Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung nach erstmaligem Auftreten des Mangels.

Rn 5 Nach IV tritt Verjährung nicht früher als vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Nach der insoweit maßgeblichen Vorgabe des Art 11 II UAbs 3 DIRL muss es dem Verbraucher ermöglicht werden, die Abhilfen im Falle der Vertragswidrigkeit in Anspruch zu nehmen. Nach dem unionsrechtlichen Effektivitätsgebot dürfen nationale Fristen zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1114 ZPO – Anfechtung der Anpassung eines Titels.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten der wechselbezüglichen Verfügungen.

Rn 6 Wechselbezüglich können gem III Erbeinsetzung (einschließlich der Anwachsungswirkung des § 2094; Nürnbg DNotZ 18, 148 [OLG Nürnberg 24.04.2017 - 1 W 642/17] m krit Anm Braun), Vermächtnis und Auflage sein, seit 17.8.15 auch die Wahl des anzuwendenden Erbrechts (BGBl I, 1059). Für zahlreiche EU-Staaten erklärt die VO 650/2012 v 4.7.12 (prakt Hinweise bei Lutz BWNotZ 16, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 12 Wie Abs 7 S 1 ausdrücklich formuliert, kann ein Pfändungsschutzkonto allein von einer natürlichen Person unterhalten werden. Funktional folgt dies bereits aus dem Ziel des Pfändungsschutzkontos, den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern und den am Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen orientierten Vollstreckungsschranken...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.4 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)

Tz. 132 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard ist darauf ausgerichtet, darüber berichten zu lassen, wie sich das Unternehmen durch seine eigenen Geschäftstätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf seine lokalen Gemeinschaften auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung der Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1103 Art 20 EuGüVO – Universelle Anwendung.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. Rn 1 Das anzuwendende Recht wird in Kap III (Art 20–35) geregelt. Die Anknüpfung nach der EuGüVO weicht erheblich von der bisherigen Regelung in Art 15, 16 EGBGB ab. Für die objektive Anknüpfung kommt es in erster Linie auf den gewöhnlichen Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 183 ist zuletzt zum 12.11.22 neu gefasst. Die Vorschrift gilt für alle Zustellungen, die außerhalb des deutschen Staatsgebiets durchzuführen sind. Sie soll Zustellungen im internationalen Rechtsverkehr erleichtern und beschleunigen. Unverändert gelten der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen (Abs 2 S 1; Abs 3). Wird an einen Adressaten gem § 177 zugestellt, der si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustimmung.

Rn 3 Die Zustimmung und damit die Autorisierung des Zahlungsvorgangs kann vor der Ausführung (Einwilligung) und nach der Ausführung (Genehmigung) durch den Zahler erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist möglich. Die zweite Variante (Genehmigung) kommt allerdings nur in Betracht, wenn vorher eine entspr Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister getroffen wurde. AGB r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungsorte und Regelungstechnik.

Rn 8 Der Kernbestand schuldrechtlicher Regeln findet sich im zweiten Buch des BGB, also in den §§ 241–853. Jedoch ist das Schuldrecht nicht auf diesen Regelungsort beschränkt; vielmehr finden sich schuldrechtliche Bestimmungen – vorwiegend Anspruchsgrundlagen – auch in sämtlichen anderen Büchern des Gesetzbuchs. Außerdem enthält das deutsche Recht schuldrechtliche Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtliche Maßstäbe.

Rn 17 Wesentliche Bedeutung kommt der va in den Grundrechten niedergelegten Wertordnung des Grundgesetzes zu (BGHZ 106, 338; NJW 86, 2944; 99, 568). Hierzu gehören insb die Art 1 I, 2 (BGHZ 142, 314), 3 III, 4 I, 5, 6 (vgl BVerfG NJW 01, 958), 9, 12 (BGH NJW 86, 2944; 00, 1028), 14 I (BGH NJW 99, 568 [BGH 02.12.1998 - IV ZB 19/97]), 20 I sowie 28 I GG (BVerfG NJW 94, 36 f [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Landwirtschaft, § 585 I 2.

