Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Verjährung

Rz. 301 Die Erbschaftsteuer verjährt nach Art. 25 spanErbStG innerhalb von vier Jahren; bis zum Erlass des Gesetzes 25/1998 vom 13.7.1998 betrug die Verjährungsfrist fünf Jahre. Sie beginnt nicht mit dem Todesfall, vielmehr mit Ablauf der Fristen, innerhalb derer die Steuererklärung spätestens hätte vorgelegt werden müssen. So verjährt die Erbschaftsteuer frühestens nach vie...mehr

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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Belgien / 6. Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (Art. 4.49 ff. ZGB)

Rz. 125 Die Annahme einer Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (siehe auch Rdn 33) hat zur Folge, dass das persönliche Vermögen des Erben nicht mit dem Nachlassvermögen vermischt wird: Der Erbe haftet für die Schulden und Lasten des Nachlasses nur bis in Höhe des Wertes der Güter, die er erbt. Diese Annahme unter Vorbehalt muss ausdrücklich durch eine Erkläru...mehr

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O / 2 Observation durch die Polizei [Rdn 3351]

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Kündigungsfrist

Rz. 137 Nach dem Wortlaut des § 57a ZVG ist das außerordentliche Kündigungsrecht "unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auszuüben" und zwar zum nächst zulässigen Termin. Auszugehen ist hierbei von der Wirksamkeit (§§ 89, 104 ZVG) – nicht Rechtskraft – des Zuschlags. Entscheidend für die Zulässigkeit hinsichtlich des ersten Termins ist allein die tatsächliche – nicht rechne...mehr

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Moldawien / E. Nachlassabwicklung

Rz. 13 Der Anfall der Erbschaft erfolgt nicht ipso iure, sondern erst aufgrund Annahme durch den Erben (Art. 1516 Abs. 1 ZGB). Die Frist für die Annahme beträgt sechs Monate (Art. 1517 ZGB). Die Annahme kann ausdrücklich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem am Wohnsitz des Erblassers amtierenden Notar oder schlüssig, z.B. nach Inbesitznahme des Nachlasses, erfolgen (Ar...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 4. Vorbereitung des Teilungsplans

Rz. 30 Mit der Anzeige der Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher oder den Drittschuldner fordert das Gericht nach § 873 ZPO durch einen von Amts wegen zuzustellenden Beschluss die beteiligten Gläubiger auf, binnen zwei Wochen eine Forderungsaufstellung mit der Darstellung der Hauptforderung, der Kosten und Zinsen sowie sonstiger Nebenforderungen (§ 367 oder § 497 Abs. 3 ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / XV. Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung bei Einspruch gem. § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO

Rz. 412 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Antrag auf einstweilige Einstellung bei Einspruch gem. § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO An das Amts-/Landgericht in _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ Az: _________________________ beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Beklagten,mehr

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Italien / 11. Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Nach Art. 700 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser selbst einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (auch einen Erben oder Vermächtnisnehmer) ernennen. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers kann er nicht einem Dritten, insbesondere nicht dem Nachlassgericht überlassen; er kann lediglich den Testamentsvollstrecker ermächtigen, andere Personen an seiner Stell...mehr

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Norwegen [1] / I. Aufgebot (proklama)

Rz. 89 Die Erben können sich zunächst eine Übersicht über die Verpflichtungen des Erblassers dadurch verschaffen, dass ein Aufgebot (proklama) erlassen wird. Dabei werden die Gläubiger in Form einer Mitteilung dazu aufgefordert, ihre gegenüber dem Erblasser bestehenden Ansprüche geltend zu machen. In Fällen, in denen der Nachlass öffentlich geteilt werden soll, erlässt das G...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / IV. Muster: Sofortige Beschwerde im Verteilungsverfahren wegen eines Verfahrensmangels

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Sofortige Beschwerde im Verteilungsverfahren wegen eines Verfahrensmangels An das Landgericht – Beschwerdekammer – in _________________________ über das Amtsgericht[68] – Verteilungsgericht – in _________________________ Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO In dem Verteilungsverfahren des _________________________ – B...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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Estland / 1. Gesellschaftsrecht

Rz. 43 Anteile und Aktien von Gesellschaften unterliegen in der Regel dem gewöhnlichen Erbrecht. Das Gesellschaftsgesetzbuch,[30] regelt in wenigen Fällen mögliche Ausnahmen. So kann z.B. in der Satzung einer osaühing (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach estnischem Recht) festgelegt sein, dass mögliche Erben eines Gesellschafters seinen Anteil an der GmbH nicht erben k...mehr

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G / 2 Gegenvorstellung [Rdn 2521]

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Belgien / a) Formvorschriften

Rz. 61 Da Erbverträge grundsätzlich verboten bleiben, unterliegen die hiernach aufgelisteten zugelassenen Erbverträge strikte Formvorschriften, von denen nicht abgewichen werden kann, auch nicht mit der Zustimmung aller beteiligten Parteien. Diese Formvorschriften gehen aus Art. 4.249–4.252 ZGB hervor:mehr

