Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 8 Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Die bisher schon bestehende Anzeige- und Berichtigungspflicht für den Fall von im Nachhinein erkannten Fehlern in einer Steuererklärung[1] wurde ausgeweitet. Demnach hat nunmehr der Steuerpflichtige auch dann eine Anzeige- und Berichtigungspflicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:[2] Prüfungsfeststellung einer Außenprüfung Unanfechtbar in einem Bescheid umgesetzt Zugrund...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sowohl Eigentümer, die ihre Wohnung bzw. ihr Haus selbst nutzen, als auch Mieter können für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2, 3 EStG) eine Steuerermäßigung beantragen. Praxis-Beispiel Handwerkerleistungen Handwerkerleistungen sind Malerarbeiten (Schönheitsreparaturen) in der Wohnung, Erneuerung von Bodenbelägen oder sanitären Einrichtunge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.1 Überlassung von Kopien

Der Vermieter von preisfreiem Wohnraum ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Abrechnung Fotokopien der Abrechnungsbelege (z. B. Rechnungen, Gebührenbescheide) beizufügen. Er kann den Mieter auf die Einsichtnahme in die Belege verweisen, um zusätzlichen Aufwand durch Anfertigung von Kopien zu vermeiden. Ferner können dem Mieter mögliche Unklarheiten in einem Gespräch sofo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Patent, buchhalterische Beh... / 6.1.2 Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 2

Die Bildung einer Rückstellung ist nur dann zulässig und geboten, wenn zum Bilanzstichtag ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Dazu ist es nach Auffassung des BFH nicht erforderlich, dass der geschädigte Patentinhaber in irgendeiner Weise reagiert hat. Folglich muss der Bilanzierende auch nicht darlegen und beweisen, dass die Patentverletzung dem Berechtigten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.3.1 Notarkosten

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Die Notarkosten für die Bestellung eines Erbbaurechts richten sich nach dem GNotKG . Die Gebühren betragen 2,0 für das Beurkundungsverfahren zzgl. Auslagen und MwSt. Dazu kommen i. d. R. noch eine 0,5 Vollzugsgebühr aus dem gleichen Wert und eine ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.7.2 Option bezüglich einzelner Eigentümer

Da die GdWE also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten bspw. aus Erhaltungsaufwendungen für das Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2.4 Beitragsanmeldung und -zahlung

Die vom Arbeitslohn einbehaltenen Kammerbeiträge hat der Arbeitgeber zu den gleichen Terminen dem Finanzamt anzumelden und abzuführen, die auch für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gelten (monatlich, vierteljährlich oder jährlich).[1] Im Einzelnen gilt Folgendes: Wird der Arbeitslohn für einen monatlichen Zeitraum gezahlt, ist der volle Monatsbeitrag bei der Zahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.2 Rechtssicherheit durch verbindliche Zusage

Die Anerkennung von "liebhabereiverdächtigen" Verlusten in einem Veranlagungszeitraum stellt keine Zusage für die Behandlung in späteren Veranlagungszeiträumen dar und bindet das Finanzamt auch nicht nach Treu und Glauben, selbst wenn der Steuerpflichtige im Folgezeitraum darauf vertraut hat.[1] Bei hohem Investitionsbedarf und nicht unerheblichen Erfolgsrisiken kann daher di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 1.4 Beitragsanmeldung und -zahlung

Die vom Arbeitslohn einbehaltenen Kammerbeiträge muss der Arbeitgeber zusammen mit den einbehaltenen (Lohn)Steuerabzügen dem Betriebsstättenfinanzamt [1] melden und termingerecht zahlen.[2] Arbeitgeber, die keine Lohnsteuer-Anmeldungen an Betriebsstättenfinanzämter im Land Bremen abzugeben haben, müssen die Kammerbeiträge an das Finanzamt Bremen – bis zum 10. Tag nach Ablauf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.4.3 Beweislast und Beweis des ersten Anscheins

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht sind die Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu berücksichtigen.[1] Selbstständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, müssen auch selbstständig beurteilt werden.[2] Bestehen Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2.3 Beitragseinbehaltung

