Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.5 Das Ausschlussverfahren

Rz. 199 Da sich die Gerichte erfahrungsgemäß eher weniger gerne mit den inhaltlichen Fragen eines Ausschlusses beschäftigen, wie z. B. der Frage, ob der vorgetragene Ausschlussgrund auch wirklich vorliegt oder gravierend genug ist, den Ausschluss begründen zu können, sondern ein Ausschlussverfahren viel lieber an den Formalien scheitern lassen, muss unbedingt darauf geachtet...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.6 Außerordentliche Kündigung des Mitglieds bei bestimmten Satzungsänderungen (§ 67a GenG)

Rz. 175 Ein Genossenschaftsmitglied kann auch kurzfristig durch außerordentliche Kündigung aussteigen: Nämlich dann, wenn die Satzung in wesentlichen Punkten, die für die Mitglieder weitreichende Folgen haben, geändert wird. Wichtig ist, dass dieses außerordentliche Kündigungsrecht nicht bei jeder Satzungsänderung wirkt, sondern nur bei ganz bestimmten Änderungen mit gravier...mehr

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Die innere Ordnung des Aufs... / 4 Einberufung der Aufsichtsratssitzung

Die Einberufung der Aufsichtsratssitzung liegt in den Händen des Aufsichtsratsvorsitzenden oder – soweit dieser verhindert ist – seines Stellvertreters. Fehlt ein Aufsichtsratsvorsitzender oder ist dieser noch nicht gewählt, so obliegt die Einberufung dem Vorstand. Die Satzung kann zudem bestimmen, dass der Aufsichtsrat einzuberufen ist, wenn eine bestimmte Zahl der Aufsicht...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.2 Das Veränderungsverbot

Neben der Anzeigepflicht löst die Entdeckung eines Bodendenkmals ein Veränderungsverbot aus: Die Fundstelle und ihre nähere Umgebung sollen unverändert bleiben, um eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und Auswertung zu ermöglichen. Teilweise wird über das Veränderungsverbot hinaus eine Pflicht statuiert, notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen (so in Hessen, Niedersachsen, ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.6.2 Herabsetzung eines Pflichtanteils

Rz. 351 Auch eine summenmäßige Herabsetzung des Pflichtanteils ist möglich. Allerdings muss die Herabsetzung aus Gründen der absoluten Gleichbehandlung für alle Mitglieder gleich sein. Da die Höhe des Geschäftsanteils in der Satzung zu regeln ist, muss auch jede Änderung entsprechend durch eine Änderung der Satzung (§ 22 Abs. 1 GenG) mit einer Mehrheit von mindestens Dreivier...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.2 Verschmelzung durch Aufnahme

Rz. 1104 Der formelle Ablauf einer Verschmelzung im Wege der Aufnahme unter Beteiligung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht wie folgt aus: Rz. 1105 Verschmelzungsvertrag oder Entwurf des Verschmelzungsvertrags Die Geschäftsführer beider Gesellschaften schließen einen Verschmelzungsvertrag (§ 4 Abs. 1 UmwG), der notariell beurkundet werden muss (§ 6 UmwG). Im...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.2.2 Schicksal des Räumungsguts

Das Räumungsgut wird gemäß § 885 Abs. 2 ZPO weggeschafft und dem Mieter außerhalb des Grundstücks übergeben. Ist der Mieter abwesend, kann die Übergabe an einen Bevollmächtigten des Mieters, einen erwachsenen Familienangehörigen, eine in der Familie beschäftigte Person oder einen erwachsenen ständigen Mitbewohner erfolgen. Hat der Mieter bereits eine Ersatzunterkunft gefunde...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.5 Unwirksamkeit der Kündigung

Die Kündigung des Vermieters wegen Mietzahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter vor der Kündigung die ausstehende Summe erhält, wenn der Mieter berechtigt die Aufrechnung erklären kann und dies auch unverzüglich nach der Kündigung tut, wenn der Vermieter innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständige Summe vom Mieter bekommt oder wenn sich e...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.2 Besonderheiten ehemaliger DDR-Nutzungsverträge (Altverträge)

