Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Allgemeines

Rz. 230 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstanz wertmäßig zu erhalten und zur Erhaltung der Verwaltungseinheit und -zus...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Ausnahme: Dem Grundbuchamt werden neue Tatsachen bekannt

Rz. 50 Das Grundbuchamt braucht seiner Eintragung nur dann den Erbschein bzw. das ENZ nicht zugrunde zu legen, wenn ihm neue Tatsachen bekannt geworden sind, die dem Nachlassgericht bei der Erbscheinserteilung bzw. der Erteilung des ENZ offenbar noch nicht bekannt waren und die der sachlichen Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ entgegenstehen, und wenn das Grundbuchamt anneh...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Bevollmächtigung durch den Antragsteller

Rz. 27 Will der Rechtsanwalt für seinen Mandanten als dessen Bevollmächtigter (§ 10 FamFG) einen Grundbuchberichtigungsantrag stellen, so bedarf die Vollmacht lediglich der Schriftform (§ 30 GBO). Aber die Vollmacht ist in Urschrift vorzulegen.[17] Beglaubigte Abschrift einer Vollmacht genügt nicht für den Grundbuchvollzug. Nach § 10 Abs. 2 FamFG können Rechtsanwälte und weit...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Beantragung der Grundbuchberichtigung

Rz. 30 Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll gem. § 82 S. 1 GBO das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen und die dazu erforderlich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Das Vorausvermächtnis zugunsten des einzigen Vorerben – dingliches Vermächtnis

Rz. 369 Das Recht des Nacherben erstreckt sich gem. § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis. Es soll dem Vorerben im Zweifel endgültig verbleiben und nicht der Nacherbfolge unterliegen. Soweit der Gegenstand dem alleinigen Vorerben endgültig verbleibt, scheidet er bereits mit dem Erbfall ohne Weiteres aus der Vorerbmasse aus. Im...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / XI. Rechtsmittel

Rz. 151 Gegen die Entscheidungen des Nachlassgerichts in Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ ist die Beschwerde zum OLG statthaft, § 43 IntErbRVG. Für das Beschwerdeverfahren gelten die Vorschriften des FamFG. Jedoch ist § 61 FamFG ausdrücklich nicht anzuwenden, d.h. es ist hier keine Wertgrenze zu beachten. Einzulegen ist die Beschwerde entsprechend der Regelung des § 64 F...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Schuldrechtliches und dingliches Rechtsgeschäft

Rz. 268 Kausales Rechtsverhältnis: Der Abschichtungsvertrag ist nach richtiger Ansicht ein gegenseitiger Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[251] Darin verpflichtet sich ein Miterbe, gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden, während sich die anderen Miterben verpflichten, dem Ausscheidenden Nachlassgegenstände oder auch andere Leistungen aus ihrem Privatvermögen zu...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / II. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Verfahrensrecht

Rz. 130 Die internationale Zuständigkeit für die genannten Verfahren ist in der EuErbVO geregelt. Hier gelten die Art. 4 ff. EuErbVO. Ein rügeloses Einlassen ist nicht möglich, da Art. 64 EuErbVO nicht auf Art. 9 EuErbVO verweist.[169] Regelmäßig ist daher die Behörde des Mitgliedstaats international zuständig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatt...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Strenger Nachweisgrundsatz

Rz. 29 Im Antragsverfahren hat das Grundbuchamt von sich aus keine Ermittlungsbefugnisse und keine Möglichkeiten der Beweiserhebung. Beibringungspflichtig ist der Antragsteller. Eintragungsrelevante Umstände, die nicht amtsbekannt sind, hat dieser in der strengen Form des § 29 GBO nachzuweisen. Alle zur Eintragung erforderlichen Erklärungen (Wissens- oder Willenserklärungen)...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Bewilligung und Antrag auf Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch (Erbteilsverpfändung)

Rz. 332 Muster 10.18: Bewilligung und Antrag auf Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch (Erbteilsverpfändung) Muster 10.18: Bewilligung und Antrag auf Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch (Erbteilsverpfändung) I. Bewilligung der Eintragung eines Verpfändungsvermerks [319] Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _____________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundsatz: Keine Rechtspflegererinnerung

Rz. 337 Gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers sind die allgemeinen Rechtsmittel statthaft, § 11 Abs. 1 RPflG. Nur wenn dagegen kein Rechtsmittel statthaft ist, findet die Rechtspflegererinnerung innerhalb der Beschwerdefrist statt. Kann eine Verfügung in Grundbuchsachen nicht mehr geändert werden, so findet auch dagegen keine Erinnerung statt, § 11 Abs. 3 RPflG. Rz. 338...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zerstörung des guten Glaubens eines potenziellen Erwerbers

