Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 37 Vorverfahren / E. Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung

Rz. 32 Eine begehrte Variante, ein Verfahren zugunsten des Betroffenen zu beenden, ist die Einstellung des Verfahrens wegen eingetretener Verjährung. Dies geschieht durch Beschluss oder Urteil, je nach dem Stadium des Verfahrens, § 46 OWiG, §§ 206a, 260 Abs. 3 StPO. Die Verjährung ist von Amts wegen zu prüfen, weswegen die Einstellung etwa auch einem Verwerfungsurteil vorgeh...mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Unterbrechung durch Anhörung etc.

Rz. 37 Zunächst ist auf § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG zu achten, der die Unterbrechung der Verjährung u.a. durch Anhörung oder Vernehmung regelt.[41] Für den Betroffenen muss aus dem Anhörungsschreiben klar ersichtlich sein, dass er als Betroffener angesprochen wird und welcher konkrete Tatvorwurf gegen ihn besteht. Des Weiteren können Anhörung und Vernehmung des Betroffenen d...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / III. Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl, der Berufung oder der Revision

Rz. 11 Die Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die vollständige Verfahrenserledigung, eine teilweise Rücknahme (z.B. nur wegen des Rechtsfolgenausspruchs oder beschränkt auf einzelne Taten) genügt daher für den Anfall der Gebühr nicht. Der Verteidiger muss an der Rücknahme lediglich mitgewirkt haben, indem er beispielsweise den Rat zur Rücknahme erteilt. Er muss s...mehr

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§ 37 Vorverfahren / II. Unterbrechung durch vorläufige Einstellung

Rz. 42 Für den Unterbrechungstatbestand nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG gibt es vielfältige Rechtsprechung, die eine ebenso große Anzahl von Fehlerquellen der Verwaltung aufzeigen, die es durch die Akteneinsicht zu entdecken gilt. Drei davon sind besonders zu beachten: Rz. 43 Zum einen muss die entsprechende Verfügung der vorläufigen Einstellung hinreichend autorisiert sein....mehr

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§ 37 Vorverfahren / D. Einspruch

Rz. 23 Der Einspruch gegen den erlassenen und zugestellten Bußgeldbescheid kann durch den Betroffenen selbst oder durch den Verteidiger gegenüber der Behörde erfolgen. Der Einspruchswille muss dabei klar erkennbar sein, jegliche zweideutige Formulierung oder gar die Verwendung des Konjunktivs oder Irrealis sollte vermieden werden.[20] Des Weiteren muss der Einspruch form- un...mehr

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§ 49 Anwaltliche Beratung u... / A. Problemstellung

Rz. 1 Die anwaltliche Beratung in Führerscheinangelegenheiten muss von Anfang an in Blick nehmen, wie der Mandant, dem beispielsweise wegen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder dem ein solcher Entzug droht, so zeitnah wie möglich, ein neuer Führerschein erteilt werden kann. Nach einem Verlust der Fahreignung wegen Alkohol- oder Drogenmis...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Erreichen von 8 Punkten

Rz. 37 Mit Eintritt der Rechtskraft durch Verwirkung des achten Punkts erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Erlass des Entziehungsbescheids hat die Fahrerlaubnisbehörde den vom KBA mitgeteilten Punktestand auf seine Richtigkeit zu überprüfen, weil das KBA keine verbindlichen Punktekonten führt.[14] Rz. 38 Zu beachten ist ferner:mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Bestellungsschreiben und Vollmacht

Rz. 1 Wird der Verteidiger vom Betroffenen mandatiert, geht es zunächst darum, sich gegenüber den zuständigen Stellen als Bevollmächtigter des Betroffenen zu erkennen zu geben, um einerseits dessen prozessuale Interessen und Rechte zu wahren, andererseits aber auch Informationen zum Geschehen über die Akteneinsicht oder sonstige Anfragen zu erhalten. Die Art, wie sich der Ve...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 17 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

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§ 48 EU-Führerscheine / B. Anerkennungsgrundsatz

Rz. 6 Die im Jahr 1991 verabschiedete Zweite Führerschein-Richtlinie (91/439) und die im Jahr 2006 verabschiedete Dritte Führerschein-Richtlinie (2006/126) enthalten – gleichlautend – folgenden grundlegenden Passus: Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Das Unionsrecht stellt damit den Grundsatz der gegenseitigen unbefristeten An...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / I. Strafverfahren wird nicht nur vorläufig eingestellt, Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG

Rz. 6 Die Gebühr entsteht, wenn das Strafverfahren aufgrund der Mitwirkung des Anwalts nicht nur vorläufig eingestellt wird, und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensstadium die Einstellung erfolgt, solange eine (weitere) Hauptverhandlung aufgrund der Einstellung entbehrlich wird. Die Gebühr fällt daher nicht an, wenn die Einstellung erst im Hauptverhandlungstermin er...mehr

