Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VI. Parteienbezeichnung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 19 § 11 Abs. 1 S. 1 RVG gibt die Parteienbezeichnung vor. Die Parteien werden Antragsteller und Antragsgegner genannt. Rz. 20 Praxistipp: Um deutlich zu machen, dass Sie das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG betreiben, sollten Sie in diesem Verfahren nicht mehr die Bezeichnungen aus dem Ausgangsverfahren verwenden (Kläger und Beklagter). Auch wenn Ihre Software...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Form der Buchführung

Rz. 214 Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen über die Form der Buchführung für die WEG-Verwaltung. Da insoweit regelmäßig auch keine Vereinbarungen bestehen, kann der Verwalter frei wählen. Als Buchführungsform kommen in Betracht die Übertragungsbuchführung, das amerikanische Journal, die Durchschreibebuchführung und die interne oder externe EDV-Buchführung. Zur Aufzeichn...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 6 Ersatzverfahren bei Nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren

Einem Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der nicht in der Lage ist und für den es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag ein Ersatzverfahren genehmigt. Das Finanzamt stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. In diesen Härtefällen erhält der Arbeitgeb...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Rz. 130 Wurde bereits der Vollstreckungsbescheid erlassen und hat der Antragsgegner (und späterer Beklagte) hiergegen Einspruch eingelegt, so bedarf es keines weiteren Antrages durch den Antragsteller. Das Mahngericht gibt die Sache an das im Mahnantrag angegebene streitige Gericht von Amts wegen gem. § 700 Abs. 3 S. 1 ZPO ab. Rz. 131 Gem. § 12 Abs. 3 S. 3 letzter Hs. GKG bes...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 587 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verboten. Der Gläubiger hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Rz. 588 Der ...mehr

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AGS 01/2026, In diesem Heft

Zum 1.1.2026 sind zahlreiche Werte in den Verfahrensordnungen geändert worden. Neben der Anhebung des Berufungsstreitwerts in Zivilsachen sowie des Beschwerdewerts in Familiensachen sind auch für Kostenbeschwerden fast durchweg die Werte von bisher über 200,00 EUR auf über 300,00 EUR angehoben worden. Schneider befasst sich im Aufsatzteil (S. 1) mit den Auswirkungen auf die ...mehr

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zfs 01/2026, Kündigung eine... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Kl. stehen aus dem Versicherungsvertrag mit der Bekl. keine Leistungsansprüche zu, weil die Kl. durch ihre Kündigung vom 24.9.2024 mit sofortiger Wirkung und damit schon vor Eintritt des Versicherungsfalles als versicherte Person aus dem Versicherungsvertrag ausgeschieden war. 1. Mit Recht hat das LG allerdings angenommen, dass die Kl. berechtigt ist, einen Anspruch au...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.10 Welcher Kinderfreibetragszähler zu berücksichtigen ist

Arbeitnehmer erhalten für jedes Kind den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt bescheinigt. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0 ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten Fällen zulässig.[1] Danach kann der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundlagen

Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei richtet sich der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses n...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 99 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation, Urlaubs- Weihnachtsgeld, Bonus besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[174] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

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§ 10 Personenversicherungen / X. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Rz. 234 Der Versicherer kennt denjenigen, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, persönlich nicht. Von daher ist er dringend auf die Angaben des potentiellen Versicherungsnehmers angewiesen, um prüfen zu können, ob und zu welchen Bedingungen (eventuell mit Zuschlag) die Person versichert werden kann. Manche Versicherungsnehmer werden bei entsprechend gra...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IX. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 59 Seit der Reform 2014 gibt es gem. § 6a BerHG zwei Möglichkeiten einer Aufhebung. Rz. 60 Die erste Möglichkeit ist die Aufhebung von Amts wegen durch das Gericht, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Aufhebung muss dabei innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 6a Abs. 1 BerHG). Gem. § 8a Abs. 1 BerHG bleibt ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 612 Der Schuldner kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO darf das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Rz. 613 Eine Pflicht zur Stellung des Antrags gibt es jedoch grds. nicht. Lediglich der Unterhaltsschuldner ...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.2 Unzutreffende Steuerfreistellung

Anders gestalten sich die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer, bei der die Entschädigungsbehörde den behördlichen Erstattungsantrag nach § 56 IfSG eines Arbeitgebers ablehnt oder einen niedrigeren Betrag als beantragt erstattet. Insoweit beschränkt sich der Umfang der Steuerfreiheit der Verdienstausfallentsc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 365 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter den Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Kontonummern bzw. die IBAN müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht angegeben werden, da Konten in Deutschland als Namenskonten und nicht als Nummernko...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Aufstellung über geleistete Zahlungen

Rz. 146 Bisherige Zahlungen des Schuldners / Drittschuldners müssen in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Versicherungen

Rz. 150 Unter Modul E folgen die Pflichtangaben nach §§ 753a, 754a ZPO.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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FoVo 01/2026, Immer Ärger m... / II. Die Lösung

Die Relevanz des Geburtsdatums des Schuldners Das Geburtsdatum kann in der Zwangsvollstreckung durchaus in mehrfacher Hinsicht relevant sein. § 750 ZPO eröffnet die Zwangsvollstreckung gegen die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, sofern diese "namentlich" in dem Vollstreckungstitel genannt sind. Nicht immer genügt aber der Name für die Unterscheidung zwischen ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 86 Welche Vergütung der RA erhält, hängt von dem ihm erteilten Auftrag und i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab.[7] Das wird oftmals in der Praxis verkannt und bereitet daher zugleich die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Der RA fixiert den ihm durch den Auftraggeber erteilten Auftrag nicht und lässt ihn sich auch nicht bestätigen. Irrtümlich wird davon ausge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Versuch einer gütlichen Erledigung

Rz. 152 Unabhängig davon, welche Aufträge der Gläubiger erteilt, muss der Gerichtsvollzieher zunächst gem. § 802a ZPO versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner herbeizuführen. Kann der Schuldner glaubhaft machen, dass er die Forderung innerhalb von 12 Monaten begleichen kann, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst einen Vollstreckungsaufschub gewähren...mehr

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Kurzarbeit / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen, an den Arbeitnehmer auszuzahlen und unter Vorlage einer Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.[1] Der Antrag ist für den jeweiligen Anspruchszeitraum innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen.[2] Wichtig 3-stufiges Verfahren Der Betrieb oder die Betriebsvertretung zeigt gegenübe...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / IV. Vergütung des Rechtsanwalts und PKH

Rz. 116 Die Vergütungsansprüche des RA für das Mahnverfahren sind ausführlich unter § 8 Rdn 543 ff. dargestellt. Rz. 117 Für das Mahnverfahren kann grds. auch PKH beantragt werden (vgl. § 6 Rdn 137), wobei die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten meist wegen der Einschränkung des § 121 Abs. 2 ZPO mit der Begründung abgelehnt wird, dass eine Anwaltsbeiordnung nicht erforde...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten

Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung, die nicht in einem gesonderten Beschluss festgesetzt worden sind und die nicht aus der hier beauftragten Vollstreckung herrühren (beispielsweise Kosten aus einem vorhergehenden Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher oder einen früheren Pfüb). Werden bisherige Vollstreckungskosten gelte...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / X. ELSTER-Programm

Rz. 41 Im Hinblick auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der USt-Voranmeldung an das FA können Sie diese Erklärung mit Zuhilfenahme des ELSTER-Programmes an das FA übermitteln. Das ELSTER-Programm ist ein von der Steuerverwaltung entworfenes Steuerprogramm, das Sie kostenlos auf Ihren Computer laden können. Auch können alle anderen Steuererklärungen, wie Einn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Fehlen gesetzlicher Regelungen

