Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Teileigentum Gebrauch des S... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall gibt es nach h. M. jedenfalls eine Vereinbarung. Denn der Begriff "Teileigentumseinheit" kann nur so verstanden werden, dass Teileigentum begründet werden sollte, also das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Hier spricht ma...mehr

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Teileigentum Gebrauch des S... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Der Gebrauch der Räume als Buchhaltungsbüro ist zulässig. Die Teilungserklärung spreche zum einen von einer "Teileigentumseinheit". Eine nähere Zweckbestimmung ergebe sich zum anderen aus der Formulierung "Teileigentumseinheit bestehend aus Hobby- und Abstellraum". Die nähere Bezeichnung der einzelnen Räume als "Hobbyraum" bzw. "Abstellraum" sei ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Die "Rezeption" stehe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Sie sei damit Gemeinschaftsvermögen, auf das § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG nicht anwendbar sei. Die Wohnungseigentümer hätten keinen Anspruch auf einen Mitgebrauch. Zum Gemeinschaftsvermögen zählten alle durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erworbenen Sachen und Rechte. Das Gemeinsc...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückbau / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer, der den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Spitzboden eigenmächtig und unerlaubt ausbaut, ist zum Rückbau verpflichtet, unabhängig davon, ob die Baumaßnahmen mangelfrei ausgeführt worden sind und die Statik des Hauses beeinflusst haben. Die bloße Zustimmung des Verwalters zu den Umbaumaßnahmen schließt diesen Anspruch der Gemeinschaft der Wohnun...mehr

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Aufteilungsplan: Anforderungen / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin verneint die Frage! Denn auf dem Plan "Ansicht Hof II" sei zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss ein Fenster eingezeichnet, das mit den Grundrissen nicht in Übereinstimmung zu bringen sei. Den Wohnungen Nr. 46, 36, 26 und 17 fehle hingegen eine Nummerierung des hinter der Wohnungseingangstür liegenden Raums (Hinweis auf Wohnung Nr. 8, wo dann allerdings die N...mehr

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zfs 05/2023, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

[35] II. Die Berufung der Beklagten ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einem Rechtsfehler und die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen gebieten eine andere Entscheidung. Auf der Grundlage...mehr

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FF 05/2023, Einstweilige An... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 5.10.2022 im Wege der einstweiligen Anordnung und nach mündlicher Erörterung der Sache erlassenen Gewaltschutzbeschluss des Familiengerichts. [2] Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragstellerin eine Schutzanordnung nach § 1 GewSchG erlassen und d...mehr

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zfs 05/2023, Zum Umfang der... / 1 Sachverhalt

[1] I. Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 9.4.2017 in St. Wendel-Leitersweiler ereignet hat. Die Beklagten sind die Eltern des unfallbeteiligten, am 27.1.2013 geborenen Kindes I.A. Der Kläger ist Haftpflichtversicherer des am Unfall beteiligten und von dem Zeugen K. gefahrenen Pkw Peugeot 206, amtliches Kennzeichen xxx. [2] Der Ze...mehr

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zfs 05/2023, Abschluss eine... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat zutreffend entschieden, dass der Kl. von der Bekl. aus der zwischen den Parteien geschlossenen Teilkaskoversicherung gemäß Ziff. A.2.6.1 der … unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR und der bereits erfolgten Zahlung in Höhe von 15.916,67 EUR die Zahlung von weiteren 32.133,33 EUR verlangen kann. Der Versicherungsfall gemäß § 1 S. 1 VVG, Ziff....mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / II. Verwertungsbeschränkung nach § 1577 Abs. 3 BGB

Eine Grenzziehung für diese vorrangige Inanspruchnahme des Vermögensstammes des Unterhaltsberechtigten hat der Gesetzgeber in § 1577 Abs. 3 BGB vorgenommen, nämlich dann, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Eine wörtlich entsprechende Formulierung findet sich in der korrespondierenden...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

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zfs 05/2023, Risikoausschlu... / 2 Aus den Gründen:

"…Das LG hat der Klage auf (weitere) Versicherungsleistungen zu Unrecht stattgegeben. Nach dem … zugrunde zu legenden Sach- und Streitstand kann sich die Bekl. auf den in Ziff. 5.1.1 ihrer Versicherungsbedingungen (AUB 2008) enthaltenen Risikoausschluss berufen, der Unfälle der versicherten Person "durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.2 Ertrags- oder Aufwendungszuschüsse

