Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / IV. Entscheidung

Rz. 12 Kommt es zu keinem Vergleich, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren erfreulich oft geschlossen wird, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil . Liegt eine Säumnis vor, kann das Gericht in jeder Phase des Verfahrens durch Versäumnisurteil entscheiden. Daneben ist auch der Erlass eines Anerkenntnisurteils möglich, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen.mehr

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§ 29 Schutzschriften / A. Allgemeines

Rz. 1 Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung , vgl. dazu auch § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO. Derartige Schutzschriften werden häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner bei dem Gericht eingereicht, bei dem mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die Gegenseite...mehr

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§ 26 Allgemeine Vorschriften / I. Voraussetzungen

Rz. 4 Die grundsätzlichen Voraussetzungen sind beim Arrestverfahren und dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gleich. Beide Verfahrensarten setzen 1. Arrest- oder Verfügungsgrund Rz. 5 Der Gläubiger eines Anspruchs muss darlegen, dass ein im Rechtss...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein nicht vom Gericht selbst, sondern vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Gerichtsurteil...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / II. Antrag

Rz. 13 Ein Versäumnisurteil kann nur ergehen, wenn es beantragt wird. Einen solchen Antrag sollte bereits die Klageschrift enthalten, da das Gericht dann im schriftlichen Vorverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. wenn der Klagegegner keine Verteidigungsbereitschaft ankündigt. Stellt die nicht säumige Partei im Fall der Säumnis des Gegners einen Antrag auf Erl...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / a) Gerichtsteil

Rz. 125 Der Gerichtsteil einer Akte bildet das Spiegelbild der Akte, die das Gericht über das Verfahren führt . In ihn werden sämtliche Schriftstücke eingeheftet, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Rz. 126 Es sind dies z.B.: Rz. 127 Im Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren:mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 4. Inländerprivilegien an Inlandsvermögen

Rz. 194 Art. 34 des venezolanischen IPRG[127] bestimmt das Wohnsitzrecht zum Erbstatut. Abkömmlinge, die Aszendenten und der Ehegatte des Erblassers können an dem in Venezuela belegenen Nachlass aber jedenfalls die ihnen vom venezolanischen Recht gewährten Noterbrechte geltend machen.[128] Vergleichbares gilt im brasilianischen Recht.[129] Nach dem Vorbild des französischen ...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / 1. Widerspruch – ab 1.1.2020

Rz. 25 Ab 1.1.2020 müssen die Rechtsanwälte auch den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid in maschinell-lesbarer Form im automatisierten Mahnverfahren einreichen. Die amtlichen Vordrucke können dann von ihnen nicht mehr genutzt werden. Dies erfolgt aufgrund einer Änderung der §§ 689 und 702 ZPO. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Nutzungsverpflichtung, die bereit...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / b) Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 72 In § 17 RVG – der das "Gegenstück" zu § 16 RVG bildet – sind die Fälle aufgeführt, bei denen es ohne diese Vorschrift vielleicht zweifelhaft wäre, ob sie eine oder verschiedene Angelegenheiten darstellen. Rz. 73 "Verschiedene Angelegenheiten" bedeutet, dass § 15 Abs. 2 S. 1 RVG nicht gilt und diese Angelegenheiten gesondert abgerechnet werden können. Rz. 74 Verschiedene...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / V. Rechtsbehelfe

Rz. 19 Sind Endurteile mit den Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angreifbar, sieht das Gesetz gegen Versäumnisurteile lediglich den innerhalb von zwei Wochen einzulegenden Einspruch vor (§§ 338, 339 ZPO). Er führt im Gegensatz zu den Rechtsmitteln Berufung und Revision nicht dazu, dass das Verfahren in eine höhere Instanz verlagert wird, sondern bewirkt lediglich, das...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / I. Eigener Mahnantrag

Rz. 35 Hat die Kanzlei selbst den Mahnantrag gestellt , ist es zur Vermeidung von Haftungsfällen unbedingt erforderlich, bei Eingang der Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheids den Termin zu notieren, an dem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Wird dieser Termin nämlich nicht notiert, besteht die Gefahr, dass der Vollstreckungsantrag schlichtweg vergessen w...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 25 Man muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterscheiden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit ("Betreiben des Geschäfts") bzw. mit Erteilung der Information durch den Auftraggeber. In Rechnung stellen darf der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch aber erst, wenn er "fällig" ist (Au...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Verjährung

