Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Hauptzweck der Vorschrift ist es, wegen der ggü individuell getroffenen Abreden anderen Interessenlage der Parteien eine von § 139 abw Lösung für den Fall der gescheiterten Einbeziehung oder Unwirksamkeit von AGB bereitzustellen (I, II). Der ansonsten nach § 139 geltende Regelfall der Gesamtnichtigkeit kommt bei AGB nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen in Betracht (III...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Arrestgrund nach Abs 2.

Rn 6 Der privilegierte Arrestgrund der Auslandsvollstreckung findet nur noch im Verhältnis zu Staaten Anwendung, in denen die Gegenseitigkeit (§ 328 I Nr 5) nicht verbürgt ist. In diesen Fällen liegt bereits in der Notwendigkeit der Auslandsvollstreckung ein ausreichender Arrestgrund; auf die besonderen Voraussetzungen des Abs 1 kommt es nicht an (Celle NJW-RR 14, 1283, 1286...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Während § 951 die Vollziehung von im Inland erlassenen Beschlüssen zur vorläufigen Kontenpfändung im In- und (EU-)Ausland betrifft, enthält § 952 Regelungen zur Vollziehung von Beschlüssen im Inland, die in einem anderen Mitgliedstaat erlassen wurden. § 952 I bestimmt die hierzu erforderliche Behörde des Vollstreckungsmitgliedstaats, die nach der EuKoPfVO immer dann in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung und Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 befasst sich mit der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, zu denen nicht nur aktienbasierte, sondern auch sonstige Vergütungen zählen, die abhängig von der Kurs- oder Wertentwicklung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens sind (zur Differenzierung zwischen aktienbasierten u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewegliche Sachen.

Rn 7 Den Vollstreckungsgegenstand müssen individuell bestimmte (körperliche) Sachen (§ 90 BGB) bzw – ihnen gleichgestellte – Tiere (§ 90a BGB) bilden. Hierzu zählen Einzelsachen (bspw Sparbücher – AG Bernburg DGVZ 21, 202 Rz 7) und eine Menge von Einzelsachen ebenso wie Sachgesamtheiten (zB Bibliothek). Auch eine begrenzte Gattungsschuld, bei der die herauszugebenden Sachen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Staatsbürgschaft.

Rn 106 Staatsbürgschaften sind privatrechtliche Bürgschaften iSd § 765, die ausdrücklich auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides erteilt werden (Zweistufentheorie; vgl BGH WM 61, 1143, 1145 u zB BGHZ 40, 206, 210; BB 73, 258) oder implizit durch Meidung des allgemeinen Insolvenzrechts (so EuGH EuZW 14, 422, 425 f [EuGH 03.04.2014 - Rs. C-559/12 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Räumlicher Anwendungsbereich (Abs 4).

Rn 28 Art 1 IV schränkt den räumlichen Anwendungsbereich von ROM I im Vergleich zu anderen Verordnungen der EU ein (vgl Rn 2): ROM I gilt grds nur in den Mitgliedstaaten, auf die diese Verordnung anwendbar ist. Die Einschränkung betrifft Dänemark (s Erw 46 und Art 25 Rn 2 f, Mankowski, FS Schütze [14], 369 Fn 5; aA Grüneberg/Thorn Art 1 Rz 19). Zur Geltung im Vereinigten Kön...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 24. Franchisevertrag (Abs 1 lit e).

Rn 23 S oben Art 4 Rn 14. Die Abgrenzung zu anderen Vertriebsverträgen kann schwierig sein. Bei der Verwendung des Know-hows und der Rechte des Franchisegebers gegen Entgelt ist bei objektiver Anknüpfung auf den Sitz des Franchisenehmers (so Staud/Magnus Art 4 Rz 67; MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 143; Dauses/Kreuzer/Reder/Wagner, EU-Wirtschaftsrecht, 57. Ergänzungslieferung (22),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 2 VSBG – Verbraucherschlichtungsstelle.

Gesetzestext (1) Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die 1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und 2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, I Nr 1.

