Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Überlassung des Grundstücks (oder der Räume)

Rz. 6 § 566 greift erst dann, wenn dem Mieter in Erfüllung der Pflichten des § 535 das Grundstück/die Räume vor der Veräußerung überlassen worden ist/sind. Den Übergang von nicht durch Überlassung vollzogenen Mietverhältnissen auf den Erwerber regelt § 567a mit der Folge, dass es zu keiner schuldrechtlichen/mietrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Erwerber und Mieter kommt, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Rechtsstellung des bisherigen Vermieters

Rz. 8 Mit dem Eigentumsübergang scheidet der bisherige Vermieter zwar aus der bisherigen schuldrechtlichen Stellung mit Rechten und Pflichten aus. Ihm verbleiben jedoch die bis dahin entstandenen Rechte (fällige Mietansprüche, fällige Schadensersatzansprüche). Nach BGH (NJW 1989, 451 f.) stehen bei Veräußerung eines vermieteten Hauses Schadensersatzansprüche gegen den nach B...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.6 Grundstücke mit Gebäuden im Zustand der Bebauung

Rz. 41 Der Grundstückswert für ein Grundstück mit Gebäude im Zustand der Bebauung umfasst neben dem Wert des vor Baubeginn vorhandenen Grundstücks den Wert des noch nicht bezugsfertigen Gebäudes (§ 149 BewG). Der Wert des bereits vorhandenen Grundstücks ermittelt sich bei zuvor unbebauten Grundstücken nach § 145 BewG (siehe hierzu Rz. 31). Waren bereits bezugsfertige Gebäude ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.5 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 40 Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und der Grund und Boden bilden jeweils selbstständige wirtschaftliche Einheiten, für die getrennte Grundstückswerte festzustellen sind. Für die Bewertung der beiden wirtschaftlichen Einheiten sah bereits § 148 Abs. 2 BewG a. F. eine Anwendung der Grundsätze für die Bewertung von Grundstücken vor, an denen ein Erbbaurecht bestellt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten (vgl. R 164ff. ErbStR 2003). Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Sonderfälle

Rz. 37 Der Gesetzgeber hat dem Ertragswertverfahren gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen vereinfachten Sachwertverfahren den Vorzug eingeräumt. Da aber typische Gewerbegrundstücke in aller Regel eigengenutzt sind und folglich weder Jahresmieten vorhanden noch übliche Mieten ermittelbar sind, musste für diese Grundstücke ein eigenständiges Bewertungsverfahren gefunden w...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 25 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen (vgl. BT-Drs. 14/443). Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BF...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Erbbaurecht

Rz. 39 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbstständige wirtschaftliche Einheit, für die jeweils ein Wert festzustellen ist. Die Bewertung ist in § 148 BewG geregelt. Nach dem bis 31.12.2006 geltenden § 148 BewG a. F. hat der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18,6-Fache ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts (vgl. § 316, § 320 Abs. 1 BGB) meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistunge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 10 Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht

Rz. 50 Bürgerlich-rechtlich handelt es sich beim Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (vgl. §§ 31ff. WEG) um die dingliche Belastung eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts, durch die der Berechtigte in die Lage versetzt wird, eine bestimmte Wohnung (Dauerwohnrecht) oder bestimmte, nicht Wohnzwecken dienende Räume (Dauernutzungsrecht) – unter Ausschluss des Eigentümers – zu n...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 2 Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Rz. 2 Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist das Grundstück (§ 2 GrEStG) in seinem tatsächlichen Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs. Für die Anwendung des § 8 GrEStG kann maßgebender Gegenstand des Erwerbsvorgangs aber auch ein Grundstück in seinem künftigen Zustand sein, also z. B. bei einem zunächst unbebauten Grundstück das Grundstück in bebautem Zustand oder bei einem Grundstü...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 42 Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwendet, wo es darum geht, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Im Regelfall wird Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit nach beiden Gesetzen bejaht oder nicht. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG ist ein...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 31 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in § 145 BewG geregelt. In Abs. 1 dieser Vorschrift ist bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück weder benutzbare Gebäude noch zur Nutzung vorgesehene Gebäude im Bau befinden. Als unbebaut gilt ein Grundstück auch dann, wenn die darauf befindlichen Gebäude ke...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Es liegt auf der Hand, dass der Definition des Grundstücks im Grunderwerbsteuerrecht und damit § 2 GrEStG eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Grundstücksbegriff ist Bestandteil der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der einzelnen Steuertatbestände, die sich jeweils auf inländische Grundstücke beziehen. Gleichzeitig ist er auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Beme...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2 Grundbesitzwerte (Grundstückswerte) für unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 30 § 138 Abs. 3 BewG sieht für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG die Ermittlung von Grundstückswerten vor, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Unter Grundvermögen versteht man den Grundbesitz, bei dem es sich weder um land...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum lohnt es sich, Gesund... / 1.2 Die Säulen eines modernen BGLM

Für die Etablierung eines modernen BGLM benötigt es: passende Strukturen und handlungsfähige Akteure (Säule 1), auf "Gesundheit" ausgerichtete Prozesse (Säule 2), Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention (die auch die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz integrieren) (Säule 3). Werden alle 3 "Säulen" bei der Konzeptionsarbeit berücksichtigt und anschließend umgesetzt, n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.1 Nicht vorhandene oder nicht zu ermittelnde Gegenleistung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 16 Die erste Anwendungsalternative des § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG erfasst zunächst die Fälle, in denen eine Gegenleistung gänzlich fehlt. Sie kommt z. B. zum Tragen, wenn ein Grundstück als Gewinn eines Preisausschreibens erworben wird; ebenso verhält es sich beim Erwerb aufgrund eines Lotteriegewinns, da der geleistete Lospreis für den Erwerb des Loses und nicht für den Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 27 § 157 Abs. 2 BewG regelt die Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die entsprechenden Grundbesitzwerte sind für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.9.5 Schwarzes Brett, Informationsschriften

Dem Personalrat müssen in allen Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung gestellt werden ("Schwarzes Brett"). Handelt es sich um ein sehr großes Gebäude oder ist die Dienststelle in mehreren Gebäuden untergebracht, kann auch die Überlassung mehrerer Anschlagtafeln erforderlich sein. Die Mitteilungen des Personalrats müssen sich im Rahme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.5.2 Transport

Wird die Buchführung außer Haus erledigt, entfallen durch elektronische Rechnungen der körperliche Belegtransport und der Zeitverzug hierfür. Die Belege sind außerdem permanent und ortsunabhängig verfügbar. Auch hier wird die manuelle Erfassung eingespart. Die Archivierung wird auf die reine Speicherung reduziert. Alle gegenständlichen Bewegungen, die es bei Papierbelegen gib...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.4 Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Schulung muss also in Bereichen erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formularmietvertrag – allge... / 2.1.2 Variation einer gesetzlichen Regelung durch Formularklausel

Wird eine gesetzliche Regelung durch eine Formularklausel variiert, so sind die Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit durch einen Vergleich der Klausel mit der Gesetzesbestimmung zu prüfen.[1] Infolgedessen verletzt eine Klausel das Transparenzgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält, und sie genügt dem Verbot, wenn sie im Rahmen des rechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhezeiten zur Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zu bea...mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / 2 Aus den Gründen:

[4] I Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin kein Schadensersatzanspruch aus § 7 Abs. 1 StVG a.F., § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 86 Abs. 1 VVG zu. Der Schaden sei nicht beim Betrieb des Anhängers eingetreten. Die Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG a.F. werde nicht schon durch jede Verursachung eines Schadens begründet, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit dem...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundstücke

Rz. 739 Grundsätzlich richtet sich die Definition des Grundstücksbegriffs nach den Vorschriften des BGB.[1128] Demzufolge ist auch der ideelle (unabgeteilte) Miteigentumsanteil als Grundstück anzusehen, soweit es um das Recht des Eigentümers an der Grundfläche und nicht um die Grundfläche selbst geht.[1129] Rz. 740 Gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG sind Gegenstand der Grunderwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.5 Gebäudeerrichtung auf dem Grundstück des Besitzunternehmens

Tz. 1368 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Errichtet die Betriebs-GmbH auf dem Grundstück des Besitzunternehmens ein Gebäude, führt dies allein noch nicht zu einer vGA. Der GmbH steht nämlich – wie grds bei Errichtung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden – ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch gegenüber dem Grundstückseigentümer (hier: der Besitzunternehmer) aus ungerechtfertigter...mehr

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / 3 Hinweise:

Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege einstweiliger AO ausführlich: Haus in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, § 20 FeV Rn 87 ff.; zur zu Unrecht erhobenen Forderung nach Alkoholabstinenz s. BayVGH Beschl. v. 23.8.2023 – 11 CS 23.980, SVR 2023, 395. zfs 12/2023, S. 713 - 716mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Erbbaurechte

