Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.3.4 Frist der Übermittlung

Rz. 81 Die Informationen sind nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 9 EStG "unverzüglich" an das BZSt zu übermitteln. Zum Begriff der "Unverzüglichkeit" Rz. 59.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.4 Frist der Datenübermittlung § 45b Abs. 4 S. 2 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO

Rz. 44 § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO regelt zwar mit Ende Februar des Folgejahres einen einheitlichen Übermittlungstermin. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG ist diese Frist aber ausdrücklich nicht anwendbar.[1] Danach ist die Datenübermittlung nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG abweichend von § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO bis spätestens zum 31.7. des auf den Zufluss des Kapitalertrags folgenden Kalender...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.2.2 Frist

Rz. 59 Die Übermittlung hat nach dem Verlangen des Gläubigers "unverzüglich", also in Anlehnung an § 121 Abs. 1 S. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle zu erfolgen. Unverzüglich meint aber keine sofortige Handlung, sondern es ist eine angemessene Überlegungs- und Prüfungsfrist einzuräumen. Der BGH geht davon aus, dass eine nach den Umst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.2 Grundlagen des Informationsanspruchs der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG

Rz. 77 § 67d AktG normiert ab dem 1.1.2020 einen Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären.[1] Konkret kann die börsennotierte Gesellschaft gem. § 67d Abs. 1 S. 1 AktG von einem Intermediär, der Aktien der Gesellschaft verwahrt, "Informationen über die Identität der Aktionäre" und über den nächsten Intermediär verlangen. Der Informationsanspruch richtet s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.3.1 Daten nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG

Rz. 41 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die auf den Steuerbescheinigungen nach § 45b Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 auszuweisenden Angaben und nachfolgend genannten dem BZSt auf elektronischem Weg nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln: Ordnungsnummer i. S. d. § 45b Abs. 1 EStG, Identifikationsnummer, Bruttobetrag, KapESt, Steuersatz, Angaben zu Wertpapierleihe oder Wertpapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.5 Informationspflicht (Abs. 4 S. 1 und 4 i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 § 93c Abs. 1 Nr. 3 S. 1 AO legt eine Informationspflicht der übermittlungspflichtigen Stelle gegenüber demjenigen fest, dessen Daten übermittelt werden. Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Stpfl. darüber zu informieren, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Diese Information hat gem. § 93c A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2.2 Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO

Rz. 74 Abweichende Bestimmungen zu § 93c Abs. 3 AO in den Einzelgesetzen gehen ausdrücklich vor (§ 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO: "vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Steuergesetzen"). § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist eine solche "abweichende Bestimmung" i. S. d. § 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO und ordnet folgende Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO an: Der übermitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.1 Allgemein

Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veranlasst wurde. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.2 Anknüpfung an die Grundsatzregelung zu den "Drittübermittlungspflichten" (Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 93c AO)

Rz. 40 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die in § 45b Abs. 4 EStG genannten Angaben "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO elektronisch zu übermitteln". § 93c AO ist nach Abs. 1 immer dann anzuwenden, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtiger Stelle Daten elektronisch an Finanzbehörden zu übermitteln sind. § 93c AO normiert keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.1 "Ermittlungsrecht" der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO

Rz. 52 Die "nach den Steuergesetzen zuständige Finanzbehörde" hat gegenüber der übermittlungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO ein sog. "Ermittlungsrecht". Dies umfasst nach § 93c Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 AO die Befugnis zu ermitteln, ob die übermittlungspflichtige Stelle die nachfolgenden Pflichten erfüllt: Übermittlungspflicht innerhalb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Hintergrund der Einzelregelungen

Rz. 3 Durch § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG soll der Finanzverwaltung in Bezug auf ADR und andere Hinterlegungsscheine die Kontrolle erleichtert werden, dass der Bestand der bei einer inländischen Hinterlegungsstelle verwahrten Wertpapiere mit den für diese Wertpapiere ausgegebenen Hinterlegungsscheinen korrespondiert und keine Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden, für die ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.2 Befugnis zur Außenprüfung der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 203a AO

Rz. 53 Parallel zum Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] mit § 203a AO eine Befugnis zur "Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte" eingeführt. Der sachliche Umfang der Außenprüfung gegenüber der Bank als mitteilungspflichtigen Stelle besteht in der Ermittlung, ob diese die nachfolgenden Pflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemein

Rz. 1 § 45b EStG wurde durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 (siehe Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) eingefügt.[2] § 45b EStG bildet zusammen mit dem ebenfalls neu eingefügten § 45c EStG (sog. "zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt") und den durch das AbzStEntModG erfolgten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.3 Anwendbarkeit des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO (Abs. 5 S. 1 Halbs. 1)

