Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dirigenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Dirigenten können abhängig vom Gesamtbild der Verhältnisse selbständig oder nichtselbständig tätig sein (> Arbeitnehmer Rz 15 ff; vgl Wolf, FR 2002, 202). Gastspielverpflichtete Dirigenten bei Theaterunternehmen sind grundsätzlich nichtselbständig tätig. Sie sind ausnahmsweise selbständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen (BMF vom 05.1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsförderungsgesetz

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt Schülern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Studierenden an Fachschulen, Akademien und Hochschulen in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Steuer- und Sozialversicherungs-/Betriebsprüfungsklausel

Seitens des Steuerberaters muss der Hinweis an den Mandanten erfolgen, dass Steuern zum Übernahmestichtag entstanden sein können, die aber erst nach der Übergabe zur Zahlung fällig sind und infolge von Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und weiterer Veranlagungstätigkeit seitens des Finanzamts es zu auch vom Verkäufer nicht erkannten und erwarteten Steuernachforderungen kom...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Haftung nach § 75 AO

Hier darf und muss der Steuerberater tätig werden, da die Abgabenordnung mit zu den relevanten und originären Aufgabengebieten des Steuerberaters gehört. § 75 AO sieht die Haftung des Betriebsübernehmers für Steuerschulden des Verkäufers vor.[1] Der Käufer haftet unter ganz bestimmten Voraussetzungen, d. h. wenn die Übereignung eines Unternehmens (oder eines gesondert geführte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Grundsätze auch für Finanzamt maßgebend

Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten in gleicher Weise für das Finanzamt wie für den Steuerpflichtigen.[1] Ebenso wie ein Prozessbevollmächtigter ist auch der Behördenleiter verpflichtet, für eine wirksame Fristenüberwachung und Ausgangskontrolle zu sorgen, insbesondere also ein Fristenkontrollbuch zu führen, in dem die Fristen (z. B. Frist für...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.3 Vorsicht bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt

Finanzgerichte gehen bei einem Pkw nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus, sondern legen grundsätzlich 8 Jahre und eine Kilometerleistung von 120.000 km zugrunde. Legt das Finanzamt z. B. bei einem 5 Jahre alten Pkw eine Restnutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde, können sich Unternehmer dagegen nicht erfolgreich wehren. Eine Klage gegen das Finanzamt lohnt sich nur, wenn da...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.4 Zuständiges Finanzamt

Rz. 54 Die Zuständigkeitsregelungen des Abs. 3 für Versicherungsunternehmen entsprechen denen für Vermögensverwahrer und -verwalter (s. Rn. 25).mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Zuständiges Finanzamt

Rz. 49 Die Anzeigen sind an das jeweils zuständige örtliche FA i. S. d. § 35 ErbStG zu richten (Ausnahme s. Rn. 40). Dieses entscheidet dann im weiteren internen Ablauf, ob der Erwerber zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird (s. § 31 Rn. 2).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.4 Zuständiges Finanzamt

Rz. 27 Die Anzeige ist gegenüber dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen FA gem. § 35 ErbStG (s. § 35 Rn. 6) zu erstatten. Dies ist zwar in der Regel das Erbschaftsteuer-FA, das für den letzten Wohnsitz des EL zuständig ist, jedoch bleibt bei Sonderfällen eine konkrete Prüfung nicht erspart. Von einer Anzeige an die vorgesetzte Dienstbehörde (Oberfinanzdirekti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Zuständiges Finanzamt, Kenntnis und Schriftform der Anzeige

Rz. 31 Die Anzeige ist beim zuständigen Erbschaft- und Schenkungsteuer-FA einzureichen. Für eine Übersicht der entsprechenden Ämter s. § 35 Rn. 35. Rz. 32 Von Bedeutung ist neben der Schriftform der Hinweis auf das zuständige FA, da ansonsten nicht immer die gewünschten Rechtsfolgen eintreten (s. Rn. 88 ff.). Dabei ist die organisatorisch zuständige Erbschaft- oder Schenkungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Einspruchsverfahren (Finanzamt)

Rz. 490 [Autor/Stand] Gegen einen GrSt-Messbesch. ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch statthaft. Die im GrSt-Messbesch. (Grundlagenbescheid, Rz. 463) getroffenen Entscheidungen können nach § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids (GrSt-Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Pflicht des Finanzamtes zur Änderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 24a Satz 2 BewG ist die Änderung vorzeitig erteilter Feststellungsbescheide obligatorisch. Das Finanzamt hat nicht die Möglichkeit, auf eine entsprechende Korrektur oder Aufhebung der vorzeitig erlassenen Bescheide zu verzichten. Dies folgt bereits zwingend aus dem Wortlaut des Gesetzes "sind zu ändern" und entspricht dem ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8. Zu § 13a Abs. 7 ErbStG