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Portugal / VI. Abwicklung der Stempelsteuer

Rz. 233 Steuerschuldner ist im Erbfall der Erbwalter (Cabeça-de-casal). Wer diese Funktion ausübt, ist in den Art. 2080 ff. CC geregelt. Grundsätzlich ist der Erbwalter der überlebende Ehegatte, soweit dieser nicht rechtlich vom Erblasser getrennt gelebt hat (siehe Rdn 134 f.). Rz. 234 Der Erbwalter und jeder Begünstigte sind zudem verpflichtet, den Tod des Erblassers, die To...mehr

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Deutschland / 3. Miterbenvorkaufsrecht

Rz. 133 Soweit einer der Miterben seinen Anteil an einen Dritten verkauft, sind die übrigen Miterben gem. § 2034 BGB zum Vorkauf berechtigt. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate und beginnt mit Zugang der Mitteilung über den abgeschlossenen Vertrag (§ 469 BGB) bei jedem der übrigen Miterben.[105] Die Mitteilung muss den Inhalt des Vertrages richt...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / aa) Neues Vorbringen

Rz. 46 Die sofortige Beschwerde kann nach § 571 Abs. 2 S. 1 ZPO auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden. Hierfür kann allerdings nach § 571 Abs. 3 ZPO eine Frist gesetzt werden, bei deren Versäumung neues Vorbringen präkludiert ist. Rz. 47 Beispiel Der Gläubiger möchte den Titel gegen den verstorbenen Schuldner auf dessen einzigen Sohn A nach § 727 ZPO umsc...mehr

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P / 8 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3575]

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E / 6 Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2182]

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V / 48 Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5346]

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Litauen / 2. Eigenhändiges Testament

Rz. 35 Ein eigenhändiges Testament ist ein solches, das handschriftlich vom Erblasser angefertigt wird. Es muss den Vor- und Nachnamen des Ausstellers, das Datum (Tag, Monat, Jahr) und den Ausstellungsort enthalten. Weiter muss es den wahren Willen des Erblassers zum Ausdruck bringen und als ein einheitliches Dokument von ihm eigenhändig unterschrieben sein (Art. 5.30 lit. B...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Herausgabeklage nach Pfändung des Vermächtnisses

Rz. 1093 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.161: Herausgabeklage nach Pfändung des Vermächtnisses An das Amts-/Landgericht _________________________ Klage des _________________________[841] – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________[842] – Beklagter – wegen: Herausgabe _________________________ Stre...mehr

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D / 2 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 1656]

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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Schweden / VIII. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 Das Pflichtteilsprinzip in der heutigen Form wurde 1857 eingeführt. Der Pflichtteil (laglott) ist heute im 7. Kapitel des Erbgesetzbuches geregelt. In § 1 heißt es, "dass die Hälfte des Erbteils, das einem Leibeserben (bröstarvinge) nach dem Gesetz zusteht, seinen Pflichtteil bildet". Sprachlich eher korrekt wäre es im Rahmen einer deutschsprachigen Darstellung des s...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / II. Muster: Verfahrenseinstellung wegen entgegenstehendem Recht

Rz. 632 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Verfahrenseinstellung wegen entgegenstehendem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigten _________...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / a) Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung

Der BGH geht grundsätzlich von einem unbefristeten Widerspruchsrecht für den Fall einer fehlerhaften Belehrung aus.[10] Der Versicherer soll sich bezüglich der lange vergangenen Zeit auch nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Versicherungsvertrages berufen dürfen, weil der Versicherer selbst die Situation einer fehlerhaften Belehrung herbeigeführt hat.[11...mehr

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Bulgarien / 1. Annahme des Erbes

Rz. 70 Die Annahme des Erbes entfaltet eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Eintritts des Todes. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich erfolgen. Bei den Rayongerichten wird ein Buch der Erberklärungen geführt, in dem der Richter sie einträgt. Die Annahmeerklärung darf keine Bedingung oder Befristung beinhalten. Auch kann die Annahme nicht wirksam auf einen Teil der Erbsch...mehr

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T / 3 Telefonüberwachung, Anordnung [Rdn 4442]

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / d) Die Verhaftung des Schuldners

Rz. 215 Die Verhaftung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Gläubigers. Diesen Antrag kann der Gläubiger bereits mit dem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft an den Gerichtsvollzieher erteilen. Soweit der Gläubiger die erforderlichen Aufträge bereits im Formularauftrag an den Gerichtsvollzieher angekreuzt hat, ist ein erneuter Verhaftungsauftrag nich...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 541 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Etwaige Ansprüche der Klägerin aus § 110 Abs. 1 SGB VII waren gemäß § 113 S. 1 SGB VII verjährt. Rz. 542 Nach dieser Vorschrift gelten für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 SGB VII die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 BGB entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Voraussetzungen

