] Rz. 687 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwisc...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrenswert... / II. Wertfestsetzung nach § 41 Abs. 1 FamGKG

1. Festsetzung nach billigem Ermessen Der Verfahrenswert ist gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen zu bestimmen, da das FamGKG keine Wertvorschrift für die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen enthält. 2. Verkehrswert ist nicht maßgeblich Soweit vertreten wird, der Wert müsse sich an dem Verkehrswert der herausverlangten Sache orientieren (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / H. Umsatzsteuer

Rz. 861 Steuersubjekte der Umsatzsteuer sind die Unternehmer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 UStG). Unternehmer ist, wer eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit in der Absicht ausübt, Einnahmen zu erzielen (§ 2 Abs. 1 UStG). Gefordert wird eine Marktteilnahme in der Art eines Kaufmanns oder Gewerbetreibenden. Unternehmer können natürliche Personen sein, Personengesellschaften, Kapit...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins aufgrund von Nr. 5 AGB-Banken

Rz. 14 Die Rechtslage ändert sich wesentlich, da die neuen AGB-Vertragsinhalt zwischen der Bank und dem Erblasser geworden sind. Die "alten" AGB wurden ersetzt, da der BGH diese für unwirksam befand.[4] Praxishinweis Vielfach gehen die Erben von Bankkunden fälschlicherweise davon aus, dass die Vorlage des Testaments oder der Sterbeurkunde zur Legitimation genügt, um über das ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. Schicksal ortsgebundener Versorgungsrechte bei späterer Heimunterbringung

Rz. 41 Eine Vereinbarung, wonach vorbehaltene Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sind, wie sie vom Verpflichteten im übernommenen Haus erbracht werden können ("Leistungsbegrenzungsklausel") führt nach der bemerkenswert deutlichen Aussage des BGH[38] nicht zur Sittenwidrigkeit der Nachrangvereinbarung (mit der Folge, dass die andernfalls entstandene Lücke durch ein...mehr

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§ 1 Von der Last, zu erben

Rz. 1 Julia Friedrichs hat uns mit ihrem Buch "Wir erben"[1] zum Nachdenken angeregt: Ist Erben eine Last für die Menschen? Diese Frage wird man wie die meisten nicht gleichermaßen für alle beantworten können. Während sich die einen freuen, von der Erbschaft nach der berühmt berüchtigten "Erbtante" zu hören, oder bei aller Trauer um einen geliebten Menschen, froh sind, sein ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Weitergabeverpflichtung

Rz. 286 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[409] Rz. 287 Besondere Sch...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 3. Erhaltungskosten und Verwendungen

Wertvolle zur Einkunftserzielung eingesetzte Vermögensgegenstände wie Maschinen oder Immobilien sind meist aus diversen wesentlichen Bestandteilen zusammengesetzt, die eine unterschiedliche Lebensdauer kennzeichnet. Bei Häusern wäre an die Heizungsanlage oder die Sanitärinstallation zu denken, deren Lebensdauer deutlich unter derjenigen des Mauerwerks liegt. Ungeachtet der u...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Wohnungsrecht in der Zwangsversteigerung

Rz. 115 Nach § 92 Abs. 2 ZVG hat der Wohnungsberechtigte beim Erlöschen desselben aufgrund der gesetzlichen Regeln des ZVG einen Anspruch auf Wertersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös durch Zahlung einer Geldrente, die dem Jahreswert des Wohnungsrechts entspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen wie beim Nießbrauch. Muster 6.24: Wohnungsrechtvermächtnis Muster 6.24: ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. Löschung eines Wohnungsrechtes bei späterer Heimunterbringung

Rz. 43 (Auch) das (nicht zur Ausübung an Dritte gem. § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB überlassbare) Wohnungsrecht erlischt nicht – es sei denn es ist (siehe Rdn 45) dinglich auflösend bedingt ausgestaltet – infolge eines dauernden subjektiven Ausübungshindernisses in der Person des Berechtigten (z.B. aufgrund dessen dauernder Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim), sondern allen...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / V. Altenteilsvertrag/Leibgeding

Rz. 48 Das gesetzlich nicht definierte Leibgeding/Altenteil entstammt dem Bereich landwirtschaftlicher Betriebsübergaben und stellt einen Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungsrechten und Leistungen dar, die der allg. Versorgung des Übergebers dienen und eine Verknüpfung des Übergebers mit dem belasteten Grundstück/Hofgut – im Allgemeinen auf die Lebensdauer des Übergeb...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 592 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Abs. 1 AO erfolgt eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Diese Formulierung schließt somit ein gewisses wirtschaftliches oder Eigeninteresse ni...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 5. Fazit

