Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchrechtliche Erfordernisse

Rz. 256 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz und sind die originären Miterben bereits im Grundbuch eingetragen, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die nach §§ 22, 19 GBO erforderliche Berichtigungsbewilligung des Erbteilsve...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Vorteile des Widerspruchs

Rz. 184 Allerdings kann der Widerspruch trotzdem Vorzüge gegenüber dem Rechtshängigkeitsvermerk haben: Der Rechtshängigkeitsvermerk setzt die Zustellung einer Klage voraus, deren Streitgegenstand ein dingliches Recht an dem Grundstück ist. Mit der Zustellung der Klage erfährt der Anspruchsgegner und Beklagte zwingend von dem Rechtsstreit: Er könnte u.U. noch schnell an einen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ff) Empfehlung: Aufgebot der Nachlassgläubiger und Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten vor der Abschichtung

Rz. 293 Das Erbteilungsmodell des Gesetzes sieht in §§ 2045, 2046, 2047 BGB im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung eine strenge dreistufige Reihenfolge vor: Es gibt keinen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XII. Kostenerstattung bei Verauslagung der Gebühren der Grundbuchberichtigung durch einen Miterben

Rz. 143 Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der Beantragung der Grundbuchberichtigung auf die Erben um eine Verwaltungsmaßnahme für den Nachlass handelt und wohl ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses i.S.v. § 2038 BGB entspricht, die Gebührenbefreiungsmöglichkeit der Anm. Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG in Anspruch zu nehmen. Hiernach ist die Grundbuchberichtigung...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Fehlender Nacherbenvermerk im Grundbuch

Rz. 367 Sollte in einem Erbschein fälschlicherweise der Nacherbenvermerk fehlen und wäre dieser deshalb nicht im Grundbuch eingetragen worden, so wäre insofern das Grundbuch unrichtig. Die Nacherben hätten einen Grundbuchberichtigungsanspruch, § 894 BGB i.V.m. § 892 Abs. 1 S. 2 BGB. Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt we...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Beurkundungen vor Konsularbeamten

Rz. 62 Nur vor einem Konsularbeamten können im Ausland Beurkundungen vorgenommen werden, wozu der Konsularbeamte aber nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist (§ 10 KonsG). Die Beurkundung vor einem Konsularbeamten ersetzt in Deutschland die notarielle Beurkundung, § 10 Abs. 2 KonsG. Das hat zur Folge, dass gegenüber einem deutschen Grundbuchamt und einem deutschen Handel...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Sachliche Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 126 Sind im Rahmen eines Abhilfeverfahrens die Voraussetzungen für die Einziehung des bereits erteilten Erbscheins zu prüfen, ist das Nachlassgericht für den Erlass der das Einziehungsverfahren begleitenden einstweiligen Anordnung zuständig. Der Regelungsgehalt einer im Rahmen eines Erbscheinseinziehungsverfahrens zu erlassenden einstweiligen Anordnung ist auf die in der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Verzicht eines Miterben auf seine erbrechtliche Beteiligung

Rz. 260 Die Abschichtung einzelner Miterben ohne Erbteilsübertragung ist in der Praxis sehr weit verbreitet.[233] Sie wird von den Laien vermutlich schon seit Jahrzehnten praktiziert, ohne dass größere Schwierigkeiten bekannt geworden wären. Die Miterben einigen sich darauf, dass der Abzuschichtende mit dem Erhalt bestimmter Nachlassgegenstände aus der Erbengemeinschaft auss...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Guter Glaube an die Eigentümerposition und die Nicht-Rechtshängigkeit

Rz. 185 Um alle Erfordernisse eines gutgläubigen Erwerbs zu erfüllen, muss der Erwerber des streitbefangenen Grundstücks, wenn er tatsächlich vom Nichtberechtigten erwirbt, in zweierlei Hinsicht gutgläubig sein: Zum einen gelingt der gutgläubige Erwerb nur, wenn der Erwerber entsprechend den materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 892 BGB bezüglich der Eigentümerposition d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Abgrenzung zur Teilnachlassauseinandersetzung

Rz. 266 Die Abschichtung führt zum Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung entweder aus der Erbmasse oder aber aus Eigenmitteln der verbleibenden Miterben. Sie ist eine persönliche Teilnachlassauseinandersetzung; soweit Nachlassmittel aufgewandt werden, auch eine zusätzliche gegenständliche Teilauseinandersetzung. Die Teilnachlassauseinandersetzun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 10. Versteigerungserlös

Rz. 253 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 242) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbteilung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG (siehe d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Gesetzliche Prozessstandschaft für jeden Miterben