Rz. 232 § 13a Abs. 7 regelt die Anzeigepflichten des Erwerbers bei einem Unterschreiten der Mindestlohnsumme i. S. d. Abs. 3 Satz 1 oder bei einem Verstoß gegen die Behaltensfrist i. S. d. Abs. 6. Da das Finanzamt durch die Anzeige nach § 30 ErbStG zwar von dem Erwerb an sich Kenntnis erlangt hat, die Voraussetzungen für den rückwirkenden (anteiligen) Wegfall des Verschonung...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Verjährung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 88 Sofern der Anzeigeverpflichtung fristgerecht Genüge getan wird, das Finanzamt zeitnah die Steuererklärung anfordert und den Steuerbescheid erlässt, wird niemand die ursprüngliche Anzeige näher in Augenschein nehmen. Anders ist es jedoch, wenn – durch wessen Verschulden auch immer – die Festsetzungsverjährung der AO (§§ 169 bis 171) ins Spiel kommt. Durch Eintritt der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6 Hilfspersonen

Sind außer dem Absender des fristgebundenen Schriftstücks (Steuerpflichtiger, Prozessbevollmächtigter, Finanzamtsvorsteher) noch weitere Personen in den ­Geschehensablauf eingebunden, ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen Fall der (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertretung handelt oder ob man sich lediglich einer Hilfsperson (z. B. eines Boten) bedient hat. Währen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsprechungsentwicklung zur Steuerverkürzung durch unterlassene Benennung

Rz. 1218 [Autor/Stand] Allein in der gewinnmindernden Buchung ohne Empfängerbenennung liegt noch kein täuschendes Verhalten i.S.d. § 370 AO.[2] Eine Steuerverkür zung sollte dagegen nach Ansicht der Rspr. vorliegen, wenn der Stpfl. Schulden oder Betriebsausgaben gewinnmindernd ohne Empfängernachweis verbucht und den geminderten Gewinn der Finanzbehörde erklärte, obwohl er wu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vorzeitige Erteilung von Feststellungsbescheiden

Rz. 12 [Autor/Stand] Unter dem vorzeitigen Erteilen von Bescheiden ist nicht nur die bloße abschließende Zeichnung der FeststeIlungsbescheide durch den zuständigen Beamten, sondern die tatsächliche Bekanntgabe der Bescheide an den oder die Steuerpflichtigen nach den Vorschriften der §§ 122, 124 AO zu verstehen.[2] § 24a Satz 1 BewG ermächtigt somit das Finanzamt dazu, die in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 2)

Rz. 346 [Autor/Stand] Bei der Neuveranlagung werden die tatsächlichen Verhältnisse im Neuveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. Für die Bodenrichtwerte gelten stets die Verhältnisse zum Hauptveranlagungszeitpunkt (Rz. 340). Neuveranlagungszeitpunkt ist der Beginn des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem die Veränderung eingetreten ist oder der Fehler dem Finanza...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Eilrechtsschutz (§ 361 AO)

Rz. 495 [Autor/Stand] Das Finanzamt ist nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 HGrStG i.V.m. § 361 Abs. 2 Satz 1 AO bzw. § 15 HGrStG i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 1 FGO unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 3, 4 FGO für die Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des GrSt-Messbescheid zuständig. Für den AdV-Antrag ist das Finanzamt zuständig, das den GrSt-Messbescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Zuständigkeit der Finanzbehörden für die 1. Verfahrensstufe

Rz. 476 [Autor/Stand] Sachlich zuständig für die Festsetzung des GrSt-Messbetrags sind die Landesfinanzbehörden in Landeseigenverwaltung (Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG). Denn das Land Hessen hat die Verwaltung der Grundsteuer nach Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG i.V.m. § 1 RealStFestGemZustG HE [2] nur zum Teil auf die hessischen Gemeinden übertragen. Die Verwaltungszuständigkeit der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Vollständige Steuerbefreiung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 204 [Autor/Stand] Bei einer vollständigen Steuerbefreiung gibt es keinen der Höhe nach bezifferbaren Steuermessbetrag. Dass Ermittlung und Festsetzung in diesem Fall unterbleiben, ist somit eine logische Folge und die Regelung dahingehend rein deklaratorisch. Rz. 205 [Autor/Stand] Allerdings kann es Situationen geben, in denen das Finanzamt zwar zu der Entscheidung gelang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fortschreibungen und Nachfeststellungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG kann eine Fortschreibung oder Nachfeststellung auf einen Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem bereits Feststellungsverjährung eingetreten ist.[2] Die Feststellungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung eines Einheitswertes vorzuneh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Einheitswerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Einheitswertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung usw. grundsätzlich nur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO muss das Finanzamt in dem Fortschreibungs- oder Nachfeststellungsbescheid, der nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG nach Ablauf der Feststellungsfrist ergeht, auf die eingeschränkte Wirkung hinweisen. Dieser Hinweis gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Regelung des Einheitswertbescheids, ist also nicht nur Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 359 [Autor/Stand] § 11 HGrStG ersetzt den § 20 GrStG (dazu Rz. 94) und regelt, in welchen Fällen ein Steuermessbetrag aufgehoben wird. Dies ist nach Abs. 1 der Fall, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt (z.B. ein Mietshaus wird in Eigentumswohnungen geteilt, es fällt somit als wirtschaftliche Einheit weg) oder wenn ein Steuerbefreiungsgrund für den gesamten Steuerge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO)

