Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Nordmazedonien / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 11 Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als widerrufliche testamentarische Verfügungen möglich. Die Testierfähigkeit beginnt mit Abschluss des 15. Lebensjahres (Art. 62 Abs. 1 mazErbG). Rz. 12 Erbvertragliche Verfügungen und Testierverträge sind nichtig (Art. 7, 10 mazErbG). Das gemeinschaftliche Testament ist nicht geregelt. Art. 75 mazErbG bestimmt aber ausdr...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Pflichtteilsklage

Rz. 104 Obwohl der Pflichtteil als Erbrecht und nicht nur als eine Geldforderung gegenüber den Erben gesehen wird (siehe Rdn 93), steht den Pflichtteilsberechtigten nicht die Erbrechtsklage (hereditas petitio), die sonst gegen Scheinerben gerichtet wird, zu, sondern eine Pflichtteilsklage, deren Voraussetzungen und Fristen anders geregelt sind als diejenigen bei der Erbrecht...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VII. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 134 Im Nachlassverfahren hat das Gericht bzw. der als Gerichtskommissär handelnde Notar Sicherungsmaßnahmen anzuordnen, um das Interesse unfähiger und abwesender Erben sowie nicht geborener Kinder zu schützen, Art. 223–225, 229–231 ErbG FBuH, Art. 227–230, 233, 235 ErbG BD BuH, Art. 109–111, 120 AußstVG RS. Rz. 135 Das Endziel des Nachlassverfahrens ist die Feststellung d...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Abgabefrist

Rz. 305 Im Erbfall sind die Begünstigten verpflichtet, die Unterlagen und die Steuererklärung innerhalb von sechs Monaten nach dem Tode des Erblassers oder ab dem Tag, an dem sie Kenntnis von dem Tod des Erblassers haben, bei der Steuerverwaltung einzureichen. Bei Schenkungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Diese Fristen können auf Antrag, der binnen fünf Monaten ab dem Tode d...mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Italien / V. Erbschaftsteuererklärung, Festsetzung, Erhebung

Rz. 319 Die Erben und die Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, auf einem amtlichen Vordruck innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall beim aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers zuständigen Finanzamt eine von mindestens einem Erben oder Vermächtnisnehmer zu unterzeichnende Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Bis zum 13.12.2014 galt eine Ausnahme, wenn sich im Nachlass k...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 41 Die zuständige Behörde stellt, sobald sie die zu bezeugenden Umstände festgestellt hat und weder Einwände gegen den zu bescheinigenden Inhalt rechtshängig sind noch eine Entscheidung ergangen ist, die mit dem Zeugnis unvereinbar ist, gem. Art. 67 Abs. 1 S. 2 EuErbVO unverzüglich das ENZ aus. Sie hat[33] dafür ein von einem Ausschuss erstelltes einheitliches Formblatt ...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 6. Verteilungstermin und der Widerspruch gegen den Teilungsplan

Rz. 39 Der nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zu erstellende Teilungsplan (§ 874 Abs. 1 ZPO) wird nach § 875 ZPO auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Gläubiger ausgelegt und in einem nach § 217 ZPO frühestens drei Tage nach der erfolgten Auslage zu bestimmenden Verteilungstermin auch erörtert. Ab dem Zeitpunkt der Auslage kann der Teilungsplan von dem Gericht n...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / III. Muster: Antrag auf Festsetzung der Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 2 ZPO

Rz. 244 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.3: Antrag auf Festsetzung der Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 2 ZPO An das in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner wird gemäß § 788 Abs. 2 i.V.m. §§ 103, 104 ff. ...mehr

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A / 23 Akteneinsicht, Behandlung der Akten [Rdn 262]

Rdn 263 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225. Rdn 264 1. Der Verteidiger ist verpflichtet, die Akten sorgfältig zu verwahren und zu behandeln (§ 19 Abs. 1 S. 2 und 3 BORA; dazu Hartung/Scharmer, § 19 BORA Rn 28 ff.; Henssler/Prütting/Prütting, § 19 BORA Rn 3 ff.). Seine Aktenkenntnis darf er nicht missbräuchlich benutzen, für die Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Finnland / 3. Erbenhaftung

Rz. 98 Die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich nur mit dem Nachlassvermögen. Die Haftung der Erben kann aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhaltens jedoch ausgeweitet wird. So haften die Erben auch mit ihrem eigenen Vermögen, wenn der Nachlass nicht innerhalb der gesetzlichen Frist inventarisiert wird (PK 21:2). Rz. 99 Sofern im Rahmen der Nac...mehr

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Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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F

Fahndungsmaßnahmen/Öffentlichkeitsfahndung Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 495 Hat die Vollstreckung des Gläubigers bereits begonnen oder steht sie unmittelbar bevor, bedarf der Dritte des einstweiligen Rechtsschutzes, um seines Vermögenswertes nicht abschließend verlustig zu gehen. Er ist also darauf angewiesen, dass die Zwangsvollstreckung zunächst bis zur Entscheidung über die Drittwiderspruchsklage einstweilen eingestellt wird. Rz. 496 Den d...mehr

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Schweiz / a) Öffentliches Inventar

Rz. 137 Als Instrument der Haftungsbeschränkung für die Erben dient vorab das öffentliche Inventar (Art. 580–592 ZGB). Das Begehren um Errichtung des öffentlichen Inventars kann von jedem Erben gestellt werden, der zur Ausschlagung befugt ist (Art. 580 Abs. 1 ZGB), d.h. solange er weder die Erbschaft angenommen noch ausgeschlagen hat und weder die Befugnis verwirkt (Art. 571...mehr

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Belgien / 7. Vakante Erbschaften (Art. 4.58 ff. ZGB und Art. 1228 ff. GGB)

Rz. 127 Ein Nachlass gilt als vakant, wenn in einer Frist von drei Monaten und vierzig Tagen nach Eintritt des Erbfalls niemand den Nachlass in Anspruch nimmt, kein bekannter Erbe vorhanden ist oder die bekannten Erben den Nachlass ausgeschlagen haben. In diesem Fall wird durch das Familiengericht ein Nachlassverwalter (Kurator) bezeichnet, der die gleichen Vorschriften wie ...mehr

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Frankreich / a) Die clause de prélèvement moyennant indemnité

Rz. 190 In den Art. 1511–1514 C.C. ist zunächst die sog. clause de prélèvement moyennant indemnité geregelt. Durch diese erhält ein Ehegatte das Recht, nach Eheauflösung dem Gesamtgut vor der Teilung bestimmte Gegenstände zu entnehmen. Der Begünstigte schuldet jedoch einen Ausgleichsbetrag an das Gesamtgut. Eine clause de prélèvement moyennant indemnité kann sich gem. Art. 1...mehr

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Russische Föderation / III. Annahme der Erbschaft

Rz. 69 Gemäß Art. 1152 ZGB muss ein Erbe die Erbschaft annehmen. Lediglich der russische Staat bedarf zur Annahme der Erbschaft keiner Annahmeerklärung. Die Annahme der Erbschaft stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, so dass die Annahme die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erben voraussetzt. Daher können Minderjährige nur mit Zustimmung oder vertreten durch ihre Elt...mehr

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Rechtsbehelfe gegen die Wertfestsetzung

Rz. 169 Gem. § 74a Abs. 5 S. 3 ZVG ist der Verkehrswertbeschluss mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Hierunter ist jede Erklärung eines Beteiligten zu verstehen, mit der dieser gegenüber dem Gericht zu erkennen gibt, dass er eine sachliche Überprüfung des zu niedrig bzw. zu hoch[207] festgesetzten Verkehrswertes anstrebt.[208] Die Frist beginnt mit der wirksamen Zustel...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 1. Muster: Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO

Rz. 562 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.7: Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache [576] des _________________________ – Gläubiger und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schu...mehr

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D / 14 Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1907]

Rdn 1908 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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E / 18 Erhebung der Anklage [Rdn 2333]

Rdn 2334 Literaturhinweise: Gillmeister, Rechtliches Gehör im Ermittlungsverfahren, StraFo 1996, 114 Meineke, Ermittlungsverfahren ohne Anhörung? Zur Unzulässigkeit der "Überraschungsanklage", StV 2015, 325 Meyer-Lohkamp/Solka, Eigene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung, StV-S 2022, 78 Weigend, Sachverhaltserforschung durch die Staatsanwaltschaft – bis wann...mehr

