Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdvergleich

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spaltung

Literatur: Lupzyk, Ubg 2020, 124. Für die Spaltung gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Verschmelzung.[1] Bei einer Auf- oder Abspaltung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Spaltung zu Buchwerten ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wechsel des Versorgungsweges

Wird der Versorgungsweg für die Zukunft geändert, z. B. eine bisher erteilte Direktzusage für die Zukunft durch einen rückgedeckten Anspruch gegen eine Unterstützungskasse ersetzt, oder umgekehrt, liegt nicht grundsätzlich eine Neuzusage vor. Zwar tritt durch den Wechsel des Versorgungsweges eine wesentliche Statusänderung ein. Der Arbeitnehmer erhält in der Unterstützungska...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Die Gehaltsvereinbarung muss dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein. Das gilt auch für Erhöhungen des Gehalts. Wird das Gehalt kurze Zeit nach Betriebsaufnahme (insgesamt 3,5 Monate) verdoppelt, indiziert dies eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung.[1] Gleiches gilt, wenn das Gehalt kurz vor der Pensionierung stark erhöht wird, um die künftige Pension, die von dem En...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter

Der Gesellschafter (Mitglied der Körperschaft) ist der Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung. Gesellschafter ist, wem die Beteiligung an der Gesellschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen oder aufgrund wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist. Er kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Er kann im Inland oder im Ausland ansäss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeine Voraussetzungen

Tantiemezahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vorherig, klar und eindeutig vereinbart sein (formeller Fremdvergleich).[1] Das ist nicht der Fall, wenn die Zahlung unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung steht. Die Tantieme muss dem Grunde und der Höhe nach im Vorhinein so vereinbart werden, dass ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überstunden

Literatur: Natschke, BB 1996, 771; Pezzer, FR 1997, 684; Prühs, DB 1997, 2094; ders., DB 2002, 114; Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Laws, GmbHR 2016, 455. Geschäftsführer sind als Organe für jede der Gesellschaft nützliche Tätigkeit zuständig. Sie entscheiden selbstständig, welche Aufgaben sie selbst erledigen und welche sie durch andere Arbeitnehmer erledigen lassen. I...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lizenzen

Literatur: Dürrfeld/Wingendorf, IStR 2005, 464; Krüger, IStR 2016, 945; Schmitt, IStR 2017, 311; Schilling/Schmidt-Marloh, DB 2020, 524; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.47ff. Bei der Vereinbarung von Lizenzzahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. nahestehender Person gilt der Drittve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Cash-Pool

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.131ff.; Podewils, GmbHR 2009, 803; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Scholz/Herda, IStR 2015, 472; Bärsch, FR 2019, 990; Schilling/Greil, IStR 2020, 201. Unter einem Cash-Pool versteht man eine besondere Art von Finanzierungsvereinbarung zwischen konzernangehö...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteile, eigene

Literatur: BMF v. 27.11.2013, IV C 2 – S 2742/07/10009, BStBl I 2013, 1615; Haas, BB 1980, 770; Rose, GmbHR 1999, 373; Blumenberg/Roßner, GmbHR 2008, 1079; Mayer, Ubg 2008, 779; Hohage, DB 2009, 1033; Breuninger/Müller, GmbHR 2011, 10; Köhler, DB 2011, 15; Oser/Kropp, Der Konzern 2012, 185. Handelsrechtlich stellt der Erwerb eigener Anteile aufgrund des § 272 Abs. 1a HGB i. d...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Beweislast

Literatur: Ritter, FR 1985, 34; Döllerer, GmbHR 1987, 26; Wassermeyer, DB 1987, 1113; Eppler, DStR 1988, 339; Döllerer, DStR 1989, 331; Pezzer, FR 1996, 379; Milatz/Wellmann, GmbHR 2005, 1329. Hinsichtlich der Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist zu unterscheiden zwischen der eigentlichen (objektiven) Beweislast und der Darlegungslast.[1] Der Steuerpflichtige m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.1 Der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellung

Rz. 52 Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft im Interesse einer bestimmten Person. Diese Person ist regelmäßig der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen (gesellschaftsrechtlichen) Stellung (GmbH-Gesellschafter, Aktionär, Genosse, Vereinsmitglied). Bei dem Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Leistung im wirtschaftlichen Sinn

Rz. 60 Eine Leistung i. S. d. Regelung muss sich auf eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn richten (abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, nach der zur Begründung der Unternehmereigenschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt werden muss), ob es sich auch um eine Leistung im rechtlichen Sinne handelt, ist nicht von Bedeutung. Ebenso wenig ist für die umsatzsteuerrec...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4.2 Hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 18 Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[1] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Vergleichsmöglichkeit zwischen unabhängigen Vergleichspartnern fe...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4.1 Tatsächlicher Fremdvergleich

Rz. 15 Innerbetrieblicher Vergleich. Der tatsächliche Fremdvergleich, der allgemein als der "klassische Fall" des Fremdvergleichs angesehen wird, orientiert sich an tatsächlich am Markt feststellbaren Vergleichspreisen oder -werten aus Vereinbarungen zwischen gesellschaftsrechtlich nicht verbundenen Unternehmen, die unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen getroffen ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4 Arten des Fremdvergleichs

3.4.1 Tatsächlicher Fremdvergleich Rz. 15 Innerbetrieblicher Vergleich. Der tatsächliche Fremdvergleich, der allgemein als der "klassische Fall" des Fremdvergleichs angesehen wird, orientiert sich an tatsächlich am Markt feststellbaren Vergleichspreisen oder -werten aus Vereinbarungen zwischen gesellschaftsrechtlich nicht verbundenen Unternehmen, die unter gleichen oder vergl...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3 Begriff, Merkmale und Arten des Fremdvergleichs

3.1 Unabhängigkeit der Geschäftspartner Rz. 8 Zentrale Merkmale des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist der zentrale Angemessenheits- und Korrekturmaßstab für internationale Verrechnungspreise. Hiernach ist ein Entgelt für eine gruppeninterne Lieferung oder Leistung unangemessen, wenn es von dem abweicht, was "unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbare...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.3 Rangfolge der Verrechnungspreismethoden

Rz. 51 Auffassung der OECD. Die Bedeutung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden hat in der Praxis der Festlegung und Prüfung internationaler Verrechnungspreise in den letzten Jahren erheblich zugenommen. So werden nach den Erfahrungen der deutschen Finanzverwaltung 80 % der "einfachen Fälle" ("einfache" Vertriebsgesellschaften, Produktionsgesellschaften oder Dienstlei...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.6 Vorteilsausgleich

Rz. 21 Kalkulatorischer Ausgleich. Grundsätzlich sind innerkonzernliche Liefer- und Leistungsbeziehungen einzeln nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zu erfassen und mit einem angemessenen Verrechnungspreis zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Allerdings ist es auch zwischen unabhängigen Dritten bei dauerhaften und umfangreichen Geschäftsbeziehungen durchaus üblich, Vor...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.2 Wiederverkaufspreismethode

Rz. 29 Retrograde Preisbestimmung. Die Wiederverkaufspreismethode,[1] auch Absatzpreismethode genannt, ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen erbringt bzw. von diesem empfängt und diese Lieferungen oder Leistungen danach an fremde Dritte weiterveräußert werden. Dabei wird der Marktpreis ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.1 Unabhängigkeit der Geschäftspartner

Rz. 8 Zentrale Merkmale des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist der zentrale Angemessenheits- und Korrekturmaßstab für internationale Verrechnungspreise. Hiernach ist ein Entgelt für eine gruppeninterne Lieferung oder Leistung unangemessen, wenn es von dem abweicht, was "unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten".[1] ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.1 Preisvergleichsmethode

Rz. 25 Anwendungsform des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[1] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhält. E...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.5 Preis- und Wertbandbreiten

Rz. 20 Realität der Verrechnungspreispraxis. Nach der Rechtsprechung des BFH und vorherrschender Auffassung im Schrifttum kann es den "richtigen Verrechnungspreis" im Sinne eines mathematisch exakt fixierbaren Werts nicht geben, sondern es kann allenfalls eine Bandbreite angemessener Preise bestimmt werden.[1] Dieses Verständnis von Wertbandbreiten bei der Anwendung der am b...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.2 Vergleichbarkeit der Verhältnisse

Rz. 10 Kriterien der Vergleichbarkeit. Neben der Unabhängigkeit der Geschäftspartner besteht das zweite Merkmal des Fremdvergleichs in der Notwendigkeit einer Vergleichbarkeit der Verhältnisse. Dazu gehört sowohl die Betrachtung der einzelnen Leistung bzw. des einzelnen Geschäfts, als auch die Berücksichtigung aller Umstände, die auf das einzelne Geschäft einwirken können. L...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.3 Funktions- und Risikoanalyse

Rz. 12 Bedeutung. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt durch eine sog. Vergleichbarkeitsanalyse.[1] Zentraler Bestandteil dieser Vergleichbarkeitsanalyse ist eine Funktions- und Risikoanalyse, die eine detaillierte Untersuchung der von den verbundenen Unternehmen bezogen auf die konkrete Geschäftsbeziehung ausgeübten Funktionen, der von diesen getragenen Risiken und ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.3 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode (PSM)

Rz. 47 Geschäftsvorfallbezogene Aufteilung von Gewinnen. Im Rahmen der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method", "PSM") wird der aus einem Geschäftsvorfall für den Konzern erzielte Gesamtgewinn auf die an der Transaktion beteiligten Konzernunternehmen aufgeteilt.[1] Diese Methode ist deshalb transaktionsbezogen, weil nur der gemeinsam erzielt...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 5.1.2 Verrechnungspreisermittlung

Rz. 57 Verrechnungspreise bei Lohnfertigern. Ist eine Produktionsgesellschaft als Lohnfertiger zu qualifizieren, ist zunächst zu überprüfen, ob die Verrechnungspreise auf Grundlage der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können, d. h. durch Feststellung uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichspreise im Rahmen eines inneren (Rz. 26) oder äußeren Pr...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.1 Anerkennung gewinnorientierter Methoden

