Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Zuständig für die Steue...mehr

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§ 8 Bankrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / A. Vorwort

Rz. 1 Die nachstehenden Muster prozessualer Grundformulare sollen die tägliche Arbeit des mit Zivilprozessen befassten Praktikers erleichtern. Die Auswahl der Formulare wird auf die häufig in der Praxis vorkommenden Fallkonstellationen beschränkt. Da die Formulare teilweise einer Vielzahl verschiedenartiger Fallkonstellationen dienen sollen, wurde auf die Voranstellung "Typi...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / IV. Eigenantrag Verbraucherinsolvenzantrag

Rz. 220 Die verbindlichen amtlichen Formulare zum Verbraucherinsolvenzverfahren sind auf den Internetweiten der Landesjustizministerien zu finden, z.B. auf der Seite www.justiz.nrw.de unter dem Menüpunkt "Bürgerservice", dort unter "Formulare".mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Schriftform des Insolvenzantrags

Rz. 14 Für den Insolvenzantrag gilt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO das Schriftformerfordernis. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ein zwingend zu verwendendes bundesweit einheitliches Antragsformular eingeführt, § 305 Abs. 5 S. 2 InsO. Ein amtliches Antragsformular für den Eigenantrag des Schuldners im Regelinsolvenzverfahren ist noch nicht eingeführt. Die Justizminister...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 131 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.[136] Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgen...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Antrag

Rz. 106 Bei dem notwendigen Pfändungsantrag ist insbesondere darauf zu achten, dass eine genaue Bezeichnung der zu pfändenden Forderung erfolgt. Das vorgegebene Formular nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung nennt zwar eine Reihe von Rechten, ohne tatsächlich alle Ansprüche in deren Kontext zu erfassen, und sieht dazu vor, frei sonstige Ansprüche in Modul K der An...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Klage auf Auskunft über den Vermächtnisgegenstand

Rz. 223 Dem Vermächtnisnehmer selbst steht grundsätzlich kein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben zu, sofern er nicht auch Pflichtteilsberechtigter ist – was ihm ein Auskunftsrecht nach § 2314 BGB eröffnen würde – oder ihm ein Auskunftsanspruch mit vermacht worden ist. Die zuletzt genannte Alternative ist außerordentlich empfehlenswert im Rahmen der Gestaltung, um den Verm...mehr

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§ 8 Bankrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / aa) Vereinfachtes Verfahren gem. §§ 249 ff. FamFG

Rz. 196 Wenn der Unterhalt für ein minderjähriges Kind erstmals tituliert werden soll und kein anderes gerichtliches Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für dieses Kind anhängig ist, kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Für dieses Verfahren ist, wenn das Kind und beide Elternteile im Inland leben, gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 6. Übernahmestichtag

Rz. 29 Das Formular geht davon aus, dass der Übernahmestichtag kurz vor Vertragsschluss liegt und eine Inventur zum Übernahmestichtag stattgefunden hat, die Übernahmebilanz jedoch noch nicht aufgestellt ist. Der Übernahmestichtag sollte jedoch nicht zu weit zurückliegen, weil sonst der Käufer die "Katze im Sack" (oder als "locked box") erwirbt. Gleichwohl ist der locked-box-...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / 4. Wertermittlungsanspruch im Prozess

Rz. 278 Grundsätzlich ist der Wertermittlungsanspruch vom Auskunftsanspruch zu trennen. Er ist ein selbstständiger Anspruch. Er kann damit auch einzeln im Wege der Leistungsklage oder aber als Stufenklage in Verbindung mit dem Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Gelegentlich kann es notwendig sein, den Wertermittlungsanspruch getrennt geltend zu machen, etwa dann, wenn ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / l) Sonstiges

Rz. 70 Die Vereinbarung einer Güterstandsklausel unter den Gesellschaftern ist zur Sicherung des Bestands der Gesellschafterstruktur zumindest in Form einer so genannten modifizierten Zugewinnausgleichsverzichtserklärung seitens der Ehegatten der Gesellschafter zu empfehlen (vgl. Formular § 19). Für die Kündigung sind sechs Monate zum Geschäftsjahresende als Mindestfrist gemä...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 6. Übernahmestichtag