Rz. 223 Nach dem Modell der Gesamthandsgemeinschaft, das das BGB für die Erbengemeinschaft gewählt hat, müsste jeder im Nachlass befindliche Anspruch von allen Erben gemeinschaftlich geltend gemacht werden, §§ 2038, 2040 BGB. Dies würde zu einer praxisfernen Schwerfälligkeit bei der Verwaltung des Nachlasses führen. Um eine solche Schwerfälligkeit zu vermeiden, gestattet § 20...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Universalsukzession

Rz. 2 War der Erblasser im Grundbuch als Eigentümer oder als Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts eingetragen, so ist es häufig erforderlich, den oder die Erben anstelle des Erblassers im Grundbuch eintragen zu lassen. Die seit dem Urteil des BGH vom 29.1.2001[1] (zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft) viel diskutierte Frage, ob auch die Erbengemeinschaft rechtsfä...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 6. Zwischenverfügung bei behebbaren Eintragungshindernissen

Rz. 19 Eine Zwischenverfügung nach § 18 GBO ist nur zulässig, wenn das Eintragungshindernis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beseitigt werden kann. Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder auf die Abgabe einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der e...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / Literaturtipps

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Muster: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren

Rz. 98 Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht Traunstein – Nachlassgericht – Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Nachlasssache des am 17.12.2022 in Traunstein verstorbenen Herbert Geier Antrag des Beteiligten Hubert Geier auf Erteilung ei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchrechtliche Situation

Rz. 320 Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),[306] das am 1.1.2024 in Kraft treten wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts registerfähig. Rz. 321 Seit dem BGH-Urt. v. 25.9.2006 ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als grundbuchfähig anerkannt.[307] Mit Beschl. v. 4...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbschein

Rz. 32 Die Erbfolge ist grundsätzlich mittels eines Erbscheins nachzuweisen (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge – die in etwa 75 % der Fälle eintritt – ist der Erbschein der einzig mögliche Unrichtigkeitsnachweis.[26] Rz. 33 Seit der Neuregelung des § 352a Abs. 2 FamFG zum 17.8.2015 können Erben einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, wenn alle Ant...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 80 Das Formstatut gemäß Art. 27 , 75 EuErbVO regelt die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vorrangig zu beachten ist das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ) vom 5.10.1961, wie sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergibt. Mitgliedstaaten des HTÜ sind: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ö...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 91 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsätzlich ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / VIII. Erteilung

Rz. 143 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, bei Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsb...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Muster: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters

Rz. 101 Sachverhalt nach BGH v. 21.1.1991 – II ZR 49/90, NJW-RR 1991, 1211: Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters An das Oberlandesgericht _________________________ In Sachen Müller ./. Meier Az. 5 U 2745/22 Für den Kläger trage ich noch Folgendes vor: Es wird nochmals beantragt, die Sachverstä...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / B. Feststellungsinteresse

Rz. 2 Der Erbe muss sein Erbrecht bei einer Vielzahl von Gelegenheiten nachweisen können – bei der Bank, beim Grundbuchamt, bei Versicherungen. In nahezu allen Fällen wird dieser Nachweis geführt mittels eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) oder einer beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt nachlassgerich...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 12. Besonderheiten des Grundstücks-Vermächtnisrechts bei der Anwendung ausländischen Erbrechts – Vindikationslegat

Rz. 185 Fraglich ist, wie ein sich auf ein Grundstück beziehendes Vindikationslegat (dingliches Vermächtnis) einer anderen Rechtsordnung auf die konkrete Situation an einem deutschen Grundstück auswirkt. Hierzu enthält die EuErbVO einen Vorbehalt zugunsten der "lex rei sitae" (vgl. Art. 69 Abs. 5 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 lit. k und l, Art. 31 EuErbVO). Der EuGH hat mit seinem Urt...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Geschäftsführungsverhältnisse

Rz. 121 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung. Eine im Allgemeinen auf § 242 BGB gestützte Auskunftspflicht gibt es grundsätzlich nicht, vielmehr bedarf es einer konkreten Sonderverbindung zwischen Auskunftsschuldner und Auskunftsgläubiger.[109] Nur ausnahmsweise die...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare:

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2022 BGB-RGRK, 12. Auflage 1975–1999 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2023 Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage 2021 Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Parteien des Verzichtsvertrages

Rz. 22 Nur mit dem Erblasser kann nach § 2346 Abs. 1 S. 1 BGB ein Verzichtsvertrag geschlossen werden, da andernfalls ein Vertrag zu Lasten Dritter gem. § 311b Abs. 4 BGB entstehen würde. Verzichten können nur der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Das Erbrecht muss zum Verzichtszeitpunkt noch nicht entstanden sein, so dass auch vor Ausspruch der Adoption verzichtet werd...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Ehegattenerbvertrag und Eheauflösung

