Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdvergleich

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Abgrenzung

Rz. 44 Persönliche und sachliche Verfügungsbeschränkungen sind ausschließlich nach ihren Wirkungen abzugrenzen. Unerheblich ist, warum und auf welche Weise sie entstanden sind. Eine in der Wirkung sachliche Verfügungsbeschränkung ist nicht deshalb eine persönliche Verfügungsbeschränkung, weil sich der Eigentümer ihr aus persönlichen Gründen unterworfen hat. Typisches Beispie...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Wirtschaftlicher Zusammenhang mit Inlandsvermögen

Rz. 36 Bei der Bewertung des Inlandsvermögens können grundsätzlich nur solche Schulden und Lasten abgezogen werden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem jeweiligen Inlandsvermögen stehen. Ob dieser wirtschaftliche Zusammenhang, zu einzelnen Wirtschaftsgütern des Inlandsvermögens oder zu sämtlichem Inlandsvermögen insgesamt besteht, ist ohne Belang. Ein wirtschaftl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 26 Der Wert von Anteilen, für die kein Börsenkurs i.S.v. § 11 Abs. 1 BewG festgestellt werden kann,[76] wird gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG vorrangig aus tatsächlich durchgeführten Verkäufen abgeleitet. Maßgeblich ist hierbei der tatsächlich erzielte, nicht der ursprünglich vereinbarte Erlös. Auch nach dem Bewertungsstichtag eintretende Kaufpreisminderungen sind zu ber...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.1 Fair Value

Rz. 115 Der Fair Value ist der wohl am meisten diskutierte Begriff bzw. Wertansatz in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung. Während für die Befürworter mit diesem Wert für den Bilanzleser ein großer Sprung zu einer besseren, informationshaltigeren Berichterstattung der Unternehmen erfolgt, sehen die Kritiker[1] in diesem Wert eine Minderung der Aussagefähigkeit vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage

Leitsatz Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann weder am Garantiezins von Lebensversicherungen noch an langfristigen Zinssätzen des Kapitalmarkts bemessen werden. Weder sind arbeitgeberfinanzierte mit arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen, noch sind unterschiedliche beruflichen Stellungen miteinander vergleichbar. Bei einer Beitragszeit von über 40 Jah...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Outsourcing – was ist bei d... / 3.3 Scheinlösungen als Gestaltungsmissbrauch

Bei der rechtlichen Ausgestaltung zwischen Verein und dem Dritten ist darauf zu achten, dass keine "Scheinlösung" gewählt wird, die später steuerrechtlich vom Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO angesehen wird. Dies hat zur Folge, dass die Auslagerung wirtschaftlich und steuerrechtlich nach wie vor dem Verein angerechnet wird. Wichtig ist, dass die gewählte recht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gesetzeszweck und Systematik

Rz. 14 [Autor/Stand] Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem UntStRefG[2] seinerzeit u.a. die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Hierzu führte er neben der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) und anderen Vorschriften auch die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ein (§ 1 Abs. 3 Sätze 9–10 a.F., § 1 Abs. 3b n.F.). Die Regelungen zur Funktions...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Berichtigung der Einkünfte (Satz 2)

"Wurde eine solche Regelung nicht vereinbart ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Fehlen einer individuellen Preisanpassungsklausel. Nach § 1a Satz 2 ist eine Preisanpassung nur in Fällen vorgesehen, in denen die Parteien nicht selbst eine Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Haben die nahestehenden Personen eine Anpassungsklausel vereinbart, ist diese vorrangig zugrunde zu legen.[2...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die dem PublG unterliegenden UN sind zur Aufstellung eines handelsrechtlichen JA und ggf. Lageberichts nach den Vorschriften des § 5 PublG verpflichtet. Sie können für die Rechnungsperiode des JA freiwillig zusätzlich einen Abschluss nach den Normen der IFRS aufstellen. Eine Offenlegung dieses IFRS-Abschlusses im UN-Register befreit das UN gr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines Kiesvorkommens von ihrem Kommanditisten

Leitsatz 1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 04.02.2016 – IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten. 2. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende hande...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.3 Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 106 Auch bei der Prüfung der steuerlichen Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Familienangehörigen bedarf es keines Rückgriffs auf § 12 Nr. 2 EStG. Ob Leistungen des Stpfl. gegenüber Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar oder als nicht abziehbare Zuwendungen i. S. v. § 12 Nr. 2 EStG zu behandeln sind, beurteilt sich nicht nach § 12 Nr. 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmeregelung (§ 4k Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ausweislich des Wortlauts von § 4k Abs 1 S 2 EStG kommt die restriktive Rechtsfolge iSd § 4k Abs 1 S 1 EStG nicht zur Anwendung, Zitat "soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten." Da eine Besteuerungsinkongruenz aufgrund ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Kommerzielle Tätigkeiten und Finanzierung

Rz. 172 Durch den sog. Beihilfenkompromiss[186] hatte sich der deutsche Rundfunkgesetzgeber verpflichtet, Vorschriften in den damals geltenden Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen, die die "kommerziellen Tätigkeiten" in der Weise regeln, dass diese nur unter Marktbedingungen erbracht werden dürfen und von den übrigen Tätigkeiten durch gesonderte Rechnungslegung zu trennen sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregelung (§ 50g Abs 2 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50g Abs 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung von der durch Abs 1 der Vorschrift eröffneten Möglichkeit zum Verzicht auf die Quellenbesteuerung. Die Ausnahmeregelung umfasst verschiedene Fallgruppen. Zum einen ist die Steuerentlastung für Zinsen ausgeschlossen, die aus deutscher Steuersicht gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG als vGA behandelt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fremdüblichkeit des Vertragsinhalts

