Die Rehabilitationsträger stellen sicher, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und auf eine Antragstellung der Leistungsberechtigten hingewirkt wird.[1]

Dazu werden bundeseinheitliche Vordrucksätze verwendet, die aus dem Antrag und einem ärztlichen Befundbericht bestehen. Für Versicherte besteht eine Mitwirkungspflicht, die Vordrucke zu benutzen.[2]

 
Hinweis

Vordrucksätze

Die Rentenversicherung verwendet die Formulare G0250 und G0260. In der Krankenversicherung wird der bundeseinheitliche Vordrucksatz "AR-Antrag" (Antrag auf Anschlussrehabilitation und Ärztlicher Befundbericht) eingesetzt. Die Vordrucksätze sind inhaltlich identisch. In der Krankenversicherung werden darüber hinaus Besonderheiten berücksichtigt (z. B. weitere Angaben zu einer Pflegebedürftigkeit).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge