Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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§ 4 Medienrecht / f) Sponsoring und Gewinnspiele

Rz. 240 Auf Sendungssponsoring (zum Begriff des Sponsorings siehe § 1 Rdn 29) muss zu Beginn oder am Ende in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden (§ 10 MStV, § 8 Abs. 1 RStV). Es gilt das Verbot der redaktionellen Einflussnahme (§ 10 Abs. 2 MStV). Sponsoring unterscheidet sich von der Werbung dadurch, dass keine direkten Kaufanreize gesetz...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Vergütungsanpruch

Rz. 567 Nach § 5 Abs. 2 UrhDaG hat der Urheber (über § 21 Abs. 1 UrhDaG auch der Leistungsschutzberechtigte) für die öffentliche Wiedergabe der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 UrhGaG genannten Schranken, also für Karikaturen, Parodien und Pastiches (§ 51a UrhG) gegenüber dem Diensteanbieter (nicht den Nutzern) Anspruch auf angemessene Vergütung, wobei dieser Anspruch nicht verzichtbar i...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Schutz des ausübenden Künstlers

Rz. 277 Eine besondere Stellung nehmen die verwandten Schutzrechte ausübender Künstler ein. Gegenstand des Rechtsschutzes der ausübenden Künstler gem. § 73 UrhG ist die Darbietung (zur Abgrenzung gegenüber der Bearbeitung siehe Rdn 229) von Werken oder die künstlerische Mitwirkung bei ihrer Darbietung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um geschützte oder ungeschützt...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / dd) Leistungen ausübender Künstler im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 43 Die Leistungen ausübender Künstler im Arbeitsverhältnis sind in § 79 Abs. 1 UrhG unter Verweis auf §§ 77 und 78 UrhG in der Weise geregelt, dass, wenn diese eine Darbietung in der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erbringen, sich nach dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses der Umfang der Nutzungsübertragung ergibt. Der ausübende Künstler kann auch einem...mehr

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§ 2 Urheberrecht / h) Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen

Rz. 363 Im Hinblick auf Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen regeln die §§ 45– 47 UrhG Schranken, die aus deren jeweiligen öffentlichen bzw. sozialem Auftrag folgen.[559] Rz. 364 § 45 UrhG ordnet die Zulässigkeit der Fertigung oder des Fertigenlassens einzelner Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Werke der angewandten Kunst und Designschutz

Rz. 93 Die von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG ebenfalls erfassten Werke der angewandten Kunst werfen in mehrerer Hinsicht Probleme auf. Zunächst ist diese Werkkategorie von der so genannten zweckfreien bildenden Kunst abzugrenzen, sodann ist die Grenzziehung zu dem Designschutz von Relevanz. Unter den Schlagworten "Kunstgewerbe" und "Design" werden zwei wichtige Anwendungsbereiche di...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Spannungsverhältnis zwischen Nutzern und Urhebern

Rz. 399 Zwischen Nutzern und Urhebern besteht insofern ein Spannungsverhältnis, als der Urheber ein Interesse an der optimalen Verwertung seiner Werke hat, der Veranstalter aber (als Mittler zu den Nutzern) nicht jede Erlaubnis zur Aufführung einzeln abrufen kann. In der Masse der Veranstaltungen wird es um die Wahrnehmung kleiner Rechte gehen, die von der GEMA verwaltet wer...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Kommerzielle Tätigkeiten und Finanzierung

Rz. 172 Durch den sog. Beihilfenkompromiss[186] hatte sich der deutsche Rundfunkgesetzgeber verpflichtet, Vorschriften in den damals geltenden Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen, die die "kommerziellen Tätigkeiten" in der Weise regeln, dass diese nur unter Marktbedingungen erbracht werden dürfen und von den übrigen Tätigkeiten durch gesonderte Rechnungslegung zu trennen sind ...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Öffentliche Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste

Rz. 25 Im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung "Öffentlichkeit" (etwa in § 3 Nr. 42 TKG "öffentliches Telekommunikationsnetz" i.V.m. Art. 2 Nr. 8 RL (EU) 2018/1972) sind geschlossene Benutzergruppen (Corporate Networks) ausgenommen. Dazu zählen Personen oder solche Unternehmen, die untereinander gemeinsame Geschäftsinteressen verfolgen (verbundene Unternehmen im Sinne d...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Frequenzordnung und Nummerierung