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§ 31 Sperre der Erteilung d... / B. Ausnahmen von der Sperre

Rz. 4 Grundsätzlich dienen die Fahrerlaubnisentziehung und die Sperre allein der Verkehrssicherheit. Dies bedeutet, dass persönliche und wirtschaftliche Folgen bei der Bemessung der Dauer keine Rolle spielen dürfen.[5] Allerdings können Nachteile zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen bzw. bei der Bemessung Berücksichtigung finden, wenn zu erwarten ist, dass die Maßregel ...mehr

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§ 50 Fahrtenbuchauflage / II. Aussichtslose Ermittlungsbemühungen

Rz. 12 Wann es sich um eine von vornherein aussichtslose Ermittlungsbemühung handelt, ist eine Frage des Einzelfalls. Folgende von der Rechtsprechung entschiedene Anknüpfungspunkte können hier für die Argumentation herangezogen werden:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.1 Rechtsschutz bei Untätigkeit der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Behörde hat die Pflicht, das Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Rz. 10) zügig abzuwickeln. Die Verletzung dieses Beschleunigungsgebots eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, um das pflichtwidrige Verhalten der Behörde oder des jeweiligen Amtsträgers zu rügen.[1] Rz. 16a Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (Rz. 2) umfasst zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.4 Verjährung

Rz. 35 Für den Erlass des Haftungsbescheids gelten die Regeln über die Festsetzungsfrist.[1] Sie sind auch auf die Berichtigung des Haftungsbescheids nach § 129 AO anzuwenden, sofern diese zu Lasten des Haftungsschuldners ausfällt. Da § 191 Abs. 3 S. 1 AO die Festsetzungsfrist nur auf den Erlass des Haftungsbescheids erstreckt, gilt sie für die Rücknahme[2] und den Widerruf[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Entstehung des Haftungsanspruchs

Rz. 18 Nach § 38 AO entsteht der Haftungsanspruch wie auch die übrigen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[1] Der Erlass eines Steuerbescheids ist für die Entstehung nicht erforderlich.[2] Sämtliche haftungsbegründenden Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein. Im Augenblick der Erfül...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.1.3 Auswahlermessen zwischen mehreren Haftungsschuldnern

Rz. 30 Bei mehreren Haftungsschuldnern hat die Finanzbehörde ebenfalls ihr Auswahlermessen auszuüben, an wen sie sich halten will. Hier kann die Grundlage der Haftung unterschiedlich sein und das vorrangige Inanspruchnehmen eines Haftungsschuldners fordern. So ist der Steuerhinterzieher im Fall eines Unternehmensübergangs vor dem Übernehmer in Anspruch zu nehmen. Aber auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.2 Klagearten

Rz. 12 Die finanzgerichtliche Klage ist nur in den in §§ 40, 41 FGO vorgesehenen Klagearten statthaft: Rz. 12a Die Anfechtungsklage[1] ist die hauptsächliche Klageart beim FG. Sie hat das Ziel, die Aufhebung oder Änderung eines erlassenen Verwaltungsakts zu erreichen. Mit der Anfechtungsklage wird also insoweit eine Gestaltung der rechtlichen Stellung des Klägers durch die ger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3 Verfahrensvorschriften

Rz. 8 Die AO enthält folgende Verfahrensvorschriften zur Haftung und Duldung:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.3 Fortbestand des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 27 Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der zugrunde liegende Anspruch durch Zahlung[1] oder Aufrechnung[2] erlischt. Dies ergibt sich aus dem Gesamtschuldverhältnis zwischen Schuld und Haftung nach § 44 AO. Die Frage, ob sich dieselbe Folge für die anderen Erlöschensgründe[3] aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergibt, scheint von BFH v. 18.5.1983, I R 193/79, BStBl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.4 Kommanditgesellschaft

Rz. 48 Für die Haftung des Komplementärs gelten die Ausführungen zur Haftung der Gesellschafter einer OHG.[1] Kommanditisten haften den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage unmittelbar.[2] Mehrere Kommanditisten haften als Gesamtschuldner. Soweit ein Kommanditist seine Einlage erbracht hat, ist die Haftung ausgeschlossen. Als Einlage ist der Betrag maßgeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.2 Festsetzung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 24 Für die Entstehung und Existenz des Haftungsanspruchs ist die Festsetzung des zugrunde liegenden Anspruchs (beim Säumniszuschlag unterbleibt diese regelmäßig schon wegen § 254 Abs. 2 S. 1 AO) nicht erforderlich. Dies kann aus § 191 Abs. 3 S. 4 und Abs. 5 AO abgeleitet werden. Ist in einem Steuerfall der Steuerschuldner nicht mehr greifbar, so bedarf es keines formelle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.2 Rechtsschutz bei Untätigkeit des Gerichts