Rz. 187 War der Erwerber im Hinblick auf die materiellrechtliche Eigentümerposition bösgläubig, aber gutgläubig im Hinblick auf die Rechtshängigkeit, so kann der materiellrechtliche Erwerb nicht eintreten. Seine teilweise Gutgläubigkeit nützt dem Erwerber also nichts.[182] War der Erwerber jedoch bezüglich der materiellrechtlichen Eigentümerposition gutgläubig, aber bezüglich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Bewilligungsgrundsatz des materiellen und des formellen Rechts

Rz. 207 Das materielle Recht stellt auf die grundbuchrechtlichen Erfordernisse ab. Nach dem grundbuchrechtlichen Bewilligungsgrundsatz muss der durch die Berichtigung in seiner Rechtsstellung Betroffene – und sei dies nur eine "Buchrechtsstellung" – die Berichtigung bewilligen (§§ 19, 22 GBO). In den obigen Beispielsfällen hätte also der jeweils eingetragene Nichteigentümer ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / I. Ableitung von der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 166 Die internationale Zuständigkeit leitete sich für Sterbefälle bis 16.8.2015 von der örtlichen Zuständigkeit ab.[203] § 105 FamFG Andere Verfahren [204] In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Aus § 105 FamFG ergibt sich der Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit aus der ör...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Eintragungsfähigkeit der Rechtshängigkeit

Rz. 189 Die Eintragung eines solchen Vermerks, der auf die eingetretene Rechtshängigkeit hinweist, ist im Gesetz nicht vorgesehen, seine Zulässigkeit jedoch inzwischen allgemein anerkannt.[184] Der BGH verlangt allerdings als Eintragungsgrundlage eine einstweilige Verfügung (siehe Rdn 189 ff.).[185]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Rechtssurrogation

Rz. 234 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrages...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag des Rechtsanwalts bezüglich Grundschuld

Rz. 142 Muster 10.6: Grundbuchberichtigungsantrag des Rechtsanwalts bezüglich Grundschuld Muster 10.6: Grundbuchberichtigungsantrag des Rechtsanwalts bezüglich Grundschuld An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundschuld zugunsten des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, e...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Rechtscharakter des Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 190 Der Rechtshängigkeitsvermerk ist weder Vormerkung noch Widerspruch, auch wenn ihm eine gewisse berichtigende Eigenschaft insofern zukommt, als er auf die Möglichkeit einer bevorstehenden Änderung des verlautbarten Rechtszustands im Hinblick auf den Ausgang des schwebenden Rechtsstreits hinweist. Die Berichtigung selbst kann erst durch ein der Klage stattgebendes Urte...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (2) Geltendmachung von Gegenrechten

Rz. 211 Der Nichtberechtigte kann auch geltend machen, er sei, für den Fall, dass der Grundbuchberichtigungsanspruch doch bestehe, schuldrechtlich nicht verpflichtet, zum jetzigen Zeitpunkt der Grundbuchberichtigung zuzustimmen, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen erheblicher Verwendungen auf das Grundstück zustehe (Muster für einen entsprechenden Schriftsatz siehe Rdn ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 1. Keine Rechtswahl: Allgemeine Zuständigkeit, Art. 4 EuErbVO

Rz. 168 In der Regel bestimmt sich die internationale Zuständigkeit der Gerichte nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Damit kommt es regelmäßig zu einem Gleichlauf zwischen dem anwendbaren Verfahrensrecht (lex fori) und dem anwendbaren materiellen Recht (lex causae). Art. 4 EuErbVO Allgemeine Zuständigkeit Für Entscheidungen in Erbsachen sind für den gesam...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung

Rz. 344 Muster 10.21: Grundbuchberichtigungsantrag durch Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung Muster 10.21: Grundbuchberichtigungsantrag durch Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, He...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XIII. Vertretung minderjähriger Miterben im Grundbuchberichtigungsverfahren

Rz. 145 Nicht selten sind minderjährige Kinder zusammen mit ihrem alleinvertretungsberechtigten Elternteil Mitglied einer Erbengemeinschaft nach dem vorverstorbenen Elternteil. Die Grundbuchberichtigung bereitet insofern keine Schwierigkeiten, als jeder Miterbe für sich, also auch der überlebende Elternteil allein, die Grundbuchberichtigung beantragen kann, weil das Antragsr...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Muster: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts

Rz. 149 Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Löschung des im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Abt. II Nr. _________________________ zugunsten von Herrn _________________________ eingetragenen Nießbrauch...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 47 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung des § 792 ZPO. M.E. geht hier § 792 ZPO vor, weil es sich um eine Verfahrensvorschrift handelt, und im internationalen Recht bestimmt sich da...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / h) Zu beachtende evtl. Ersitzung