Rz. 52 Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten weiteren Ziele werden der Frequenzbereichszuweisungsplan und der Frequenznutzungsplan aufgestellt, Frequenzen zugeteilt und Frequenznutzungen überwacht (§ 87 TKG). Die Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzutei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Rz. 328 Zunächst durch die Urheberrechtsreform aus dem Jahre 1985 und der Änderung durch die Umsetzung der Datenbankrichtlinie der Europäischen Union im Jahre 1995, danach aufgrund der Harmonisierungsrichtlinie der EG aus dem Jahre 2001 und nunmehr im Rahmen des Zweiten Korbes wurde die Vervielfältigung zum privaten oder sonstigem ­eigenen Gebrauch gem. § 53 UrhG neu überarb...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Übertragung von Großereignissen

Rz. 209 Durch die Ereignisse um Kirch Media (insbesondere deren Insolvenzverfahren im Jahre 2002) ist die Regelung betreffend die Übertragung von Großereignissen (§ 13 MStV, § 4 RStV) in den Blickpunkt gerückt.[210] Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und g...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheber und Werk

Rz. 3 Primär sind die Interessen des Urhebers darzulegen. Dietz [6] hat sich wiederholt mit der Person des Urhebers als "nicht unangefochtene Zentralfigur des Urheberrechtssystems" befasst und dessen Schutzbedürfnis herausgestellt. Er sieht den Urheber als Zentralfigur des Urheberrechtsschutzes[7] und verlangt im Hinblick auf die Entwicklung des Urheberrechts zum Recht der Ku...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 5 Muster / L. Muster: Online-Lizenzvertrag

Rz. 12 Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Online-Lizenzvertrag zwischen _________________________ – im Folgenden "Produzent" genannt – und _________________________ – im Folgenden "Datenbankbetreiber" genannt – über das Recht zur Nutzung des Werkes _________________________– im Folgenden "Werk" genannt – im Rahmen der Datenfernübertragung (Download) § ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke

Rz. 207 Ein weiterer Fragenkomplex bildet die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke. Dabei sollen zwei Bereiche unterschieden werden. Zum einen im Verhältnis "Produzent" zu Plattform, zum anderen soziales Netzwerk zu Usern. Dass vielfach Produzent und User zusammenfallen, ist gerade das Spezifikum sozialer Netzwerke (user generated content). Rz. 208 Im Verhäl...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Direktvergütungsanspruch des Urhebers

Rz. 561 Da Rechtsinhaber, die Lizenzen vergeben können, in der Regel nicht die Urheber oder ausübende Künstler selbst sind, sondern Unternehmen der Kulturwirtschaft, ist im Fall der Übertragung des Rechts der öffentlichen Wiedergabe auf einen Dritten ("Verwerter") trotz der Regelungen der §§ 32 ff. UrhG eine angemessene Vergütung nicht immer gewährleistet. Um eine faire Bete...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Übergangsregelungen

Rz. 159 Im Hinblick auf die ab dem 1.7.2002 geltenden Neuregelungen sind die Übergangsregelungen des § 132 Abs. 3 UrhG maßgeblich. Auf Verträge oder sonstige Sachverhalte, die vor dem 1.7.2002 abgeschlossen worden oder entstanden sind, sind grundsätzlich die alten Regelungen anzuwenden. Für Verträge, die in der Zeit vom 1.6.2001 bis zum 28.3.2002 geschlossen worden sind, fin...mehr

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§ 5 Muster / I. Muster: Bandübernahmevertrag

Rz. 9 Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Bandübernahmevertrag Zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber – und _________________________ – nachfolgend Plattenfirma – wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen: § 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand) Der Vertrag bezieht sich au...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Senderecht

Rz. 214 Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk oder ähnliche technische Einrichtungen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ( § 20 UrhG). Dieser weite Senderechtsbegriff[358] umfasst den Ton- und Fernsehrundfunk, die drahtlose wie die drahtgebundene Werkübermittlung und schließlich nicht nur die ursprüngliche Sendung, son...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Urheber verbundener Werke

Rz. 145 Verbundene Werke sind solche, die mehrere selbstständige Werke zur gemeinsamen Verwertung zusammenfassen. Beispiel ist etwa die Verbindung von Komposition und Text.[238] Entscheidend ist die gemeinsame Verwertung. Streitig war die Frage, ob über den Realakt der Werkverbindung hinaus noch ein rechtsgeschäftliches Element zur Begründung einer urheberrechtlichen Gemeins...mehr

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§ 5 Muster / F. Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Rz. 6 Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Verlagsvertrag über ein Fachbuch Zwischen Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden Verfasser genannt – und dem _________________________ Verlag – im Folgenden Verlag genannt – wird nachfolgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtsübertragung, sonstige Haupt- und Nebenpflichten (1) D...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Recht zur anderweitigen Verwertung