Rz. 233 Das Vermögensverzeichnis soll möglichst umfassend und erschöpfend Auskunft über alle Vermögenswerte des Schuldners geben. Von der Zweckrichtung des Vermögensverzeichnisses ausgehend, dem Gläubiger Möglichkeiten des Zugriffs auf diese Vermögenswerte zu schaffen, muss die Auskunft so beschaffen sein, dass der Gläubiger alle Informationen erhält, die notwendig sind, um ...mehr

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Italien / d) Abgabe der Annahmeerklärung

Rz. 237 Die Annahme ist unwiderruflich. Die bedingte bzw. befristete Annahme ist ebenso wenig wie die teilweise Annahme (Art. 475 Abs. 2, 3 c.c.) zulässig. Stellvertretung ist möglich.[398] Die Annahme setzt als einseitige Willenserklärung[399] die volle Geschäftsfähigkeit voraus; gesetzliche Vertreter bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Art. 320 Abs. 3, 374 ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VI. Muster: Antrag auf Aufhebung des Beschlusses nach § 890 Abs. 3 ZPO

Rz. 154 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Antrag auf Aufhebung des Beschlusses nach § 890 Abs. 3 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[221] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den __________...mehr

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Frankreich / 1. Allgemeines

Rz. 180 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sind normiert in Art. 768 ff. C.C. Der Erbe kann nach Art. 768 Abs. 1 C.C. die Erbschaft vorbehaltlos annehmen oder ausschlagen. Er kann die Erbschaft auch unter Beschränkung seiner Haftung auf den Aktivnachlass annehmen. Diese Regelungen gelten nach Art. 768 Abs. 1 C.C. für gesetzliche Erben und über Art. 724–1 C.C. auch für lé...mehr

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Polen / 4. Pflichtteilauszahlung, -senkung und -ratenzahlung

Rz. 64 Mit dem Änderungsgesetzt vom 26.1.2023 wurde eine ganz neue Regelung eingeführt: Ab dem 22.2.2023 kann der Verpflichtete zur Befriedigung des Anspruchs auf den Pflichtteil verlangen, Pflichtteilauszahlungsfristen zu verlängern, Pflichtteil in Raten zu zahlen und in Ausnahmefällen den Pflichtteil auch zu senken, unter Berücksichtigung der Privat- und Vermögenslage des ...mehr

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V / 5 Verdeckter Ermittler, Einsatzvoraussetzungen [Rdn 4859]

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Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 12. Muster: Klage aus § 826 BGB

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.24: Klage aus § 826 BGB An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 826 BGB In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu...mehr

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R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antrag

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgte nur auf besonderen Antrag des (steuerlichen) Gläubigers der KapErtr. Sie konnte folglich auch abgelehnt werden, wenn die KapErtr jemand anderem zuzurechnen waren. Über die Erstattung entschied das BZSt, Friedhofstr. 1, 53 225 Bonn. Der Antrag war nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster zu stellen und zu unterschreiben...mehr

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A / 9 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 100]

Rdn 101 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019, StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4 Meyer-Mews, Der Befangenheitsantrag nach erfolgloser Gegenvorstellung, StraFo 2000, 369 Kettler, Befangenheitsrecht – Grundlagen und praktische Anwendung für Strafverteidiger, StV-S 20...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Folgen der Überschreitung

Rz. 156 Die Vorschriften des Noterbrechts sind zwingendes Recht (ius cogens).[229] Wird ein (nicht wirksam enterbter)[230] Noterbe vollständig übergangen,[231] so ergeben sich dessen Rechte aus Art. 814 CC. In diesem Fall wahrt der Noterbe seine Rechte durch Erhebung einer Herabsetzungsklage,[232] die von dem übergangenen Noterben gegen die übrigen, nicht übergangenen Noterb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

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B / 7 Beschlagnahme, Bestätigung nichtrichterlicher Anordnungen [Rdn 971]

Rdn 972 Literaturhinweise: Weingarten, Die Nachholfrist des § 98 II 1 StPO – Werktage oder Tage?, JA 2010, 298 s.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Rechtsmittel, Teil B Rdn 1035, und bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4123. Rdn 973 1.a)aa) Nach § 98 Abs. 2 S. 1 soll der Beamte, der einen Gegenstand ohne richt...mehr

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Katalonien / VII. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 84 Die Testamentsvollstreckung ist in Katalonien durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Wichtig ist die Regelung der Entlohnung: Die Vergütung beläuft sich auf 5 % des Nachlasses, sofern der Testamentsvollstrecker umfassend beauftragt ist; bis 2009 betrug die Vergütung 10 %. Im Falle einer auf einzelne Bereiche beschränkten Beauftragung beträgt die Vergütung dagegen...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Berücksichtigung von Noterbrechten

Rz. 250 Das Noterbrecht des spanischen Rechts – legítima (Art. 806 ff. CC) – hat im Gegensatz zum obligatorischen Pflichtteilsanspruch des deutschen Rechts (§§ 2303 ff. BGB) eine dingliche Rechtsnatur (siehe oben Rdn 148 ff.), weshalb die Erbteilung nicht ohne Zustimmung auch der Noterben erfolgen kann (siehe Rdn 178). Es handelt sich mithin um eine Institution spanischen Re...mehr