Rn 3 Ist der Nacherfüllungsanspruch gem § 327l II ausgeschlossen, kann der Vertrag nach Nr 1 beendet werden. Anders als im Kaufrecht (§ 440 S 1) hängt das Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung hierbei im Falle der Unverhältnismäßigkeit nicht von der Verweigerung des Unternehmers ab, sondern wird lediglich an das Vorliegen unverhältnismäßiger Nacherfüllungskosten gekn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thüsing/Hütter, Kindergeld und Europarecht: Welcher Handlungsspielraum besteht?, NZS 2016, 411; Wendl, Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie", HFR 2018, 721; Wendl, Sechsmonatige Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld nach § 66 Abs 3 EStG nF, DStR 2018, 2065; Schewe, Kindergeld – Bedeutung des § 66 Abs. 3 EStG bei rückwirkender Festsetzung, NZFam ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Diese Vorschrift regelt neben Art 9 und Art 10 die letzte – wegen Art 8 II vorrangige – Ausnahme von Art 8 I (vgl auch Saarbr FamRZ 11, 1514). Art 12 ermöglicht bzgl aller Verfahrensgegenstände aus dem Bereich der elterlichen Verantwortung in engen Grenzen eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien. Art 12 erfasst drei Situationen: Den Verbund der Sache...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geltungsbereich.

Rn 5 Die Regelungen für die Zahlungsdienste gelten grds für alle Sachverhalte, auf die deutsches Recht Anwendung findet (Art 3 I, 4 ROM I bzw Art 27 ff EGBGB). Die Zahlungsdiensterichtlinie regelt die Frage des anwendbaren Rechts nicht. Der Anwendungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie selbst ist nicht auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt, sondern erfasst auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 105 FamFG – Andere Verfahren.

Gesetzestext In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Rn 1 § 105 regelt die internationale Zuständigkeit in den nicht von vorrangigen internationalen Rechtsakten oder §§ 98–104 (beachte insb deren Verbundzuständigkeiten) erfassten streitigen u freiwilligen FamFG-Angelegenheiten. Für diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Durchführung.

Rn 2 Der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt und die Hinweise nach § 251 I 2 sind dem Antragsgegner vAw förmlich zuzustellen (§ 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZPO); gem § 113 I 2 sind die §§ 166 ff ZPO maßgebend. Eine Mitteilung über den Inhalt empfiehlt sich, wenn der Antrag nach Beanstandung mehrfach geändert oder ergänzt wurde (Prütting/Helms/Bömelburg § 251 Rz 3; MüKo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1111 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Bescheinigungen nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2In den Fällen des § 726 Absatz 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Ausstellung der Bescheinigung gehört werden. 3Eine Ausfertigung der Bescheinigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 4Das gilt nicht, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen (Abs 1).

Rn 4 Die Regelung in I verlangt einen einzigen (s § 771 Rn 5) Vollstreckungsversuch am Wohnsitz des Hauptschuldners in sein bewegliches Vermögen: (1.) Für die Bestimmung des Wohnsitzes gelten die allg Regeln (§§ 7–11 sowie – für juristische Personen – §§ 24, 80 und RGZ 137, 1, 12 f: den für den Gerichtsstand iSd § 17 ZPO maßgebliche Verwaltungssitz; für Gesellschaften aus an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussetzung zur Überprüfung.

Rn 2 Von der Aussetzungsmöglichkeit gem Abs 2 ist nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen, um die effektive Rechtsdurchsetzung nicht zu gefährden; an die ›begründeten Zweifel‹ sind daher strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 10, 1560, 1561 [BGH 04.02.2010 - I ZR 66/09]). Gegen einen Aussetzungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde gem § 252 ZPO statthaft. Da sich die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Strafgerichtsbarkeit (Strafsachen).

Rn 15 Abgrenzungsprobleme können sich im Zuständigkeitsbereich der Strafvollstreckungskammern (§§ 13 GVG; 109, 110 StVollzG) stellen, bspw bei dem Verlangen des Insassen einer JVA auf Entfernung von Kruzifixen in der Anstalt (VGH München Beschl v 29.6.00 – 5 C 99.1556). Die Strafvollstreckungskammern sind auch zuständig für Klagen von Gefangenen auf Widerruf bzw Unterlassung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlrecht.

