Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 20. Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und Sitzverlegung

Nr. [...] des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] vor dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] [Name] mit dem Amtssitz in [Ort] erschienen heute Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Die Erschienenen erklären: Wir sind die alleinigen Gesellschafter de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarter Beginn des Arbeitsverhältnisses und Nachweis

Rz. 358 Bei Vertragsschluss muss Einvernehmen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses bestehen. Typischerweise regelt der Arbeitsvertrag ein konkretes Datum für den Beginn des Arbeitsverhältnisses; auf das Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrages kommt es nicht an. Das Arbeitsverhältnis beginnt nur dann mit Abschluss des Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitnehmer seinen Dien...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 579 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei Streitigkeiten zur Schadenhöhe handelt es sich häufig um medizinische Fragen. Die AKB des konkreten Vertrags sind auf die jeweiligen genauen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Diese können sehr unterschiedlich sein (zu den Leistungsarten vgl. auch Rdn 482 f.). Bei der Anspruchsprüfu...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schweigen als Reaktion – Äußerungsobliegenheit des Arbeitgebers

Rz. 112 Eine Obliegenheit des Arbeitgebers besteht zudem im Hinblick darauf, sich überhaupt zu äußern. Gem. § 8 Abs. 5 TzBfG gibt es eine doppelte Fiktionswirkung für den Fall, dass der Arbeitgeber sich nicht äußert. Rz. 113 Letztmöglicher Zeitpunkt der Äußerung ist ein Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung. Hinsichtlich der Berechnung der Monatsfrist gilt das obe...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / II. Abgrenzung

Rz. 103 Soll ein Nachlasswert (Schmuck, eine besondere Geldzuwendung, eine Immobilie) in einer bestimmten Art und Weise zugeordnet werden, ist dem Mandanten die zentrale Frage zu stellen: Soll einem Miterben durch die Anordnung ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden?[75] Wird diese Frage ohne Einschränkungen bejaht, wird ein Vorausvermächtnis das angebrachte Gestaltungsm...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 47. Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Sitzverlegung (§ 13h HGB, §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4a, 53 ff. GmbHG)

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt in [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], erschienen heute, von Person bekannt: und erklärten: Wir sind sämtliche Gesellschafter der [Name] GmbH mit Sitz in [Ort] (HRB [Nummer]). Unter Verzicht auf alle Formen und Friste...mehr

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§ 25 Strafrecht / b) Verlängerung der Festsetzungsfrist, § 169 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 126 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) eines längeren Zeitraums zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bedarf. § 169 Abs. 2 S. 2 AO legt fest, dass die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung zehn, bei leichtfertiger Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt. Diese Fristen beginnen gem. § 170 Abs. 1 AO grundsätzlich mit...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 484 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei Streitigkeiten zur Schadenhöhe handelt es sich häufig um rein medizinische Fragen. Die AUB des konkreten Vertrags sind zu prüfen auf die jeweiligen genauen Anspruchsvoraussetzungen. Diese können sehr unterschiedlich sein (zur Todesfallleistung vgl. Rdn 584 f.). Bei der Anspruchsprüfu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.1 Grundsätze

Tz. 649 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH beruht eine Pensionszusage, die von dem Ges-GF nicht erdient werden kann, auf dem Gesellschaftsverhältnis und ist somit nicht betrieblich veranlasst. Eine betrieblich veranlasste Ruhegeldzusage liegt nicht vor, wenn sich die Dienstleistung nur auf wenige Jahre erstreckt. Pensionszahlungen setzen nach Ansicht des BFH reg...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

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§ 4 Sachversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

Rz. 146 Checkliste zur Sachverhaltsermittlungmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 436 Der Arbeitnehmer, der wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, behält seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 EFZG (gesetzliche Entgeltfortzahlung). In diesem Zeitraum ist er nicht auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Kranken...mehr

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§ 6 Personenversicherung / e) Versicherte Leistungen

Rz. 556 Die AKB 2015 treffen Regelungen zu den Leistungsarten Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld und Tagegeld. Inhaltlich sind die Regelungen entsprechend den AUB ausgestaltet (vgl. Rdn 431 ff.).[337] Die Leistungsart Genesungsgeld findet sich ab den AKB 2015 nicht mehr in den Musterbedingungen. Das korrespondiert mit der Streichung der Leistungsart ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 54. Übertragende Umwandlung einer GmbH auf den Alleingesellschafter als Einzelperson (§§ 2 Nr. 1, 3 Abs. 2 Nr. 2, 120–122 i.V.m. §§ 46–59 UmwG)

UVZR-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] in [Ort] erschien heute – von Person bekannt – [Name], [Ort] und erklärt: Ich bin alleiniger Gesellschafter der [Name] GmbH mit Sitz in [Ort], eingetragen im Handelsregister des [Ort] unter HRB [Nummer], deren Stammkapital EUR [Betrag] beträgt. Ich bin alleiniger Inhaber des (einzig...mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / IV. Bundeszentralregister und Verkehrsrecht

Rz. 26 Zur Verwertung von Eintragungen des Bundeszentralregisters ist in § 52 Abs. 2 BZRG geregelt: Zitat "Abweichend von § 51 Abs. 1 darf eine frühere Tat ferner in einem Verfahren berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung eine Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, solange die Verurteilung nach den Vorschriften der §§ 28 bis 30b StVG verwertet werden darf. Außerdem...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 36. Kapitalherabsetzungsbeschluss (§§ 58 f. GmbHG)

Beschluss der Gesellschafterversammlung: Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz zu [Ort] erschienen: dem Notar von Person bekannt, und erklären: Wir sind die alleinigen Gesellschafter der [Name] GmbH in [Ort], eingetrage...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gem. § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 617 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Ge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

