Fachbeiträge & Kommentare zu Formular

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5 Inhalt der Anzeige (Abs. 3 Sätze 2 bis 5)

Rz. 129 § 17 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 KSchG beschreibt den Pflichtinhalt der Massenentlassungsanzeige, der für ihre Wirksamkeit zwingend erforderlich ist, insbesondere die sog. "Muss-Angaben" (Satz 4). Satz 5 regelt hingegen "Soll-Angaben", die für die Wirksamkeit der Anzeige unerheblich sind. Wie gesagt, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, die für die Massenentlassungsanzeige vo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.2 Muss-Angaben (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 142 § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG regelt – in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 4 MERL – die Muss-/Pflicht-Angaben, welche zwingend in der Anzeige zu machen sind. Rz. 143 Fehlt eine dieser Angaben oder enthält die Anzeige objektiv falsche Angaben, führt dies nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) grundsätzlich zur Unwirksamk...mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.1 Gesetzlicher Ausschluss des Arbeitgebers

Die Haftung entfällt insbesondere in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Der Arbeitnehmer hat ihm obliegende Anzeigepflichten verletzt und die Lohnsteuer ist deshalb nachzufordern, z. B. weil der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Änderung einer unzutreffenden günstigeren Steuerklasse, einer zu hohen Kinderfreibetragszahl oder eines unzutreffenden Freibetrags in den EL...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 10.1 Festsetzung

Der Arbeitnehmer bzw. sein Berater hat nach Ablauf des Kalenderjahres beim örtlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zu stellen. Ist für den Arbeitnehmer ohnehin eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen, weil z. B. der Arbeitnehmer dies beantragt hat, erfolgt die Festsetzung der Sparzulage durch Bescheid, der mit der ...mehr

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FoVo 09/2025, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung werden zum 1.10.2025 verbindlich

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl I v. 21.6.2024, Nr. 203) wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von inhaltlichen Änderungen eingeführt (nachfolgend 2. ÄndVO ZVFV). Diese Formulare durften ab dem 1.9.2024 eingesetzt werden. Nunmehr wird es aber ernst und ab dem 1.10.2025 müssen diese Formulare ge...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 14 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die Meldebehörden die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Heiraten Arbeitnehmer, teilen die zuständigen Meldebehörden der Fin...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 77 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Abrufsperren und Abrufberechtigungen Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es die M...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 15.7.2024 — IV B 5-S 1369/19/10001 :003 — DOK 2024/0627677 (Schreiben betr. Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung [alte Fassung] und in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung), BStBl. I 2024, 1109

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster[2] zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte Fassung und nach § 6 AStG sowie die Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachteilig.

Rn 4 Die Wirkung einer Abweichung bestimmt sich nach einem Günstigkeitsvergleich. Beurteilungsgrundlage ist die Einzelvorschrift, nicht das gesamte Formular oder die – weit zu verstehende (s.a. LG Fulda NJW-RR 87, 1460 [LG Fulda 26.02.1987 - 4 O 394/86]) – Individualvereinbarung, die die Rechtsstellung des Verbrauchers verändert. Unbeachtlich ist, wer die Abweichung initiier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrückliche Rechtswahl.

Rn 8 Die ausdrückliche Rechtswahl kann in einer individuell formulierten Vertragsklausel, in einem Formular bzw in AGB (EuGH C-152/20 – SC Gruber Logistics SRL ECLI:EU:C:2021:600 Rz 40; BGH RIW 22, 705, 708: Frankf BeckRS 18, 32208; LG Hamburg NJOZ 15, 535, 536; implizit auch bereits EuGH C-191/15 – Amazon ECLI:EU:C:2016:612) enthalten sein und positiv oder negativ formulier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der neue Zeitmietvertrag.