Rn 2 § 232 lässt demjenigen, der eine Sicherheit zu leisten hat, unter verschiedenen insolvenzfesten Realsicherheiten die Wahl; Nutzung verschiedener (Teil)Sicherheiten ist möglich. Daher muss ein Klageantrag auf Sicherheitsleistung nach Wahl des Schuldners gerichtet sein und entspr tenoriert werden. Wird die Stellung einer Sicherheit im Wege der Zwangsvollstreckung durchges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umwandlungsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 2 I 1 erfasst nur Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 491 III), bei denen die Berechnungswährung (Omlor BKR 18, 195, 200) nicht auf die Währung am Wohnsitz des Verbrauchers in der EU bei Vertragsabschluss lautet. Diese Währung wird auch im ESIS-Merkblatt als Landeswährung des Darlehensnehmers bezeichnet. Nach I 3 kann alternativ o ergänzend eine weitere Währung als Landeswä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nr 3.

Rn 13 Die Ausnahme der Nr 3 bezog sich bislang auf Verträge über den Bau neuer Gebäude oder erhebliche Umbaumaßnahme an bestehenden Gebäuden; sie geht zurück auf Art 3 III lit f VRRL. Grund ist, dass die Bestimmungen der VRRL sich für diese Verträge nicht eignen (ErwGr 26 VRRL; näher Glöckner BauR 14, 411). Der Begriff der erheblichen Umbaumaßnahmen wird in BTDrs 17/12637, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 19 Brüssel IIb-VO – Prüfung der Zulässigkeit.

Gesetzestext (1) Lässt sich ein Antragsgegner, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so hat das zuständige Gericht das Verfahren so lange auszusetzen, bis festgestellt ist, dass es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Legaldefinition.

Rn 9 § 415 I enthält die Legaldefinition der öffentlichen Urkunde. Dieser Definition kommt über das Zivilprozessrecht hinaus Bedeutung für die gesamte Rechtsordnung zu (zB Grundbuchrecht: BGHZ 25, 186, 188; München NotBZ 19, 64, 65; andere Verfahren der fG: BayObLG 94, 13 = FamRZ 94, 530). Nach der Legaldefinition des § 415 I sind drei Elemente für die Einordnung eines Schri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 10 Die Informationspflichten aus § 312d iVm Art 246a und b EGBGB sowie die darüber hinaus zu beachtenden allg Informationspflichten des § 312a II iVm Art 246 EGBGB (vgl § 312a Rn 3) sind überaus umfangreich (Wendehorst NJW 14, 577, 581). Zudem ist die Regelung ungewohnt (sie erfasst nach § 312c II sogar gewöhnliche Briefe!) und bisweilen unklar (zB Art 246b § 2 II 1 EGBGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die europarechtlichen Rechtsquellen zum Verbraucherbegriff.

Rn 2 Ihren Ursprung finden die G gewordenen Komplementärbegriffe des Verbrauchers und des Unternehmers in den europäischen Vorgaben, wie sie sich in der HaustürwiderrufsRL (RL 85/577/EWG), der VerbraucherkreditRL (RL 87/102/EWG; zuletzt geändert durch RL 98/7/EWG), der FernabsatzRL (RL 97/7/EG), der PauschalreiseRL (RL 90/314/EWG), der Time-Sharing-RL (RL 94/47/EG), der Miss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Allg. Auffassung zufolge knüpft der Nachteilsbegriff an eine Minderung der Vermögens- oder Ertragslage der Gesellschaft an (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NZG 2011, S. 829ff. (Rn. 37); BGH, Urteil vom 01.12.2008, II ZR 102/07, BGHZ 179, S. 71 (75); BGH, Urteil vom 01.03.1999, II ZR 312/97, BGHZ 141, S. 79 (84); KonzernR (2022)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 6 Leistungsempfänger: Voranmeldungen und Buchführung

Die nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer hat der betroffene Leistungsempfänger in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in seiner Umsatzsteuererklärung anzugeben. Besteht keine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (z. B. bei Kleinunternehmern; bei Gebäudevermietern, Heilberuflern, Bausparkassen- oder Versicherungsvertretern, die nur steuerfreie vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Abs 1 lit b, II und III).