Rz. 46 Weitere Regelungen zur schriftlichen Beschlussfassung trifft das Gesetz nicht. Es sind daher verschiedene Verfahrensweisen möglich. So kann der Verwalter oder ein Wohnungseigentümer von Tür zu Tür gehen und die Zustimmungen einholen. Denkbar ist auch ein Umlauf von Hand zu Hand, wonach jeder den schriftlichen Beschlussantrag nach seiner Unterzeichnung an den nächsten ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Vollmacht bzw. Geldempfangsvollmacht

Rz. 149 Wird der Auftrag durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingereicht, sind diese verpflichtet, ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung gem. § 753a ZPO zu versichern, vergl. Modul E. Der BGH hat entschieden, dass § 753a ZPO dahingehend auszulegen ist, dass Inkassounternehmen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern können. Des Nachweises einer Geldemp...mehr

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FoVo 01/2026, Prozessrecht

Mes Beckapossches Prozessformularbuch 16. Aufl. 2026 3266 Seiten, 179 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83551-3 50 Rechtsgebiete werden in der Neuauflage des Formularbuchs auf nahezu 3.300 Seiten in Musterformularen abgebildet. Dazu gehören die aus Sicht der Forderungseinziehung wichtigen Muster zu den Kapiteln aller relevanten Vertragsarten, dem Mandatsverhältnis, dem geric...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 30 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[97] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 31 Maßgeblich ist der Wortlaut.[98] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Grundlagen

Rz. 251 Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung von Fremdgeldern befinden sich in § 4 BORA, § 43 BRAO und §§ 2 Abs. 2 S. 2, 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz).mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Grundlagen

Rz. 225 Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff. ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht. Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, so besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden. Der Dritte h...mehr

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§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie auf der Homepage www.recht-clever.info/wp-content/uploads/2021/04/Verschwiegenhei...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.2 Auszahlung

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich unbar durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und auf das im Antrag angegebene inländische Konto überwiesen.[1] In Ausnahmefällen kommt eine Barauszahlung an den Arbeitgeber in Betracht. Die Kurzarbeitergeldregelung geht davon aus, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zunächst verauslagt und anschließend beantragt. Die Arbeit...mehr

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ZErb 01/2026, Familienunternehmen

Hölscher/Becker/Bonefeld (Hrsg.) 2025 849 Seiten, 149 EUR Nomos, ISBN 978-3-7560-0833-9 Das von Nikolas Hölscher, Arnd Becker und Michael Bonefeld herausgegebene und im Nomos Verlag in der Reihe der Nomos Formulare erschienene Werk "Familienunternehmen" schließt eine erhebliche Lücke des seit jeher relevanten und an Bedeutung zunehmenden Rechtsbereichs der Familienunternehmen, d...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Ablauf der Kostenfestsetzung

Rz. 72 Die Kostenfestsetzung bietet demjenigen, dem ein Kostenerstattungsanspruch zusteht, einen kostengünstigen Weg zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels (Kostenfestsetzungsbeschluss). Nach Abschluss des Verfahrens muss der Auftraggeber wegen seiner Kosten aus dem Verfahren kein Klageverfahren einleiten. Festsetzbar sind i.R.d. Kostenfestsetzung nur ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 558 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 777 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.74: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / B. Allgemeines zum gerichtlichen Mahnverfahren

Rz. 77 Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688–703d ZPO geregelt und bietet dem Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner zu erwirken. Rz. 78 Es handelt sich dabei um ein rasches Verfahren, da die Bearbeitungszeiten bei den Mahngerichten i.d.R. sehr kurz sind und dem Antragsgegner nur kurze Einwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2 Aufbau des Formulars

2.1 Verhältnisse des Erblassers bzw. Schenkers Beim Ausfüllen des Formulars ist zu beachten, dass die Eintragungen nach den Verhältnissen beim Erblasser oder beim Schenker am Bewertungsstichtag vorzunehmen sind. Anzukreuzen ist vorab, ob sich die Steuererklärung auf einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft insgesamt bezieht oder lediglich auf eine Stückländerei. 2.2 Lage des...mehr