Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeilen 9–11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrech...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 5.5 Ermittlung des Anleger-Teilfreistellungsgewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG für natürliche Personen, die die Spezialinvestmentanteile im Privatvermögen halten und für Anleger, die die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 Satz 4 und 5 InvStG erfüllen

Zeile 92-99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 100 In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Teilfreistellungsgewinns aus Zeile 58, multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 100 einzutragen. Zeile 101 DIese Zeile bleibt frei. Zeile 102 In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn um bereits i...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 13 Weiterveräußerung eigener Anteile zu einem Veräußerungspreis über dem Nennbetrag

Zeile 96 In diese Zeile ist die Differenz einzutragen, um die bei einer Veräußerung eigener Anteile der Kaufpreis den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Anders als bei der Veränderung des steuerlichen Einlagekontos bei Erwerb der eigenen Anteile über oder unter dem Nennwert, ist die Differenz nicht im Formular zu ermitteln, sondern in einer gesonderten Rechnung. Das Ergebn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Im Ausland ansässige Unternehmer können sich bei einer der örtlichen Zoll- und Finanzbehörden (Skattecenter) über die dänischen MwSt-Vorschriften informieren. Die Anschriften dieser Behörden sind unter www.skat.dk/kontakt/ zu finden. Elektronische Anfragen an SKAT (die dänische Zoll- und Finanzbehörde) sind unter www.skat.dk/English/ möglich. Klicken Sie dazu auf "Send an e-...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. Zeilen 1–4 In diesen Zeilen ist der Organträger anzugeben, dessen Organgesellschaft der Steuerpflichtige ist. Einzutragen sind die Bezeichnung, die Adresse, das Finanzamt, die Steuernummer des Organträgers und seine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn diese bereits bekannt ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Z / 2 Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Vor Zeilen 1–11 Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen VZ bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höch...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 10 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GR / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Ermittlung der abziehbaren Rückvergütungen bei Genossenschaften. Die Anlage GR ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 und zum Steuerbescheid konzipiert. Enden in einem VZ 2 Wirtschaftsjahre, ist eine Anlage GR für jedes Wirtschaftsjahr auszufüllen. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vor...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zum Vordruck KSt1 dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11-18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Zeilen 28-31 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 32–38 In den Zeilen 32–38 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stel...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–36 In den Zeilen 21–36 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Anlage Part dient auch als Anlage zum Steuerbescheid. Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der Anlage ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur Ermittlung des eigenen E...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 13 Gewerbeertrag in besonderen Fällen

Vor Zeilen 100-104 Im Formular werden weder der Gewerbeertrag noch der Gewerbesteuer-Messbetrag ermittelt. Dies obliegt vielmehr der Finanzbehörde von Amts wegen. Unter der Überschrift "Gewerbeertrag in besonderen Fällen" wird daher nicht der Gewerbeertrag des Unternehmens eingetragen, vielmehr werden nur 3 Sonderfälle erfasst, in denen der Gewerbeertrag abweichend von den al...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG festzustellenden vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2024 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesell...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2024 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2024 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 17 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2025 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufüllen. Für diese erfolgt die Ermi...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2024 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2025 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch Körperschaften mit anderen als gewerblichen Einkünften mit ihre...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst.[2] Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Formular unterteilt dabei i...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.8 Erhöhung des Nennkapitals eines Betriebs gewerblicher Art durch Umwandlung von Rücklagen nach § 28 Abs. 1 KStG

Zeile 40 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos nach Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Wirtschaftsjahrs und der Einlagen. Zeilen 41–46 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 47–49 Die Zeilen 47–49 nehmen Änderungen von steuerlichem Einlagekonto, Neurücklagen und Sonderausweis infolge einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rück...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung - Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 15 Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen

Vor Zeilen 115–119 Die Zeilen 115–119 nehmen die Änderungen von steuerlichem Einlagekonto und Sonderausweis durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln außerhalb einer Verschmelzung oder Spaltung auf (zur Kapitalerhöhung bei Verschmelzung und Spaltung Zeilen 100–114). Zeile 115 In dieser Zeile ergibt sich in Spalte 3 der Bestand des steuerlichen Einlagekontos nach Berüc...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 10 Name und Anschrift der Anteilseigner

Vor Zeilen 21a–23b In diesen Zeilen sind die Anteilseigner anzugeben, wenn der Steuerpflichtige die Rechtsform der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform hat. Das Formular fragt nur Anteilseigner ab, deren Beteiligung mindestens 1 % beträgt. Daher sind nur Anteilseigner mit nach § 17 EStG verhafteten Beteiligungen zu benenne...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Informationen über das Mehrwertsteuersystem erteilt folgende Behörde: Agenzia delle Entrate (Steuerbehörde) Via Giorgione n. 106 00147 Roma Tel: +39 06 454 704 Internet: www.agenziaentrate.it Auf der Website www.agenziaentrate.it finden sich verschiedene Arten von Informationen zur MwSt: allgemeine Informationen, Steuerunterlagen und Formulare. Die allgemeinen Informationen liegen...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Finanzamt beim Finanzministerium der Republik Litauen (Valstybinė mokesčių inspekcija prie Finansų ministerijos) Vasario 16 .osios str. 15 LT - 2600 Vilnius Tel.: + 370 5 260 5060 E-Mail: vmi@vmi.lt Über die Website der litauischen Steuerbehörden http://www.vid.gov.lv können u.a. Informationen über die Steuer...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist fakultativ. Diese Bestellung ist insbesondere obligatorisch, wenn Umsätze mit Endverbrauchern getätigt werden. EU-Unternehmer haben alternativ die Möglichkeit, sich direkt in Italien gemäß den Bestimmungen des Artikels 35b des Präsidialerlasses DPR Nr. 633/1972 zu identifizieren. So können sie direkt ihren Pflichten nachkommen und ih...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer können sich bei folgender Behörde über die estnischen MwSt-Vorschriften informieren: Estonian Tax and Customs Board Lõõtsa 8a Tallinn 15176 EESTI (Estland) Fax: +372 676 2709 E-Mail: emta@emta.ee Andere allgemeine Anfragen zur MwSt können an den Auskunftsdienst zu gerichtet werden (Tel.: +372 1811), der montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist (...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum lettischen MwSt-Recht: Talejas iela 1 Riga, LV-1978 Lettland Tel: (+371) 671 20 000 E-Mail: vid@vid.gov.lv Auch auf der Website der lettischen Steuerverwaltung können Informationen abgerufen werden: www.vid.gov.lv. Die dort abrufbaren Informationen betreffen: Rechtsvorschriften Erläuterungen zur MwSt Rechtsprechu...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Die geschuldete MwSt und die MwSt-Erklärung sind spätestens am 25. Tag des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats zu zahlen bzw. einzureichen. Ist Steuerzeitraum ein Kalenderhalbjahr, müssen Zahlung und Einreichung spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach Ende des Halbjahrs erfolgen. Die Formulare sind (nur) in litauischer Sprache verfügbar. Ab 1.5.2023 kann eine Geldbuße ...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Behörde Auskünfte zum kroatischen Mehrwertsteuersystem: Republic of Croatia MINISTRY OF FINANCE Tax Administration-Central Office 10 000 Zagreb, Boškovićeva 5 Tel. +385-1-480-9000 Internet: http://www.porezna-uprava.hr/en/index.asp Auf der Website http://www.porezna-uprava.hr/en/ finden sich Rechtsvorschriften und Anweisungen, allge...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr