Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis 260 BewG bewertet. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Arbeitshilfe zu den Ausführungen im UStAE

Rz. 147 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Abschn. 12.18 UStAE: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen Lieferung einer Photovoltaikanlage "(1)1Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. 2Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Lieferung einer Photovoltaikanlage vg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuschläge

a) Zuschlag für Gründungen außergewöhnlicher Art Rz. 461 [Autor/Stand] Gründungen außergewöhnlicher Art (z.B. Pfahlbauten) und Gründungen außergewöhnlicher Tiefe (Abschn. 1.48 DIN 277) werden bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes bei Gebäuden aller Gebäudeklassen besonders erfasst.[2] Der Zuschlag ist unabhängig davon vorzunehmen, ob außergewöhnliche Gründung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zurechnung des Werts

Rz. 112 [Autor/Stand] Der für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und den dazugehörigen belasteten Grund und Boden nach § 262 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 262 Satz 2 BewG – abweichend von der bisherigen Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebautes Erbbaurecht

Rz. 57 [Autor/Stand] Sofern sich auf dem Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet, handelt es sich um ein unbebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück. In diesem Fall besteht der Gesamtwert nur aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, also aus dem Wert des Grund und Bodens. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann ein, wenn nicht bereits im Jahr der Bestellung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. SOS Kinderdörfer

Tz. 75 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der als gemeinnützig anerkannte Verein "SOS-Kinderdorf e. V." übernimmt die Betreuung und Erziehung schutzbedürftiger Jugendlicher in familienähnlichen Gesellschaften. Es handelt sich dabei um Erziehung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG (Abschn. 22 GrStR, Anhang 12d; A 4.8 AEGrStG). Das Grundstück eines SOS-Kinderdorfs wird somit für einen st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übergang auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks

Rz. 90 [Autor/Stand] Endet das Pachtverhältnis durch Zeitablauf oder Kündigung und ist mit dessen Ablauf das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude abzureißen, liegt anschließend wieder ein unbebautes Grundstück vor. Folglich ist eine Artfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG zum unbebauten Grundstück sowie regelmäßig eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 BewG vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudesachwert

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht den durchschnittlichen Herstellungskosten eines neu erstellten Gebäudes ohne Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden. Zu bewerten ist im Allgemeinen aber kein neu errichtetes Gebäude, sondern ein Gebäude, das eine bestimmte Anzahl von Jahren bereits steht und damit bereits von einem Wertverzehr betroffe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr

Rz. 136 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil B enthält Festsätze, die nach der Geschosshöhe gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang kann sich die Festlegung des zutreffenden Raummeterpreises als schwierig erweisen, wenn für bestimmte Gebäudearten (z.B. Lagerhallen) niedrigere Herstellungskosten anzusetzen sind als bei den eigentlichen Fabrikgebäuden, deren Gebäudenormalherstellungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 11 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 9). Rz. 12 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 74 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung der wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verfahrensbeschreibung

Rz. 6 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert und unabhängig voneinander zu ermitteln (§ 195 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden erfolgt b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 22 [Autor/Stand] Ist der Nutzer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden verpflichtet, das Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, kann dies konkrete Folgen für die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden haben, wenn der Abbruchzeitpunkt vor dem Ablauf der typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes liegt (vgl. zur typisierten wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 15 BewRGr: Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen

Rz. 293 [Autor/Stand] Vorbemerkungen In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind. Für besondere bauliche Anlagen (z.B. Schwimmbecken im Gebäude) sind die Zuschläge nach den durchschnittlichen Herstellungskosten zu bemessen. Die Merkmale für die Beurteilung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Belasteter Grund und Boden

Rz. 48 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebauter (belasteter) Grund und Boden liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Rz. 49 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück (Grund und B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zulässigkeit von Zu- und Abschlägen

Rz. 91 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Raummeterpreise in den Anlage 14 bis 16 BewRGr allgemein um unbestimmte Zuschläge erhöht werden können, wenn die Baukosten aufgrund besonderer Verhältnisse wesentlich höher sind als sonst üblich. Dies wird seitens der Finanzverwaltung mit der Begründung verneint, dass bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes von Herstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudenormalherstellungswert

Rz. 11 [Autor/Stand] Ausgangspunkt der Wertermittlung ist der Gebäudenormalherstellungswert. Der Gebäudenormalherstellungswert wird in der Weise berechnet, dass die Anzahl der Kubikmeter (m[3]) des umbauten Raumes (s. Rz. 51 ff.) mit dem durchschnittlichen Herstellungspreis für den Kubikmeter (m[3]) umbauten Raumes (Raummeterpreis) (s. Rz. 76 ff.) vervielfacht wird. Dieser e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebautes Erbbaurecht

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Bezeichnung und Behandlung als bebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück ist nur möglich, wenn sich auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet (vgl. § 248 BewG nebst der dazugehörigen Kommentierung). Rz. 65 [Autor/Stand] Die Bewertungsmethode zur Ermittlung des Gesamtwertes eines bebauten Grundstücks richtet sich nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belasteten Grundstücks der Schuldn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung des zu bewertend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Heizungsanlagen

Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 165 ff.). Rz. 402 [Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gesondert zu berücksichtigende Bauteile

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1.4 der DIN 277 (1950) sind bei der Berechnung des umbauten Raums bestimmte Bauteile nicht zu erfassen. Diese müssen vielmehr bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes gesondert berücksichtigt werden. Beispiele: Rampen Terrassen, die mit dem Gebäude in enger baulicher Verbindung stehen Dachaufbauten mit vorderen Ansichtsflächen von...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 86a Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld dara...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / III. Richtlinien der Finanzverwaltung

Rz. 21 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr).[2] Diese Verwaltungsvorschrift hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfahrungssätzen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zugrundelegung von Erfahrungswerten

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten angesetzt. Die durch Abschn. 38 BewRGr in den Anlagen 14 und 15 i.V.m. Anlage 13 festgesetzten Raummeterpreise beruhen auf der vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Preisgrundlage des Jahres 1958 (Baupreisindex 100). Das Statistische Bundesamt hat für den Baupreisindex 100 d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Hochhäuser

Rz. 411 [Autor/Stand] Bei den Gebäuden aller Gebäudeklassen steigen die Gebäudenormalherstellungskosten erfahrungsgemäß mit zunehmender Geschosszahl. Demzufolge sehen die Anlage 14 Teil 1 (Nr. 1) und Teil B (Nr. 3) sowie die Anlage 15 (Nr. 1) BewRGr einen Zuschlag bei allen Gebäuden vor, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses mehr als 22 m über dem Geländeboden l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / II. Gesetzliche Regelungen: §§ 83 ff. BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Ausgangswert für das Sachwertverfahren ist der Sachwert für eine einzeln zu bewertende wirtschaftliche Einheit. Dieser Ausgangswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (§ 84 BewG) Gebäudewert (§ 85 BewG) Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) Der Wert dieser drei Grundstücksteile wird jeweils getrennt ermittelt. Voraussetzung für die Anwendung des Sachwertv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermäßigung des Raummeterpreises wegen fehlenden Fußbodens

Rz. 391 [Autor/Stand] Eine Ermäßigung des Raummeterpreises wegen fehlenden Fußbodens sieht Teil B Nr. 1 der Anlage 14 BewRGr für die Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallende Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören) vor. Die den Anlagen 14 und 15 der BewRGr dazu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Beispiel belastetes Grundstück

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 26.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 1.150 m2 groß. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenrichtwert beträgt 95 EUR/m2; größenabhängige Anpassungsfaktoren wurden nicht vorgegeben. Das Nutzungsrecht (Überlassung des Gru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / d) Hessen

Tz. 30 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Im hessischen Flächen-Faktor-Modell wird neben der Größe des Grund und Bodens und des Gebäudes auch die Lage eines Grundstücks bei der Ermittlung des Steuermessbetrags berücksichtigt. Für die Ermittlung des Steuermessbetrags werden die Flächenbeträge jeweils mit den Steuermesszahlen multipliziert. Die Summe der verschiedenen Flächenbeträge (=...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Sachwertverfahren

Tz. 21 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundstücke, deren Wert nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sind, werden nach dem Sachwertverfahren zu bewertet. Im Sachwertverfahren wird der Wert des Grund und Bodens (= Bodenwert) sowie des Gebäudes (= Gebäudesachwert) getrennt voneinander ermittelt und erst am Ende zusammenaddiert. Tz. 22 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der Bodenwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / a) Bayern