Rn 2 Hierunter fallen insb Ackerbau, Gartenbau (inkl Baumschulen), Viehhaltung, Obst- und Weinbau. Fischereipacht ist oft Rechtspacht (BGH NJW-RR 04, 1282 [BGH 22.04.2004 - III ZR 204/03]). Zu mitverpachteten Zahlungsansprüchen nach EU-Förderrecht vgl Zweibr RdL 18, 166. Rn 3 Str ist die Einordnung der professionellen Imkerei (vgl MüKo/Harke § 585 Rz 4). Voraussetzung ist wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und gegen den Widerruf des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (§ 949 Absatz 1), soweit sie durch das Gericht des ersten Rechtszuges erfolgt sind, findet die sofortige Beschwerde statt. (2) Die in Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 bezeichnete Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende gesetzliche Regelung.

Rn 12 Mangels ausdrücklicher Regeln zur internationalen Zuständigkeit in allen sonstigen Fällen ergibt sich diese aus einer entsprechenden Anwendung der innerstaatlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit aufs Ausland (BGHZ 44, 46, 47 = NJW 65, 1665 [BGH 14.06.1965 - GSZ 1/65]; 120, 334, 337 = NJW 93, 1073 [BGH 03.12.1992 - IX ZR 229/91]), denn wenn der Gesetzgeber ein besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Internationale Zuständigkeit.

Rn 8 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). § 29c kann danach wie alle Gerichtsstandsregelungen der ZPO kraft seiner Doppelfunktionalität die internationale Zuständigkeit begründen, soweit keine einschlägigen bilateralen Verträge oder internationale Abkommen bestehen (Zö/Schultzky Rz 3; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15; St/J/Roth Rz 15). Für Klagen, die bis zum 10.1.15 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 54. Reisevertrag (Abs 1 lit b).

Rn 53 Eine materielle Rechtsangleichung ist aufgrund der europäischen Pauschalreise-Richtlinie (RL2015/2302/EU ABl 15 L 326/1) erfolgt, sie ist in den §§ 651a ff BGB umgesetzt. Die objektive Anknüpfung erfolgt nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Veranstalters (NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 126; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 10; Staud/Magnus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinweise (Abs 1 S 2 Nr 1).

Rn 4 Der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln muss nur in der knappen Form des Gesetzes gegeben werden, eine kurze Beschreibung ist nicht gefordert (Jena NJW-RR 18, 308 [BVerfG 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16]: nicht in AGB; BeckOKBGB/Faust Rz 9; MüKo/Lorenz Rz 6; abw Erman/Grunewald Rz 3). Bei Garantie eines Dritten, zB Herstellers, EU-Importeurs, ist nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nr 3.

Rn 8 Eine Weiternutzung ist weiter zulässig, wenn diese vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können. ›Aggregiert‹ bedeutet dabei ›verbunden‹ und ›disaggregiert‹ meint ›getrennt‹ iSe Umkehr der Verbindung (BTDrs 19/27653, 74). Für die Anforderungen an das Vorliegen eines ›unverhältnismäßige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Unionsrecht.

Rn 43 Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.12, ABl. C 44 vom 11.2.11 S 148, künftig nur: VO) gilt für alle Erbfälle, die ab 17.8.15 eintreten. Sie vereinheitlicht weder das materielle Erbrecht noch (mit Ausnahme des Europäischen Nachlasszeugnisses) das Verfahrensrecht. Sie enthält Kollisionsrecht,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32010R1259 Art 4 ROM III – Universelle Anwendung.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaats ist. Rn 1 Die Kollisionsnormen der ROM III gelten für die Mitgliedstaaten der VO auch im Verhältnis zu Drittstaaten außerhalb der EU, wie zum Libanon (Hamm FamRB 19, 467 Anm Finger) u der Türkei (Hamm FamRZ 13, 217). Nach dem Grundsat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HTÜ Art 10 HTÜ

Zusammenfassung Art 10 HTÜ0 Jeder Vertragsstaat kann sich das Recht vorbehalten, letztwillige Verfügungen nicht anzuerkennen, die einer seiner Staatsangehörigen, der keine andere Staatsangehörigkeit besaß, ausgenommen den Fall außergewöhnlicher Umstände, in mündlicher Form errichtet hat. Rn 1 Eine Reihe von Vertragsstaaten (darunter auch EU-Staaten wie Belgien, Frankreich, L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 19 EuZVO – Elektronische Zustellung.