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Litauen / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 62 Für den Eintritt der Erbfolge muss der Erbe gem. Art. 5.50 lit. BGB die Erbschaft annehmen. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 5.50.1 lit. BGB nicht möglich. Der Erbe ist berechtigt, zur Annahme bzw. Ausschlagung eine Person zu bevollmächtigen oder einen Vertretungsvertrag abzuschließen. Rz. 63 Die Annahme...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Urlaubsabgeltung

Rz. 1037 Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht, sobald der Urlaub – aus welchen Gründen auch immer – nicht genommen werden kann. Er wandelt sich dann in einen Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber (Drittschuldner) um. Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt dabei nicht dem Fristenregime des § 7 BUrlG, sondern verjährt nach der in § 195 BGB festgelegten Frist.[823]mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / VIII. Übermittlung und Zweckbindung der Information

Rz. 73 Der Schuldner erhält die Information über den Vorgang nach vier Wochen. Die Frist sichert die Effizienz der Vollstreckung: Wenn der Schuldner zeitnah von der Abfrage durch den Gerichtsvollzieher Kenntnis erlangte, könnte er etwa ein bisher verschwiegenes Konto schnell räumen und damit den Vollstreckungserfolg verhindern.[90] Rz. 74 Der Gläubiger ist von dem Gerichtsvol...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Beschwerdeverfahren

Rz. 273 Für die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO, die mit dem ZPO-Reformgesetz zum 1.1.2002 umfassend neu gestaltet worden sind. Rz. 274 Über die Beschwerde entscheidet grundsätzlich der originäre Einzelrichter, § 568 ZPO. Zuvor hat das Ausgangsgericht die Möglichkeit, der sofortigen Beschwerde abz...mehr

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K / 3 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2909]

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 4. Muster: Vollstreckungsgegenklage des Erben, § 785 ZPO

Rz. 571 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.16: Vollstreckungsgegenklage des Erben, § 785 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach §§ 785, 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender G...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rentnerbeschäftigung bei bisherigem Arbeitgeber

Rz. 85 Eine sachgrundlos befristete Rentnerbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber scheidet – derzeit – wegen des Vorbeschäftigungsverbots gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG grundsätzlich aus. Mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge mit bisherigen Beschäftigten werden eher kritisch gesehen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG setzt insoweit eigene hohe Hürden. Die jeweiligen Voraussetzungen s...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / f) Rechtsbehelfe des Gläubigers und des Schuldners

Rz. 297 Dem Gläubiger steht gegen die Verweigerung der Durchsuchungsanordnung immer die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO (siehe dazu § 16) zu, da es sich bei der Ablehnung eines Antrags immer um eine Vollstreckungsentscheidung (zur Abgrenzung zur Vollstreckungsmaßnahme vgl. § 16) handelt. Rz. 298 Welches Rechtsmittel für den Schuldner gegeben ist, ist in Rechtsprechung und...mehr

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Griechenland / XIV. Verjährung

Rz. 139 Die Steuerforderung des Staates verjährt im Fall einer ungenauen Steuererklärung zehn Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht worden ist. Wenn überhaupt keine Erbschaftsteuererklärung eingereicht worden ist bzw. wenn Teile des steuerpflichtigen Vermögensanfalls verschwiegen worden sind, verjährt die Steuerforderung 15 Jahre nach dem End...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / c) Gehörsrüge

Rz. 99 Eine weitere Möglichkeit der Titelkorrektur ist durch § 321a ZPO, § 44 FamFG (Anhörungs- oder Gehörsrüge) gegeben. Diese sollen dem instanzbeendenden Gericht die Möglichkeit der Selbstkorrektur unanfechtbarer Urteile in Fällen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs einräumen,[91] um so die Anzahl der Verfassungsbeschwerden zu verringern.[92] Dabei ist § 44 FamFG der ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 10. Muster: Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Rz. 577 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.22: Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Dritten) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Vollstreckungsauftrag bei notwendiger Sicherheitsleistung

Rz. 102 Ist das Urteil nicht rechtskräftig, sondern nur gegen Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO vorläufig vollstreckbar, so darf nach § 751 Abs. 2 ZPO die Zwangsvollstreckung nur beginnen, bzw. fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder glei...mehr

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Türkei / 3. Nachlassinventar und amtliche Liquidation

Rz. 94 Zwischen den beiden Extrempositionen der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft gibt es zwei weitere Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung bzw. zum Haftungsausschluss. Entscheiden sich die Erben für die amtliche Liquidation, schließen sie damit ihre persönliche Haftung aus. Diese ist jedoch nur dann möglich, wenn sich alle Miterben für die amtliche Liquidation entschei...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Erbschaftsannahme und Ausschlagung

Rz. 160 Das spanische Recht verlangt in romanischer Rechtstradition[246] – anders als das deutsche Recht, wonach das Vermögen des Erblassers mit seinem Tode, jedoch ohne Zutun der Erben auf diese übergeht (§ 1922 BGB) – zunächst die Annahme der Erbschaft, bevor der Erbe etwa aus der Erbschaft erwachsene Rechte ausüben kann. Mit anderen Worten: Mit dem Tod des Erblassers erwi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1.5 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 131 Der Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG, wodurch die Fristenregelung des § 147 BGB überlagert wird[1], seine Entscheidung spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung mitzuteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitnehmer an sein Änderungsangebot nach § 145 BGB gebunden und kann es nicht widerrufen.[2] Die Berechnung der Frist erfolgt na...mehr

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Slowakei / d) Notarielles Testament

Rz. 63 Jede testierfähige Person kann ein Testament auch in der Form des notariellen Testaments errichten. Bei dieser Form des Testaments erklärt der Erblasser seinen letzten Willen mündlich zur notariellen Niederschrift. Dieses Testament wird im Notariellen Zentralregister der Testamente registriert und ist somit vor Zerstörung, Verlust oder Verheimlichung geschützt. Für di...mehr

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P / 31 Privatklageverfahren [Rdn 4060]

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Frankreich / V. Abwicklung der Erbschaftsteuer

Rz. 243 In der Praxis erfolgt die Abwicklung in der Regel über den Notar, der für die Erben die Erbschaftsteuererklärung abgibt. Dem Notar sind hierzu Informationen über die Nachlassgegenstände und eine Aufstellung der Aktiva und Passiva zur Abwicklung der Erbschaftsteuer zur Verfügung zu stellen. Rz. 244 Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt sechs Monate,...mehr

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2098]

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Bestimmung des Güterstatuts bei Fehlen einer Rechtswahl

Rz. 66 Haben die Eheleute keine Rechtswahl getroffen, so ergibt sich – wie in Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 EGBGB – aus Art. 26 Abs. 1 EuGüVO eine Anknüpfungsleiter:mehr

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Slowenien / I. EuErbVO

Rz. 1 Für internationale Erbrechtsfälle ab dem 17.8.2015 ist die EuErbVO maßgebend, wobei für die Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen das Haager Testamentsformübereinkommen (HTestÜ)[1] zu beachten ist (Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO). Die nationalen Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO stellen die Art. 227.a–227.k des Gesetzes über die Erbfolge [2] (ErbG) dar. Sie betreff...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 166 Die Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG findet nur Anwendung, sofern die vorherige Verringerung nach dem TzBfG oder aufgrund solcher tarifvertraglicher Vorschriften, die das TzBfG konkretisieren, geltend gemacht worden ist, nicht dagegen bei Verringerungen nach anderen Gesetzen.[1] Lässt sich der Arbeitgeber rügelos inhaltlich auf ein erneutes Teilzeitverlangen des Arbei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. E-Evidence-VO

a) Einführung Rz. 1108 [Autor/Stand] Zwei Neuerungen auf europäischer Ebene – eine Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen [2] (sog. E-Evidence-Verordnung) und eine Richtlinie betreffend die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren,[3] tragen auf Grundlage des Art. 82 AEUV dem Umstand Rechnung, dass Beweismittel oftmal...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / E. Beachtliche Verjährungsfristen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 295 Keiner näheren Begründung bedarf es, dass im Rahmen der Forderungsbeitreibung die Verjährung des beizutreibenden Anspruchs mit Haupt- und Nebenforderung überwacht werden muss. Dies gilt vor dem Hintergrund von § 197 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht anders für bereits titulierte Ansprüche sowie im Hinblick auf zu pfändende Ansprüche des Schuldners gegen Dritte. Es handelt sic...mehr