Rz. 298 Die Erbschaftsteuer verjährt nach Art. 25 spanErbStG innerhalb von vier Jahren; bis zum Erlass des Gesetzes 25/1998 vom 13.7.1998 betrug die Verjährungsfrist fünf Jahre. Sie beginnt nicht mit dem Todesfall, vielmehr mit Ablauf der Fristen, innerhalb derer die Steuererklärung spätestens hätte vorgelegt werden müssen. So verjährt die Erbschaftsteuer frühestens nach vie...mehr

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§ 27 Arrest / 2. Art der Vollziehung

Rz. 9 Durch die Vollziehung darf keine Befriedigung des Gläubigers eintreten, da der Arrest lediglich der Sicherung, nicht aber der Befriedigung von Ansprüchen dient. Sie erfolgt in der Regel nur durch Pfändung . Daher dürfen:mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 2. Rechtswidrigkeit

Rz. 10 Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ist die "normale" Folge der Nichtbeachtung materiell- oder verfahrensrechtlicher Verletzungen beim Erlass eines Verwaltungsaktes. Rechtswidrigkeit bedeutet, dass der betreffende Rechtsakt nicht per se, ohne weiteres Tun der Beteiligten, unwirksam ist, sondern dass er anfechtbar ist. Erfolgt die Anfechtung nicht oder nicht rech...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Im Bereich der Zwangsvollstreckung obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten oder anderen Mitarbeitern einer Kanzlei im Rahmen der Sachbearbeitung die Herbeiführung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zu einem bereits bestehenden Titel. Dies bedeutet, dass sie zum einen für die Beschaffung der Vollstreckungsklausel und für eine eventuell im Parteibetrieb notwendig...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / E. Fragen und Antworten

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§ 28 Einstweilige Verfügung / B. Arten

Rz. 2 Es lassen sich zwei wesentliche Arten von einstweiligen Verfügungen unterscheiden:mehr

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Ungarn / 5. Berechnungsgrundlage des Pflichtteils und Anrechnung

Rz. 170 Gemäß § 7:80 Ptk. liegt dem Pflichtteil der reine Wert des Nachlasses – d.h. der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten –, jedoch hinzugerechnet der reine Wert der vom Erblasser unter Lebenden – unabhängig, an wen – getätigten unentgeltlichen Zuwendungen zur Zuwendungszeit zugrunde. Wäre jedoch die Berücksichtigung des zur Zeit der Zuwendung maß...mehr

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Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 216 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[358] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / a) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 71 Dieselbe Angelegenheit (und damit nicht gesondert, sondern nur einmal abrechenbar, § 15 Abs. 2 S. 1 RVG) sind z.B.:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 7. Vorverfahren – Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 245 Die Gebühren für das vorbereitende Verfahren sind in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Rz. 246 Nach dem RVG wird für die Vorverfahrensgebühr, die in Nr. 4104 nur "Verfahrensgebühr" genannt wird, nicht mehr nach der Ordnung des Gerichts unterschieden. Zur besseren Unterscheidung der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfa...mehr

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Bosnien und Herzegowina / II. Erbengemeinschaft

Rz. 113 Mehrere Erben bilden eine Erbgemeinschaft, Art. 175 ErbG FBuH, Art. 166 ErbG RS, Art. 180 ErbG BD BuH. Die Doktrin sieht in dieser Erbgemeinschaft einen Fall des Gesamthandeigentums.[80] Dafür spricht die Tatsache, dass die Erben im Unterschied zu Miteigentümern den Nachlass ausschließlich gemeinschaftlich verwalten und darüber verfügen können. Erst nach Erlass des E...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 18 Die Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts sind in der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG ab KV-Nr. 2110 aufgelistet. Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses müssen z.B. 20,00 EUR Gerichtskosten eingezahlt werden (Nr. 2111 KV GKG), der Schuldnerschutzantrag in Räumungsverfahren nach § 765a ZPO schlägt mit ebenfalls 20,00 E...mehr