Rz. 16e Während die Untätigkeit der Behörde durch den Untätigkeitseinspruch und die Untätigkeitsklage angefochten werden kann (s. Rz. 16c), ist gegen die Untätigkeit des FG und des BFH nach Erhebung der Klage, Einlegung der Revision bzw. Antragstellung oder Beschwerde kein Rechtsmittel gegeben.[1] Die Untätigkeit kann im Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden. Auc...mehr

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Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Unionszollkodex

Leitsatz 1. Die gegen eine vZTA i.S. des Art. 33 Abs. 1 UZK erhobene Anfechtungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) erledigt sich nicht, wenn die vZTA aufgrund einer Änderung der KN nach Klageerhebung ungültig geworden ist. 2. Ein Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer ist unter Anwendung der Anm. 2 Buchst. a zu Kap. 90 KN in die Unterpos. 8424 89 00 KN einzureihen. Norme...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids

Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids, so ist nach der neuen "Risiko-Schaden-Formel" (vgl. Rdn 22 ff.) die – den Verjährungsbeginn auslösende – Schadensentstehung regelmäßig anzunehmen mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gem. § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 AO,[68] nicht erst mit dessen Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (c) Mahnverfahren

Rz. 170 Kann eine Klage zur Verjährungshemmung noch nicht erhoben werden, weil noch klagebegründende Tatsachen ermittelt und/oder Beweismittel beigebracht werden müssen (zu der Pflicht des Rechtsanwalts, eine Klage bzw. die hiergegen gerichtete Verteidigung hinreichend zu substanziieren, siehe Rdn 147), kann es sich – auch aus Kostengründen[724] – empfehlen, den Erlass eines...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Maßnahmen nach Urteilserlass

Rz. 254 Die von einem Rechtsanwalt nach Erlass eines Urteils ggü. seinem Auftraggeber zu beachtenden Pflichten richten sich danach, ob die Partei unterlegen ist oder obsiegt hat. Ebenso wie vor der Erhebung einer Klage muss der Rechtsanwalt den Auftraggeber nach Erlass eines Urteils in die Lage versetzen, eigenverantwortlich eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Gerichtsbescheid durch Vorsitzenden bzw. Berichterstatter, § 79a Abs. 2 S. 1 FGO

Rz. 48 Der Vorsitzende oder Berichterstatter kann gem. § 79a Abs. 2 S. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichstsbescheid nach § 90a FGO entscheiden. Wegen des eingeschränkten Rechtsmittels nach § 79a Abs. 2 S. 2 FGO und im Hinblick auf die anderen Entscheidungen durch einen einzelnen Richter nach § 79a Abs. 3 FGO und nach § 6 FGO ist im Gerichtsbescheid eindeutig fest...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Vertrauen auf Richtigkeit der Angaben

Rz. 42 I.d.R. darf der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers – oder eines Dritten, dem der Mandant die Unterrichtung seines Anwalts überlassen hat[245] – ohne eigene Nachforschungen vertrauen,[246] solange er deren Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.[247] Dies gilt insb. für eine Information, die die berufliche Tätigkeit des Mand...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 283 Besondere anwaltliche Pflichten gelten nach Erlass einer Entscheidung im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff., 935 ff. ZPO).[1099] Wegen §§ 929 Abs. 2, 3, 936 ZPO muss der Rechtsanwalt, der für seinen Auftraggeber einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erstritten hat, darauf achten, dass die Partei die Anordnung innerhalb eines Monats vol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Zeitraum für Anordnungen

Rz. 10 Die Anordnungen sollen vor der mündlichen Verhandlung getroffen werden. Demnach beginnt die vorbereitende Tätigkeit bereits mit Klageeingang. Sinnvoll erscheint hier eine Praxis, wonach zunächst der Vorsitzende und dann nach Eingang der Klageerwiderung der Berichterstatter tätig wird (Rz. 6). Da nach § 79 Abs. 1 FGO Anordnungen bis zum Beginn der mündlichen Verhandlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, § 79a Abs. 1 Nr. 3 FGO

Rz. 27 Liegen während des vorbereitenden Verfahrens übereinstimmende Erledigungserklärungen von Kläger oder Antragsteller und Beklagtem oder Antragsgegner vor, entscheidet der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter über die Kosten nach § 138 FGO, und zwar durch begründeten Beschluss [1], der nicht rechtsmittelfähig ist.[2] Über das Nebenverfahren auf Bewilligung von Prozesskos...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Säumnis des Prozessgegners

