Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.3.2 Zuständigkeit für jede Steuerart gesondert prüfen

§ 89 Abs. 2 Satz 3 AO ist für jede Steuerart gesondert anzuwenden. Dies bedeutet, dass z. B. bei einer im Ausland ansässigen natürlichen Person, die eine verbindliche Auskunft über Einkommen- und Umsatzsteuer beantragt, für die Anfrage bezüglich der Einkommensteuer das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist, während für die Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer gem. § 21 AO...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.2 Vertrauensschutzprinzip

Der Vertrauensschutz nach Treu und Glauben kann laut FG Rheinland-Pfalz[1] auch außerhalb einer verbindlichen Zusage in Betracht kommen, wenn sich das Finanzamt durch pflichtwidriges Verhalten über die berechtigten Belange des Steuerpflichtigen hinwegsetzt und einen offensichtlichen Schaden des Steuerpflichtigen in Kauf nimmt. Der BFH sieht das anders.[2] Ob eine außerhalb de...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.2 Praktische Hinweise zum Antrag

Geht es bei Einzelfragen um eine vom Finanzamt benötigte Stellungnahme, sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Auskunft eine Gebühr auslöst und, falls ja, auch die Höhe der Gebühr. Auch bei detaillierten Auskünften sollte immer geklärt werden, ob die erbetene Auskunft überhaupt gebührenpflichtig ist. Denn es gilt seitens des Finanzamtes eine Mitwirkungspflich...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.6.2 Anpassungsfehler und Auswertungsversäumnisse

Solange die in einem Grundlagenbescheid gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt im Folgebescheid nicht berücksichtigt sind, ist die dem Grundlagenbescheid zugedachte Aufgabe nicht erfüllt. Anders ausgedrückt: § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verlangt die Änderung eines Steuerbescheids (Folgebescheids) immer dann, solange sich dessen Besteuerungsgrundlagen n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.3.1 Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern in Sonderfällen

Bei Antragstellern, für deren Besteuerung im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt nach den §§ 18–21 AO zuständig ist (z. B. Investoren aus dem Ausland), ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dafür zuständig, verbindliche Auskünfte zu erteilen.[1] Es muss dabei um Steuern gehen, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Dazu zählen ...mehr

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Änderungsvorschriften / 4 Vertrauensschutz

In § 176 AO ist ein besonderer Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen bei der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden vorgesehen. Es handelt sich nicht um eine selbstständige Vorschrift zur Korrektur eines Steuerbescheids. Sie gilt vielmehr nur, wenn im Rahmen einer vorgesehenen Korrektur (Wortlaut: "Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht z...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.5 Ablaufhemmung bei vorläufiger Steuerfestsetzung

Bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung wegen ungewisser Tatsachen i. S. d. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 8 Satz 1 AO nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Finanzbehörde von der Beseitigung der Ungewissheit Kenntnis erhalten hat. Bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO wegen ungewisser Vorschriften i. V. m...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3 Bindungswirkung zugunsten des Steuerpflichtigen

Die wirksame Zusage bindet die Finanzbehörde.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass sich der in späteren Veranlagungszeiträumen verwirklichte Sachverhalt mit dem in der verbindlichen Zusage zugrunde liegenden Sachverhalt – zumindest in wesentlichen Punkten – deckt. Die Bindungswirkung tritt nur zugunsten des Steuerpflichtigen ein.[2] Er kann jederzeit einen Steuerbescheid, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Gesamtschuldner sind Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner dem Finanzamt grundsätzlich die gesamte Leistung schuldet, das Finanzamt die Leistung aber insgesamt nur einmal verlangen kann. Hauptanwendungsfall...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.3 Form und Inhalt der Zusage

Form und Inhalt der Zusage sind in § 205 AO [1] geregelt. Die verbindliche Zusage muss ausdrücklich[2] und laut Gesetz schriftlich erfolgen und als verbindlich gekennzeichnet sein sowie eine Angabe dazu enthalten, für welche (zukünftigen) Zeiträume die Zusage gelten soll.[3] Eine das Finanzamt bindende Zusage kann grundsätzlich auch mündlich gegeben werden. Da bei mündlichen ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.3 Unterlassene Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid – zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen – nicht berücksichtigt worden in der für den Steuerpflichtigen erkennbaren Annahme, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist, und stellt sich diese Annahme später als unrichtig heraus, kann gem. § 174 Abs. 3 AO der fehlerhafte Steuerbescheid insowei...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.3 Entscheidung über den Antrag