Rz. 305 Häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob Altverträge grundsätzlich – z. B. aus Anlass gewünschter Änderungen oder Ergänzungen – neu geschrieben werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Auch der Wunsch mancher Genossenschaft nach einer Neuordnung der Unterlagen und Anpassung der alten Verträge an den heutigen Standard (verbunden mit inhaltlichen Änderungen) ist o...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.2 Weiteres Verfahren

Falls nun tatsächlich einmal die erheblichen Hürden der Sicherungsanordnung genommen sind, hat das Gericht dem Mieter nach § 283a Abs. 2 ZPO eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er die Sicherheitsleistung nachzuweisen hat. Was hier angemessen sein soll, ist freilich nicht geklärt. Kommt als Sicherungsgeber eine öffentliche Stelle in Betracht, wird wohl auch die ...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 2.1.3 Weitere Vermüllung nach Abmahnung

Vermüllt nun der Mieter nach vorheriger Abmahnung weiter das Mietobjekt – unerheblich ob Wohnung oder Geschäftsraum –, riskiert er die außerordentliche fristlose Kündigung.[1] Achtung Im Bereich des Mietrechts wird eine Abmahnung auch dann als eine solche qualifiziert, wenn sie allein das zu beanstandende Verhalten des Mieters beschreibt. Grundsätzlich aber empfiehlt sich die...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.3 Enthaftungserklärung

Im Bereich der Wohnraummiete steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses zu. Stattdessen bleibt ihm aber das Recht zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 109 Abs. 1 Sazt 1 fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese sog. Enthaftungserklärung...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.5 Die Räumungsklage

Vor Erhebung einer Räumungsklage muss geklärt sein, gegen wen sie sich richtet. Freilich ist dies zunächst der Mieter. Eine Räumungsklage gegen den Mieter allein reicht aber dann nicht aus, wenn weitere Personen im Mietobjekt wohnen und damit Besitz bzw. Mitbesitz haben. Praxis-Beispiel Im Laufe des Mietverhältnisses hat der Mieter seine Lebensgefährtin in die Wohnung aufgeno...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 7 Unterlassung

Die Unterlassungsklage nach § 541 BGB ist das mildere Mittel gegenüber einer Kündigung wegen der Vertragsverletzung und der einzige Weg, wenn weder eine außerordentliche fristlose Kündigung nach §§ 543, 569 BGB noch eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB möglich ist. Sie kommt daher in erster Linie bei weniger gewichtigen Vertragsverletzungen in Betracht bzw. dann, wenn ...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.4 Exkurs: Verjährungsfalle des § 548 Abs. 1 BGB

Mit Rückgabe des Mietobjekts durch den Mieter beginnt der Verjährungscountdown des § 548 Abs. 1 BGB. Nach dieser Bestimmung verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Praxis-Beispiel Nach Kündigung des Mietverhältnisses übersendet d...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.1.2 Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB

Entsprechend § 626 Abs. 2 BGB kann die (außerordentliche) fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt. Zudem muss die Kündigung noch innerhalb der Zweiwochenfrist dem gekündigten Vorstandsmitglied zugehen. Liegt die Zuständigkei...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 2.1.2.2 Beeinträchtigungen anderer

Ohne dass die Mietsache selbst gefährdet sein müsste, sind die Grenzen auch dann überschritten, wenn es etwa außerhalb des Mietobjekts zu Geruchsbeeinträchtigungen kommt. Nicht erforderlich ist dabei, dass eine stetige Geruchsbelästigung herrscht. Ausreichend ist, dass sich ein übler Gestank etwa im Treppenhaus verbreitet, wenn der Mieter seine Wohnungstür öffnet, um die Wohn...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 2.3.1 Grundsätze

Ob die Tierhaltung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und welche Tiere gehalten werden dürfen, richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien. Ein formularmäßiger Ausschluss jeglicher Tierhaltung – also einschließlich Kleintieren – ist gemäß § 307 BGB unwirksam.[1] Zu Kleintieren zählen Zierfische,...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.2 Außerordentliche Kündigung des Mitglieds bei Unzumutbarkeit (§ 65 Abs. 3 GenG)

Rz. 153 Es gibt den gesetzlichen Sonderfall einer Abkürzung der Kündigungsfrist, wenn das Festhalten des Mitglieds an einer gegebenen langen Kündigungsfrist unzumutbar erscheint (§ 65 Abs. 3 GenG). Die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung durch das Mitglied sind, wie vorstehend dargestellt, generell einzuhalten. Eine Verkürzung der in der Satzung festgelegten Künd...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 3 Unterlassung

Praxis-Beispiel Vertragswidrige Hundehaltung Entgegen dem Verbot der Kampfhundehaltung hatte der Mieter einen Pitbull-Terrier angeschafft. Der Vermieter hatte ihn entsprechend abgemahnt und aufgefordert, das Tier binnen angemessener Frist in ein Tierheim oder in sonstiger Weise abzugeben. Dem war der Mieter nicht nachgekommen. Der Vermieter hatte ihn daraufhin erfolgreich auf...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.2 Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags der Vorstandsmitglieder kommt neben dem – unabdingbaren – Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags dort in Betracht, wo der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde oder im Rahmen einer Befristung die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausdrücklich vorgesehen ist. Beträgt die Laufzeit des...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 2.1.2.3 Gefährdung des Brandschutzes

Keiner besonderen Problematisierung bedarf es, dass der Brandschutz ganz erheblich beeinträchtigt wird, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Nun ist freilich nicht überliefert, dass sich ein Messie jemals auf das Sammeln von gefüllten Benzinkanistern spezialisiert hätte. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend vorhande...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 2.1.2.1 Gefährdung der Mietsache

Eine Gefährdung der Mietsache ist spätestens dann gegeben, wenn aufgrund des Zustands in der Wohnung oder auch im Geschäftsraum mit einer Beeinträchtigung der Substanz des Mietobjekts zu rechnen ist. Eine entsprechende Substanzgefährdung entstand, wie eingangs erwähnt, bei der US-Amerikanerin Felton, die als "Erfinderin" des Messie-Syndroms gilt, weil der Boden in ihrer Küch...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.3.2 Schicksal des Räumungsguts

Nach der Bestimmung des § 885a Abs. 3 ZPO kann der Vermieter die beweglichen Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, wegschaffen. Er hat sie allerdings zu verwahren. Die Gegenstände können also nach der Herausgabevollstreckung vom Vermieter aus dem Mietobjekt geräumt und etwa in einem Keller oder Lagerraum verwahrt werden. Die Gegenstände können freilich a...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10.4 Fortsetzung der Mitgliedschaft durch Satzungsregelung

Rz. 236 Besteht die Mitgliedschaft des/der Erben durch Satzungsregelung (§ 77 Abs. 2 GenG) auch über das Sterbejahr hinaus, dann muss man sich mit dem Fall einer Erbengemeinschaft befassen: Auf Dauer wird es der eG nicht zuträglich sein, dass sich eine Vielzahl von Personen eine Mitgliedschaft "teilt", auch wenn diese in der Generalversammlung – schon von Gesetzes wegen – na...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 1.2.3 Ausreichende Vorbereitung

Grundsätzlich ist von einer "Salami-Taktik" abzuraten. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten mit der Klageschrift sämtliche Fakten auf den Richtertisch kommen. Jeder neue Sachvortrag kostet Zeit, da dem Gegner rechtliches Gehör gewährt werden muss. Das Gericht wird entsprechend Stellungnahmefristen von 2 bis 3 Wochen setzen. Diese können bei Vorliegen eines wichtigen Gru...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.2.3 Vollstreckungsauftrag

Räumungsfrist Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum ("klassische" bzw. "preußische" Räumung) Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum der Frau Rosemarie Moll, Steinstraße 9, 40541 Düsseldorf – Gläubigerin – (bei Einreichung durch Rechtsanwalt: Prozessbevollm...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2 Anstellung der Vorstandsmitglieder