Gesetzestext (1) Gerichtliche Schriftstücke können einer Person, die eine bekannte Zustelladresse in einem anderen Mitgliedstaat hat, unmittelbar durch elektronische Mittel zugestellt werden, die nach dem Recht des Forummitgliedstaats für die inländische Zustellung von Schriftstücken vorgesehen sind, vorausgesetztmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 3 EuGFVO – Grenzüberschreitende Rechtssachen.

Gesetzestext (1) Eine grenzüberschreitende Rechtssache im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hat. (2) Der Wohnsitz bestimmt sich nach den Artikeln 62 und 63 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. (3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 239 BGB – Bürge.

Gesetzestext (1) Ein Bürge ist tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. (2) Die Bürgschaftserklärung muss den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten. Rn 1 Das subsidiäre Sicherungsmittel des Bürgen setzt voraus, dass die betreffende Person angemessenes Vermögen bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelfall: Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Rn 5 Vereinfachend wird der zentrale Haftungsstandard des BGB einer Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit oft als ›Verschulden‹ angesprochen (zum Verschuldensprinzip s.o. Rn 3) und dazu auf § 276 I 1 verwiesen. Gegenbegriffe sind Zufall (§§ 287 S 2 [s dort Rn 3], 848) und (Leistungs- oder Gegenleistungs-)Gefahr (etwa §§ 270, 300 II [s dort Rn 5 ff], 446 [s dort Rn 13], 447,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 97 statuiert explizit den subsidiären Charakter der autonomen deutschen Vorschriften zum Internationalen Familienverfahrensrecht: sie sind nachrangig ggü völkerrechtlichen (I 1) u europarechtlichen (I 2) Rechtsakten sowie den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen (II). Wie Art 3 EGBGB ist die Norm vorwiegend deklaratorisch. Der Vorrang internationaler Rechtsakte erg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Vor Brüssel IIb-VO

Rn 1 Zum 1.8.22 hat die VO (EU) 2019/1111 des Rates v 25.6.19 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl L 178/1, ber. 2022, ABl L 103/18; im Folgenden Brüssel IIb-VO) die vormals geltende Brüssel IIa-VO abgelöst. Aufgrund de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Räumlicher Anwendungsbereich.

Rn 19 Der räumliche Anwendungsbereich der EuErbVO erstreckt sich grds auf alle MS. Dänemark beteiligt sich aber gem Art 1 u 2 des Protokolls Nr 22 über die Position Dänemarks (ABl. EU 10 C 83/299) nicht an der justiziellen Zusammenarbeit (Erw 83). Irland hat von seinem Recht zum opt-in keinen Gebrauch gemacht, so dass die VO auch dort nicht gilt (Erw 82).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nicht selten befindet sich der Gläubiger über die Bankverbindung(en) des Schuldners im Unklaren. Es fehlt ihm an Informationen, die eine Identifizierung des oder der vorläufig zu pfändenden Konten ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gezielt Vermögenswerte in das EU-Ausland verschiebt, um sie dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Vor diesem Hinte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71a Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71a Brüssel Ia-VO(1) Für die Zwecke dieser Verordnung gilt ein gemeinsames Gericht mehrerer Mitgliedstaaten gemäß Absatz 2 (›gemeinsames Gericht‹) als ein Gericht eines Mitgliedstaats, wenn das gemeinsame Gericht gemäß der zu seiner Errichtung geschlossenen Übereinkunft eine gerichtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten ausübt, die in den Anwendungsbere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 67 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 67 Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Bestimmungen, die für besondere Rechtsgebiete die gerichtliche Zuständigkeit oder die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen regeln und in Unionsrechtsakten oder in dem in Ausführung dieser Rechtsakte harmonisierten einzelstaatlichen Recht enthalten sind. Rn 1 Die Norm spricht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1070 ZPO – Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen.