Auch hier ist Schriftform nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich. Das Finanzamt wird also den Erlass durch einen schriftlichen Bescheid aussprechen oder ablehnen. Auch ein Teilerlass ist möglich, also teilweise Stattgabe und teilweise Ablehnung eines Erlassantrags. Die Finanzämter sind in solchen Fällen angewiesen, den Erlass grundsätzlich erst nach Tilgung des verb...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.2 Offenbare Unrichtigkeiten

Das mechanische Versehen muss "offenbar" sein, d. h., es muss für einen objektiven Dritten durchschaubar, erkennbar, eindeutig oder augenfällig sein. Dabei muss der Fehler nicht aus dem Steuerbescheid selbst erkennbar sein. Ein typischer Fall ist z. B. gegeben, wenn eine vom Sachbearbeiter vorgesehene oder durch interne Dienstanweisungen angeordnete Nebenbestimmung versehent...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2.1 Rechtsanwalt

Für den Anwalt gilt über § 35 RVG wohl die Vorschrift des § 23 Nr. 10 StBVV. Da sich die Rahmengebühr (2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1 zu StBVV) nach dem Gegenstandswert[1] richtet, muss der Anwalt vor Übernahme des Mandats darauf hinweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO; getrennt vom sonstigen Vertragstext, räumlich und drucktechnisch deutlich abgehoben).[2...mehr

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Änderungsvorschriften / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerverwaltungsakt wird gem. § 124 Abs. 1 AO mit seiner Bekanntgabe wirksam. Sobald er wirksam ist, ist das Finanzamt an ihn gebunden, es sei denn, dass eine Korrekturvorschrift greift. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich zunächst eine bessere Ausgangsposition. Er kann nämlich innerhalb eines Monats noch Einspruch einlegen (§§ 347 ff. AO, s. Gruppe 12/D "Ei...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.7.1 Abgrenzung und Anwendung

Ein Steuerbescheid ist gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.[1] Ein solches Ereignis muss nachträglich eintreten, und zwar in 2-facher Hinsicht: zum einen, nachdem der Steueranspruch entstanden ist, und zum anderen, nachdem der diesbezügliche Steuerbescheid (g...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 1 Begünstigte Maßnahmen

Die Steuerbegünstigung des § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich sowie an Baudenkmalen, wenn die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen. Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäude...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.1 Sonderregelungen

Nicht steuerbar sind gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG Gebrauchsgegenstände des täglichen Gebrauchs. Dies bedeutet, dass die bei diesen Geschäften typischerweise anfallenden Verluste (z. B. bei Verkauf eines Jahreswagens, aber auch bei Veräußerung anderer Gebrauchsgegenstände des Haushalts) einkommensteuerrechtlich – beschränkt auf die Einkünfte i. S. d. § 23 EStG – ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.3 Folgen des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren

Widerruft das Finanzamt eine verbindliche Auskunft, ist das Klageverfahren gegen eine Steuerfestsetzung, für die die verbindliche Auskunft ohne den Widerruf bindend wäre, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf gem. § 74 FGO auszusetzen. [1]mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.6 Zulässigkeit mehrfacher Gebührenerhebung bei Organgesellschaft und Organträger

Der BFH hat entschieden, dass das Finanzamt zu Recht für eine verbindliche Auskunft, die gegenüber der Steuerpflichtigen als Organgesellschaft und inhaltsgleich gegenüber der Organträgerin ergangen ist, eine Gebühr sowohl gegenüber der Organgesellschaft als auch gegenüber der Organträgerin festgesetzt hat, wenn beide einen Antrag in Bezug auf den gleichen Sachverhalt gestell...mehr

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Änderungsvorschriften / 1.1.1 Rücknahme belastender Verwaltungsakte

Rechtswidrige belastende Verwaltungsakte können, auch wenn sie mit dem Einspruch wegen Fristablaufs nicht mehr anfechtbar sind, ohne besonders gesetzlich geregelte Voraussetzungen zurückgenommen werden. "Können" bedeutet ein Ermessen der Finanzbehörden i. S. d. § 5 AO. Hat z. B. ein Steuerpflichtiger die Einspruchsfrist gegen einen Verspätungszuschlagsbescheid versäumt, kann...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.5 Gegenstandswert bei verbindlicher Auskunft im Vorgriff auf eine geplante Verschmelzung