Rz. 743 Den Grundstücken in grunderwerbsteuerrechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Erbbaurecht sowie auch das Untererbbaurecht.[1139] Das Erbbaurecht umfasst nicht nur die Berechtigung, das Grundstück während der Erbbauzeit zu nutzen sondern auch ein auf dem Erbbaugrundstück errichtetes Bauwerk (§ 95 Abs. 1 S. 2 BGB), das nach § 12 Abs. 1 S...mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht aufgrund eines Unfallereignisses vom 29.9.2017 auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. [2] Am Unfalltag war ein bei der Beklagten versicherter Anhänger auf der Straße H[…]gasse in W. ordnungsgemäß abgestellt. Gegen 22:45 Uhr befuhr der Fahrer eines Pkw die H[…]gasse. E...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Bewertung von Grundbesitz

Rz. 201 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 202 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 110 Die Zuwendung eines Vermächtnisses[247] auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts gem. § 1093 BGB dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers in Bezug auf das Grundbedürfnis des Wohnens. Das weitere Wohnen in der Wohnung des Verstorbenen wird dadurch sichergestellt, wobei das Eigentum nicht auf den Vermächtnisnehmer übergeht. Ein Wohnungsrecht ist das Recht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 105 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[285] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Inhalt und Umfang des dinglichen Wohnungsrechts

Rz. 112 Das dingliche Wohnungsrecht berechtigt den Bedachten, die Wohnung oder das Gebäude unter dem Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.[254] Ohne den Ausschluss des Eigentümers von der Mitbenutzung, liegt gem. § 1090 BGB eine gewöhnliche beschränkt persönliche Dienstbarkeit vor.[255] Das Wohnungsrecht ist nicht übertragbar (§§ 1092 Abs. 1 S. 1, 1093 Abs. 1 S. 1 BGB). Jedo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Bauen auf fremdem Grund und Boden

Tz. 997 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges auf dem Grundstück ihres Gesellschafters ein Gebäude, ist in diesem Vorgang noch keine vGA zu sehen; s Urt des BFH v 30.07.1997 (BStBl II 1998, 402). Die von der Gesellschaft aufgewendeten HK sind nämlich in ihrer Bil grds zu aktivieren und bilanziell wie ein materielles WG zu behandeln. UU liegt bei Bauen auf fremdem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Zu niedriger Kaufpreis für Veräußerungen an den Gesellschafter

Tz. 993 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Veräußert eine Kap-Ges zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis ein Grundstück an ihren Gesellschafter, ist die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem gemeinen Wert des Grundstücks bei der Einkommensermittlung der Gesellschaft hinzuzurechnen (verhinderte Vermögensmehrung; s § 8 Abs 3 S 2 KStG). Auf der Ebene des Gesellschafters is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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zfs 12/2023, Reichweite der... / Leitsatz

Ist der Schaden an einem Gebäude dadurch verursacht worden, dass der auf der Straße abgestellte und infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug ins Rollen geratene Anhänger gegen das Gebäude geprallt ist, so hat sich in dem Geschehen die aus der Konstruktion des Anhängers resultierende Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Einwirkung von Fremdkraft verwirklicht, di...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nutzungen, die keine Früchte sind (§ 2184 S. 2 BGB)

Rz. 38 Im Fall des § 2184 S. 2 BGB hat der Beschwerte für Nutzungen, die keine Früchte sind, keinen Ersatz zu leisten. Betroffen sind hier die einzelnen Gebrauchsvorteile (§ 100 BGB). Dies liegt z.B. bei der Nutzung von einem Haus oder Kfz vor, das an einen Dritten vermacht ist.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Ermittlung der Konten

Rz. 80 Neben der Sicherung des Nachlassbestandes (Wohnung/Haus) müssen eventuell vorhandene Konten des Erblassers ermittelt werden. Hierbei ist die jeweilige kontoführende Bank dem Nachlasspfleger als gesetzlichem Vertreter der Erben zur vollumfänglichen Auskunft über die Geschäftsbeziehungen zum Erblasser verpflichtet, §§ 675, 666 BGB. Praxishinweis Der Nachlasspfleger tut g...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Streitigkeiten z...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Nießbrauch

Rz. 729 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhan...mehr