Rz. 508 § 2279 BGB verweist in Bezug auf den Ehegattenerbvertrag auf die Regelung des § 2077 BGB beim einseitigen Ehegattentestament. § 2279 Abs. 2 BGB stellt zunächst klar, dass die Auslegungsregeln in § 2077 Abs. 1 BGB (Ehegatten) und Abs. 2 (Verlobte) auch auf vertragsmäßige Verfügungen anzuwenden sind, die in einem Erbvertrag bindend getroffen wurden. Daneben erweitert di...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 498 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[585] § 2077 BGB...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Pflichtteilsverzicht und Ehegatte

Rz. 98 Hat der Ehegatte lediglich auf seinen Pflichtteil verzichtet, nicht aber auf sein Erbrecht, so bleibt es bei der erbrechtlichen Lösung. Dementsprechend erhöht sich der Erbteil um ¼ aufgrund § 1371 Abs. 1 BGB. Wird der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, so kann er neben diesem Erwerb nichts mehr beanspruchen,[207] es sei denn...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Höhe des Pflichtteilsanspruchs des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 101 Die Höhe der Pflichtteilsquote des eingetragenen Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie die des Ehegatten. Sie beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Nach § 10 Abs. 1 LPartG beläuft sich das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners neben Verwandten der ersten Ordnung auf ¼, neben Verwandten der zweiten Ordnung auf die Hälfte (entsprechend...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Erforderliche Erklärungen und Nachweise

Rz. 216 Der Antrag muss darüber hinaus bestimmte Erklärungen und Nachweise, § 352 FamFG , enthalten. Entsprechende Urkunden, die sein Erbrecht belegen, hat der Antragsteller vorzulegen und die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern, § 352 Abs. 3 FamFG . Weigert sich der Antragsteller diese Versicherung abzugeben, wird der Erbscheinsantrag als unzulässig zurückgew...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (2) Was, wenn Sie nun denken: "Aber ich habe doch nur schwierige Fälle"?!

Auf das Erbrecht spezialisierte Personen werden insbesondere auf Möglichkeiten und Grenzen in "ihren" Verfahren blicken, die regelmäßig besonders herausfordernd sind. Nicht selten entscheidet der Ausgang eines Verfahrens darüber, wie der persönliche und wirtschaftliche Lebensweg der Mandanten weiter verläuft. Viele Streitigkeiten sind für die Beteiligten existenziell, werden...mehr

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Vorwort

Sie halten nunmehr die bereits 7. Auflage der Anwaltformulare Erbrecht in Ihren Händen. Erfreut über die positive Resonanz der Vorauflage waren wir angespornt, Ihnen ein aktualisiertes Werk zur Verfügung zu stellen. Einerseits haben wir Altbewährtes beibehalten, gleichwohl Neuerungen sorgfältig eingearbeitet. Vor Ihnen liegt ein Werk mit 600 Mustern und Formularen. Es soll I...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Arten von Streitigkeiten

Rz. 316 Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, für welche Streitigkeiten das Schiedsgericht eingesetzt werden kann. Die Schiedsklausel kann für alle Rechtsbeziehungen vorgesehen werden, die der Erblasser auch durch Testament regeln kann. Dies können sowohl Streitigkeiten über Vermächtnisse und Auflagen als auch Streitigkeiten über die Erbberechtigung sein.[385] Die Auslegung eine...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (2) Muster: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben

Rz. 281 Muster 10.15: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben Muster 10.15: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________ Band _________________________ Heft _________________________ hier: Grundbuchberichtig...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 201 Beispiel 1 Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb lediglich pflichtteilsberechtigt. A lässt sich im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des Grundbesitzes des Erblassers im Grundbuch eintragen. Danach erfahren K1 und K2 von Umständen über den Gesundheitszustan...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / XIII. Kosten und Gebühren

Rz. 155 Das ENZ wurde gebührenrechtlich dem Erbschein gleichgestellt. Für das Verfahren auf Ausstellung eines ENZ fällt eine 1,0-Gebühr nach KV 12210 Abs. 1 GNotKG, Tabelle B, an. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, mit der sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichts abgedeckt sind, darunter auch die erstmalige Ausstellung einer oder mehrerer beglaubigter Abschriften.[192]...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Beweislast

Rz. 155 Die Störung der Geistestätigkeit gilt als Ausnahme, der Erblasser gilt deshalb so lange als geschäftsfähig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.[157] Rz. 156 Das heißt: Die Alleinerbin hat die volle Beweislast für die behauptete Geschäftsunfähigkeit. War der Erblasser vor und nach Vertragsschluss geschäftsunfähig, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für se...mehr