Rz. 60 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG muss die Übermittlung der Daten – wie auch in der Verweisung des § 45b Abs. 4 EStG – "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO" – erfolgen. Demnach ist beispielsweise der Gläubiger über die übermittelten Daten entsprechend dem ebenfalls anwendbaren § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO zu informieren. Da allerdings die Übermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.1 Allgemein

Rz. 39 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind (nur) bestimmte auf den Steuerbescheinigungen nach § 45b EStG auszuweisenden Angaben auch auf elektronischem Weg nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln. § 45b Abs. 4 S. 1 EStG knüpft damit an die allgemeine Norm des § 93c AO an, die grundlegend die Art und Weise, Fristen und die zu übermittelnde Daten bei sog. "Datenübermittlung durc...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.3 Langfristige Situation verbessern

Das langfristig zur Verfügung stehende Kapital (Eigen- und Fremdkapital) sollte entsprechend der goldenen Finanzierungsregel mindestens die Höhe des langfristig gebundenen Vermögens haben. Langfristiges Fremdkapital hat den Vorteil, dass es über längere Zeit sicher ist. Das wird bezahlt mit einem auch über längere Zeit gültigen und höheren Zinssatz. Variable Zinssätze in lan...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Fristen

Rz. 206 § 1568a BGB nennt keine Fristen für die Geltendmachung des Überlassungsanspruchs in Bezug auf die Ehewohnung, so dass ein Wohnungszuweisungsantrag auch längere Zeit nach Ehescheidung möglich ist. Allerdings erlischt nach § 1568a Abs. 6 BGB der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Sch...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Die rechtlichen Grundlagen

Rz. 239 Wegen des ehemaligen Unterschiedes zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung waren auch die Anfechtungsregelungen unterschiedlich ausgestaltet; bei der Anfechtung der ehelichen Abstammung konnte uneingeschränkt nur der Ehemann die Vaterschaft anfechten, während das Kind aus Gründen des "Ehefriedens" nur eingeschränkt, die Ehefrau überhaupt nicht anfechten konn...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Verlängerung des Basisunterhalts

Rz. 359 Betreuungsunterhalt darf als Basisunterhalt für die drei ersten Lebensjahre des Kindes vertraglich nicht gekürzt werden. Umgekehrt sind Unterhaltsvereinbarungen jedoch möglich, die beispielsweise den Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB verlängern. Häufig wird dies kombiniert mit einer Höchstbegrenzung des Unterhalts außerhalb der gesetzlichen dreijährigen Zahl...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Antragserfordernis

Rz. 11 § 51 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass einstweilige Anordnungen nur auf Antrag erlassen werden, wenn auch ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antrag ist bei einer beabsichtigten einstweiligen Anordnung auf Leistung (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhalt des betreuenden nicht verheirateten Elternteils, § 1615l B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Dauer des Unterhalts nach § 1575 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 854 Ausbildungsunterhalt ist zeitlich auf die Dauer der Ausbildung begrenzt. Bei einem Studium entspricht dies der statistisch durchschnittlichen Studiendauer, nicht der Mindeststudiendauer. Die Dauer der Fortbildung/Umschulung steht mit dem zeitlichen Ende der Ausbildung fest. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des § 77 SGB III, in denen ein festes Ausbildungsende nich...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Sonderfall: Aufhebung der Ehe

Rz. 66 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiellrechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (1) Fristbestimmung des Gerichts

Rz. 95 Sofern das Gericht von sich aus oder auf Antrag des Antragsgegners in einer Unterhaltsanordnung die Zahlungspflicht befristet festgelegt hat, endet diese mit Eintritt der Frist. Gem. § 56 Abs. 3 FamFG hat das Gericht auch in diesem Falle auf Antrag hin die einstweilige Anordnung außer Kraft zu setzen.mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze

Rz. 890 Beim nachehelichen Unterhalt gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit zum Lebensbedarf nach § 1578 Abs. 2 BGB.[1017] Diese Kosten entstehen in der Regel mit Rechtskraft der Scheidung, weil sodann die Familienversicherung erlischt, § 10 Abs. 1 SGB V. Ist der Unterhaltsberechtigte nicht aufgrund eigener Erwerbstätigkeit krankenv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist

Rz. 2 Die Kündigung muss bis zum Ablauf der Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, dem Vermieter zugehen. Bei mehreren Mietern ist der Zugang der Kündigung des "letzten" Mieters maßgebend. Die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Zugang trifft den Mieter. Am sichersten erscheint der Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 178 Die Aufteilung der Haushaltsgegenstände nach Ehescheidung richtet sich nach § 1568b BGB. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Gegenstände, die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehen, wobei nach § 1568b Abs. 2 BGB Miteigentum für solche Haushaltsgegenstände vermutet wird, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft worden sind. Sie gelten...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Rechtsmittel (§ 57 FamFG)