Gesetzestext Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein. Rn 1 Die zum 1.7.22 neu eingefügte Regelung übernimmt die Mitteilung der Bundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 46 Brüssel IIa-VO – Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.

Gesetzestext Öffentliche Urkunden, die in einem Mitgliedstaat aufgenommen und vollstreckbar sind, sowie Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in dem Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, werden unter denselben Bedingungen wie Entscheidungen anerkannt und für vollstreckbar erklärt. Rn 1 Diese Vorschrift stellt im Ursprungsstaat vollstreckbare öffentliche Urkunden – d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Das Merkmal ›Entscheidung‹ ist europäisch-autonom auszulegen (BGH NJW-RR 06, 144). Beispielhaft werden in der Vorschrift ausdrücklich aufgezählt: ›Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten.‹ Dies stellt klar, dass nicht nur Urteile der Anerkennung und Vollstreckung fähig sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiskraft.

Rn 2 Voraussetzung für die Beweiskraft privater elektronischer Dokumente ist gem § 371a I 1, dass sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sind. Das hierzu erlassene SigG ist mit Wirkung vom 29.07.17 aufgehoben worden (Art. 12 I 2 des Gesetzes vom 18.7.17, BGBl. 2017 I, 2745). Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 371a richtet sich nunmehr nach d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Analyse der Taxonomie-Konformität

Tz. 105 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Taxonomie-Verordnung (vor allem Art. 3 und 18) enthält keine Vorgaben, auf welcher Ebene die Kriterienerfüllung einzuschätzen ist. Tz. 106 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den Erwägungsgründen zur Taxonomie-VO heißt es, dass "Wirtschaftsaktivitäten nur dann als ökologisch nachhaltig betrachtet werden [sollten], wenn sie gemäß den [oben genann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 4 EStG regelt, dass ein Erstattungsbetrag in den Fällen eines Anspruchs nach § 50g EStG nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO zu verzinsen ist. Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit dem bisherigen § 50d Abs 1a EStG aF überein und wurde lediglich redaktionell gestrafft. Sie basiert auf der Vorgabe des Art 1 Abs 16 Zins- und Lizenzrichtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt, den säumigen Schuldner zur alsbaldigen Erfüllung anzuhalten und ihm typischerweise aus der Pflichtverletzung entstehende Vorteile abzuschöpfen (BTDrs 14/1246, 5); II soll generalpräventiven Abschreckungscharakter im Rechtsverkehr haben (BGHZ 196, 1). Da die I und II dazu dienen, den objektiven Mindestschaden des Gläubigers zu ersetzen, kommt es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragliche Vereinbarung der Änderungsbefugnis bei triftigem Grund.

Rn 6 Die Änderungsbefugnis des Unternehmers muss gem I Nr 1 von den Parteien vertraglich vereinbart und dabei an einen triftigen Grund geknüpft worden sein. Tw wird das Vorliegen eines triftigen Grundes nach der Art des Vertrags als ausreichend angesehen (Wendland in: Schulze/Staudenmayer, EU Digital Law 20, Art 19 DCD Rz 12). Das widerspricht jedoch dem eindeutigen Wortlaut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prinzip 2: Vorrang des Unionsrechts (Abs 2).

Rn 5 II stellt, im Vergleich zu I, das gegenteilige Prinzip auf: Ist ein Staatsvertrag betroffen, der ausschließlich von zwei oder mehreren Mitgliedstaaten iSd Art 1 IV 1 (dh Ausn: Dänemark, Magnus IPRax 10, 27, 32; anders Grüneberg/Thorn Art 25 Rz 5: ›EU-Mitgliedstaaten‹; MüKoIPR/Martiny Art 25 Rz 10) geschlossen ist und der die in ROM I geregelten Bereiche betrifft, so geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inlandsbezug.