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§ 27 Arrest / I. Arrestantrag

Rz. 4 Das Arrestverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der dem im Klageverfahren entspricht. Rz. 5 Muster 1: Arrestantrag Muster: Arrestantrag An das Landgericht Mainz Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls und Pfändungsbeschlusses des Hans Müller, Goarer Str. 7, 55432 Bad Kreuznach, Gläubigers, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Richtig, Mainz gegen Hermann Flieh, Fried...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 4. Büromäßige Behandlung

Rz. 50 Aus dem Vorstehenden folgt, dass der Anwalt in jedem Fall eine klare Antragsformulierung wählen sowie einen Kostentragungsantrag und einen Antrag zur vorläufigen Vollstreckbarkeit stellen sollte, auch wenn hierüber von Amts wegen entschieden wird. Weiter sollte er an den Zinsantrag und den Antrag betreffend den Erlass eines Versäumnisurteils bei Vorliegen der Vorausse...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 26 Allgemeine Vorschriften / A. Einführung

Rz. 1 In einigen Fällen ist der Inhaber eines Anspruchs darauf angewiesen, kurzfristig eine zumindest vorläufige gerichtliche Regelung über ein streitiges Rechtsverhältnis vor der diesbezüglichen Hauptsacheentscheidung in erster Instanz herbeizuführen, weil ansonsten die Möglichkeit zur Realisierung des Anspruchs verloren geht oder zumindest erheblich erschwert wird. Beispie...mehr

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Kroatien / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 70 In internationaler Hinsicht greift die Besteuerung nach dem kroatischen Erbschaftsteuerrecht stets dann ein, wenn der Erwerb durch Erbfolge oder Schenkung in der Republik Kroatien erfolgt. Mithin kommt es ausschließlich auf die Belegenheit des Vermögens an. Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten und ihre steuerliche Ansässigkeit sind dagegen ohne Bedeutung.[47] Rz. 7...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / F. Fragen und Antworten

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / III. Grundzüge des Verwaltungsrechts

Rz. 5 Während für den Bürger gilt, dass er alles tun darf, was nicht verboten ist, soweit er damit nicht Rechte anderer verletzt, gilt für den Staat als Exekutive der Gesetzesvorbehalt, d.h. er darf nur das tun, was ihm gesetzlich ausdrücklich erlaubt worden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Diese gesetzliche Erlaubnis für die staatlichen Verwaltungsorgane, die rechtlich auch als Erm...mehr

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Schweiz / 2. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 191 Örtlich zuständig zur Anordnung von Sicherungsmaßregeln ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers (Art. 28 Abs. 2 ZPO). Im internationalen Verhältnis und damit namentlich für Erblasser mit letztem Wohnsitz im Ausland bestimmt sich die Zuständigkeit gem. Art. 86–89 IPRG. Besteht danach eine Zuständigkeit von schweizerischen Behörden, so ist auch für die Durch...mehr

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Schweiz / a) Übersicht

Rz. 96 Das Gesetz statuiert hinsichtlich der möglichen Anordnungen des Erblassers folgenden numerus clausus:[133]mehr

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Kroatien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Für nach dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle gilt in Kroatien das nach den Regeln der EuErbVO bestimmte Recht. Zwar ist Kroatien erst nach der Verabschiedung der EuErbVO der EU beigetreten (mit Wirkung zum 1.7.2013). Der Betritt führt aber zur Übernahme des gesamten bestehenden Rechtsrahmens der EU (acquis communitaire) im Beitrittsstaat. Rz. 2 Kroatische Gerichte sind ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[446] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Vermächtnisse

Rz. 141 Neben der Erbeinsetzung hat der Erblasser die Möglichkeit, einem anderen per Testament einzelne Gegenstände "zu vermachen" (Vermächtnis, Art. 660, 881 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld).[174] Anders als der kraft Gesetzes oder aufgrund Testaments Berufene rückt...mehr