Rz. 144 § 40a Abs. 1 UrhG gibt dem Urheber für den Fall der Einräumung der exklusiven Nutzung gegen pauschale Vergütung das Recht, das Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig zu verwerten. Für die verbleibende Dauer der Einräumung besteht das Nutzungsrecht des ersten Inhabers als einfaches Nutzungsrecht fort. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit der Einräumung des Nutzungs...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / f) Zwingende Anwendung

Rz. 181 Die zuvor beschriebenen Regelungen über die angemessene Vergütung sind, soweit deutsches Recht Anwendung findet, zwingend, können also nicht vertraglich abbedungen werden (§ 32b UrhG).[242] Voraussetzung für die zwingende Anwendung deutschen Rechts ist,mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheberstammrecht und sonstige Vergütungsansprüche

Rz. 244 Im Gegensatz zu den Urheberpersönlichkeitsrechten und den Urheberverwertungsrechten, die als absolute Rechte dem Urheber gegenüber jedermann geltende Befugnisse einräumen, sind die nachfolgend zu behandelnden sonstigen Rechte lediglich als schuldrechtliche Ansprüche gegenüber einzelnen Nutzern ausgestaltet. Verfahrensrechtliche Bedeutung hat die Unterscheidung insofe...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Grundlagen

Rz. 351 Geht man von dem als absolutes Recht ausgestaltetem Urheberrecht als individuelles Recht der Einwilligung und des Verbotes aus, so verträgt sich hiermit nicht die Realität massenhafter Nutzungsvorgänge, etwa beim Mieten von Büchern oder gar im Aufführen oder Senden von Musikwerken. Um der Durchsetzung dieser Ansprüche gerecht zu werden, gab es in Europa, zunächst in ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Notwendigkeit der Modernisierung des Urheberrechts

Rz. 548 Die Notwendigkeit der Modernisierung des Urheberrechts hat die EU erkannt und durch eine "Querschnittsregelung" zahlreiche Themen abgearbeitet, die seit Geltung der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG (nachfolgend: Harmonisierungsrichtlinie) angefallen sind. Zu nennen sind die Digital Single Market Richtlinie 2019/790/EU (DSM-RL) sowie die Online-SatCab-Richtlinie 2019/789...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen und Vertragsrecht

Rz. 241 Nach § 69f Abs. 1 UrhG hat der Rechtsinhaber gegenüber dem Eigentümer oder Besitzer einen Anspruch auf Vernichtung der rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke.[344] In entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 3 und 4 UrhG kann der Verletzte verlangen, dass ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verl...mehr

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§ 2 Urheberrecht / f) Unverzichtbarkeit gesetzlicher Vergütungsansprüche

Rz. 382 Die Unverzichtbarkeit der gesetzlichen Vergütungsansprüche ist in § 63a Abs. 1 UrhG geregelt. Im Voraus können diese Ansprüche nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden. Mit dieser Regelung sollte dafür gesorgt werden, dass die Ansprüche der Urheber in der Praxis nicht ins Leere laufen. Probleme gab es nun aber deshalb, weil seit Inkrafttreten des Gesetzes...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Gesetzlich erlaubte Nutzungen (Schrankenregelung)

Rz. 566 § 5 Abs. 1 UrhDaG lautet: Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken und Teilen von Werken durch den Nutzer eines Diensteanbieters zu folgenden Zwecken:mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Erstreckung von Erlaubnissen

Rz. 569 Die Erlaubnis des Diensteanbieters erstreckt sich nur auf solche Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen (§ 6 Abs. 1 UrhDaG). Umgekehrt wirkt die Erlaubnis des Nutzers auch zugunsten des Diensteanbieters (Abs. 2). Ob sich diese Erstreckung nach Erwägungsgrund 69 DSM-RL nur auf vertragliche Erlaubnisse ("etwa mittels Lizenzverei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 8. Anspruch auf Vernichtung, Rückruf, Überlassung und Entschädigung

Rz. 495 Einen Vernichtungsanspruch gewährt § 98 Abs. 1 UrhG . Danach kann der Verletzte verlangen, dass ein dem Schutzrecht unterliegendes Erzeugnis (egal ob im Eigentum oder lediglich im Besitz des Verletzers befindlich) vernichtet wird. Erfasst werden neben den rechtswidrig hergestellten und vertriebenen Vervielfältigungsstücken auch Materialien und Vorrichtungen, etwa eine...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht

Rz. 156 Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Es dient zudem der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes (§ 11 S. 2 UrhG). Die Persönlichkeitskomponente des Urheberrechts ist noch nicht so lange anerkannt wie die verwertungsrechtliche Komponente. Nach der noch im 19. Jahrhundert vertretenen R...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungspflicht

Rz. 587 Die im Rahmen dieser Verfahren benutzen Werke sind gem. § 12 Abs. 1 UrhDaG angemessen zu vergüten. Die Vergütung dieser (in der Regel) Kleinstnutzungen konnte bisher kaum erfasst und abgerechnet werden, sodass diese Vergütungsregelung eine Verbesserung für die Rechtsinhaber darstellt.[781] Dies gilt umso mehr, als es lediglich um eine Vermutung der Nutzung im Rahmen ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Sendevertrag

Rz. 487 Gegenstand der Sendeverträge ist die Erlaubnis des Senderechts gem. §§ 20, 20a und 20b UrhG (zur Verpflichtung der Sendeunternehmen, mit Kabelunternehmen Verträge über die Kabelweitersendung abzuschließen, siehe Rdn 484).[659] Mit dem Sendevertrag erteilt der Urheber (oder die GEMA/VG Media für die "kleine Münze", die Bühnenverlage für die bühnenmäßige Aufführung) di...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 14. Rechtsweg

Rz. 519 § 104 UrhG stellt klar, dass für alle Streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Sprachwerke

Rz. 66 Sprachwerke sind Schöpfungen, deren Gehalt mit den Mitteln der Sprache zum Ausdruck gebracht wird, wobei die im Gesetz erwähnten Schriftwerke, Reden und Computerprogramme lediglich beispielhaft angeführt wurden, um zu verdeutlichen, dass sowohl die geschriebene als auch die gesprochene Sprache mitumfasst sind ( § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG).[76] Rz. 67 Im Bereich der Medien si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Persönliche geistige Schöpfungen

Rz. 42 Die Verbindungslinie von der Idee des geistigen Eigentums zur Theorie vom Immaterialgüterrecht wurde zuerst von Kohler [30] gezogen. Nach dieser Lehre ist zwischen den Werkstücken, die als Sachgüter Gegenstand des Eigentums sind, und dem Werk, das als unkörperliches Gut Gegenstand des Urheberrechts ist, zu unterscheiden.[31] Dieses Recht am geistigen Schaffen [32] ist a...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Vermutungen zugunsten der Verwertungsgesellschaften und GEMA-Vermutung

Rz. 411 Wer Ansprüche geltend macht, hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Für Auskunfts- und Vergütungsansprüche der Verwertungsgesellschaften regeln §§ 48–50 VGG widerlegbare Vermutungen der Aktivlegitimation und damit die Beweislastumkehr. § 50 VGG fingiert die Wahrnehmungsbefugnis der Verwertungsgesellschaft bezüglich der Kabelweitersendungsrechte für die Auß...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Rz. 393 Für den Bereich Unterricht, Wissenschaft[593] und zum Teil auch für Institutionen (etwa öffentliche Archive)[594] waren die Regelungen bis zum Erlass des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) vom 1.9.2017, in Kraft getreten am 1.3.2018, über zahlreiche Reglungen an unterschiedlichen Stellen der Sc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Verwaiste Werke

Rz. 425 Zweck der Regelungen über die verwaisten Werke (orphan works) ist es, diese als kulturelles Erbe einem breiteren Publikum durch digitale Plattformen zugänglich zu machen.[632] § 61 UrhG soll die Richtlinie 2012/28/EU vom 25.10.2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke (Orphan-Works-Richtlinie) umsetzen. Allerdings ging die deutsche Umsetzung z...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 466 Die §§ 88 bis 94 UrhG enthalten besondere Bestimmungen für Filme, gehen zwar ausdrücklich auf den Schutz des Filmherstellers ein (§ 94 UrhG), definieren dabei aber nicht den "Filmurheber". Da Ausgangspunkt für die Filmherstellung das Filmurheberrecht ist, soll zunächst die Filmurheberschaft betrachtet werden.[629] Filmurheber sind diejenigen natürlichen Personen, die...mehr

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§ 2 Urheberrecht / d) Pauschale Vergütungspflicht für Vervielfältigungen

Rz. 341 Nach der alten Rechtslage (bis zum 31.12.2007) regelte § 54 UrhG a.F. als Folge der legitimen Vervielfältigungsmöglichkeiten des § 53 UrhG die Vergütungspflicht für Vervielfältigungen im Wege der Bild- oder Tonaufzeichnung und § 54a UrhG a.F. die Vergütungspflicht für Vervielfältigungen im Wege der Ablichtung. Danach hatten die Hersteller entsprechender Geräte eine i...mehr