Rz. 12 Das Formular geht davon aus, dass der Übernahmestichtag kurz vor Vertragsschluss liegt und eine Inventur zum Übernahmestichtag stattgefunden hat, die Übernahmebilanz jedoch noch nicht aufgestellt ist. Der Übernahmestichtag sollte jedoch nicht zu weit zurückliegen, weil sonst der Käufer die "Katze im Sack" (oder als "locked box") erwirbt. Gleichwohl ist der locked-box-...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (1) Widerrufserklärung

Rz. 162 Der Widerruf bedarf keiner Begründung (§ 355 Abs. 1 S. 4 BGB) und ist innerhalb von 14 Tagen (§ 355 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Unternehmer (§ 355 Abs. 1 S. 2 BGB) zu erklären.[291] Die Widerrufserklärung kann formlos erfolgen, also auch mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail.[292] Nicht ausreichend ist hingegen die kommentarlose Rücksendung der Ware.[293] Aufgrund...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 6. Übernahmestichtag

Rz. 45 Das Formular geht davon aus, dass der Übernahmestichtag kurz vor Vertragsschluss liegt und eine Inventur zum Übernahmestichtag stattgefunden hat, die Übernahmebilanz jedoch noch nicht aufgestellt ist. Der Übernahmestichtag sollte jedoch nicht zu weit zurückliegen, weil sonst der Käufer die "Katze im Sack" (oder als "locked box") erwirbt. Gleichwohl ist der locked-box-...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 7 Typischer Hintergrund für das vorliegende Vertragsmuster ist, dass die Gesellschafter A und B im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft als Besitzunternehmen gründen und das Grundstück an die Betriebsgesellschaft verpachten. Typisch ist weiterhin die Verwaltung von Familienvermögen in der Rechtsform einer GbR, die das geeignete Instrume...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / V. Vollstreckungsunterwerfung

Rz. 19 Außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 3,12 MaBV und bei anderen als Werkverträgen bestehen gegen die Vollstreckungsunterwerfung keine Bedenken, auch nicht im Formular- und Verbrauchervertrag.[15] Im Hinblick auf die Vorleistungen des Verkäufers (Bewilligung der Auflassungsvormerkung/Belastungsvollmacht) ist der Käufer der Vollstreckung wegen des Kaufpreises nebst Zi...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / IX. Postulationsfähigkeit

Rz. 18 Anwaltliche Vertretung ist möglich, aber zur Einlegung der Beschwerde nicht zwingend vorgeschrieben.[120] Ab Zustellung der Beschwerde an den betroffenen Staat, spätestens aber ab der Zulässigkeitserklärung ist die Vertretung durch einen Anwalt empfehlenswert, zumal im Stadium der mündlichen Verhandlung nach Art. 36 Abs. 3 VerfO eine anwaltliche Vertretung vorgeschrie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Dienstag, den 25.6.2024, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung lautet...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster

Rz. 97 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Checkliste mit IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, die eine gute Orientierung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bietet. Sie ist abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/checkliste_tom Die Aufsichtsbehörde für Niedersachsen hat eine Methodik herausgegeben, wie der Prozess zur Aus...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / E. Anmerkungen zum Muster

Rz. 5 Rz. 6 Im Gegensatz zur Geheimhaltungsvereinbarung wird der Unternehmenskaufvertrag selbst üblicherweise vom Berater des Käufers entworfen. Nachfolgende Formulare enthalten die we...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rz. 75 Durch das Gesetz zur Verbesserung grenzüberschreitender Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 sind mit den neu eingefügten §§ 1087 ff. und 1097 ff. ZPO die deutschen Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der EG-Verordnungen zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (VO (EG) Nr. 1896/2006, EuMVVO) und zur Einführung eines europäischen Verfa...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 99 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation, Urlaubs- Weihnachtsgeld, Bonus besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[174] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundlagen

Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei richtet sich der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses n...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sic...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 12 Datenschutzrecht / 5. Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Rz. 44 Der Datenschutzbeauftragte muss vom Verantwortlichen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Bundesländern haben entsprechende Meldeformulare auf ihren Webseiten hinterlegt. Eine ausdrückliche Form ist nicht vorgeschrieben. Gleichwohl empfiehlt es sich, dass diese Meldung unter Nutzung der vorgegebenen Formulare e...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Sachpfändung

Rz. 52 Die Sachpfändung[38] erfolgt nach § 808 ZPO durch den sachlich und funktionell zuständigen Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist grundsätzlich der Gerichtsvollzieher in dessen Bezirk sich der Gegenstand befindet, auf den zugegriffen werden soll. Der Sachpfändung unterliegen alle Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden (vgl. § 808 ZPO). Auf die rechtl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzantrag

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen (Dritten), aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut als Dritte, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff de...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Form

Rz. 13 Gem. Art. 45 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1 VerfO sind Individualbeschwerden schriftlich und zwingend unter Verwendung des offiziellen Beschwerdeformulars der Kanzlei[100] einzureichen, sofern der Gerichtshof nichts anderes bestimmt. Das Beschwerdeformular ist auszufüllen, auszudrucken und in einfacher Ausführung zusammen mit Kopien aller relevanter Anlagen (siehe hierzu die ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Directors’ Dealings

Rz. 135 Der durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte § 15a WpHG a.F. sah erstmals eine gesetzliche Pflicht der Mitglieder des Geschäftsführungs- und des Aufsichtsorgans im Inland börsennotierter Gesellschaften vor, An- und Verkäufe von Aktien "ihrer" Gesellschaft (sog. Directors’ Dealings) offen zu legen.[159] Mit dem AnSVG (siehe Rdn 10) wurde der persönlich...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Zweck

Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft[76] kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben, in...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Informationspflichten im Fall der Erhebung der Daten direkt beim Betroffenen

Rz. 105 Art. 13 DSGVO erfasst den Fall, dass die Daten direkt beim Betroffenen erhoben werden. Gemeint ist damit, dass der Betroffene die unmittelbare Datenquelle darstellt. Dies kann entweder durch eine bewusste Übermittlung von Daten an einen Verantwortlichen durch den Betroffenen geschehen (Bsp.: Ausfüllen eines Formulars) oder durch das Beobachten des Betroffenen erfolge...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Neugründung oder Formwechsel

Rz. 11 Die AG kann entweder durch Neugründung (§§ 23 bis 53 AktG) oder im Wege des Formwechsels nach Maßgabe der §§ 190 ff. UmwG entstehen, indem ein bereits existierendes Unternehmen unter Aufrechterhaltung seiner Identität (Rechtsträgerkontinuität) das Rechtskleid wechselt. So können die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH den Formwechsel der GmbH in die AG nach M...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 128 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten.[127] Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[128] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfänd...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 104 Gesetzestexte, Leitlinien, Hinweise und weitere Materialien zur EU-Fusionskontrolle sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/mergers/legislation_en abrufbar. Rz. 105 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[143] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängige Unternehmen oder Unternehmensteile fusionieren oder wen...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG

Rz. 131 Gegenüber §§ 20, 21 AktG sind die Mitteilungspflichten nach WpHG weitergehend, weil sie nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich jedermann, auch den Privataktionär, treffen; andererseits beziehen sich die Bestimmungen nur auf Beteiligungen an Emittenten i.S.v. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 126). Mitteilungspflichtig ist das Erreichen, Überschrei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 558 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Die Vorpfändung gem. § 845 ZPO [100] beinhaltet die formgebundene Benachrichtigung des Drittschuldners von der unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung in Form einer Forderungspfändung. Entsprechend § 802a Abs. 2 Nr. 5 Hs. 2 ZPO kann sie bereits vor Klauselerteilung und Zustellung erfolgen. Der Gerichtsvollzieher kann – formgebunden nach Anlage 1 der ZVFV – mit ...mehr