Der BFH hat entschieden, dass für den Gegenstandswert neben der Steuerbelastung durch die etwaige Aufdeckung stiller Reserven auch Steuerentlastungen, z. B. durch die sich zukünftig erhöhte AfA infolge der Aufstockung der Buchwerte des abnutzbaren Anlagevermögens aufgrund des Verschmelzungsgewinns, als mittelbare Steuerauswirkungen nicht mindernd zu berücksichtigen sind. Der...mehr

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Änderungsvorschriften / 2 Offenbare Unrichtigkeiten

Die Finanzbehörde kann gem. § 129 Satz 1 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigten. Offenbare Unrichtigkeiten in finanzgerichtlichen Urteilen sind nach § 107 FGO zu berichtigen. Dies gilt auch, wenn das Finanzgericht im Urteil einen vom Finanzamt irrtümlich falsch mitge...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.1 Zeitlicher Zusammenhang mit der Außenprüfung

Zwischen der Außenprüfung und dem Antrag auf Erteilung der verbindlichen Zusage muss der zeitliche Zusammenhang gewahrt sein.[1] Der Antrag ist nach der herrschenden Meinung spätestens zu stellen bis zur Erstellung des Prüfungsberichts durch den zuständigen Betriebsprüfer. Praxis-Tipp Antrag vor Schlussbesprechung stellen Auf der sicheren Seite sind Steuerpflichtige, wenn sie ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.7 Mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (mehrere Sachverhalte)

Beinhaltet eine Antragsschrift mehrere voneinander abgrenzbare Sachverhalte und werden zu jedem Sachverhalt konkrete Rechtsfragen gestellt, handelt es sich um mehrere Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auskunft, die in einem Schriftsatz zusammengefasst sind. Lt. FG München erfolgt eine mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft bei geplanter Übertra...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.4 Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

Eine negative verbindliche Auskunft kann nur eingeschränkt durch das Finanzgericht überprüft werden. Im Rahmen einer verbindlichen Auskunft hat der Steuerpflichtige lediglich den Anspruch auf Mitteilung, wie das Finanzamt den Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Die abschließende materiell-rechtliche Beurteilung, ob eine übernommene Rechtsauffassung des BMF mit dem Gesetz v...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1 Voraussetzungen

Geregelt sind die Voraussetzungen der verbindlichen Zusage in § 204 AO und in AEAO zu § 204 AO.[1] Das Finanzamt muss nur auf Antrag des Steuerpflichtigen tätig werden. Dieser Antrag muss allerdings keine eigene Stellungnahme oder eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts beinhalten. Praxis-Tipp Unklarheiten gehen zulasten des Steuerpflichtigen Inhaltliche Unklarheiten gehe...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.2 Änderung aufgrund unlauterer Mittel

Steuerbescheide können gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2c AO geändert werden, soweit sie durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden sind. Bei einer arglistigen Täuschung, die nur den Sachverhalt und nicht die rechtliche Würdigung betreffen kann[1], ist i. d. R. auch eine Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 AO möglich. Daher spielt di...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1 Gegenstand der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft ist ein Verwaltungsakt.[1] Der Auskunft ist der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt zugrunde zu legen.[2] Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, eigens für die zu erteilende Auskunft Ermittlungen durchzuführen. Es soll aber dem Antragsteller Gelegenheit zum ergänzenden Sachvortrag geben, wenn dadurch eine Entscheidung in der Sache ermöglicht w...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3.1 Ohne Antrag auf verbindliche Zusage gilt Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

Hat der Steuerpflichtige eine verbindliche Zusage nach § 204 AO oder nach§ 89 Abs. 2 AO eine verbindliche Auskunft nicht beantragt, hat das Finanzamt grundsätzlich das Recht und die Pflicht, aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, aus dem der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung folgt, eine als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung f...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist ist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO gewahrt, wenn der Steuerbescheid oder im Fall des § 122a AO [1] die elektronische Benachrichtigung noch vor Ablauf der Frist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat. Dies gilt nicht, wenn der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen nicht zugeht.[2] Praxis-Beispiel Wahrung der Festsetzungsfrist durch recht...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.1 Zuständigkeit

Zuständig für die Stundung sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 100.000 EUR zeitlich unbegrenzt und höhere Beträge bis zu 6 Monaten stunden. Werden diese Grenzen überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der internen ­Zustimmung...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.2 Zuständigkeit

Zuständig für den Erlass sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 20.000 EUR erlassen. Wird diese Grenze überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der internen Zustimmung der Oberfinanzdirektion bzw. des Landesfinanzministeriums[1] ...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 5.1 Grundsatz

Die verbindliche Zusage tritt außer Kraft, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden.[1] Rechtsvorschriften i. S. d. § 207 Abs. 1 AO [2] sind nur Gesetze und Durchführungsverordnungen. Ändern sich die Rechtsvorschriften, auf der die Zusage beruht, tritt die verbindliche Zusage automatisch außer Kraft. Ein ausdrücklicher Widerruf seitens d...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Sie sind gegeben, wenn bereits die Besteuerung an und für sich im Einzelfall unbillig ist. Die Steuerfestsetzung entspricht zwar dem Steuergesetz, sie läuft aber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Wertungen des Gesetzgebers zuwider.[1] Hätte der Gesetzgeber diesen Einzelfall, um den es geht, gesehen, hätte er ihn i. S. d. Erlasses geregelt (sog. Überhang des Gesetzes)....mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 2. Irrtumsbedingte Buchungsfehler eines Steuerberaters

Zur Verdeutlichung eines entsprechenden Buchungsfehler seitens eines Steuerberaters diene folgender Sachverhalt[9]: Beispiel Eine GmbH wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 gegründet. Ihr Stammkapital wird je zur Hälfte von den beiden Gesellschafter-GF gehalten. Durch notariellen Vertrag vom 2.12.2023 erwarben die beiden Gesellschafter-GF zu je 1/2 ein von der GmbH betrieblich genut...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.1 Neuere Rechtsprechung

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude, das er in seinem Betrieb nutzt (Fall 5), wird der andere Ehegatte zivilrechtlich Eigentümer des Gebäudes.[1] Gebäude sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.[2] In mehreren Entscheidungen hat der BFH zu dieser Fallvariante Stellung genommen und seine frühe...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.1 Abgrenzungsfragen

Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit (rechtserhebliche) Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), es sei denn, dass das Finanzamt die ihm obliegende Ermittlungspflicht verletzt hat; zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen an deren nachträglichem Bekanntwerden ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.5 Änderungssperre aufgrund Außenprüfung

Soweit Bescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können sie nach § 173 Abs. 2 AO grundsätzlich weder zugunsten noch zulasten des Steuerpflichtigen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden. Diese Vorschrift dient dem Rechtsfrieden. Aufgrund einer Außenprüfung (nicht Steuerfahndung[1]) ergangene Bescheide – auch erstmalige – haben eine erhöhte Best...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / Zusammenfassung

Überblick Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bede...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1 Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt gem. § 47 AO der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Für steuerliche Nebenleistungen gelten die Vorschriften über di...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.3 Anwendbarer Gebührensatz

Die Gebühr seitens des Finanzamts wird in entsprechender Anwendung des § 34 GKG mit einem Gebührensatz von 1,0 erhoben. § 39 Abs. 2 GKG ist entsprechend anzuwenden. Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10.000 EUR, wird keine Gebühr erhoben.[1] Praxis-Beispiel Gegenstandwert beträgt 20.000 EUR Aus der Anlage 2 zu § 34 GKG ergibt sich seit dem 1.1.2021 eine Gebühr von 382 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 8 Gebührenpflicht der Antragsbearbeitung

Der Gebührenzweck der Auskunftsgebühr für eine verbindliche Auskunft ist durch den der Finanzbehörde angefallenen Bearbeitungsaufwand und durch den Vorteil des Steuerpflichtigen, der sich aus der Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft ergibt, gerechtfertigt. Geregelt ist die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte des Finanzamts in § 89 Abs. 3–7 AO.[1] Die Gebührenpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.3 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat, wenn er sich auf seine Erlassbedürftigkeit beruft, bei deren Aufklärung mitzuwirken.[2] Er hat insbesondere seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Jedenfalls sollte die ggf. noch ausstehende Einkommensteuererklärung für das letzte abgelaufene Kalenderjahr abgegeben werd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft kommt. Dann stellt sich häufig die Frage, ob es bewusst zu dieser Vermögensverschiebung kam oder diese irrtümlich herbeigeführt wurde. Die Problematik des "Irrtums" kommt auch nicht nur im Verhältnis Gesellschafter zu K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / IV. Schachtelprivileg und Kapitalertragsteuerpflicht

Auch wenn und soweit Dividendeneinkünfte auf Ebene der Muttergesellschaft von KSt oder GewSt freigestellt sind, ist im Zeitpunkt des Zuflusses durch die ausschüttende Gesellschaft Kapitalertragsteuer (KapErtSt) einzubehalten. Die ausdrückliche Regelung des § 43 Abs. 1 S. 3 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG verdrängt den allgemeinen Grundsatz, wonach die KapErtSt von steuerfre...mehr