Rn 8 Der Begriff der elterlichen Verantwortung wird in Art 2 Nr 7–10 näher definiert (s dort). Ein Zusammenhang mit einer Ehesache ist – anders als noch unter Geltung der Brüssel II-Verordnung – nicht erforderlich. Daher sind zugleich auch Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern einbezogen. Nicht erfasst sind hingegen insb Status- und Unterhaltsverfahren (vgl dazu VO [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 1 Die VO betrifft – ohne dass dies ausdr gesagt wird – grenzüberschreitende Sachverhalte (Wagner FamRZ 22, 1745, 1749ff). Dafür genügt die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Parteien eines Erbvertrages (BGH FamRZ 21, 802 Anm Fornasier = NJW 21, 1159 Anm Zimmermann Rz 9), allerdings auch, dass der Nachlass in verschiedenen Staaten belegen oder der Erblasser nicht in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einrede der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (§ 275 II).

Rn 18 § 275 II normiert einen zum Schuldrecht aF von der Rspr (BGHZ 59, 365, 367; 62, 388, 391, 394; 114, 383, 389) entwickelten Gedanken: Das Recht des Gläubigers auf Naturalerfüllung endet dort, wo die Leistung unmöglich ist oder vom Schuldner unzumutbare Anstrengungen erfordert (sog ›Opfergrenze‹; s zur Übernahme der bisherigen Rspr BGH NJW 05, 3284 [BGH 20.07.2005 - VIII...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1075 ZPO – Sprache eingehender Ersuchen.

Gesetzestext Aus dem Ausland eingehende Ersuchen auf Beweisaufnahme sowie Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1783 müssen in deutscher Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein. Rn 1 Im Einklang mit § 184 GVG ist hier nur die deutsche Sprache zugelassen. Die Abweichung von § 1070 rechtfertigt sich dadurch, dass Beweisaufnahmee...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 28 indiziert grds die internationale Zuständigkeit, wird allerdings im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt. Dies kommt gem Art 1 II a EuGVVO (= Art 1 II f EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) bei solchen Ansprüchen in Betracht, die nicht als ›erbrechtlich‹ zu qualifizieren sind, also etwa bei Erblasserschulden (St/J/Roth § 28 Rz 11), aber durchaus auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I, 2591; s vor §§ 704 Rn 23) eingefügt worden. Mit der neuen Bestimmung soll eine Vereinfachung und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Kleinvermieter.

Rn 26 Für Vermieter von insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen (Kleinvermieter) vermutet § 19 V 3 AGG widerleglich, dass es sich jedenfalls um kein Massengeschäft iSv § 19 I 1 Nr 1 AGG handelt und für den Vermieter das Ansehen der Person (§ 19 I 1 Nr 1 AGG) eine Bedeutung hat. Wird die Vermutung vom potenziellen Mieter widerlegt, ist § 19 I Nr 1 AGG aber anzuwenden mit der Fo...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.1 Überblick

Tz. 129 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die von der CSRD aufgeführten Sozial- und Menschenrechtsfaktoren werden durch vier Standards zum Themenbereich Soziales (ESRS S) spezifiziert. Dabei wird der Betrachtungskreis von einer sehr engen Betrachtung der eigenen Arbeitskräfte zunehmend ausgeweitet über die Betrachtung von Arbeitskräften in der Lieferkette und den betroffenen Gemeins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Spannungsverhältnis zum Unionsrecht.

Rn 59 Eine Kollision kann sich auch zwischen dem Unionsrecht und der Rechtskraft der nationalen Entscheidung ergeben. Dabei betont der EuGH zwar die Bedeutung, welche der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt (EuGH EuZW 06, 241 [BGH 11.01.2006 - VIII ZR 268/04] – Kapferer). Die von den Mitgliedsstaaten festgelegten M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Güterrecht.

Rn 30 Seit dem 29.1.19 kommt die EuGüVO (ABl EU 16 L 183/1; s IPR-Anh 5) zur Anwendung. Darauf will IV S 2 hinweisen (Art 2 Nr 8 lit c IntGüRVGEG; BGBl 18 I 2573; dazu de la Durantaye IPRax 19, 281, 285 sowie RegE BTDrs 19/4852 S 39). Nach bisherigem deutschen Recht bestimmte sich das Güterrechtsstatut gem I 1 Alt 3 im Gleichlauf zum Begründungsstatut nach dem Sachrecht des ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Struktur der Standards

Tz. 116 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die ESRS sind nach einer weitestgehend einheitlichen Struktur aufgebaut. Sie folgt nachfolgend dargestellten Schema: Zielsetzung (Objective), Zusammenspiel mit anderen ESRS (Interaction with other ESRS), Berichtspflichten (Disclosure Requirements – DR), Allgemeine Angaben (General disclosures) Nachhaltigkeitsmanagement (Impact, risk and opportuni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Abs 2.