Hinsichtlich des Rechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Vorstandsmitgliedern, gilt es deutlich zwischen der Bestellung und der Anstellung der Vorstandsmitglieder zu unterscheiden. Während die Bestellung die Berufung in das Vorstandsamt betrifft, beinhaltet die Anstellung das Vertragsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied, d. h. de...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.4 Amtsniederlegung

Rz. 820 Eine Niederlegung des Aufsichtsratsamts erfolgt durch einseitige Erklärung gegenüber der GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsratsvorsitzenden.[1] Rz. 821 Im Fall einer Bestellung auf bestimmte Zeit (das heißt im Regelfall) muss nach herrschender Meinung für eine vorzeitige Amtsniederlegung kein wichtiger Grund vorliegen. Ist dagegen ein Aufsic...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.6 Klage auf künftige Räumung

Die Bestimmung des § 259 ZPO eröffnet auch die Möglichkeit, Klage auf künftige Räumung zu erheben. Sie ist sowohl in Wohnraum- als auch Geschäftsraummietverhältnissen möglich.[1] Voraussetzung ist die Befürchtung, der Mieter werde sich einer rechtzeitigen Räumung entziehen. Der Vermieter muss in seiner Klage also darlegen, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.6 Ermessen der eG zur Einleitung eines Ausschlussverfahrens

Rz. 211 Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschließungsgründe besteht für die Genossenschaft keine Pflicht zur Einleitung eines Ausschlussverfahrens. In nicht wenigen Fällen wird es aus besagten Gründen sogar ratsam sein, eher hierauf zu verzichten. Die eG ist bei gegebenem Ausschlussgrund auch aus dem Gedanken der Treue den anderen Genossenschaftsmitgliedern gegenüber nich...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.1.5 Sonderfall: Verjährung der Gegenforderung

Rz. 387 Es wurde ausgeführt, dass die Aufrechnung nur funktioniert, wenn der Gegenforderung, mit der aufgerechnet wird, keine Einrede entgegensteht (siehe Rn. 385). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird für den Fall gemacht, dass der Gegenforderung die Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) entgegensteht (§§ 215 BGB). Voraussetzung hierfür ist, dass die Gegenforderung z...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1023 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder ist sie überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO).[1] Die Regelung des § 15a Abs....mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.1 Grundsätze der genossenschaftlichen Rechnungslegung

Bedeutung der Rechnungslegung Rechnungslegung bedeutet die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft unter Beifügung der Belege.[1] Jeder Geschäftsvorfall (z. B. Kauf, Reparaturauftrag) ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) buchhalterisch zu erfassen. Mit der Buchung der ein- und ausgehenden Belege (Rechnungen) sin...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 1.2.1 Zustellungsprobleme vermeiden/Mieteranschrift prüfen

Zunächst und von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Klage dem Mieter überhaupt zugestellt werden kann. Der Vermieter sollte sich vor Ort ein Bild davon machen, ob überhaupt ein Name am Briefkasten steht. Selbstverständlich kann er sich hierzu auch einer zuverlässigen Quelle bedienen. Häufig sind es gerade die problematischen Mieter, die zu verhindern suchen, dass ihnen für...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.1 Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat – gesetzliche und satzungsrechtliche Vorgaben

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG von der Generalversammlung (Mitgliederversammlung) oder Vertreterversammlung gewählt. Die Regelung ist zwingender Natur, die Satzung der Genossenschaft kann folglich weder die Zuständigkeit eines anderen Organs vorsehen, noch Wahlrechte Dritter gewähren. Unzulässig wäre auch eine statuarische Regelung, nac...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 8.2.1 Nichtigkeitsklage

Nichtige Beschlüsse sind per se unwirksam, ohne dass es einer Anfechtung des Beschlusses oder gar einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Insofern kann jedermann, der ein rechtliches Interesse nachweist, die Nichtigkeit im Wege einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO geltend machen. Dies gilt auch für die Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung (Vert...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 1 Einberufung der Generalversammlung (Vertreterversammlung)

Einberufungskompetenz Gemäß § 44 Abs. 1 GenG wird die Generalversammlung durch den Vorstand einberufen, soweit nicht nach der Satzung oder dem GenG auch andere Personen dazu befugt sind. Folglich kann die Satzung die primäre Einberufungskompetenz auch auf den Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden übertragen, allerdings ohne das Einberufungsrecht des Vorstands zu beschränken.[...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.3 Durchführung der Aufsichtsratswahl

Die Durchführung der Aufsichtsratswahl setzt zunächst die ordnungsgemäße Bekanntmachung der Tagesordnung in der durch das Gesetz (§ 46 GenG) oder die Satzung vorgeschriebenen Form und Frist voraus. Gemäß § 33 Abs. 2 der MusterS erfolgt die Einladung unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangene Mitteilung in Textform (§ 126b BGB). Die B...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.6 Der Mieter begeht Sachbeschädigung/Vandalismus

Die mutwillige Beschädigung von Einrichtungen im Bereich des Mietobjekts bzw. der Wohnanlage stellt einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung dar. Eine erhebliche Sachbeschädigung des Mieters rechtfertigt aber dann weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn sein Verhalten aus einer Stresssituation resultiert, die auch durch das Verhalten eines...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 8.2.2 Anfechtungsklage

Anfechtung der Beschlussfassung durch die Aufsichtsratsmitglieder Sind Beschlüsse der Generalversammlung (Vertreterversammlung) nicht per se nichtig, so können diese gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 GenG angefochten werden, wenn sie das Gesetz oder die Satzung verletzen. Ungeachtet der Anfechtungsbefugnis des Aufsichtsrats als Organ, sind auch die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsra...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 1.2.2 Kostenvorschuss mit Klageerhebung einzahlen

Eine Klage wird dem Mieter nur dann zugestellt, wenn der klagende Vermieter den Gerichtskostenvorschuss einzahlt. Die Höhe des einzuzahlenden Gerichtskostenvorschusses hängt wiederum vom Streitwert der Klage ab. Um also Kostenvorschuss leisten zu können, muss der Vermieter wissen, welchen Gegenstandswert sein Verfahren hat. Hier gibt es nun 2 Wege: Der Vermieter bzw. sein Anwa...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.2 Kündigungsfrist und Kündigungszugang

Rz. 136 Ist in der Satzung nichts über die Kündigungsfrist ausgesagt, so muss die fristgerechte Kündigung mindestens drei Monate vor Schluss des Geschäftsjahrs, das in der Praxis der Wohnungsgenossenschaften meist das Kalenderjahr ist, erfolgen (§ 65 Abs. 2 Satz 1 GenG; ist in der Satzung zum Geschäftsjahr nichts Abweichendes festgelegt, so entspricht das Geschäftsjahr zudem...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.2 Verschmelzung durch Aufnahme

Rz. 1041 Der formelle Ablauf einer Verschmelzung im Wege der Aufnahme unter Beteiligung von zwei Genossenschaften sieht wie folgt aus: Rz. 1042 Verschmelzungsvertrag oder Entwurf des Verschmelzungsvertrags Die Vorstände beider Genossenschaften schließen einen Verschmelzungsvertrag (§ 4 Abs. 1 UmwG), der notariell beurkundet werden muss (§ 6 UmwG). Im Verschmelzungsvertrag werd...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 5 Beweislast und Verjährung des Haftungsanspruchs

Hinsichtlich der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder liegt es in den Händen der Genossenschaft, den verursachten Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beweisen. Dies betrifft auch die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats für den entstandenen Schaden. Dabei kann sich die Genossenschaft auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO berufen. Die Beweislast für ih...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 6 Die Sicherungsanordnung

Mit der Sicherungsanordnung will der Gesetzgeber verhindern, dass der auf Räumung und Zahlung verklagte Mieter das Verfahren künstlich in die Länge zieht, um letztlich auf Kosten des Vermieters weiter in der Wohnung zu bleiben. Der Vermieter soll andererseits am Ende des Verfahrens nicht mit einem wertlosen Zahlungstitel dastehen.[1] Zweck der Sicherungsanordnung ist die Verh...mehr