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Slowenien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 39 Das Recht auf den Pflichtteil ist ein Erbrecht (Art. 27 ErbG) und kein schuldrechtlicher Anspruch. Die Gesamtheit aller Pflichtteile bildet den "reservierten Teil", die "Reserve",[96] sodass der Erblasser nur über den Rest, den sogenannten "verfügbaren Teil" des Nachlasses, frei verfügen kann (Art. 26 Abs. 1, 3 ErbG). Der Pflichtteilsberechtigte ist als Rechtsnachfolg...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Mahnverfahren

Rz. 197 Für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG in Höhe von 1,0. Nach dem RVG wird zwischen der Höhe der Verfahrensgebühr für ein Prozessverfahren (1,3) und der Höhe einer Verfahrensgebühr im Mahnverfahren (1,0) unterschieden. Die höhere Gebühr im Prozessverfahren ist im Hinblick auf die Mehra...mehr

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Kroatien / II. Nachlassverfahren

Rz. 61 Das Nachlassverfahren wird durch das kommunale Gericht oder aber durch einen Notar als "Gerichtskommissär" eingeleitet. In der Regel führt ein Notar im Auftrag des zuständigen Gerichts das Verfahren durch. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, muss die ausländische Ste...mehr

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§ 29 Schutzschriften / B. Schutzschriftenregister

Rz. 2 Gem. § 945a Abs. 1 S. 1 ZPO hat die Landesjustizverwaltung Hessen für alle Bundesländer ein zentrales, länderübergreifendes Register für Schutzschriften (Schutzschriften-Register) zu führen. Rz. 3 Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht, sobald sie in das Schutzschriftenregister eingestellt ist. Schutzschriften sind sechs Mona...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Kreis der wählbaren Rechtsordnungen

Rz. 89 Der Erblasser kann gem. Art. 22 EuErbVO ausschließlich das Recht des Staates wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes angehört. Maßgeblich ist also, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt. Ohne Bedeutung ist es, ob das gewählte Recht das Recht eines Staates ist, in dem die EuErbVO gilt oder ob das Recht eines Drittstaates gew...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / C. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 19 § 788 Abs. 2 ZPO regelt die Möglichkeit der Festsetzung von Vollstreckungskosten: (2) 1Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den ...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / I. Vorbemerkung

Rz. 208 Die EuErbVO hat keinen Einfluss auf die Besteuerung der Erbfolge. Entscheidend für die Prüfung der steuerlichen Pflichten ist vielmehr die Frage, ob Erblasser bzw. Erben nach steuerrechtlichen Kriterien in Portugal und/oder Deutschland ansässig sind oder über einen Wohnsitz verfügen. Die Definition der steuerlichen Ansässigkeit und des Wohnsitzes ist nicht gleichbede...mehr

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Slowenien / G. Nachlasserwerb

Rz. 79 Der Nachlass geht im Todeszeitpunkt des Erblassers ipso iure auf die Erben über (Art. 132 ErbG). In diesem Zeitpunkt kommt es zur Erbfolge (Art. 123 Abs. 1 ErbG), die Erben werden Träger von Rechten und Pflichten des Erblassers, z.B. Eigentümer der Nachlassgegenstände (Art. 41 SachGB)[215] oder Schuldner eines Kreditvertrages.[216] Hinterlässt der ausländische Erblass...mehr

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Ungarn / c) Ladung zur Nachlassverhandlung

Rz. 267 Die ordnungsgemäße Zustellung ist eine wichtige Gültigkeitsvoraussetzung bei den einzelnen Verfahrenshandlungen in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung sind die Verfahrenshandlungen nur dann gültig, wenn sie von der Partei gesondert anerkannt werden. Die Ladung ist eine amtliche Benachrichtigung über den genauen Zeitpun...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 257 Der EuGH hat mit Urteil vom 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spani...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 2. Notarielles Erbenfeststellungsverfahren – habilitação notarial

Rz. 158 Das notarielle Verfahren ist in den Art. 82 ff. Código do Notariado geregelt. Es sieht die Beurkundung der Erklärung dreier Personen vor, die der Notar für glaubwürdig hält und die bestätigen, dass es sich bei den benannten Erben um die Erben des Erblassers handelt, dass niemand bevorrechtigt ist und dass keine anderen Erben in direkter Konkurrenz zu den benannten Er...mehr