Rn 1 § 575 enthält nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (Caspers ZAP 19, 21). Der einfache Zeitmietvertrag wurde abgeschafft (zur Kompensation vgl Gather DWW 11, 204), die Fortgeltung alter einfacher Zeitmietverträge allerdings belassen (Art 229 § 3 III EGBGB). Vermieter und Mieter sollen ab 1.9.01 von Beginn des Mietverhältnisses an Klarheit über Dauer und Ablauf der...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.1.2 Abgabe der Erklärung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen

Inhalt der Formular-Erklärung ist die Änderung der Angabe des eigenen Geschlechts im deutschen Personenstandsregister. Mögliche Angaben sind männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Mit der Erklärung versichert die erklärungsberechtigte Person, dass der gewählte Geschlechtseintrag bzw. die Streichung des Geschlechtseintrags der eigenen Geschlechtsidentität am besten ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gg § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wohnu...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Hebegebühr

Rz. 80 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag seines Mandanten Gelder vereinnahmt und an ihn oder an einen Abtretungsgläubiger weiterleitet. Der Gegner muss die Hebegebühr im Regelfall nicht erstatten. Denn die Einschaltung eines Anwalts zum Inkasso ist nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 2 ZPO), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausdrücklicher Ausschluss.

Rn 11 Eine ausdrückliche, Mieterhöhungen ausschließende Vereinbarung kann nach § 557 III Hs 2 Alt 1 formfrei im (Formular-)Mietvertrag selbst, aber auch an anderer Stelle geschlossen werden. Eine Ausschlussvereinbarung ist zB anzunehmen, wenn eine Mieterhöhung nur zulässig ist, sofern die geforderte Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss (BGH WuM 09, 46...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Form

Rz. 17 Nach § 3a Abs. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung der Textform (§ 126b BGB),[21] muss als "Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zweck der formellen Erfordernisse sind Schutz und Warnung des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schuldnermehrheit.

Rn 19 Bei einer Mehrheit von Schuldnern kommt neben echter Mitdarlehensnehmerschaft eine einseitig verpflichtende Mithaftungsübernahme (Schuldbeitritt) in Betracht. Die Unterscheidung ist insb für die Frage der Sittenwidrigkeit (§ 138) von Bedeutung. Echter Mitdarlehensnehmer ist idR nur, wer für den Darlehensgeber erkennbar ein eigenes sachliches o persönliches Interesse an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Unabdingbarkeit.

Rn 24 Die Regelung des § 551 ist zwingend (vgl § 551 IV). Ob eine Kautionsvereinbarung vorliegt muss jeweils durch Auslegung nach Sinn und Zweck der zu beurteilenden (Formular-)Vertragsbestimmung erfolgen. Formulierungen wie ›Zahlung für Abnutzung‹ (AG Aachen WuM 86, 336), oder ›Festbetrag für die Tankfüllung der Heizung‹ bei gleichzeitiger festgelegter Verrechnung dieses Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vereinbarung der Mieterschutzvorschriften.

Rn 15 Die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses können ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten vereinbaren, dass die Mieterschutzvorschriften insgesamt oder tw für ihren Vertrag maßgebend sein sollen (BGH NJW 85, 1772 [BGH 13.02.1985 - VIII ZR 36/84]; Hambg NJW-RR 98, 1382 [OLG Hamburg 29.10.1997 - 4 U 61/97]; Naumbg WuM 95, 142). Für eine Auslegung ist zu klären...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesicherte Forderungen/Ansprüche des Vermieters.

Rn 4 IdR wird die Kaution für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis bestellt. Sie sichert sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Vermieters (inkl Kosten der Rechtsverfolgung, LG Heilbronn WuM 98, 20) gg den Mieter. Die durch eine Bank zu übernehmende Bürgschaft muss alle zu sichernden Forderungen durch genaue Bezeichnung in der Sicherungsab...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.1.1 Änderung des Geschlechtseintrags, Zuständigkeit und Anmeldung beim Standesamt

Hinweis Regelungen vor dem SBGG Bisher war es transidenten Personen möglich, den Geschlechtseintrag und/oder den Vornamen durch ein Verfahren über das TSG zu ändern. Das TSG geht dabei von einem binären Geschlechterverständnis aus, sodass das Verfahren bei non-binären Personen analog angewendet werden kann.[1] Im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zur sog. "Dritten Option"...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen u. a. in Betracht: Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Q

Qualifikation Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; Art 10 EGBGB 3; Vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur § 125 BGB 9; § 126a BGB 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel § 711 BGB 8; § 2032 BGB 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung § 558d BGB 5...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM

Rz. 86 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lohnsteuererhebung nach der Steuerklasse VI durchzuführen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeber die zum Abruf der ELStAM erforderliche steuerliche Identifikationsnumm...mehr

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AGS 09/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Volpert mit den neuen Regelwerten in Familiensachen. In einigen Familiensachen (Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Ehewohnungssachen und bestimmten Abstammungssachen) sind zum 1.6.2025 die Regelwerte angehoben worden, was Auswirkung auf die Anwaltsvergütung hat. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht. In einem weiteren Bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Übersicherung.