Rn 13 Die ›bunte Mischung‹ des Abs 2 enthält zunächst (Nr 1) eine Ergänzung der Regelung in Abs 1 Nr 4 lit a. Aufgegriffen wurden einige Streitigkeiten aus dem Aktienrecht, deren Parteien nicht dem engen Kreis dieser Vorschrift zugehören, die allgemeine Nichtigkeitsklage und die Anfechtungsklage (§§ 249, 246 AktG). Eine entsprechende Anwendung auf vergleichbare Rechtsbehelfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HaagUntProt Art 20 HaagUntProt – Einheitliche Auslegung.

Gesetzestext Bei der Auslegung dieses Protokolls ist seinem internationalen Charakter und der Notwendigkeit, seine einheitliche Anwendung zu fördern, Rechnung zu tragen. Rn 1 Das HaagUntProt ist nach Art 20 möglichst einheitlich auszulegen (näher Rauscher/Andrae Rz 1 ff). Infolge des Beitritts der EU zum HaagUntProt wurde es Bestandteil des Unionsrechts (s Vor HaagUntProt Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem bis 2015 geltenden ex-Art 5. Sie regelt nicht-ausschließliche besondere Gerichtsstände. Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Art 4 scheidet eine ausdehnende Anwendung idR aus. Die Vorschriften gehen ins Leere, wenn sie auf Drittstaaten verweisen; es bleibt in diesen Fällen bei Art 4 (EuGH Slg 89, 341). Die auf den Streitgegenstand bezogene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die elektronische Form wurde als Substitut der gesetzlichen Schriftform geschaffen, also nicht als eigenständige Form (BTDrs 14/4987, 12). Das immer differenziertere normative Gerüst entkoppelt aber die elektronische Form langsam von dieser Anbindung. Die §§ 126 III, 126a, 127 III haben ursprünglich die Signatur-RL 1999/93/EG (s.a. E-Commerce-RL 2000/31/EG) umgesetzt. Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 33 VSBG – Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung.

Gesetzestext (1) Die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung führt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen. Diese Liste wird der Europäischen Kommission unter Hinweis auf Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2013/11/EU übermittelt und regelmäßig aktualisiert. Die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung macht die jeweils aktuelle Fassung der Liste auf ih...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einvernehmensanwalt.

Rn 23 Beauftragt eine ausländische, im EU-Gebiet ansässige Partei neben dem ausländischen Prozessbevollmächtigten einen deutschen Einvernehmensanwalt (§ 28 EurRAG), so sind dessen Kosten neben den Kosten des ausländischen Anwalts erstattungsfähig (BGH AGS 05, 268 = AnwBl 05, 431 = JurBüro 05, 427 = GuT 05, 125; München [unter Aufgabe seiner vorherigen gegenteiligen Rspr.] Ju...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fremdrechtszeugnis.

Rn 6 Bei Anwendung ausländischen Rechts auf den Erbfall – die Rechtsnachfolge vTw richtet sich idR nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Art 25 EGBGB) – kann ein Fremdrechtstestamentsvollstreckerzeugnis (mit ›Weltgeltung‹) erteilt werden, das auf den inländischen Nachlass beschränkt ist (vgl § 2369 aF). Inhalt und Rechtswirkungen der Testamentsvollstreckung richten sich nac...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Berichtsalternativen

Tz. 185 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Einem Mutterunternehmen, das zur Abgabe einer nichtfinanziellen Konzernerklärung verpflichtet ist, stehen die folgenden fünf alternativen Berichtsformen zur Verfügung, um die in § 315b Abs. 1 HGB begründete Berichtspflicht zu erfüllen: Die nichtfinanzielle Konzernerklärung bildet einen besonderen Abschnitt im Konzernlagebericht (§ 315b Abs. 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 72 Brüssel IIa-VO – In-Kraft-Treten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie gilt ab 1. März 2005 mit Ausnahme der Artikel 67, 68, 69 und 70, die ab dem 1. August 2004 gelten. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Rn 1 Da es sich hier um eine Verordnung handelt, gi...mehr