Rz. 1114 [Autor/Stand] Belege sind i.d.R. Urkunden, d.h. Schriftstücke, die vermöge ihres gedanklichen Inhalts geeignet und bestimmt sind, im Rechtsleben eine Tatsache zu beweisen, und die den Aussteller erkennen lassen[2]. Im vorliegenden Zusammenhang müssen die Belege zum Beweis über steuerlich erhebliche Tatsachen geeignet sein (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 4 und 5, § 143 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.2 Haftung weiterer Gewahrsamsinhaber

Rz. 34 Nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG haften andere Gewahrsamsinhaber wie Banken, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger oder -verwalter entsprechend. Zu den anderen Gewahrsamsinhabern können auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder sonstige Treuhänder gehören, sofern sie einen haftungsbegründenden Gewahrsam am Nachlassvermögen oder eines Teils daran haben. System...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Übersicht über die einzelnen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter im Bundesgebiet

Rz. 35 In den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten für Erb- und Schenkungsfälle zumeist zentralisiert, d. h., ein FA ist für den Geschäftsbereich mehrerer FÄ zuständig. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) kann man unter Service/Behördenwegweiser/Finanzamtssuche auch das zuständige Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer fin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Haftungsbeschränkung

Rz. 47 Für Versicherungsunternehmen ist die Haftung der Höhe nach durch den ausgezahlten bzw. zur Verfügung gestellten Betrag begrenzt. Sie umfasst jedoch nicht nur die Steuer für den ausgezahlten oder zur Verfügung gestellten Betrag, sondern gilt für die gesamte Erbschaftsteuer des jeweiligen Erbganges (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 25); d. h. den Vermögensanfall de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 20 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 24a Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (5) Weitere landesrechtliche Klarstellung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGrStG)

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 228 Abs. 4 BewG sind die Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte sowie die Anzeigen nach § 228 Abs. 2 BewG bei dem für die "gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt" abzugeben. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGrStG sind die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag und die Anzeigen bei dem für die "Festsetzung des Steuermessbetrags" zuständi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11. Zu § 13a Abs. 9a

Rz. 289 § 13a wurde durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) um Abs. 9a erweitert und findet erstmals für Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entsteht (§ 37 Abs. 18). Anstelle der bis dato bloßen nachrichtlichen Übermittlung des Vorliegens der Voraussetzungen für einen Vorwegabschlag sowie des Prozentsatzes nach Abs. 9 an das Erbschaftsteuerfinanzamt (vg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Beginn der Festsetzungsfrist

Rz. 470 [Autor/Stand] Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Grundsteuer richtet sich nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Rz. 115) oder die Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) beim zuständigen F...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.1 Schätzung der verbleibenden Restnutzungsdauer

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Es darf daher bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht ohne weiteres der Zeitraum zugrunde gelegt werden, der sich aus der Differenz der Gesamtnutzungsdauer für Neufahrzeuge und der verbleibenden Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ergibt. Bei der Schätzung der neuen Restnutzungsdauer so...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 BewG)

Rz. 4 Im Vergleichspreisverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von geeigneten Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen (Vergleichsgrundstücke). Ausnahmsweise kann auch ein Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Zurechnungsbe... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 des Außensteuergesetzes in der in den Streitjahren 2012 bis 2016 jeweils gültigen Fassung (AStG) sowie darüber, ob hiervon zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit Abstand zu nehmen ist. Frau … (Stifterin) ordnete testamentarisch die Errichtung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (6) Elektronische Abgabe der Steuererklärung (§ 228 Abs. 6 BewG)

Rz. 127 [Autor/Stand] Sowohl die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (§ 228 Abs. 1 BewG) als auch Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG sind grundsätzlich elektronisch authentifiziert (also nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung) zu übermitteln [2] (§ 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 6 Satz 1 BewG i.V.m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Für die elektro...mehr