Der Arbeitgeber der im Saarland beitragspflichtigen Arbeitnehmer ist verpflichtet, die festgesetzten Beiträge jeweils bei der Lohnzahlung vom Arbeitnehmer einzubehalten und monatlich mit den fälligen Steuerabzugs-Beträgen an das zuständige Finanzamt einzuzahlen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.4.2 Beweisanzeichen für Einkünfteerzielungsabsicht

Die Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand äußerer Merkmale (objektive Umstände) im Rahmen der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch das FG nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens beurteilt werden.[1] Dafür genügt jede auch noch so geringe Ertragserwartung, selbst die bloße Aussicht auf steuerbare Veräußerungsgewinne.[2] Dabei liegt eine Unge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.4.4 Anerkennung von Anlaufverlusten

Die Einkünfteerzielungsabsicht wird grundsätzlich nicht durch Anlaufverluste ­infrage gestellt. Dabei ist die steuerrechtlich hinzunehmende Anzahl von Jah­­ren mit Anlaufverlusten nicht generell festzulegen, sondern betriebsindividuell, branchentypisch und konjunkturabhängig zu bestimmen.[1] Praxis-Beispiel Verluste aufgrund unvorhergesehener Ereignisse Trotz ununterbrochener ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerkammern bzw. Arbeitskammern gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben. Die Aufgaben der Kammern w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.3 Rückkaufsangebote

Bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell kann ein Rückkaufsangebot oder eine Verkaufsgarantie ein Anzeichen dafür sein, dass der Anleger sich noch nicht endgültig entschlossen hat, mit dem erworbenen bebauten Grundstück langfristig einen Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Im Zweifel muss das Finanzamt aber darlegen und beweisen, dass der An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2 Bremen

In Bremen[1] gilt Folgendes: Den beiden Kammern gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Arbeitnehmerkammern von allen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe die Vollversammlung der Kammer festsetzt. Beitragspflicht besteht nicht bei weniger als 250 EUR monatlich....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse, ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 3 Employer Branding als hinreichende Voraussetzung

Das Employer Branding, der Aufbau einer Arbeitgebermarke, richtet sich nicht nur nach außen. Mindestens ebenso wichtig ist die die Strahlkraft nach innen in Richtung Stammbelegschaft, die nicht nur gehalten, sondern auch emotional an den Arbeitgeber gebunden werden soll. Externes und internes Employer Branding muss Hand in Hand gehen. Das Ziel ist, die positive Wahrnehmung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Gewinnermittlungszeitraum ist bei Land- und Forstwirten das Wirtschaftsjahr, das regelmäßig einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst, und zwar unabhängig von der Art der Gewinnermittlung, sodass § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG z. B. auch bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gilt.[1] Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.3 Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr

Rz. 90 Wird das Wirtschaftsjahr von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt, enden im Veranlagungszeitraum der Umstellung sowohl das letzte abweichende Wirtschaftsjahr als auch das sich anschließende Rumpfwirtschaftsjahr (§ 8b Satz 2 Nr. 2 EStDV). Diese Vorgehensweise muss sinnigerweise auch bei demjenigen angewendet werden, der sei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG).[1] Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.3 Verlustverrechnung

Rz. 132 Das Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres kann auch dann zu versagen sein, wenn durch die Umstellung Vorteile bei der Verlustverrechnung entstehen würden, die der Steuerpflichtige ohne die Umstellung nicht in Anspruch nehmen könnte.[1] Beispiel[2] Der Steuerpflichtige ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach einem abweichenden Wirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Einkommensermit... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" in dem am 15.3.2024 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem er verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragstellerin monatlich im Voraus Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.826 EUR/Monat, davon Krankheitsvorsorgeunterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Teilungsver... / b) Hoch belastete Grundstücke

Im Verhältnis zum Verkehrswert hoch belastete Grundstücke eignen sich in der Regel nicht für eine Teilungsversteigerung. Das hängt damit zusammen, dass bei einer Teilungsversteigerung alle eingetragenen Rechte von einem Erwerber mit übernommen werden müssen. Zusätzlich müssen noch die Kosten des Verfahrens durch ein Bargebot abgedeckt sein. Der Betreiber des Verfahrens agier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Besonderheiten im elektronischen Rechtsverkehr