Zuschüsse gehören nur dann zu den Ertrags- oder Aufwendungszuschüssen und sind sogleich als Einnahmen i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung z. B. für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen oder bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Sie werden aus öffentlichen oder aus privaten Mitteln gewährt. Es gibt einmalige Zuschüsse,...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / Zusammenfassung

Überblick Industrie- und Gewerbebetriebe geben seit jeher Anlass für Konflikte mit Haus- und Grundbesitzern in der Nachbarschaft, die sich Luftverunreinigungen, Lärmbelästigungen, Erschütterungen und ähnlichen – im juristischen Sprachgebrauch Immissionen genannt – Umwelteinwirkungen ausgesetzt sehen, die eine störungsfreie Grundstücksnutzung häufig nicht zulassen. Kaum jemand...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.3 Zuschüsse außerhalb einer Einkunftsart

Steuerfrei zugeflossene öffentliche Zuschüsse, die nicht im Rahmen einer Einkunftsart zufließen, mindern ggf. das Volumen für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder für die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 3 EStG für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwe...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3.2 TA Lärm

Zum Schutz der Nachbarschaft sind in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) folgende umgebungsbezogene Immissionsrichtwerte festgelegt:mehr

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Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund und Boden und Gebäude

Zusammenfassung Überblick Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden ...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.6 Baujahr

Unter Ziffer 5 ist als Baujahr regelmäßig das Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes anzugeben. Die Bezugsfertigkeit ist gegeben, wenn das Gebäude bzw. der Gebäudeteil von den künftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Verhältnissen genutzt werden kann. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Die Angabe des Baujahrs ist für die Wer...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.13 Grundstücksgröße und Wert

Unter den Ziffern 13 und 14 kann es in besonderen Einzelfällen erforderlich sein, hinsichtlich der Grundstücksgröße und den Wertverhältnissen zu differenzieren. Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfl...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.1 Vorbemerkungen

Fällt der Gesamtkaufpreis geringer (oder im Einzelfall höher) aus als die Verkehrswerte von Grund und Boden und Gebäude, muss der Gesamtkaufpreis im Verhältnis der Werte aufgeteilt werden. Dazu war bisher immer eine aufwendige Berechnung erforderlich. Zur Feststellung und Korrektur einer wesentlichen Abweichung von der in einem Kaufvertrag niedergelegten Kaufpreisaufteilung b...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 4 Zusammenfassung

Eine vertragliche Einigung über die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück ist grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinvereinbarung oder eines Gestaltungsmissbrauchs nicht gegeben sind und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist. Bestehen gegen die v...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 3 Möglichkeit des Gegenbeweises

Ist der Steuerpflichtige mit einem Wertansatz des Grund und Bodens und des Gebäudes oder der Eigentumswohnung nach dem vereinfachten Verfahren nicht einverstanden, muss er im Regelfall ein Sachverständigengutachten vorlegen. Die Kosten des Gutachtens sind vom Steuerpflichtigen zu tragen. Die Honorierung richtet sich nach der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure.[...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Der Kaufpreisaufteilung liegen die Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, hier des Sachwertverfahrens nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, zu Grunde. Auf eine Marktanpassung der (vorläufigen) Sachwerte wurde verzichtet, da sich diese im gleichen Verhältnis auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude anderseits auswirkt...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.3 Grundstücksart

Unter Ziffer 2 ist die zutreffende Grundstücksart über eine Auswahl im "Pull-Down-Menü" anzugeben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH) besteht die Option, verschiedene Gebäudearten zu differenzieren. Die Grundstücks- bzw. Gebäudearten beziehen sich – begrifflich – auf die Anlage 4 der ImmoWertV. Auf andere Grundstücks- bzw. Gebäudearten, beispielsweise hallenartige Gebä...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.3 AfA‐Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bebauten Erbbaurechten

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kommt in den Fällen der Anschaffung bebauter Erbbaurechte eine Aufteilung der Anschaffungskosten nicht in Betracht, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für das Gebäude gezahlt hat. Somit ist eine Kaufpreisaufteilung bei dem Erwerb eines bebauten Erbbaurechts nur in den Ausnahmefällen vorzunehmen, in de...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / Zusammenfassung

Überblick Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in ...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.5 Kaufpreis in Euro inkl. Nebenkosten

Unter Ziffer 4 sind neben dem Kaufpreis auch die Anschaffungsnebenkosten, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Notarkosten, zu berücksichtigen.mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.9 Anzahl Tiefgaragenstellplätze

