Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§5 Rechtsmittel / VI. Rechtsmittel gegen die Anordnung der Beibringung einer MPU

Rz. 56 Die Behörde kann bei Kenntnis oder Annahme von Eignungsmängeln eine Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen. Da dies lediglich eine vorbereitende Maßnahme ist, also noch kein angreifbarer Verwaltungsakt, ist zwar kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne gegeben, aber es ist tunlich, die Behörde von ihrer Anordnung abzubringen, da ander...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / III. Ermahnung

Rz. 55 Die Ermahnung wird schriftlich ausgesprochen, wenn sich 4 oder 5 Punkte beim Fahrerlaubnisinhaber angesammelt haben. Denklogisch ist dies mindestens der zweite Verstoß, der geahndet und eingetragen wird. Es handelt sich um einen wiederholt auffälligen Kraftfahrer.[42] Das Ziel der Ermahnung ist nicht nur über den schriftlichen Hinweis, wie das Fahreignungs-Bewertungss...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Fahrerlaubnisrecht, Interventions-/Beratungsmöglichkeiten [Rdn 560]

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§2 Darstellung des alten Re... / XI. Bindungswirkung

Rz. 40 Ein wichtiges Thema bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht bzw. in Bußgeldangelegenheiten liegt in der Bindungswirkung von gerichtlichen Entscheidungen bzw. den Einstellungsverfügungen durch die Staatsanwaltschaft. Rz. 41 Die Fahrerlaubnisbehörde darf den Sachverhalt, der Gegenstand eines anhängigen Strafverfahrens gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ist, und deren...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 476]

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Teil E: Register / Fahreignungsregister, Auskunft [Rdn 338]

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zfs 1/2016, Notwendigkeit e... / Leitsatz

Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen BAK die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). BayVGH, Urt. v. 17.11.2015 – 11 BV 14.2738mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung [Rdn 513]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Einzeltätigkeiten [Rdn 288]

Rdn 289 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei den u.a. Stichwörtern und bei → Strafvollstreckung, Allgemeines, Teil J Rdn 266. Rdn 290 1. Die Vergütung des Anwalts in der Strafvollstreckung richtet sich grds. nicht nach den Vorschriften der Nr. 4300 ff. VV RVG . Die Anwendung dieser Vorschriften ist durch die vorrangigen besonderen Bestimmungen der Nr. 4200 ff. VV RVG grds. ausg...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / I. 1 Punkt – Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße

Rz. 22 Mit einem Punkt sind die verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Verstöße belegt, die in Anlage 13 zu §40 FeV unter Nr. 3 (siehe § 7 Rdn 27) aufgeführt werden. Rz. 23 Neu ist die Aufnahme der Verstöße gegen die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ins Fahreignungsregister, die bepunkten, wenn fehlerhaft gesichert oder befö...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / G. Punkteüberführung

Rz. 107 §65 StVG regelt die Überführung der Punkte folgendermaßen: §65 StVGmehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / 4. OVG NRW vom 14.4.2015 – 16 B 257/15, DAR 2015, 417, für eine gesonderte Anwendung des Rechts bei Entscheidungen im Zeitraum vom 1.5.2014 bis zur Gesetzesänderung vom 4.12.2014

Rz. 7 Das OVG NRW[6] bestreitet einen differenzierten Weg bei der Berechnung. Es unterteilt die Gültigkeit der jeweils geltenden Regelungen nach seinen Geltungszeitpunkten. Das führt dann zu unterschiedlicher Gesetzesanwendung mit weitreichenden Folgen: Zitat "Das Tattagprinzip ist auch bei Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 6 StVG zugrundezulegen. Das dort und in Absatz...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / VII. Abbaukurs

Rz. 25 Obwohl hier eine deutlich höhere Punktzahl zu Buche – keine tätige Reue bei dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort – schlägt, wirkt sie sich im Ergebnis beträchtlich aus! Es kommt auf den Zeitpunkt der bereits gutgeschriebenen Punkte an: Hier haben die "alten" Punkteabbaumöglichkeiten Auswirkungen auf die Zukunft, wenn es um die Einordnung der jeweiligen Verstöße geht...mehr

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / C. Folgen einer Alkoholfahrt im Ausland (OVG Münster, Beschl. v. 3.11.2014 – 16 B 694/14)

Der Entscheidung[19] lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller war in Polen wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,8 ng/ml verurteilt worden. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde nahm dies zum Anlass, von ihm die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens zu verlangen. Dem kam der Antragsteller nicht nach. Die Fahrerlaubnisbehö...mehr

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / F. Fehlende Kraftfahreignung bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit (BayVGH, Beschl. v. 2.7.2013 – 11 CS 13.1064)

Der Entscheidung[23] lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Antragsteller wurde stark alkoholisiert und nahezu bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ein Blutalkoholwert von mindestens 3,2 Promille festgestellt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller daraufhin zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens auf. Nachdem er dieses nicht fristgerech...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / VI. Überführung der Punktabzüge und (besonderen) Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen

Rz. 129 In §65 Abs. 3 Nr. 5 StVG (siehe § 7 Rdn 13) schließlich hat der Gesetzgeber Regelungen zu den Punktabzügen wie auch den (besonderen) Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen im Hinblick auf die Überführung getroffen. Rz. 130 Nach §65 Abs. 3 Nr. 5 Buchst. a StVG sind Punkteabzüge nur noch vorzunehmen, wenn der Betroffene die Bescheinigung über die Teilnah...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / 3. Ab 18 Punkten

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§3 Kernpunkte der Reform / VI. Durchlaufen einer jeden Maßnahmestufe

Rz. 60 Voraussetzung des §41 Abs. 1 FeV (siehe § 7 Rdn 23) ist, dass die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach §4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 StVG, seine Verwarnung nach §4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 StVG und der jeweils gleichzeitige Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar schriftlich unter Angabe der begangenen Verkehrszuwiderhandlungen erfolgen muss. Hin...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Widerruf der Bewährung [Rdn 143]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Allgemeines [Rdn 289]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, neuerliche Straffälligkeit [Rdn 337]

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§ 4 Ausgestaltung der Fahre... / II. Freiwilligkeit

Rz. 6 Mit der Ermahnung nach § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und der Verwarnung nach § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 StVG ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar nach § 4a StVG freiwillig besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern; im Fall der Verwarnung erfolgt dann zusätzlich der Hinweis, dass hierfür kein Punktabzug – mehr – gewährt wird. Seitens des Gesetzgebers wa...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / IV. Punktevergabe nach altem Recht (bis zum 30.4.2014)

Rz. 14 Die Eintragung der Punkte richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Eingetragen werden in das VZR alle Verkehrsstraftaten sowie Ordnungswidrigkeiten, deren Bußgeld wenigstens 40EUR beträgt. Sie sind sanktioniert zwischen 1 bis 4 Punkten.[6]mehr

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§ 12 Autoschutzbriefversich... / K. Checkliste: Autoschutzbrief

Rz. 14 I. Versicherungsvertrag II. Versicherungsfall III. Schadenfall in einer Entfernung von mehr als 50 kmmehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Verwaltungsverfahren, Abrechnung [Rdn 385]

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / II. Informationsblatt für Mandanten zum neuen Fahreignungsregister

Rz. 45 Muster 6.2: Informationsblatt zum neuen Fahreignungsregister Muster 6.2: Informationsblatt zum neuen Fahreignungsregister Für alle Autofahrer – sogar auch Radfahrer – gilt seit dem 1.5.2014 das neue Fahreignungsregister (FaER). Für Ihr Verfahren bedeutet dies eine präzise Prüfung des aktuellen Punktestands und der Überführung der "alten Punkte". Fragen Sie Ihren Punktes...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Waffenbesitzer, waffenrechtliche Zuverlässigkeit [Rdn 1281]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 313]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Allgemeines [Rdn 171]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Fahrerlaubnisrecht, Einzelfälle, Erreichen von 8 Punkten (§ 4 Abs. 10 StVG) [Rdn 516]

Rdn 517 Rdn 518 Erläuterungen: 1) Die VB leitet in diesen Fällen immer die Entziehung der Fahrerlaubnis ein. Entscheidend ist hier das Erreichen des Punktestandes über das Tattagsprinzip. 2) Zur Überprüfung des Punktestandes und der Berechnung empfiehlt es sich immer einen Auszug beim FAER einzuholen. Ergänzend kann eine Einsicht in die FE-Akte erforderlich werden, sofern Ein...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / b) Konkreter Zusammenhang mit Sicherheitsbelangen

Rz. 46 Der Große Strafsenat hat mit der Entscheidung vom 27.4.2005 festgehalten, dass die Fahrerlaubnis nur entzogen werden kann, wenn ein konkreter Zusammenhang mit Sicherheitsbelangen gegeben ist.[21] Dieser Zusammenhang kann sich aber auch aus früherem Verhalten oder aus der konkreten Durchführung oder Vorbereitung der Tat – was dann aber eigens durch das Tatgericht festg...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / II. Fristbeginn

Rz. 10 Der Fristbeginn für die Verjährung und die Ergreifung von Maßnahmen beginnt mit dem Tag des Ersturteils bzw. der Unterzeichnung des später rechtskräftigen Strafbefehls. Eine Ausnahme bildet die Maßregel des §69a StGB – wenn das Gericht also eine Sperre angeordnet hat. Diese Frist beginnt spätestens 5 Jahre nach der ursprünglichen Erteilung oder aber mit der Wiedererte...mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / VI. Punkteabbau nach altem Recht (bis zum 30.4.2014)