Rn 30 Mit der Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Insolvenzgerichte finden über § 4 Satz 1 auch die zivilprozessualen Regelungen für elektronische Dokumente (§§ 130a ff. ZPO) entsprechende Anwendung. Das bedeutet, dass die Parteien Eröffnungsanträge grundsätzlich auch in elektronischer Form übermitteln können.[111] Rn 31 In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Haftung eines ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung des Klägers ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie aus den nachfolgenden, im Verhandlungstermin vom 24.9.2025 umfassend erörterten Gründen keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat zu Recht einen Anspruch des Klägers auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aus §§ 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 % für Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs ohne pauschale Rentenversicherung

Übt der Minijobber z. B. mehr als einen Minijob aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal mit 2 % berechnet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Die 2 %ige pauschale Lohnsteuer setzt voraus, dass die Rentenversicherungsbeiträge pauschal mit 15 % zu berechnen sind. Ohne pauschale Rentenversicherungsbeiträge kann die Lohnsteuer dann nur mit 20 % vom Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 2.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen deshalb zu keinem Arbeitslohnzufluss. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.[1] Für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse erhält der Arbeitgeber keinen BAV-Förderbetrag.[2] Leistungen a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.1 Grundsatz: Beweislast des Finanzamts

Feststellungslast Die objektive Feststellungslast für Tatsachen, die eine Behandlung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten rechtfertigen, trägt das Finanzamt.[1] Das betrifft insbesondere: die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, die Erweiterung eines Gebäudes, eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung, insbesondere eine Standardheb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.2 Erhöhte Mitwirkungspflicht der steuerpflichtigen Person

Mitwirkungspflichten Die Beweislast des Finanzamts bedeutet allerdings nicht, dass sich die steuerpflichtige Person zurücklehnen kann. Ist das Finanzamt nicht in der Lage, den Zustand des Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung oder im ursprünglichen Zustand festzustellen, greift eine erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 Satz 3 AO. Diese Pflicht geht über die allgemeine Mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.3 Indizienbeweis bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Erhöhte Mitwirkungspflicht Verletzt die steuerpflichtige Person ihre erhöhte Mitwirkungspflicht, darf das Finanzamt aus Indizien auf eine Standardhebung schließen. Die Verwaltung nennt typische Anzeichen: Eine grundlegende Modernisierung in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb. Hohe Aufwendungen für zentrale Ausstattungsmerkmale wie Heizung, Sanitär, Elektrik oder Fenst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.5 Systematische Einordnung

Die Regelungen zur Feststellungslast zeigen deutlich: Grundsätzlich trägt das Finanzamt die Beweislast für die Aktivierung. Unzureichende Mitwirkung kann jedoch zu einer faktischen Beweislastverschiebung führen. Indizien reichen aus, wenn die Tatsachenermittlung durch fehlende Mitwirkung erschwert wird. Praxis-Tipp Sorgfältige Dokumentation Die Praxis verlangt daher eine sorgfält...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.4 Besonderheit innerhalb der ersten 3 Jahre

Einschränkungen Für die ersten 3 Jahre nach Anschaffung gilt eine wichtige Einschränkung: Eine Prüfung der Standardhebung unterbleibt, wenn die Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung, ohne Umsatzsteuer, insgesamt 15 % der Gebäudeanschaffungskosten nicht übersteigen. In diesem Fall greift die Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht, und eine isolierte Standar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2.6.1 Benennung nach § 160 AO

Nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO dürften Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger der Leistungen nicht benennt. Gläubiger i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. § 160 AO dient nicht der Ermittlung der Steuern des Steuerpflichtigen, dafür bestehen andere Vorsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 3 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Es handelt sich um laufenden Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sein vertragliches Versprechen, den teilnehmenden Arbeitnehmern die Nutzung bestimmter Fitnesseinrichtungen zu ermöglichen, fortlaufend durch Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit erfüllt. Der Mitgliedsausweis beinhaltet noch keinen verbrieften Anspruch auf die Nutzung der Anlagen. Es ist auch ohne Bed...mehr