Rn 4 Erforderlich ist ein Bezug zum Forumstaat, s Art 6 EGBGB Rn 15 ff. Handelt es sich bei dem verletzten Grundsatz um einen Grundsatz europäischen Rechts, so reicht jedoch der Bezug zum Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats aus (s Art 6 EGBGB Rn 16), um entgegenstehendes drittstaatliches Recht abzuwehren. Diese Erweiterung des Inlandsbegriffes folgt auch aus dem Gebot der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung; pers Anwendungsbereich.

Rn 1 Die nicht durch die VerbrKrRL 2008 veranlasste Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts auf Existenzgründer (Grädler/Marquart ZGS 08, 50; Schünemann/Blomeyer JZ 10, 1156), die sich von einem Unternehmer ein Darlehen (§ 491 I), einen Zahlungsaufschub o eine sonstige Finanzierungshilfe (§ 506 I) gewähren lassen o mit diesem ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 3 Brüssel IIb-VO – Allgemeine Zuständigkeit.

Gesetzestext Für Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig,mehr

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Christian Orth, Rechnungsle... / aa.2 Doppelte Wesentlichkeit

Tz. 122 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitel 3 von ESRS 1 definiert und erklärt das Konzept der "Doppelten Wesentlichkeit". Zunächst wird klargestellt, dass es zwei Hauptanspruchsgruppen (main stakeholders) gibt die bei der Bestimmung der Wesentlichkeit maßgeblich sind: zum einen die sog. "betroffenen Anspruchsgruppen" (affected stakeholders) und die "Nutzer der Nachhaltigkeits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 14 Die für alle grund- o schiffspfandrechtlich gesicherten Darlehensverträge mit gebundenem Sollzinssatz (§ 489 V), auch Forwarddarlehen (Feldhusen ZIP 16, 850), geltende, nicht abdingbare (Siol FS Hadding 1157, 1167; aA NK-BGB/Krämer Rz 14; Mülbert WM 02, 465, 475 f) Vorschrift erfordert ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers – ein solches des Drittsicherungsgeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anschluss an ein Telekommunikationsnetz (Nr 4).

Rn 30 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 4 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen. ›Anschluss‹ meint insbesondere das Verlegen von Glasfaserkomponenten bis in das SonderE, aber auch alle Maßnahmen am gemE, die dafür notwendig sind (BRDrs 168/20, 71). Der Begriff des ›Telekommunikations...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Europäisches Nachlasszeugnis.

Rn 12 Kap VI (Art 62–73) regelt das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ; näher Kleinschmidt RabelsZ 77 [13] 723 ff; Schmidt ZEV 14, 389 ff; Dorsel ZErb 14, 212 ff; Schmitz RNotZ 17, 269 ff; Marx ErbR 21, 18, 20 ff; s.a. § 2353 BGB Rn 7). Ergänzend gelten die §§ 33 ff IntErbRVG. Art 62 betrifft die Einführung des ENZ. Das ENZ soll die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfälle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Wenn eine Güterrechtssache Folgesache ist, ergibt sich die internationale Zuständigkeit aus § 98 Abs 2. Handelt es sich um eine isolierte Güterrechtssache, ist gesondert zu prüfen. Liegen bi- oder multinationale Abkommen vor, so bestimmt sich die internationale Zuständigkeit nach diesen. Relevant ist insb die VO (EU) 2016/1103 (EuGüVO). Sind diese nicht einschlägig, fol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergabe-, Vertrags- bzw Verdingungsordnungen.

Rn 8 Weil die insoweit lückenhaften Regelungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts den Bedürfnissen insbes der Baurechtspraxis nicht gerecht werden, haben eigens für diesen Geschäftsbereich geschaffenen Vergabe-, Vertrags- und Verdingungsordnungen große praktische Bedeutung. Sie finden sich für Bauleistungen in der VOB, für freiberufliche Leistungen (Architekten und Ingenieu...mehr