Rn 11 Wird eine Sicherungsgrundschuld in einer Höhe bestellt, die die zu erwartende Höhe der Forderung übersteigt, und es dem Sicherungsgeber unmöglich macht, sich über den Grundbesitz anderweit Kredit zu beschaffen (Übersicherung), kommt bei verwerflicher Gesinnung des Sicherungsnehmers (die der Eigentümer beweisen muss) Sittenwidrigkeit in Betracht (BGH NJW-RR 10, 1529; LG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 23 Gesetzliche Verbote, die sich an beide Parteien richten (vgl § 134 Rn 20), können bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Maklervertrags führen. Besondere Bedeutung erlangen insoweit gesetzliche Vermittlungsverbote. Ein solches Verbot besteht für die Vermittlung von Adoptionen (§ 5 AdVermiG). Die Vermittlung ist Sache der zuständigen Stellen. Das Verbot gilt auch für die...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum einfachen Schreiben

Rz. 66 Für einfache Schreiben ist ebenfalls die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings gemäß Nr. 2301 VV RVG aus einem geringeren Gebührenrahmen. Dabei sind Schreiben einfacher Art solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ursprüngliche Gesamthypothek.

Rn 4 Eine Gesamthypothek entsteht durch Einigung und Eintragung an allen Grundstücken (oder Miteigentumsanteilen), an denen nach Einigung von Eigentümer und Gläubiger die Hypothek lasten soll; allerdings entspricht es idR dem Willen der Parteien, dass bereits mit der Eintragung an dem ersten Grundstück eine Einzelhypothek entsteht (BGH DNotZ 75, 152 [BGH 03.07.1974 - V ZB 15...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mündlichkeit.

Rn 4 Die Mündlichkeit der Aufklärung (II 1 Nr 1) soll dem Patienten die Chance eröffnen, in einem persönlichen Gespräch unmittelbar Nachfragen stellen zu können. Ausnw kann eine fernmündliche Aufklärung in einfach gelagerten Fällen bei Einverständnis des Patienten in Betracht kommen (BGH NJW 10, 2430 [BGH 15.06.2010 - VI ZR 204/09]; zur Aufklärung über Fernkommunikationsmitt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Deklaratorische Klauseln.

Rn 34 Klauseln, die lediglich die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (zum Gesetzesbegriff s Rn 20) wiedergeben, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle (BGH WM 11, 1243; NJW 19, 2997 Rz 27). Hierzu bedarf es eines Vergleichs zwischen dem durch Auslegung (s § 305c Rn 12) zu ermittelnden Inhalt der Klausel und der für die Klauselthematik sonst geltenden rechtlichen Regelung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Form.

Rn 14 Der Gläubiger hat die Quittung in Schriftform gem § 126 zu erteilen. Sie ist also vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift zu unterzeichnen. Die elektronische Form ist zulässig, da sie nicht ausgeschlossen ist (§§ 126 III, 126a). Durch ein gestempeltes oder mit einer faksimilierten Unterschrift versehenes Dokument genügt der Gläubiger seiner Quittungspflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bestimmungen der Garantie (Abs 1 S 2 Nr 5).

Rn 5 Die inhaltlichen Bestimmungen müssen in der Garantieerklärung selbst enthalten sein; etwa die Erläuterung, in welchem Punkt der Garantiegeber über das Gesetz hinaus haftet, zB ohne Verschulden oder durch eine Mobilitätsgarantie bei Nacherfüllung. Bei Garantie eines Dritten sind alle Leistungspflichten anzugeben. Ferner sind alle Garantiebedingungen aufzuführen, zB Einha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 84 EuErbVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. August 2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014 gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 30 Die Regelung des § 538 enthält nicht die für das MietRRef typische Regelung im Schlussabsatz ›eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam‹, so dass insb hinsichtlich Schönheits- und Kleinreparaturen (AG Brandenburg ZMR 08, 976) auch in Formularverträgen abweichende Klauseln durchaus wirksam vereinbart werden können (vgl Lehmann-Richter ZMR 09, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Mitwirkung bei der Verursachung des Schadens, Abs 1.

Rn 14 Wo es gesetzliche Verhaltenspflichten gibt, wie für den Straßenverkehr, fällt deren schuldhafte Nichteinhaltung idR (nämlich bei Mitursächlichkeit) unter § 254 (bzw § 9 StVG). Doch kann selbst eine schuldlose Nichteinhaltung die maßgebliche Betriebsgefahr erhöhen (zur Möglichkeit der Anrechnung einer verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr nach § 254 vgl Rn 33, 36). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einigung.

Rn 3 Die Einigung ist wie bei § 1205 ein abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem vom Verpfänder gestellten zumindest bestimmbaren Recht zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren gegenwärtigen oder künftigen Forderung (RGZ 78, 26, 27 f; 136, 422, 425; Karlsr WM 00, 521; Dresd WM 01, 803, 804) bestellt wird. Die irrtümliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit von Verstößen.

Rn 7 Ein Strafversprechen kann so abgefasst sein, dass mehrfache Verstöße möglich sind, insb bei Unterlassungspflichten (›für jeden Fall der Zuwiderhandlung‹). Dann wird fraglich, ob jeder einzelne Verstoß den Verfall der Vertragsstrafe auslösen soll, oder ob mehrere Verstöße zu einer Einheit zusammenzufassen sind. Hierfür hat BGHZ 33, 163, 168 die Regel entwickelt, mehrere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 118 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Bezugnahme auf ein Recht, Vorverträge.

Rn 15 Wird die Interpretation eines Vertrages einem bestimmten Recht unterstellt (›construction clause‹), wird dies als ausdrückliche Rechtswahl verstanden (München IPRax 89, 42; offen gelassen: Ddorf 20 U 59/05 v 24.1.06), jedenfalls kann man von einer stillschweigenden Rechtswahl ausgehen (Staud/Magnus Art 3 Rz 89; MüKoIPR/Martiny Art 3 Rz 58; AnwK/Leible Art 27 Rz 43, so ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2.

Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder tw einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffungsvertrag‹) zu finanzieren, II 1. Dabei bleibt gleich, ob der Kredit direkt an den Partner des Beschaffungsvertrages ausbezahlt wird oder ob diese Zahlung über den Verbraucher läuft. Doch muss der Darlehensgeber den Finanzierungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 8.1 Zuflussprinzip

Unabhängig davon, ob nachgelagert oder mit dem Ertragsanteil versteuert wird, zählen Renten zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG. Die Besteuerung von Renten erfolgt im Zuflusszeitpunkt.[1] Das gilt auch für Rentennachzahlungen für frühere Jahre. In diesem Fall wird der gesamte Nachzahlungsbetrag ebenso wie die laufende Rente im Jahr des Zuflusses nachgelagert oder mit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interne Kommunikation gesta... / 6.2 Haltung & Feedbackkultur

Strategische Kommunikation zeigt sich nicht nur in Kanälen und Kalendern – sondern in Haltung. Wer als HR professionell kommunizieren will, braucht mehr als Informationen: Es geht darum, Beziehungen zu gestalten, das heißt, mit Aufmerksamkeit, Respekt und Dialogbereitschaft zu agieren. Gerade Entwicklungsgespräche, Retention-Maßnahmen oder interne Veränderungsprozesse bieten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interne Kommunikation gesta... / 6.3 Digitale Tools

Die digitale Transformation verändert nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch Kommunikationsroutinen. Für HR bietet sie die Chance, wiederkehrende Kommunikation effizienter, konsistenter und anpassungsfähiger zu gestalten – ohne dabei an Nähe oder Qualität zu verlieren. Digitale Tools wie KI-gestützte Anwendungen, Templates oder Chatbots eröffnen neue Gestaltungsspielräume, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, "von überall" aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[1] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[1] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass "in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigke...mehr