Rz. 34 In § 57 S. 1 FamFG verweist der Gesetzgeber darauf, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar sind. Dies gilt gem. S. 2 nicht, wenn es sich um Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlungen übermehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 3. Checkliste: Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Rz. 180 Anspruchsgrundlagen: Übergewicht des Bedarfs/sonstige Billigkeitsgründe Da Anspruchsgrundlage für die Überlassung und Übereignung des Alleineigentums an Haushaltsgegenständen die Feststellung ist, dass der Anspruch stellende Ehegatte auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Antrag auf Aufhebung der Ehe

Rz. 77 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiell rechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Notwendigkeit der Befristung

Rz. 93 Wegen der fehlenden Abhängigkeit gelten die früheren in § 620f ZPO a.F. erfolgten Anknüpfungen an das Bestehen der Hauptsache bzw. des Ehescheidungsverfahren nicht mehr. Das einstweilige Anordnungsverfahren, bleibt losgelöst von einer möglichen Rücknahme, Abweisung oder Erledigung einer zwischen den Parteien geführten Ehesache weiterhin in Kraft.[75] Gerade hier zeigt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Verpflichtungen des Anspruchstellers

Rz. 857 Wer Ausbildungsunterhalt verlangt, ist verpflichtet, die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zielstrebig und fleißig zu betreiben und die Ausbildung innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Rz. 858 Gegenüber Ansprüchen der Kinder auf Finanzierung der ersten Ausbildung sind die Anforderungen an einen Ehegatten, der eine Ausbildung, Fortbildung oder Ums...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Anfechtung der Vaterschaft nach Klärung der Abstammung

Rz. 282 Will der Anfechtungsberechtigte nach Klärung der Abstammung seine rechtliche Vaterschaft beseitigen, muss er anschließend Vaterschaftsanfechtungsklage erheben. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es nur eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst das Klärungsverfahren und anschließend das Anfechtungsverfahren oder eben ausschließlich das Verfahren zur Kläru...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Anspruchsschreiben

Rz. 92 Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Sehr geehrter Herr _________________________, Auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens beziffern wir den Zugewinnausgleichsanspruch Ihrer Ehefrau wie folgt: Wie sich aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberstellung des von Ihnen ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 392 Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Der Nachname

Rz. 205 Kinder erhalten den Ehenamen ihrer Eltern als Geburtsnamen (§ 1616 BGB). Dabei werden auch adlige Namen in Langfassung auf die Kinder tradiert. Ist der Vater "Ritter und Edler von …", so ist die Tochter eine "Edle von …"; sie kann den Zusatz "Edle" nicht verändern oder streichen lassen.[165] In Deutschland lebende Isländer dürfen gemäß der heimischen Gepflogenheit ihre...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils

Rz. 355 Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die früher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Rz. 356 Nach § 1626a Abs. 1 Zif. 3 BGB kann der Kindesvater die gemeinsame Übertragung der elterlichen So...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 123 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / d) Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten

Rz. 211 Muster 3.31: Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten Muster 3.31: Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________[329] Wohnungszuweisungsantrag der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: __________...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Gesetzeslage

Rz. 179 Mit dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 erwähnte der Gesetzgeber Möglichkeiten des – auch präventiven – Gewaltschutzes, welche bei Gewaltanwendung (widerrechtliche Körper, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung) au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 381 Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 492 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[572] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 1360a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 2. Aufhebung und Änderung der einstweiligen Anordnung (§ 54 FamFG)

Rz. 25 Die Vorschrift in § 54 FamFG übernimmt – wenn auch in wesentlich allgemeinerer Form – die früher geltende Regelung in § 620b ZPO a.F., wobei nach § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG zunächst einmal grundsätzlich die Aufhebungs- bzw. Änderungsbefugnis des Gerichts festgehalten wird. In Hauptsachverfahren, welche nur auf Antrag eingeleitet werden können, kann eine solche Aufhebung o...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 85 Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Frage eines Zugewinnausgleichsanspruc...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 11. Verhandlungen mit dem Versorgungsträger über den Ausgleich eines Anrechts durch externe Teilung?

Rz. 114 Während im Regelfall die interne Teilung im System nach Maßgabe der §§ 10 ff. VersAusglG durchzuführen ist, sieht § 14 VersAusglG als Ausnahme eine sogenannte externe Teilung vor. Möglich ist diese auf Verlangen des ausgleichspflichtigen Versorgungsträgers, wenn der Ausgleichswert gering ist. Für Träger der betrieblichen Altersversorgung wird in § 17 VersAusglG die M...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Die Klärung der eigenen Abstammung

Rz. 264 Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von grundlegender Bedeutung. Für viele Männer wurde sie bei Zweifeln über ihre Vaterschaft zu einer Frage, in der sie sich nicht gescheut haben, etwa heimlich Haare des Kindes (Kamm/Bürste) oder seinen Speichel (Zahnbürste) zu verwenden, und gutachtlich klären zu lassen, ob die von ihnen angenommene oder angez...mehr