Rz. 38 Arten gewinnorientierter Methoden. Aufgrund dieser Schwächen der Standardmethoden bei der Verrechnungspreisermittlung wurde nach neuen Verrechnungspreismethoden gesucht, die im Hinblick auf das Vergleichbarkeitskriterium des Fremdvergleichs geringere Anforderungen stellen. Im Ergebnis führte dies zur Entwicklung der sog. Gewinnmethoden, die den Gewinn aus einer Transa...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines "Markterschließungszuschusses"

Streitig ist die steuerliche Behandlung eines an ein verbundenes Unternehmen (Drittland) gezahlten Markterschließungszuschusses. Betriebliche Veranlassung: Nur Zuschüsse, die der Zuschussgeber aus betrieblichem Anlass auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage zahlt, sind nach der jeweiligen Funktion des Zuschusses entweder sofort abziehbar (Aufwendungen auf ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6 %

Für die Bestimmung der Obergrenze der Verzinsung von Versorgungskapital ist nicht der Garantiezins von Lebensversicherungen maßgeblich. Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann auch nicht nach den auf dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zusage vorherrschenden langfristigen Zinssätzen bestimmt werden. Vielmehr hat sich ein externer Fremdvergleich an der wahrsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nichteheliche Lebensgemeins... / Zusammenfassung

Begriff Das BVerfG definiert die nicht eheliche Lebensgemeinschaft als eine Gemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nichteheliche Lebensgemeins... / 1 Steuertarif

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden als Alleinstehende einzeln veranlagt.[1] Sie können deshalb grundsätzlich den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen. Ausnahmen gelten für Verwitwete und Geschiedene.[2] Bezieht nur einer der Partner Einkünfte, führt die Anwendung des Splittingtarifs zu erheblichen steuerlichen Vorteilen, und zwar nach dem Tarif 2023...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 2. Grundsätze des Fremdvergleichs

Das Vereinbarte muss in jedem Einzelfall und während der gesamten Vertragsdauer nach Inhalt und Durchführung dem entsprechen, was fremde Dritte bei der Gestaltung eines entsprechenden Darlehensverhältnisses üblicherweise vereinbaren würden[5]. a) Vergleichsmaßstab Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten ...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / b) Besicherung des Rückzahlungsanspruchs

Eine ausreichende Besicherung liegt bei Hingabe banküblicher Sicherheiten vor. Dazu gehört vornehmlich die dingliche Absicherung durch Hypothek oder Grundschuld. Weitere Sicherheitsmöglichkeiten: Außerdem kommen alle anderen Sicherheiten, die für das entsprechende Darlehen banküblich sind, in Betracht, wie Bankbürgschaften, Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern, Forderungs...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Freie Gestaltung: Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie das optimalste steuerliche Ergebnis erzielen[1]. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen worden ist und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Dabei müssen Vertragsinhalt und...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / c) Beteiligung von Personengesellschaften

Der Fremdvergleich ist auch durchzuführen, wenn Vereinbarungen nicht unmittelbar zwischen Angehörigen getroffen werden, sondern zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter, wenn die Gesellschafter, mit deren Angehörigen die Vereinbarungen getroffen wurden, die Gesellschaft beherrschen [8]. Beraterhinweis Gleiches gilt, wenn beherrschende Gesellschafter...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 6. Fazit

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steueroptimal zu gestalten. Dabei sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Es darf sich nicht um ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 BGB handeln. Es muss eine Überschusserzielungsabsicht bestehen. Der Vertrag muss bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sein. Der Vertrag muss tatsächlich durchgef...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / a) Vergleichsmaßstab

Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind. Sofern Darlehensverträge zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dienen, sind ergänzend auch Ve...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / d) Darlehensvertrag mit Volljährigen

Ein Darlehensvertrag zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen kann ausnahmsweise steuerrechtlich bereits anerkannt werden, wenn er zwar nicht in allen Punkten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, aber die Darlehensmittel, die aus Anlass der Herstellung oder Anschaffung von Vermögensgegenständen gewährt werden (z.B. Bau- oder Anschaffung...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Finanzierungskosten: Besond... / 2.1 Fremdvergleich

2.1.1 Grundsatz Angehörige sind grundsätzlich frei darin, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass diese für sie auch steuerlich möglichst günstig sind. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass die Vereinbarungen im Einzelnen während der gesamten Dauer des jeweiligen Vertrags dem entsprechen, wie fremde Dritte vergleichbare Verträge gesc...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Finanzierungskosten: Besond... / 2.1.1 Grundsatz

Angehörige sind grundsätzlich frei darin, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass diese für sie auch steuerlich möglichst günstig sind. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass die Vereinbarungen im Einzelnen während der gesamten Dauer des jeweiligen Vertrags dem entsprechen, wie fremde Dritte vergleichbare Verträge geschlossen hätten....mehr