Der Gesetzgeber hat die §§ 2100 ff. BGB zu einem Zeitpunkt geschaffen, in dem es das heutige System der Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer) noch nicht gab. Eine Nachsynchronisation des Erbrechts mit dem Steuerrecht erfolgte nie. Dadurch kommt es zu ebenso zwangsläufigen wie unsystematischen Diskrepanzen zwischen der steuerlichen und der erbrechtlichen Zuweisung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs 1 Nr 6 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hatte bis einschließlich VZ 2008 angesichts zahlreicher ausl Kö mit inl Grundbesitz große praktische Bedeutung. Nunmehr können nur noch wenige ausl KSt-Subjekte (s Tz 57) Eink iSd Nr 6 erzielen, weil Vermietungseink ab VZ 2009 bei ausl Kö, die mit solchen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG vergleichbar sind (Regelfall, s Tz 56), zumind...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 2. Verkehrswert (Marktwert) und Grundbesitzwert (gemeiner Wert)

Rz. 19 Im Gegensatz zu Urteilen über ethische Werte sind ökonomische Werte keine Wert-, sondern Seinsurteile, d.h. zu beobachtende Feststellungen über den Tauschwert von Wirtschaftsgütern. Nach der modernen Werttheorie ergibt sich der Tauschwert aus dem Verhältnis von relativer Seltenheit (Knappheit) und subjektivem Gebrauchswert, also aus Angebot und Nachfrage, und kann som...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / II. Vergleichswertverfahren

Rz. 59 Das Vergleichswertverfahren ist das ideale Verfahren zur Schätzung des Verkehrswertes (Marktwertes) i.S.v. § 194 BauGB. Der begriffsimmanenten Marktorientierung ("gewöhnlicher Geschäftsverkehr") trägt das Verfahren unmittelbar Rechnung, indem es den geschätzten Preis (wahrscheinlichster Verkaufspreis) des Wertermittlungsobjektes aus den im gewöhnlichen Geschäftsverkeh...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Sonderfall: Bewertung von Grundstücken

Rz. 136 Soweit der gemeine Wert eines Grundstücks nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. differenziert insoweit zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[425] Dies en...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Bemessung... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Der Kläger ist der Sohn des am xx.xx.2018 verstorbenen Erblassers, die Beklagte war die Ehefrau des Erblassers. Der Erblasser hatte am xx.xx.2018 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beklagte als Alleinerbin eingesetzt hatte. Mit seiner am xx.xx.2020 erhobenen Klage nahm der Kläger die Beklagte im Wege der Pfli...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / bb) Jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB

Rz. 135 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr andauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund § 2218 Abs. 2 BGB eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[207] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechn...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Prozessführung

Rz. 144 Der Erbe behält neben dem Nachlasspfleger seine Prozessfähigkeit. Wenn der bekannte Erbe bereits einen Aktivprozess eingeleitet hat – pro herede gestio –, kann der Nachlasspfleger keinesfalls gegen den Willen des Erben in den von diesem eingeleiteten Prozess eintreten.[80] Wenn der Nachlasspfleger den Prozess mit Zustimmung des Erben übernommen hat, steht der Erbe dan...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / II. Anordnung durch das Nachlassgericht

Rz. 19 Die Anordnung der Nachlassverwaltung erfolgt durch Beschluss, §§ 359, 38 ff. FamFG des zuständigen (siehe oben Rdn 6) Nachlassgerichts.[39] Dabei obliegt die Auswahl der Person des Nachlassverwalters dem pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts.[40] Rz. 20 Der Beschluss wird nach §§ 15 f., 40 f. FamFG wirksam mit der Bekanntgabe an den Alleinerben oder an alle Mite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / VI. Verkehrssicherungspflicht an Grabmälern

Rz. 232 Grabdenkmale sind Bauwerke, so dass bereits bei deren Errichtung die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst zu beachten sind.[343] Neben dem Eigentümer des Friedhofs muss auch der Inhaber einer Grabstelle den darauf errichteten Grabstein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen.[344] In gewissen Ab...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Begrenzung des Schuldenabzugs

Rz. 149 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 ErbStG grundsätzlich nur abgezogen werden, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbaren Vermögenserwerben/-gegenständen stehen.[178] Zu nicht der deutschen Steuer unterliegendem Vermögen zählt insbesondere solches, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[179] darüber hina...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Begriff des gemeinschaftlichen Handelns

Rz. 83 Im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung ist Einstimmigkeit der Miterben erforderlich.[220] Nur wenn alle Miterben übereinstimmend handeln, liegt "gemeinschaftliches" Verwaltungshandeln i.S.v. § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Im Innenverhältnis ist ein einstimmiger Beschluss der Erben erforderlich; im Außenverhältnis bedarf es einvernehmlichen Auftretens.[221] Nicht erfo...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen, 80. Aufl. 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 4 §§ 1018–1921, 4. Aufl. 2019 und Bd. 5 §§ 1922–2385, 4. Aufl. 2020 Beck'scher Online-Kommentar BGB, 66. Edition 2023 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstr...mehr