Rz. 40 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Abschluss des Rechtsstreits zu unverändert...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 84 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südafrika

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Südafrika (Hauptstadt: Pretoria = Regierungssitz, Kapstadt = Parlament; Bloemfontein = Oberstes Berufungsgericht; Amtssprachen: Englisch, Afrikaans und mehrere Regionalsprachen) ist der südlichste Staat Afrikas. Südafrika grenzt an > Namibia, > Botsuana und > Simbabwe im Norden, an > Mosambik und Eswatini (> Swasiland) im Nordost...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat – im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelung...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Prüfungspflicht des Registergerichts

Rz. 3 Allgemeines: Die Prüfungspflicht erstreckt sich auf Form und Inhalt der Anmeldungsunterlagen ("ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung"). Die Ordnungsmäßigkeit der "Errichtung" (Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrags, Beachtung der für die Gründung maßgeblichen Bestimmungen etc.) sowie der "Anmeldung" (Vollständigkeit, formelle und materielle Richtigkeit etc.), bei ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Masseunzulänglichkeit

Rz. 166 Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, nicht jedoch die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die vorhandene Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben den absolut vorrangigen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) auch alle sonstigen Masseverb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.27: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Die _________________________ AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 6 EBRG], vertreten durch den Vorstand, – nachfolgend "Gesellschaft" – und das Besondere Verhandlungsgremium i.S.v. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über E...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 593 Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung.[1389] Der Beschäftigungsanspruch ist Ausfluss des grundgesetzlich abgesicherten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen oder keine...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 357 Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ermittelt das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Ergänzend dazu gelten im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG folgende Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast der Parteien: Der Arbeitgeber hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Betriebsrat zu der personellen Maßnahme ordnungsgemäß angehört wurde.[861...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers

Rz. 612 Lehnt der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung trotz des Verlangens des Arbeitnehmers ab, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.[1435] Gegen den Antrag des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber einwenden, dass die Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG nicht vorliegen, weil es sich nicht um eine ordentliche K...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 608 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG erhoben, muss der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zeitpunkt und Umfang der Verringerung

Rz. 57 Zwar ist nach § 8 Abs. 2 TzBfG der Zeitpunkt der Verringerung nicht anzugeben. Um jedoch als Angebot auf Abänderung eines Vertrages hinreichend bestimmt zu sein und darüber hinaus die Kontrolle der Fristen zu ermöglichen, muss das Angebot des Arbeitnehmers den Zeitpunkt des Beginns der gewünschten Änderung angeben.[67] Ausreichend ist es jedoch, wenn der Anfangstermin...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Gebot des fairen Verhandelns

Rz. 356 Ein Aufhebungsvertrag kann nach neuerer Rspr. des BAG unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.[679] Die Grundlage dieses Gebots wird in einer durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründeten Nebenpflicht i.S.d. § 311Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB gesehen. Die Rspr. will durch das Gebot des fairen...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Gesellschafterbeschluss zur Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.14: Gesellschafterbeschluss zur Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Gesellschafterbeschluss der _________________________ GmbH Niederschrift über eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der _________________________ GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ________________...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 3. Kongruente Deckung

Rz. 41 § 130 InsO ist die Parallelvorschrift zu § 131 InsO und regelt die Anfechtbarkeit kongruenter Deckungen, mithin von Befriedigungen oder Sicherungen, auf die der Gläubiger einen im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung bestehenden und unanfechtbaren Anspruch hatte.[58] Anfechtbar ist nach dieser Vorschrift eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sich...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Konkretisierung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten

Rz. 201 Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind nach Ansicht des BAG im Vergleich zu den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Prozessrechts abweichende Regelungen.[498] Hinter dieser Aussage verbergen sich mehrere, zum Verständnis dieser Vorschrift wichtige, Interpretationshilfen. Zum einen sind damit nicht nur solche Normen erfasst, die ihren ausschließlichen Anwendung...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Einberufungskompetenz der Geschäftsführer – Abbestellung einer einberufenen Gesellschafterversammlung

Rz. 2 Zuständig für die Einberufung der Gesellschafterversammlung sind die Geschäftsführer (Abs. 1). Bei Gesamtvertretungsbefugnis ist jeder Geschäftsführer für sich einberufungsberechtigt (BayObLG GmbHR 1999, 985; OLG Düsseldorf GmbHR 2004, 578; Noack § 49 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff § 49 Rz. 2; Koppensteiner in Rowedder/Schmidt-Leithoff § 49 Rz. 2; Scholz/Seibt § 49 Rz. 5; OL...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarung von Warte- und Haltefristen

Rz. 269 Mit der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms (§ 2 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) wird der Zeitraum, innerhalb dessen die Optionsrechte ausgeübt werden können, begrenzt. Dadurch wird die Planbarkeit des Programms für das Unternehmen erhöht. Rz. 270 Die Wartezeit (§ 2 Abs. 2 des Aktienoptionsplans) bestimmt demgegenüber den Zeitraum, der zwischen der Einräumung und der A...mehr

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§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Weitere Konsequenzen der Elternzeit

Rz. 79 Mit dem Eintritt in die Elternzeit ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es entfällt somit die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Jahressonderzahlungen mit Entgeltcharakter können um die Zeiträume gekürzt werden, die die Arbeitnehmerin sich in Elternzeit befand und deshalb nicht gearbeitet hat....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zahlung und weitere Ansprüche

Rz. 48 Der Arbeitnehmer wahrt durch die Einlegung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG sowohl die erste als auch die zweite Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist bezogen auf die vom Ausgang der Bestandsschutzklage abhängigen Vergütungsansprüche. Das gilt für in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Ausschlussfristen[124] ebenso wie für tarifliche Ausschlussfr...mehr