Rz. 20 Für viele Kraftfahrer ist nach diversen Einträgen der Abbau von Punkten oftmals die einzige Möglichkeit, schwerere Sanktionen zu verhindern. Auch wenn der Sinn der "Punkteabbaukurse" im Einzelnen umstritten sein mag, hat jedenfalls der Gesetzgeber bislang keine Veranlassung gehabt, die Anforderungen an die Seminare sowohl an die Seite der Unterrichtenden wie auch an d...mehr

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§5 Rechtsmittel / B. Allgemeines

Rz. 2 Zweifellos kann eine sachgerechte Vertretung nur über die vollständige Erfassung des Sachverhaltes erfolgen: Dies bedeutet unabhängig vom Verfahren und Verfahrensstand ist grundsätzlich Akteneinsicht zu beantragen: Dies gilt für Straf- und Bußgeldverfahren gleichsam wie für die verwaltungsverfahrensrechtlichen Verfahren. Hinweis In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / 1. VGH Baden-Württemberg vom 3.6.2014 – 10 S 744/14, zfs 2014, 534, Überleitungsgrundsätze

Rz. 4 Der VGH Baden-Württemberg hat schon schnell nach Inkrafttreten der Regelungen zum 1.5.2014 hierzu in seinem Beschluss die praktische Anwendung der Überleitung dargestellt wie folgt: Zitat "Nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG n.F. werden Personen, zu denen bis zum Ablauf des 30.4.2014 Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 StVG a.F. im Verkehrszentralregister eingetragen sin...mehr

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§ 4 Ausgestaltung der Fahre... / G. Teilnahmebescheinigungen nach § 44 FeV und Seminarerlaubnis

Rz. 36 § 44 FeV (siehe § 7 Rdn 26) regelt die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Fahreignungsseminars. Folgende Inhalte müssen aufgeführt und von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen sowie dem betreffenden Seminarteilnehmer unterschrieben werden:mehr

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§2 Darstellung des alten Re... / e) Ausnahme "Besondere Umstände"

Rz. 54 Liegen besonderer Umstände vor, die zu weiterer Amtsaufklärung Anlass geben, z.B. wenn der Betroffene substantiiert darlegt und nachweist, dass er bei der zugrunde liegenden Verurteilung nicht Fahrer des Fahrzeugs war, kann dies allerdings noch zugunsten des Betroffenen erfolgen. Hier ist allerdings ausführlicher und dezidierter Sachvortrag notwendig. Leider kann eine ...mehr

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§ 10 Die Kraftfahrzeug-Haft... / C. Checkliste: Kaskoversicherung

Rz. 37 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellungmehr

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§1 Einleitung / C. Betroffene

Rz. 9 62,4 Millionen Kraftfahrzeuge zählte das KBA in Deutschland am 1.1.2015.[14] Das neue Fahreignungsregister soll einfacher, transparenter und gerechter werden.[15] Diese Änderungen werden etwa 53 Millionen Fahrerlaubnisinhaberbetreffen. Etwa 2,7 Millionen Vorgänge befinden sich in der Überliegefrist.[16] Von den in Deutschland im Jahr 2010 zugelassene 50 Millionen Kraftf...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 50]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Bußgeldverfahren [Rdn 408]

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / III. Informationsblatt zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Rz. 46 Muster 6.3: Informationsblatt zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Muster 6.3: Informationsblatt zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Die Fahrerlaubnisbehörden haben die Möglichkeit, bei begründetem Anlass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Ihrer Fahreignung zu verlangen. Die Anordnung Gegen die Anordnung der MPU gibt es kein Re...mehr

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / B. Keine ausreichenden Anzeichen für Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn (VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 29.10.2014 – 1 L 884/14.NW)

Der Entscheidung[15] lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Ehefrau des Antragstellers hatte wegen angeblich alkoholbedingter Aggressivität die Polizei gerufen. Aufgrund des Polizeiberichts verlangte die Fahrerlaubnisbehörde vom Antragsteller die Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens. Dieses verneinte das Vorliegen von Alkoholabhängigkeit. Die Fahrerlaubnisbehörd...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Urteilsfolgen [Rdn 612]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Fristen [Rdn 135]

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Vorwort

Um es ganz deutlich zu sagen: Dieses Gesetzesvorhaben ist insgesamt – auch nicht mit seinen schnell nachgefertigten "Verbesserungen oder Klarstellungen" - nicht gelungen. Einfacher, transparenter und gerechter sollte alles werden - tatsächlich hätten einfache Korrekturen bereits genügt, um ein funktionierendes und in der Bevölkerung akzeptiertes Punktesystem in Flensburg in ...mehr

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Teil E: Register / Fahreignungsregister, Rechtsschutz [Rdn 380]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Versagung, Nichtverurteilung [Rdn 657]

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zfs 1/2016, Ein Fahrverbot ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Rechtsbeschwerde ist gem. den §§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und die Höhe der Regelgeldbuße von 160 EUR wendet." Der Rechtsfolgenausspruch, soweit das AG ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt hat, hält dagegen der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Das AG begründet die Verhängung des zweimonatigen Fahrverbots l...mehr