Rz. 133 Soll eine Eigentümereintragung, die auf einem erteilten Erbschein beruht, berichtigt werden, nachdem dieser Erbschein eingezogen und ein neuer Erbschein anderen Inhalts erteilt worden ist, muss das Grundbuchamt eine Berichtigungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers anfordern, wenn infolge des Zeitablaufs die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, dass der einget...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Subsidiäre Zuständigkeit, Art. 10 EuErbVO

Rz. 172 Wenn kein Aufenthalt des Erblassers in einem Mitgliedstaat feststellbar ist, sind die Gerichte der Vertragsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl für die Nachlassabwicklung zuständig:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Nachlassverwaltung

Rz. 401 Die Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 1975–1992 BGB, siehe im Einzelnen zur Nachlassverwaltung § 6 Rdn 29 ff., 232 ff.) führt ebenfalls zum Verlust des Verfügungsrechts der Erben über die einzelnen Nachlassgegenstände. Der Nachlassverwalter ist jedoch nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, sondern Partei kraft Amtes. Deshalb kann im Grundbuch (in Abteilung II) ei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Erwerb mit Nachlassmitteln

Rz. 238 Wird das Rechtsgeschäft mit Mitteln des Nachlasses vorgenommen, so reicht eine objektive Beziehung zu dem Sondervermögen Nachlass aus. Andernfalls wäre der Schutzzweck des § 2041 BGB – die Erhaltung des Nachlasswertes – nicht zu erfüllen.[220] Selbst ein anders lautender Wille der Handelnden ist bedeutungslos.[221] Der BGH hat eine objektive Beziehung ausreichen lass...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Grundsatz: Erwerb kraft Gesetzes

Rz. 242 Liegen die Voraussetzungen des § 2041 BGB vor, so gehört der Ersatzgegenstand kraft Gesetzes zum Nachlass und muss nicht etwa aufgrund eines Forderungsrechts auf die Erben in Gesamthandsgemeinschaft übertragen werden. Es ist gleichgültig, ob der Handelnde zu erkennen gibt, für den Nachlass handeln zu wollen. Auch gegen den Willen beider Vertragsparteien wird Eigentum...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Verfahren

Rz. 174 Soweit eine Rechtswahl zugunsten eines Rechts eines Mitgliedstaats getroffen wurde, hat das Gericht die Vorschriften der Art. 6, 8 EuErbVO zu beachten: Art. 6 EuErbVO Unzuständigerklärung bei Rechtswahl Ist das Recht, das der Erblasser nach Artikel 22 zur Anwendung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gewählt hat, das Recht eines Mitgliedstaats, so verfährt das nac...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Wege der Grundbuchberichtigung

Rz. 5 Die Grundbuchberichtigung erfolgt in unstreitigen Fällen im formalisierten Grundbuchverfahren (siehe Rdn 26 ff.) oder sie wird in streitigen Fällen auf zivilprozessualem Weg über die Grundbuchberichtigungsklage nach § 894 BGB vorbereitet (siehe Rdn 152 ff.), die zur Ersetzung der grundbuchrechtlich erforderlichen Zustimmung zur Grundbuchberichtigung führt; mit Rechtskr...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Gebührenbefreiung bei Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren seit Erbfall

Rz. 283 Dazu das OLG Zweibrücken:[261] Zitat "Nach einer Abschichtungsvereinbarung ist Rechtsgrund des Eigentumserwerbs eine Erbschaft (§ 1922 BGB). Die Eintragung des Erben im Grundbuch ist deshalb unter den Voraussetzungen von Nr. 14110 Anm. Abs. 1 KV GNotKG gebührenfrei." Im vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) zu entscheidenden Fall geht es um die Gebührenfreiheit bei Berichtigung ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Bindende Willenserklärung

Rz. 110 Beim Tod des Grundstücksveräußerers handelt es sich nicht um einen Verlust der Verfügungsbefugnis i.S.d. § 878 BGB. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Abgabe der Auflassungserklärung als Willenserklärung und der Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form (§ 29 GBO). Es kommt auch nicht darauf an, ob die Auflassungserklär...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Rechtskrafterstreckung eines Urteils für und gegen den Rechtsnachfolger

Rz. 180 Wie würde sich die Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks auf den Hauptprozess auswirken, mit dem der wahre Berechtigte als Kläger die Zustimmung des Beklagten zur Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB erreichen will? Rz. 181 Mit dem Recht des § 265 ZPO zur Verfügung über die streitbefangene Sache korrespondiert § 325 Abs. 1 ZPO, wonach die rechtskräftige Entsche...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Erblasserschulden und Erbfallschulden

Rz. 285 Unabhängigkeit von der das Innenverhältnis betreffenden Rechtsfolge haftet der abgeschichtete Miterbe im Außenverhältnis auch weiterhin für die bereits entstandenen Erblasser- und Erbfallschulden, weil die Nachlassgläubiger keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft haben. Und wenn schon bei der förmlichen Erbteilsübertragung das Gesetz ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Allgemeines