Rz. 244 Es entspricht i.d.R. dem Interesse des Mandanten, den Erlass eines Versäumnisurteils zu beantragen (§§ 330, 331 Abs. 1 ZPO), wenn der Prozessgegner säumig ist, oder, falls dies günstiger ist, eine Entscheidung nach Aktenlage gem. § 331a ZPO und unter den Voraussetzungen des § 345 ZPO ein zweites Versäumnisurteil. Das gilt auch dann, wenn der Gegner anwaltlich vertret...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Anträge

Rz. 226 Ein wesentlicher Bestandteil der Schriftsätze sind die darin enthaltenen (Sach-)Anträge, auf die in der mündlichen Verhandlung regelmäßig nur Bezug genommen wird (§ 297 ZPO).[901] Der Rechtsanwalt hat für eine sachgerechte Antragstellung zu sorgen.[902] Die Anträge müssen geeignet sein, den vom Auftraggeber geäußerten Willen und dessen Interessen umzusetzen.[903] Sie...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 76 Besondere Regeln für die Beendigung eines Auftrags gelten, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten in einem Rechtsstreit vertreten soll. Grds. ist ein Auftrag mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn vom Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen mehr zu erwarten sind.[227] Von dem Prozessbevollmächtigten ist nach Zustellung des die Instanz abschließenden Urteils zu erwa...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 6 Mitverschulden / V. Abwägung der Schadensbeiträge

Rz. 33 Sind alle tatsächlichen Umstände – gem. § 286 ZPO – festgestellt worden, die Schadensbeiträge des haftpflichtigen Rechtsanwalts oder Steuerberaters und des geschädigten Auftraggebers begründen können, so ist – gem. § 287 ZPO – zu beurteilen, in wieweit das schadensstiftende Verhalten des Rechtsberaters und das mitwirkende – schadensursächliche und zurechenbare – Mitve...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.5 Zeugenladung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 FGO)

Rz. 35 Da der einzelne Richter im Rahmen der Befugnisse nach § 79 FGO eine Beweisaufnahme nur ausnahmsweise[1] durchführen kann, dient die Vorschrift allein der Vorbereitung einer Beweisaufnahme. Zeugen – wegen des Untersuchungsgrundsatzes nicht nur solche, auf die ein Beteiligter sich bezogen hat[2] – und Sachverständige, auf deren Aussage es möglicherweise ankommen könnte,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 482 Nach § 49b Abs. 1 BRAO, eingeführt durch Gesetz vom 2.9.1994,[1869] ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren und zu fordern, als das RVG (früher die BRAGO) vorsieht, soweit nichts anderes bestimmt ist (Satz 1). Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insb. dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Wahrnehmung des Termins

Rz. 243 Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten, wenn er einen Gerichtstermin versäumt, zu dem festgesetzten Termin mit erheblicher Verspätung erscheint und nicht für seine Vertretung gesorgt hat. Dann kann gegen die Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden. Je nach dem Grund der Säumnis ist allerdings zu prüfen, ob der Rechtsanwalt auch schuldhaft gehandelt hat.[976] E...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 78 Die Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Rz. 79 Eine wirksame Klage des Berechtigten [248] wird erhoben durch Zustellung der Klageschrift an den Schuldner (§ 253 ZPO); diese hat für die Verjährung Rückwirkung auf de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Ermittlung sonstiger Erkenntnisquellen

Rz. 87 Zur Bearbeitung eines Mandats wird häufig auch die Ermittlung weiterer den Rechtsquellen tatsächlich angenäherter Unterlagen erforderlich sein, etwa von Verwaltungsvorschriften, insb. der Finanzverwaltung zu den einzelnen Steuergesetzen (z.B. EStR, KStR),von Vergabe-und Vertragsordnungen etwa des Bundes (VOB), von Tarifverträgen, denen der Mandant unterworfen ist, von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten eröffnet, haben sowohl der Insolvenzverwalter als auch das Insolvenzgericht zu prüfen, ob der Anwendungsbereich von § 1 eröffnet, mithin die Vorschriften dieses Gesetzes zu berücksichtigen sind. Für den Insolvenzverwalter besteht hierzu z. B. deshalb Veranlassung, weil er im Rahmen der Führung der Insolvenzta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Annahme und Rechtswirkungen des Plans

Rn 24 Die Annahme des Plans erfolgt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Da es sich beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan um das Angebot zur Annahme eines Vergleichsvertrags handelt, müssen alle einbezogenen Gläubiger ausdrücklich zustimmen. Die erteilte Zustimmung bindet den Gläubiger in einem späteren gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren nich...mehr