Tz. 27 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Bayern wendet ein Flächenwertmodell an, nach dem sich der Grundsteuerwert ausschließlich aus der Fläche des Grundstücks, der Fläche des Gebäudes, der Art der Nutzung der Immobilie, einem Äquivalenzwert und der Steuermesszahl ermittelt. Dabei spielt die Lage des Grundstücks für die Bewertung keine Rolle. Der bayerische Grundsteuermessbetrag er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Hat e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / a) Ertragswertverfahren

Tz. 19 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das Ertragswertverfahren wird bei der Ermittlung des Grundsteuerwert von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohneigentum angewendet (§§ 252–257 BewG). Dabei erfolgt die Bewertung über eine typisierte Ermittlung des auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisierten Reinertrags zuzüglich des auf die Restnutzungsdauer de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bewertung des belasteten Grundstücks

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 3 BewG geregelt. Demnach ergibt sich der Grundbesitzwert des belasteten Grundstücks aus der Summe des auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Bodenwerts (§ 179 BewG) und des über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Entgelts. Rz. 31 [Autor/Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 1.1 [Autor/Stand] § 195 Abs. 2 BewG wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] vom 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 156 [Autor/Stand] Anlage 14 der BewRGr enthält Erfahrungswerte von durchschnittlichen Raummeterpreisen bei Fabrikgrundstücken. Die Anlage besteht aus zwei am Gebäudetypus orientierten Teilen. Sie enthält in Teil A (s. Anm. 153) Gebäudeklasseneinteilung mit Raummeterpreisen für die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehörenden: Verwaltungsgebäude Sozialgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 76 [Autor/Stand] Als Raummeterpreise sind nicht die tatsächlichen Herstellungskosten, sondern Erfahrungswerte als durchschnittliche Herstellungskosten anzusetzen. Damit geht es um die Kosten, die im Durchschnitt für Gebäude bestimmter Nutzung, Bauart und Bauweise aufzuwenden sind. Die Höhe des Raummeterpreises hängt in erster Linie von folgenden Umständen ab: Nutzung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verstärkungen von Stützen und Fundamenten

Rz. 421 [Autor/Stand] Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B der BewRGr (s. Rz. 163) ist der jeweilige Raummeterpreis um 2,70 DM bis 6,70 DM/m3 zu erhöhen, wenn verstärkte Stützen oder Fundamente vorhanden sind.[2] Voraussetzung für diesen Zuschlag ist stets, dass die Tragfähigkeit größerer Gebäudeteile durch die Verstärkungen von Stützen und Fundame...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

1. Anwendung von Rahmensätzen Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / c) Hamburg

Tz. 29 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das von Hamburg angewendete modifizierte Flächenwertmodell entspricht dem Grunde nach dem Model in Bayern. Jedoch wird in Hamburg – anders als in Bayern – auch die Wohnlage bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrags berücksichtigt. Bei Wohnflächen ermäßigt sich die Grundsteuersteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag um 25 %, soweit eine nor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Was hat das n... / 3. Wirkungen der Neuregelungen von Erbschaften als Vermögen am Beispielsfall

Beispielsfall Der Leistungsbezieher L, der zusammen mit seinem Vater in dessen Haus wohnte, um ihn am Lebensende besser unterstützen zu können, erbt nach seinem Vater. Im Nachlass ist die Immobilie mit einer Fläche von 120 qm enthalten. Außerdem gibt es einen Pkw mit einem Verkehrswert von 6.000 EUR und ein Barvermögen von 10.000 EUR. a. Der Leistungsbezieher im SGB II – Bürg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Der Leistungsbezieher im BVG – Kriegsopferfürsorge

In Art. 7 des Bürgergeldentwurfsgesetzes war eine Sonderbehandlung von Erbschaften anfänglich ebenfalls nicht vorgesehen. Art. 7 bezieht sich auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das bis jetzt noch das Grundlagengesetz des sozialen Entschädigungsrechts (§ 5 SGB I) ist. Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Impfschadensgesetz etc. verw...mehr