Rn. 185 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren muss der Vertragsinhalt im Wesentlichen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Hier kommt es auf eine Gesamtbetrachtung an. Je mehr der Vertrag unübliche Regelungen enthält, desto eher spricht dies gegen eine Anerkennung des Mietverhältnisses. Die Rspr hat hier in einer Reihe von Einzelfällen diese Voraussetzung geprüft. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hatte der BFH bei Angehörigen-Mietverhältnissen früher die tatsächliche Durchführung und den Fremdvergleich derart streng geprüft, dass schon geringe Abweichungen in formeller Hinsicht (zB unklare Formulierungen des Vertrags) oder Abweichungen vom Vertrag hinsichtlich Mietzahlungen und Nebenkosten zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Missbrauchsgestaltungen bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Frage des Missbrauchs von Gestaltungsrechten (§ 42 AO) stellt sich erst dann, wenn das Angehörigen-Mietverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrensfragen

Rn. 199 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Es handelt sich bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen um eine Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheiten (BFH BStBl II 2002, 699; 2014, 527; BFH/NV 2005, 192; 2016, 1006), wobei die Beachtung der Hauptpflichten hinsichtlich der Fremdüblichkeit und der Durchführung eine besondere Rolle spielen. Diese Beurt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ablösung von Nießbrauch und Wohnrecht

Rn. 161 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs ist unbeachtlich, ob der Nießbrauch anlässlich einer entgeltlichen oder einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung vorbehalten wurde. Einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs sind keine sofort abziehbaren WK, sondern führen beim Eigentümer zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage fü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geringfügige Mängel bei Angehörigen-Mietverträgen

Leitsatz Ein Angehörigen-Mietvertrag über eine Dachgeschosswohnung kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn ein über der Wohnung befindlicher, bei Abschluss des Mietvertrags noch in Bau befindlicher, nur über die Dachgeschosswohnung erreichbarer und nach Fertigstellung von den Mietern genutzter Spitzboden nicht im Mietvertrag erwähnt und auch bei der nach der Wohnfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.5 Drittvergleich

Rz. 67 Das Abzugsverbot entfällt gem. § 3c Abs. 2 S. 3 EStG, wenn der Stpfl. nachweisen kann, dass entweder ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt bzw. das Darlehen bei sonst gleichen Umständen noch nicht zurückgefordert hätte. Die Feststellungslast für die Fremdüblichkeit trifft den Stpfl. Wie der Fremdvergleich der Darlehensgewährung zu führe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.4 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 81 Das Teilabzugsverbot betrifft Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern oder dem unentgeltlichen Teil einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten teilentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern. Rz. 82 Dabei gilt dies nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Ausgeübt

Rz. 339 [Autor/Stand] Geschäftsbetrieb muss tatsächlich betrieben werden. Damit ein Gestaltungsmissbrauch nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG nicht gesetzlich vermutet wird, ist eine Tätigkeit erforderlich, die mit einem für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb „ausgeübt” wird. Das Gesetzt geht damit implizit davon aus, dass das reine Vorhandensein eines a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einkommensteuer: Grundwissen / 5.4 Zweite Ausnahme: Verteilung von Vorauszahlungen für einen mehr als fünfjährigen Zeitraum

Eine weitere Ausnahme gibt es bei Vorauszahlungen für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren für Nutzungsüberlassungen, z. B. Miet-, Pacht-, Erbbauzins- oder Leasingvorauszahlungen. Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG hat der Empfänger einer solchen Vorauszahlung ein Wahlrecht (Gesetzestext: "kann"), ob er den Betrag sofort bei Zufluss oder gleichmäßig verteilt über den vereinbarten ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997 – I R 24/9...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.2 Besonderheiten bei Rechtsverhältnissen zwischen einander nahestehenden Personen

Rz. 44 Nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des BFH war die Anerkennung von Rechtsgeschäften zwischen einander nahestehenden Personen auf dem Gebiet des Ertragsteuerrechts u. a. von der zivilrechtlichen Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen abhängig.[1] Dies lief auf eine Nichtanwendung des § 41 Abs. 1 S. 1 AO in diesem Bereich hinaus, die damit begründet wurde, dass nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahmeregelung bei vorübergehender Besteuerungsinkongruenz (Satz 2)

"Satz 1 gilt nicht, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten." Rz. 49 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot. § 4k Abs. 1 Satz 2 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. a Satz 2 Ziffer ii ATAD um.[2] Diese Vorschrift sieht eine – sachgere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Abkommensrecht

Rz. 50 [Autor/Stand] Treaty Override. Sofern der Tatbestand des § 4j Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erfüllt ist, greift das (Teil-)Abzugsverbot für die (Lizenz)Aufwendungen i.S.d. § 4j Abs. 3 EStG "ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung". Diese Formulierung begründet einen Treaty override. Rz. 51 [Autor/Stand] "Unschädlichkeit" des Treaty Overri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einzahlung auf Zeitwertkonto eines Geschäftsführers nicht stets verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Gehaltszuführungen für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer auf ein sogenanntes Zeitwertkonto sind dann keine verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn das Wertguthaben nur für eine Vorruhestandsphase verwendet wird und der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft ausscheidet. Sachverhalt Zwischen einer GmbH und dem Finanzamt sind Gehaltszuführungen auf e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Drittbegünstigung

Tz. 14 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) regelt ausdrücklich, dass keine Person durch zweckwidrige Verwaltungsausgaben oder hohe Vergütungen begünstigt werden darf. Im Grundsatz ist dies eine Ausprägung des allgemeinen Mittelverwendungsgebots. Zu diesem Bereich gehören auch Geschäftsführervergütungen und Vergütungen der Organe. Hierzu hat der BFH im ...mehr