Unter Ziffer 8 ist die Anzahl der vorhandenen Tiefgaragenstellplätze einzugeben.mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1 Grundsätze der Rechtsprechung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises­

1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundla...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.2 Lage des Grundstücks

Unter "Lage des Grundstücks" (Ziffer 1) ist die Anschrift des Bewertungsobjekts einzutragen. Sofern es sich um ein Wohnungs- oder Teileigentum handelt, ist ergänzend die Wohnungs- oder Teileigentumsnummer oder eine andere nachvollziehbare Bezeichnung, wie beispielsweise "1. OG links" oder "SE 1", anzugeben.mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.4 Anschaffungsjahr

Der Zeitpunkt, auf den die Berechnung zur Kaufpreisaufteilung durchzuführen ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags. Der Nutzen- und Lastenwechsel ist für die Kaufpreisaufteilung nicht (mehr) maßgeblich.mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.11 Grundstücksgröße

Unter Ziffer 11 ist i. d. R. (Ausnahme vgl. zu Ziffern 13 und 14) die gesamte Größe des Grundstücks in m² anzugeben. Es bestehen keine Bedenken, als Grundstücksgröße die Summe der im Kaufvertrag genannten Grundstücksgrößen (Flurstücke) zu erfassen.mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4 Erläuterungen zur Arbeitshilfe

2.4.1 Allgemeine Hinweise Der Kaufpreisaufteilung liegen die Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, hier des Sachwertverfahrens nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, zu Grunde. Auf eine Marktanpassung der (vorläufigen) Sachwerte wurde verzichtet, da sich diese im gleichen Verhältnis auf den Grund und Boden einerseits sowie das Ge...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.3 Aufbau der Arbeitshilfe mit Beispiel unter Anwendung des Sachwertverfahrens:

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2 Die überarbeitete Arbeitshilfe des BMF

2.1 Vorbemerkungen Fällt der Gesamtkaufpreis geringer (oder im Einzelfall höher) aus als die Verkehrswerte von Grund und Boden und Gebäude, muss der Gesamtkaufpreis im Verhältnis der Werte aufgeteilt werden. Dazu war bisher immer eine aufwendige Berechnung erforderlich. Zur Feststellung und Korrektur einer wesentlichen Abweichung von der in einem Kaufvertrag niedergelegten Kau...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.10 Miteigentumsanteil

Bei Wohnungseigentum ist unter den Ziffern 9 und 10 der Miteigentumsanteil anzugeben. Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht[1] ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Regel werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr (z. B. 70 –Zähler- / 1....mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.12 Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert[1] ist in Ziffer 12 einzugeben. Dies ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen[2] weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse[3] vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Gr...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.8 Anzahl Garagenstellplätze

Unter Ziffer 7 die Anzahl der vorhandenen Garagenstellplätze anzugeben. Als Garagenstellplätze gelten nur allseitig umschlossene Stellplätze für Personenkraftwagen. Carports gehören somit nicht zu Garagenstellplätzen. Die Werteinflüsse von Stellplätzen im Freien und in Carports werden gleichwohl in den Verfahren berücksichtigt, beispielsweise im Ertragswertverfahren über den...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.7 Wohnfläche/Nutzfläche

In der Ziffer 6 ist bei Wohngrundstücken die Wohnfläche grundsätzlich nach Maßgabe der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) anzugeben. Ist die Wohnfläche nach Aktenlage insbesondere auf der Grundlage der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV) ermittelt...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.2 Verfahren zur Kaufpreisaufteilung

Die zur Verfügung stehenden Daten werden im Rahmen dieser Arbeitshilfe in der Reihenfolge Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren abgefragt. Entsprechend dieser Reihenfolge und der zur Verfügung stehenden Daten wird hierbei typisierend unterstellt, dass bei Vorliegen der Verfahrensdaten das entsprechende Verfahren auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr den b...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.4 E-Ladestation als zum Gebäude zählender Bestandteil bzw. selbstständiger Gebäudebestandteil

Handelt es sich bei der E-Ladestation weder um eine Betriebsvorrichtung noch um ein Mietereinbau, kann es sich unter Umständen noch um einen zum Gebäude zählenden Bestandteil oder einen selbstständigen Gebäudebestandteil handeln. Liegt ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Gebäude und der E-Ladestation vor, zählt sie als Bestandteil des Gebäudes. ...mehr

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Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl...mehr