Rz. 152 Kann die Grundbuchberichtigung nicht im Wege eines freiwilligen Grundbuchverfahrens erfolgen, so ist der Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs darauf angewiesen, seinen Anspruch nach § 894 BGB gerichtlich durchzusetzen. Damit wird die grundbuchrechtliche Eintragungsbewilligung im Rahmen einer Leistungsklage mit Rechtskraft des ergehenden Urteils gem. § 894 ZPO ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Erfolgsaussicht der Klage

Rz. 160 Kann die Geschäftsunfähigkeit des E bewiesen werden, so stünde die Unrichtigkeit des Grundbuchs fest: Nicht der Käufer, sondern die Alleinerbin des E wäre nach wie vor Eigentümerin des Gebäudegrundstücks. Sie hätte dann gegen den Käufer einen Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB), die gleichzeitig die nach §§ 19, 22 GBO erforderliche grundbuch...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (2) Rechtskräftiges Urteil ersetzt die Berichtigungsbewilligung

Rz. 216 Die Bewilligungserklärung gilt gem. § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben. Erst jetzt kann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden (Muster für einen entsprechenden Antrag siehe Rdn 217). Ein zuvor nach § 895 ZPO aufgrund des vorläufig vollstreckbaren Urteils eingetragener Widerspruch kann ohne Zustimmung des Beklagten gelöscht wer...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / gg) Muster: Antrag auf Grundbuchberichtigung nach rechtskräftiger Ersetzung der Zustimmung

Rz. 220 Muster 10.11: Antrag auf Grundbuchberichtigung nach rechtskräftiger Ersetzung der Zustimmung Muster 10.11: Antrag auf Grundbuchberichtigung nach rechtskräftiger Ersetzung der Zustimmung An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, B...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Höchstpersönliche Rechte

Rz. 146 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB) sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tod des Rechtsinhabe...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Ausgangssituation

Rz. 237 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Nachlasserbenschulden nach der Abschichtung

Rz. 290 Nach der Abschichtung befindet sich der ausgeschiedene Miterbe nicht mehr in der Erbengemeinschaft, sein Anteil ist den verbleibenden Miterben analog § 738 BGB angewachsen. Das vom BGH angenommene Vertretungsrecht der Mehrheitserben besteht jetzt nicht mehr, also kann der abgeschichtete Miterbe aus Verwaltungsmaßnahmen, seien sie einstimmig oder mehrheitlich beschlos...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Gerichtliche Geltendmachung der dinglichen Surrogation

Rz. 247 Ist unter den Miterben streitig, ob ein bestimmter Gegenstand sich aufgrund der Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation im Nachlass befindet, so kann dies auf unterschiedliche Weise geklärt werden: Mittels einermehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Schweigepflicht des Notars

Rz. 162 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Auftraggeber selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BNotO). Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht zu ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ee) Muster: Klageerwiderungsschriftsatz gegen Grundbuchberichtigungsklage (Geltendmachung von Verwendungen)

Rz. 218 Muster 10.9: Klageerwiderungsschriftsatz gegen Grundbuchberichtigungsklage (Geltendmachung von Verwendungen) Muster 10.9: Klageerwiderungsschriftsatz gegen Grundbuchberichtigungsklage (Geltendmachung von Verwendungen) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung in der Rechtssache des Herrn ______________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Verfahrensrechtliche Alternative zur Grundbuchberichtigungsklage: Das Erbscheinsverfahren

Rz. 222 Die Grundbuchberichtigungsklage bezieht sich lediglich auf ein konkretes Grundstück, während das Erbscheinsverfahren die Erbfolge als Ganze in den gesamten Nachlass betrifft. Das Erbscheinsverfahren unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 2358 BGB; das kann im Einzelfall von Vorteil sein (vgl. zu den Einzelheiten des Erbscheinsverfahrens § 7 Rdn 201 ff.). Die E...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Auseinandersetzungszeugnis

Rz. 304 Nach § 36 GBO ist u.U. die Vorlage eines Erbscheins entbehrlich, wenn ein Miterbe im Rahmen der Erbteilung als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks oder Erbbaurechts eingetragen werden soll. In einem solchen Fall genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (4) Nutzungen an dem Grundstück

Rz. 213 Da Eigentümer des Grundstücks von Anfang an die Erben waren, standen ihnen auch die Nutzungen und Gebrauchsvorteile zu. Diese zum Nachlass gehörende Forderung kann jeder Miterbe gem. § 2039 BGB allein gegen den Buchberechtigten zur Leistung an alle Miterben geltend machen. Sollte dieser Punkt streitig sein, so kann insoweit eine Feststellungsklage zur Herbeiführung de...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Muster: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers

Rz. 116 Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Erwerb der Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ straße, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts ________________________...mehr